Sitzung des Gemeinderates vom 17. November 2011 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Detlev E i s e l – E i s e l s b e r g BAUER Susanne Maga / BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid E DE MONTMORENCY Gerald / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / EICHBERGER Klaus / EISEL-EISELSBERG Detlev / ENNEMOSER Verena Maga / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Maga Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. E LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Maga / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Drin / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Maga Drin / TABERHOFER Ulrike Maga / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Maga (FH) / GROSSMANN Michael KAHR Elke / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRÖCK Martina Maga Drin / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: : GRin. Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER Claudia WAGNER BEGINN: 12.45 Uhr ENDE DER SITZUNG: 20.50 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 17. November um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 2-13116/2010 Erhöhte Mehrheit gem. § 24 Abs. 2 d. Stmk. Jagdgesetzes Gemeindejagd Graz – Liebenau 1. freihändige Verpachtung für die Jagdpachtperiode bis 31.3.2012 an Ing. Fritz Hatzl und 2. freihändige Verpachtung für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 an die Jagdgesellschaft Liebenau Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 72-75) 2. A 8/2 – 037979/2006-15 Parkgebühren-Verordnung 2006 8. Novelle Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 76) 3. A 8 -40945/2009-24 A 15-6593/2009 Creative Industries Styria GmbH 1. City of Design – Projekte 2012 – Genehmigung 2. Haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2012 3. Abschluss Finanzierungsvertrag Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 76-80) 4. A 8- 40946/2008-43 A 15-8592/2006 ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik und Netzwerkbetriebs GmbH Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,-- für das Jahr 2012 und Abschluss eines Finanzierungsvertrages Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 60-61) 5. A 8 -17563/2006-98 Abgesetzt! Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Thalia Miet- und Umzugskostenersatz; Sondergesellschafterzuschuss in Höhe von € 1,3 Mio., Abschluss eines Finanzierungsvertrages Berichterstatter/in: GR Mag. Titz (Seite 6. A 8 – 46340/2010-29 Stadtbaudirektion Ostbahnhouse – Infrastrukturausbau 1. Projektgenehmigung über € 600.000,-- in der AOG 2011-2013 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in Höhe von € 50.000,-- in der AOG 2011 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 61-62) 7. A 10/BD – 10395/2010 - 3 Ostbahnhouse – Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 600.000,- - Aufweitung Conrad-von-Hötzendorf-Straße - begleitender Geh- und Radweg - Grünstreifen Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 62-63) 8. A 8- 18782/2006-62 Energie Graz GmbH Richtlinien für die außerordentliche Generalversammlung am 30.11.2011 gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 81-83) 9. A 8 – 36600/2010-48 Landeshauptstadt Graz, Rechnungsabschluss 2010 Berichterstatter/in: StR Univ.-Doz. DI Dr. Rüsch (Seite 83-93) 10. A 8 - 46340/2010-33 Amt für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung Verein „Club International“ Projektgenehmigung über insgesamt € 180.000,-- (OG 2011: 30.000,--; AOG 2012-2014: 150.000,--) Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 63) 11. A 15-10338/2011 Verein „Club International“ Projektgenehmigung 2011-2014 Berichterstatter/in: GRin Maga Pavlovec-Meixner (Seite 107-115) 12. A 8 – 46340/2010-20a Stadtbaudirektion Südgürtel – Grundeinlösen Projektgenehmigung in der AOG 2012-2013 in Höhe von € 25.000.000,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 63-64) 13. A 8 – 46340/2010-35 Abgesetzt! Stadtbaudirektion Aufschließung Martinhofstraße- Straßganger Straße; Projektgenehmigung über € 700.000,-- in der AOG 2011-2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 14. A 10/BD – 37168/2011 – 1 Abgesetzt! BBPl Martinhofstraße – Straßganger Straße Aufschließungsvertrag zwischen Land Steiermark, Stadt Graz, ENW, Rottenmanner und Kohlbacher GmbH Projektgenehmigung über € 700.000,- Berichterstatter/in: (Seite 15. A 8/4 – 6488/2011 Städt. Gdst. Nr. 237, EZ 2725 und Gdst. Nr. 238/1, EZ 143, je KG 63105 Gries gelegen an der Albert-Schweitzer-Gasse Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation ab 01.12.2011 auf immer währende Zeit Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 64-65) 16. A 13 - 19810/2010/124 A 8 - 46340/2010-2 ASKÖ-Center NEU; Abtragung der A-Halle samt nicht überdachter Tribüne, Errichtung einer zeitgemäßen Halle mit Erweiterung um den Bereich eines Bewegungszentrums • Projektgenehmigung und haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 4,000.000,00 in der AOG 2011 • Baubeschluss Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 115-118) 17. A 8/4 – 9267/2005 und A 13 – 19810/2010 Projekt Sportpark Steiermark ASKÖ Center neu Schloßstraße 20 Gdst. Nr. 214/1, Nr. .683 und Nr. .684, EZ 783, Gdst. Nr. 214/3, EZ 99, KG 63107 Algersdorf im Gesamtausmaß von 52.167 m² Unterbestandgabe durch die Stadt Graz ab 1.1.2012 auf unbestimmte Zeit Berichterstatter/in: GR Kolar (Seite 65) 18. A 8/4 – 29871/2010 Peter-Rosegger-Straße Übernahme einer ca. 50 m² großen Tfl. des Gdst. Nr. 589/2, EZ 95, und div. Tfl. im Gesamtausmaß von 428 m² des Gdst. Nr. 598, EZ 94, je KG Wetzelsdorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 66) 19. A 8/4 – 1370/2001 Neufeldweg – Gehsteig Übernahme einer 96 m² großen Tfl. des Gdst. Nr. 294/1, EZ 1174, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 66) 20. A 10/BD-EU-38029/2011-1 Projektgenehmigung EU Projekt City Network Graz – Maribor über € 800.024,80 als Vorfinanzierung eines zu 100 % kofinanzierten EU Projektes Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 67) 21. A 10/BD – 33188/2011-1 A 8-46340/2010-34 Abgesetzt! 2. Ausbaustufe Netzausbau Straßenbahn Straßenbahnlinie Südwest Planungsphase Projektgenehmigung über € 5,280 Mio. für den Zeitraum 2011 – 2015 Berichterstatter/in: 22. A 10/8 – 12421/2011-10   Bike- und-Ride-Vertrag Ostbahnhof Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 67-68) 23. A 14-008065/2011-696 Antrag an das Land Steiermark auf Novellierung des § 30 Abs 1 Z 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 118-120) 24. A 14_K_865_2004_96 Abgesetzt! 16.10.0 Bebauungsplan Martinhofstraße – Straßganger Straße XVI. Bez.; KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: N a c h t r a g 25. Präs. 42612/2011-1 Club International Entsendung der Vertretung der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 68) 26. Präs. 33113/2008-4 Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 idgF, Nominierung der Altstadtanwältin/des Altstadtanwaltes durch die Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 69) 27. A 8 – 6485/2007-12 A 8/4 -4649/2002-547 Zu Pkt. 1.) und Pkt. 3.) Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit.a und c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden GR: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Liegenschaftspaket X Stadt Graz – GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH 1. Genehmigung des Kaufvertrages 2. Stimmrechtsermächtigung für eine a.o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes für den Eigentümervertreter der Stadt Graz in der Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH 3. Garantieerklärung für eine Finanzmittelaufnahme der GBG durch die Stadt Graz 4. Genehmigung für die Rückanmietung von veräußerten Liegenschaften Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 120-125) 28. A 8 - 21211/2006/19 und A 13-1595/2011/65 Hallenbad Graz – Eggenberg; Abschluss der Fördervereinbarung über eine einmalige Mietzinsvorauszahlung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2037 in Höhe von € 1.400.000,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 69) 29. A 8 - 46340/2010-31 Stadtbaudirektion City Network Graz – Maribor 1. Projektgenehmigungen über insgesamt € 800.200,-- AOG 2011-2014: € 662.700,-- OG 2011 -2014: € 137.500,-- (Personalkosten) 2. Nachtragskredit über € 220.000,-- in der AOG 2011 Berichterstatter/in: GR Ing. Linhart (Seite 70-71) 30. A 8- 41041/2010-109 WC Steinfeldfriedhof, Nachtragskredit über € 46.000,-- in der AOG 2011 Berichterstatter/in: GR Ing. Linhart (Seite 71-72) 31. A 8- 41296/2009-14 Freiwillige Feuerwehr Graz Voranschlag 2011, Beschlussfassung Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 126-137) 32. StRH – 755/2011 Vorprüfung der Rechnungsabschlüsse 2010 der Landeshauptstadt Graz Berichterstatter/in: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch (Seite 94-107) 33. StRH – 22685/2011 Jahresabschluss für das Jahr 2010 der Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 137-138) Graz, 17. November 2011 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Absage einer Gemeinderatssitzung 16-20 Fragestunde des Gemeinderates 1) Kostensteigerung Thalia (GRin. Bergmann, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 21-22 Nachruf 1) Alexius Battyan, General i.R. 23-24 Fragestunde des Gemeinderates 1) Fahrscheinkontrollen, Ungleichbehandlung von Fahrgästen (GR. Hötzl, FPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 2) Wissen um skandalöse Zustände in der Holding Graz (GR. Grosz, BZÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 3) Ihre Zuwendung für den Kindergarten der Kinderfreunde in der Pappenheimgasse 8, 8010 Graz, in der Höhe von € 20.000,- (GR. Mag. Mariacher, parteilos an StRin. Maga Drin. Schröck, SPÖ) 4) Kürzung der Subvention für das Rechbauerkino (GR. Mag. Titz, ÖVP an StR. Mag. Müller, SPÖ) 5) Rathaus-Wache (GR. Mag. Haßler, SPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 6) Zusatztafel Jahn-Denkmal (GR. Schneider, Grüne an StR. Mag. Müller, SPÖ) 7) Aktueller Stand der Pläne und Vorarbeiten für ein neues Jugendzentrum als Nachfolgeprojekt des Jugendtreffs Youth Point in Eggenberg (GR. Maga Taberhofer, KPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 8) Abtransport von mobilen Verkehrszeichen (GR. Mag. Korschelt, FPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 9) Offenlegung der Geldquelle, welche den Erhalt des Kindergartens in der Pappenheimgasse ermöglichte (GR. Schröck, BZÖ an StRin. Maga Drin. Schröck, SPÖ) 10) Frauenhaus (GRin. Maga Ennemoser, ÖVP an StRin. Maga Drin. Schröck, SPÖ) 11) Flächenwidmungsplan – Vorbehaltsflächen (GRin. Krampl, SPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 12) Vorzeitige Alterspensionierung gegen den Willen der Betroffenen (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 25-27 27-34 34-37 37-39 39-43 43-45 45-47 47-48 49-50 50-53 53-55 56-59 Tagesordnung 60-138 Dringlichkeitsanträge 1) Petition an den Landes- und Bundesgesetzgeber bezüglich Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG) (GR. Hohensinner, GRin. Gesek und GRin. Potzinger, ÖVP) 2) Installierung einer Projektgruppe – Kinderbetreuungs-einrichtungen neu (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 3) Übertragungswohnbau: Vorbehaltsflächen im Grazer Osten (GRin. Maga Bauer, SPÖ) 4) Evaluierung der Grazer Baumschutzverordnung (GRin. Maga Pavlovec-Meixner, Grüne) 5) Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen (GRin. Maga Grabe, Grüne) 6) Keine Einrechnung von Alimenten in das Einkommen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe (GRin. Maga Taberhofer, KPÖ) 7) Absicherung des österreichischen Kabarett-Archivs in Graz (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 8) Holding Graz Linien Darstellung von Privilegien (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 9) Soziothek: Suche und Prüfung geeigneter Räumlichkeiten (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 10) Petition an die Bundesregierung, um auf die Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule hinzuweisen (GR. Schröck, BZÖ) 11) Bekenntnis des Gemeinderates, dass ausgegliederte Gesellschaften wieder in dessen Wirkungsbereich zurückgeführt werden sollten (GR. Grosz, BZÖ) 12) Hauszugänge in Wohnhäusern: grobes Sicherheitsmanko durch illegale Kopien der sogenannten Postschlüssel (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 139-149 149-161 161-167 167-174 174-183 183-188 188-192 192-202 202-210 211-221 221-234 235-239 Anfragen an den Bürgermeister 1) Errichtung einer Bushaltestelle beim Schloss Eggenberg (GRin. Gesek, ÖVP) 2) Einhaltung des Tabakgesetzes (GR. Pogner, ÖVP) 3) Unternehmer- und -kundenfreundlichere Rahmenbedingungen für das Lokal „Brückentreff“ (GR. Eichberger, SPÖ) 4) Lokal „Retro“, Gleisdorfer Gasse 15 (GR. Herper, SPÖ) 5) Hochwasserschutz Andritz/Fragenkatalog der Bürgerinnen und Bürger, Stand 2011 (GR. Martiner, SPÖ) 6) Stukitzbad (GR. Martiner, SPÖ) 7) Budgetvorsorge für mobile Siedlungsbetreuung (GRin. Maga Drin. Sprachmann, SPÖ) 8) Damensauna in der Auster Eggenberg (GRin. Maga Drin. Sprachmann, SPÖ) 9) Eröffnung Joanneumviertel (GRin. Jahn, Grüne) 10) A 8-1077/201L-24, Stahl- und Walzwerk Marienhütte GmbH, Subvention in Höhe von € 40.500,00 (GRin. Maga Pavlovec-Meixner und GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 11) Smartes Taxi (GR. Eber, KPÖ) 12) Postämter und Postpartner im Grazer Stadtgebiet (GR. Sikora, KPÖ) 13) Spielplatz in der Laudongasse/Starhemberggasse (GRin. Maga Taberhofer, KPÖ) 14) Beschäftigung für behinderte Mitbürger – Ausgleichstaxe (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 15) Öffentliche Gebäude bis 2016 barrierefrei (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 16) Chronologie des Versagens im Zusammenhang mit dem sich wiederholenden ÖVP-Wahlkampfgag „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ (GR. Grosz, BZÖ) 17) Start des jährlichen Grazer Advents (GR. Grosz, BZÖ) 18) Umsetzung des Antrages zur Schaffung eines „Platzes der Menschenwürde“ und Platzierung der Statue von Mutter Teresa (GR. Grosz, BZÖ) 19) Restlose Aufklärung der Malversation rund um gefälschte Öffi-Tickets und Feststellung der Verantwortung in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der Holding Graz GmbH (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 240-241 241-243 243-244 244-245 245-248 248-250 251-252 252 253 254 255 265-257 257-258 258-259 259-260 260-266 266-268 268-269 270-272 Anträge 1) Änderung der Subventionsordnung der Stadt Graz (GR. Hohensinner und GR. Mag. Kowald, ÖVP) 2) Anerkennung der Curricula nach dem Bologna-Prozess im Dienstrecht der Stadt Graz (GR. Hohensinner, ÖVP) 3) Evaluierung der Behindertenparkplätze in Wohngebieten (GR. Kraxner, ÖVP) 4) 1. Evaluierung der Ladetätigkeiten im Grazer Stadtgebiet 2. Errichtung einer Ladetätigkeit im Bereich Schönaugasse 84 (GR. Kraxner, ÖVP) 5) Müllhalden türmen sich nur unweit der Puntigamer Brücke im Bezirk Puntigam (GR. Mag. Kvas und GR. Mayr, ÖVP) 6) Rote Markierung bei Gefahrenstellen auf Fahrradrouten (GR. Mayr, ÖVP) 7) Unterstützung der Forderungen des Datenschutzrates zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (GR. Mayr, ÖVP) 8) Eingezäunte Hundewiese über der Tiefgarage Burgring (GR. Mag. Molnar, ÖVP) 9) Petition an den Landtag Steiermark und die Landesregierung: Kinder künftig als Lärmquelle gesetzlich auszunehmen (GRin. Potzinger, ÖVP) 10) Deckel für öffentliche Mistkübel in Parkanlagen (GR. Rajakovics, ÖVP) 11) Park & Ride auf der „Ackern-Wiese“ (GR. Eichberger, SPÖ) 12) Krottendorfer Straße (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 13) WLAN-Netzwerke für Straßenbahnen und Busse (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 14) Umbenennung Jahngasse (GR. Schneider, Grüne) 15) Parkverbot in der Luthergasse aufheben (GR. Eber, KPÖ) 16) Errichtung eines städtischen Lerncafés im Bezirk Jakomini (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 17) Sanierung des Mittergrabenweges (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 18) Freimachen des Blindenleitsystems beim Hauptbahnhof (GRin. Schloffer, KPÖ) 19) St.-Peter-Hauptstraße – Taktverdichtung bei Bus-Linien 72 und 76 (GR. Sikora, KPÖ) 20) Geschwindigkeitskontrollen zwischen Ziegelstraße und Inge-Morath-Straße (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 21) Videoverkehrsüberwachung am Sonnenfelsplatz (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 22) Änderung der Straßenmusikverordnung 1999 (GR. Grosz, BZÖ) 23) Eindämmung der dramatischen Zustände in den städtischen öffentlichen Toiletten (GR. Schröck, BZÖ) 24) Schluss mit dubiosem Vertrieb von teils grob fragwürdigen Nahrungsmitteln auf den sogenannten Grazer Flohmärkten, um Nepp und Gesundheitsrisiko für unsere GrazerInnen sowie unlauteren Wettbewerb für unsere Grazer LandwirtInnen abzuwehren (GR. Mag. Mariacher, parteilos) 273-275 275-278 278-279 279-281 281-282 283 284-285 285-286 286-287 287-288 288-290 290-291 291-292 292-293 294-295 295-296 296-297 297-298 298-299 299-300 300-301 301-305 306-307 307-308 Absetzung der Tagesordnungspunkte 5) A 8 – 17563/2006-98, Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Thalia Miet- und Umzugskostenersatz; Sondergesellschafterzuschuss in Höhe von € 1,3 Mio., Abschluss eines Finanzierungsvertrages; 13) A 8- 46340/2010-35, Stadtbaudirektion, Aufschließung Martinhofstraße – Straßganger Straße; Projektgenehmigung über € 700.000,- in der AOG 2011-2012; 14) A 10/BD-37168/2011-1, BBPI Martinhofstraße – Straßganger Straße, Aufschließungsvertrag zwischen Land Steiermark, Stadt Graz, ENW, Rottenmanner und Kohlbacher GmbH, Projektgenehmigung über € 700.000,-; 21) A 10/BD-33188/2011-1, A 8-46340/2010-34, 2. Ausbaustufe Netzausbau Straßenbahn, Straßenbahnlinie Südwest, Planungsphase, Projektgenehmigung über € 5,280 Mio. für den Zeitraum 2011 bis 2015; 24) A 14-K-865/2004-96, 16.10.0 Bebauungsplan Martinhofstraße – Straßganger Straße, XVI. Bez., KG Webling, Beschluss Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.45 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie herzlich begrüßen zu unserer heutigen Gemeinderatssitzung, stelle fest, dass sie wie immer ordnungsgemäß einberufen wurde und auch beschlussfähig ist. Für heute haben sich Gemeinderat Mag. Kvas, der erkrankt ist, und Frau Gemeinderätin Binder, die auf Kur ist, entschuldigt. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Absage einer Gemeinderatssitzung Bgm. Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat in seiner ordentlichen Sitzung am 20. 1. 2011 unter anderem den 15. Dezember 2011, 12.00 Uhr als Sitzungstermin bestimmt. Aufgrund der Tatsache, dass in der gleichen Woche bereits am Montag, dem 12.12.2011 die Budget-Gemeinderatssitzung stattfindet und der sich daraus ergebenden kurzen Aufeinanderfolge von zwei Sitzungen schlage ich vor, die Sitzung am 15.12.20121 abzusagen. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Aufgrund eines technischen Gebrechens konnte die Wortmeldung von GR. Dr. Wohlfahrt nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung). GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Die Sitzungstermine sind im Einvernehmen zustande gekommen, der Bürgermeister hat es zitiert, ich halte nichts davon, den Sitzungstermin abzusagen aus mehreren Gründen. Erstens, der Kollege der Grünen hat das richtigerweise gesagt, der Budgetgemeinderat ist ein eigenes Ereignis auch des Gemeinderates und es ist unsere Verpflichtung als 56 Aufsichtsorgane der Stadt Graz hier im Gemeinderat im eigenen Wirkungsbereich Budgethoheit ordentlich, anständig über die Budgetzahlen dieser Stadt zu diskutieren. Ich glaube, dass ein Budget gerade am Höhepunkt einer Verschuldung in Österreich und auch in Graz, ich sage nur Stichwort Schuldenbremse seit drei Tagen, ich diskutiere nur zu gerne auch über die Entwicklungen von Schuldenständen im Gemeinden, Länder, auch des Bundes, der Verlust unseres Standings auch auf den internationalen Märkten, auch Graz leistet seinen Beitrag mit 1,4 Milliarden Euro Schulden in dem nächsten Jahr zu dieser desaströsen Situation, ich halte daher es für unabdingbar, dass wir in einem eigenen Budgetgemeinderat ausführlich über die Budgetzahlen der Stadtregierung, der Stadt Graz diskutieren, erstens. Zweitens, ich halte allein den Versuch, den Budgetgemeinderat oder die zweite Gemeinderatssitzung im Dezember abzusagen, für eine weitere Beschneidung des Gemeinderates. Wir haben jetzt die letzten vier Tage heftige Diskussionen auch mit der Magistratsdirektion gehabt, ob es überhaupt zulässig ist, in diesem höchsten Gremium der Stadt Graz über die Holding Graz zu diskutieren. Wir haben einen Antrag mehrmals umformulieren müssen, das Wort Holding Graz herausnehmen müssen, weil offenbar die Meinung auch der ÖVP ist, in diesem Gemeinderat darf nicht einmal mehr über das 100-%-Eigentum der Stadt Graz diskutiert werden, über die Holding Graz. Wir sind die Aufsichtsorgane, wir sind die einzig direkt gewählten Mandatare dieser Stadt von den Bürgerinnen und Bürgern und lassen uns einmal mehr beschneiden, anstatt dass wir ordentlich zwei Sitzungen im Dezember machen, eine Budgetsitzung und auch eine weitere Sitzung zu aktuellen Themen, aber auch zu Initiativen der Opposition in verschiedensten Bereichen, und daher wird es von unserer Seite keine Zustimmung zu einer Absetzung der Gemeinderatssitzungen geben (Applaus BZÖ). GRin. Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich zu Wort, weil wir natürlich auch den Antrag gestellt haben auf eine Erweiterung der Gemeinderatssitzungen um zwei Stück, das stimmt. Wir haben auch das in diesem Fall ziemlich uns konkret angeschaut. Uns war auch immer wichtig, wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den einzelnen Abteilungen überhaupt die Möglichkeit haben, die Dinge für die Gemeinderatssitzung so aufzubereiten, wie sie gehören. Der Termin innerhalb von zwei Tagen die Gemeinderatssitzung stattfinden zu lassen, das halten wir für Nonsens, den Fehler, den wir gemacht haben, und den möchte ich hier auch öffentlich eingestehen, ist das, dass wir uns die Terminverteilung nicht bei Beschlussfassung schon angeschaut haben, um hier die Terminlegung anders zu machen, sodass zumindest vierzehn Tage dazwischen Zeit gewesen wären, das wäre auch für die Beamten wahrscheinlich besser machbar gewesen und das hätten wir uns gewünscht. Aber das haben wir leider übersehen und jetzt einfach stur schalten, das ist nicht unsere Art und aus dem Grund stimmen wir in diesem Fall jetzt dem Vorschlag vom Herrn Bürgermeister zu, wünschen uns aber, dass das bei der Termingestaltung für das nächste Jahr mitberücksichtigt wird, sodass wir hier eine bessere Zeitaufteilung finden können. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ich glaube, aus Fehlern sollte man lernen, der Fehler ist uns, wie meine Vorrednerin Ina Bergmann gesagt hat, bei der Termingestaltung für dieses Jahr passiert. Im Jänner ist es wieder soweit, wo man die Termine für das nächste Jahr festlegen, da sollten wir auf das Bedacht nehmen. Ich glaube, 14 Tage das ist ein vernünftiger Zeitraum, der zwischen den beiden Sitzungen sein sollte. Zwei Sitzungen in einer Woche sind tatsächlich Nonsens und ich glaube, der Kompromiss, den wir gefunden haben, dass wir nämlich bei der Budgetsitzung sowohl Anfragen an den Bürgermeister als auch normale Anträge stellen können, die ja eh nicht verlesen werden und deswegen, wie davor argumentiert worden ist, die Budgetsitzung im Gewicht überhaupt nicht irgendwie schmälern; ich glaube, das ist ein Kompromiss, auf den wir uns geeinigt haben und auch wir haben damals dieser Initiative zugestimmt, mehr Sitzungen zu haben, aber ich glaube, wie gesagt, aus Fehlern sollte man lernen und das berücksichtigt man bei der Termingestaltung für das nächste Jahr und so sollte das kein Problem sein für uns und für niemanden da herinnen sein. Danke (Applaus ÖVP und FPÖ). GR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja schon einige Jahre hier in der Gemeinderatsstube. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass bei einer Budgetdebatte auch reguläre Tagesordnungspunkte zur Bearbeitung und zur Gestaltung und Mitgestaltung durch die Kolleginnen und Kollegen kommen. Ich gebe diese selbstkritische Linie auch zu, ich bin ja Mitverursacher, mir war es ja nicht um Polemik, dass wir zuwenig arbeiten, sondern es ging mir einfach um eine Auseinaderbringung von Anhäufung von Tagesordnungspunkten und wir haben das halt wirklich übersehen, dass es halt nur innerhalb von drei Tagen die nächste Sitzung gibt, eine haben wir ja absolviert im Juli, liebe grüne Fraktion. Wie mir der Kollege Peter Piffl dieses Ansinnen herangetragen hat, war ich der Ansicht, dies sei abgesprochen zwischen allen Klubobleuten und auch innerhalb der Koalition, ich war dann überrascht in der Stadtregierung, dass die Kollegin Jahn Christina dagegen polemisiert hat, dass sie nicht eingebunden worden sei, sie war auf Urlaub. Ich habe aber gehört, dass grüne Kolleginnen und Kollegen angesprochen worden sind von der ÖVP und eingebunden worden sind. Ich halte das für pragmatisch, nicht von Einschnürung und Reduktion und sonstigen Dingen zu reden, sondern machen wir Nägel mit Köpfen. Wir haben bei der gestrigen Klubsitzung besprochen, dass wir mehr Termine für 2012 in Aussicht nehmen, bei der Gestaltung ist der Bürgermeister gebeten worden für 2012 dies in Betracht zu nehmen und dass wir eine Auseinandernehmung der Termine innerhalb von 14 Tagen vornehmen und nicht innerhalb von drei Tagen. Weil das hat gar keinen Sinn, einen Budgetgemeinderat abzuhalten und dann nach Möglichkeiten zu suchen, wo es gar keine Stücke gibt oder nur eine Minderzahl an Stücken und dann die Ausschusssitzungen auch unter schwierigsten Umständen stattfinden. Dies war gestern eine Kompromisslösung unter Einbindung aller Fraktionen und ich glaube, es ist keine Beschneidung der Demokratie und keine Beschneidung der demokratischen Mitgestaltung der Kolleginnen und Kollegen. Wir werden dem zustimmen und wir hoffen uns bei der Termingestaltung für 2012 eine andere Vorgehensweise. Danke (Applaus ÖVP und SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht zu den Terminen, weil ich sie ja dem Gemeinderat auch immer wieder vorschlage, noch ein paar Anmerkungen. Wir sind in einem Jahr schon einmal mit zehn Gemeinderatsitzungen ausgekommen, im vergangenen Jahr ist nach der Sitzungseinteilung dann noch einmal gesprochen worden, dass wir im Juli und im Dezember auch noch eine einfügen sollten. Im Juli ist es nur sehr schwer, es geht sich manches Mal von den Wochen her mit den Feiertagen ganz schwer aus. Im Juli deswegen, weil spätestens mit Ferienbeginn demokratischerweise oder wir demokratisch nicht mehr zusammenkommen können, weil ein Teil der Fraktionsmitglieder jeder Fraktion schon auf Urlaub sind, also diese Pause haben wir, aber wir werden es so versuchen zu timen, dass Anfang Juli noch eine stattfinden kann. Nächstes Jahr brauchen wir uns überhaupt keine Gedanken machen, da gibt es nämlich im Dezember keine Budgetgemeinderatssitzung, weil wir ja wieder das Budgetprovisorium haben. Weil der Kollege Grosz von Beschneidung hier im Gemeinderat spricht, wenn eine so große Mehrheit etwas festlegt, legt sie es fest, ich sehe das nicht als Beschneidung. Wir haben im Übrigen auch keine Beschneidung an dem Tag, weil wir genau ausgemacht haben, wie lange jede Rede sein darf. Wir haben die 20 Minuten Rede in der Hauptdebatte, in der Nebendebatte haben wir zehn Minuten ausgemacht, das heißt, es werden da alle so zu Wort kommen, wie wir das vereinbart haben, aber wir werden beim nächsten Beschluss darauf achten, auch was immer wieder die Probleme bringt, wenn das BZÖ dringliche Anträge stellt, die aufgrund unserer Geschäftsordnung hier im Gemeinderat und unseres Statuts mehr als zu hinterfragen sind, dann ist das nicht die Meinung der ÖVP, sondern wir haben Gott sei Dank eine Magistratsdirektion, die sehr bemüht ist, auch Gemeinderatsmitglieder, die das eine oder andere nicht wahrhaben wollen, zumindest so unter die Arme zu greifen, dass wir dann wieder einen Gemeinderatsantrag hier auch zustande bringen. Die Mitteilung wurde mit Mehrheit angenommen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.55 Uhr Ende: 13.00 Uhr 1) Kostensteigerung Thalia GRin. Bergmann stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GRin. Bergmann: Sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch! Das leidige Thema Thalia. Wie in den vergangenen Wochen beziehungsweise Tagen auch in zahlreichen Medien schon berichtet wurde, gibt es die Kostensteigerung bei den Mietkosten für die Theaterholding und zwar im Ausmaß von 500.000 Euro, wie wir es auch im Finanzstück gelesen haben. Es gibt aber auch in der Vergangenheit, und wir haben auch schon eine Anfrage diesbezüglich einmal gestellt, wo die Ursachen für diesen Bauverzug jetzt tatsächlich liegen. Es gibt einerseits die Aussagen vom Herrn Gollenz immer wieder, auch in der Öffentlichkeit, sogar im Fernsehen, dass die Sache in der Stadt verzögert wurde. Es gibt aber auch die Beantwortung meiner Anfrage im September, dass bei der Stadt eigentlich alles ordnungsgemäß und termingerecht abgelaufen ist und daher möchte ich folgende F r a g e an Sie stellen: Liegen die Ursachen für die Verzögerung des Baubeginnes des Projektes Thalia und die damit verbundene Kostensteigerung jetzt in der Verantwortung der Stadt Graz oder beim Bauträger (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Kollegin Bergmann, das kann aus heutiger Sicht so nicht beantwortet werden. Es hat einige Verzögerungen gegeben, es gibt aber auf der anderen Seite auch einen Bauplan, der ganz klar zu den Terminen, die vereinbart worden sind, steht und damit sozusagen das gesamte Bauwerk rechtzeitig fertig gestellt wird. Ich bitte um Kenntnisnahme, die Ausweitung der 800.000 auf 1,3 Millionen, also um 500.000 Euro waren einzig und allein dazu gedacht, dass wir den Theaterbetrieb oder in den Theaterbetrieb keine weitere Unruhe bringen wollen. Die Theaterholding mit ihren Bühnen Oper, Schauspielhaus, Next Liberty sind das Flaggschiff des städtischen Kulturlebens und selbstverständlich gibt es hier durchaus Unruhe durch den Umzug, und unser Anliegen war, indem wir diese 500.000 Euro bereitstellen, dass die Theaterholding ganz sicher und klar planen kann und sollte es zu Mehrkosten kommen, dass die von der Stadt getragen werden. Zwei Dinge sind sehr wichtig, das Stück ist ja heute zurückgezogen worden, es steht auch im Stück drinnen. Erstens einmal müssten diese Mehrkosten genau nachgewiesen werden im Kontakt mit der Finanzdirektion, sonst würden wir die Geldmittel nicht freistellen beziehungsweise sonst müssten die Geldmittel zurückbezahlt werden, und das Zweite ist auch völlig eindeutig und klar, sollte es tatsächlich zu Verzögerungen kommen bei der Fertigstellung, dann heißt das noch lange nicht, dass wir das Geld einfach bezahlen und dass wir uns nicht genau Gedanken machen und das allenfalls auch rechtlich prüfen lassen, wer dann für diese Verzögerung verantwortlich ist und dass wir dann von unserer Seite aktiv werden und allenfalls auch unsere Forderungen gegenüber anderen stellen. Also damit hier Klarheit herrscht, die 500.000 zusätzlich waren ganz eindeutig und nur dazu da, um bei der Theaterholding, wie gesagt, eine Sicherstellung zu geben, dass die Theaterholding hier bei allfälligen Problemen finanziell abgesichert ist. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf jetzt unsere Fragestunde kurz unterbrechen und Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben, ich habe noch einen Nachruf bekommen, den ich verlesen möchte. Nachruf 1) Alexius Battyan, General i.R. Bgm. Mag. Nagl: Am Mittwoch, dem 19.10.2011, ist der Bürger der Stadt Graz, Herr Alexius Battyan, General i.R. verstorben. Herr General in Ruhe Alexius Battyan wurde am 8. Februar 1921 in Kirchfidisch im Burgenland geboren, nach dem Besuch der Volks- und Realschule in Wiener Neustadt maturierte er im Jahre 1940 an der Lehrerbildungsanstalt in Oberschützen. Im Oktober desselben Jahres musste er zur Wehrmacht einrücken, wurde zweimal sehr schwer verwundet und musste nach Kriegsende für sechs Monate in britische Kriegsgefangenschaft in Schleswig-Holstein und Ostfriesland. Wieder in die Heimat zurückgekehrt, übte der seinen Lehrerberuf ab November 1945 aus. In weiterer Folge wurde er Leiter der Haupt- und Gewerblichen Kaufmännischen Berufsschule in Rottenmann. Bis zum Eintritt in das österreichische Bundesheer war der spätere General Battyan als Hauptmann bei der B-Gendarmerie tätig. Als Kompaniekommandant war er Mitbegründer des Panzerbataillons 4 in Graz. In den Jahren 1959 bis 1962 nahm er an der Generalstabsausbildung an der Stabsakademie in Wien teil. Daraufhin leitete er den Generalstabsdienst und war als Chef des Stabes beim Militärkommando für Steiermark in Graz tätig. Aufgrund seiner hervorragenden Leistungen in allen ihm übertragenen Aufgaben wurde Alexius Battyan ein Jahr ins Bundesministerium für Landesverteidigung nach Wien gesandt, um als Führungspersönlichkeit eine noch intensivere Ausbildung zu erfahren. Alexius Battyan zeichnete sich durch Gewissenhaftigkeit, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen verbunden mit sozialem Engagement aus. Nach Graz zurückgekehrt, erfüllte General Battyan neun Jahre lang seine vielfältigen Aufgaben als Militärkommandant für Steiermark. Anschließend wurde er zum Kommandanten des I. Korps und daraufhin zum Generalmajor ernannt. Im Juli 1981 erfolgte seine Beförderung zum General. Nach fünfjähriger Tätigkeit als Korpskommandant trat er im Jahre 1985 in den wohlverdienten Ruhestand. General Alexius Battyan wurde eine Vielzahl von Ehrungen zuteil, so war er Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens des Landes Steiermark sowie des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich. Eine weitere Auszeichnung erhielt er als „Commandant de Legion de Honneur“ von der Ehrenlegion. General Battyan hat seine Aufgaben in einer umfassenden Verantwortung wahrgenommen. Als Militärkommandant und Kommandant des I. Korps war es ihm stets ein Anliegen, in einem weit gezogenen demokratischen Verständnis beste Kontakte und eine ersprießliche Kooperation mit der gesamten Öffentlichkeit zu pflegen. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.9.1992. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.05 Uhr Ende: 14.10 Uhr 2) Fahrscheinkontrollen-Ungleichbehandlung von Fahrgästen GR. Hötzl stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Hötzl: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! In meiner Anfrage geht es um Fahrscheinkontrollen der Graz-Linien. Die Missstände rund um die Kontrolleure bei den Graz Linien veranlassten zahlreiche Bürger, sich auch mit anderen Beschwerden an die Öffentlichkeit beziehungsweise an politische Parteien, unter anderem an unseren Klub, zu wenden. Nun liegen der FPÖ - Graz Zeugenaussagen verschiedener Grazer Bürger vor, die allesamt unabhängig voneinander denselben Sachverhalt berichten. So wurde mehrfach beobachtet, dass bei Fahrscheinkontrollen Personen mit offensichtlichem Migrationshintergrund nicht kontrolliert wurden, während bei den übrigen Fahrgästen sehr genau kontrolliert wurde. In einem konkreten Fall kam es sogar zu einem Polizeieinsatz, weil andere Fahrzeuginsassen diese offensichtliche Bevorzugung von Personen fremdländischer Herkunft nicht hinnehmen wollten. Um eine transparente Vorgehensweise der Holding Graz Linien auf allen Ebenen zu gewährleisten, daher richte ich seitens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister-Stellvertreterin, folgende F r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen der Holding Graz Linien um eine Stellungnahme zu ersuchen, ob eine Vorgehensweise, wie im Motivenbericht geschildert, seitens der Geschäftsführung angeordnet wurde beziehungsweise, ob eine derartige Vorgehensweise der Geschäftsführung bekannt ist (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Darf ich noch ganz kurz nachfragen der Geschäftsführung der Holding oder der Geschäftsführung der Securitas, wen Sie meinen mit Geschäftsführung? GR. Hötzl: Beide am besten. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich kann ausschließen, ich habe damals, als dieses Gerücht das erste Mal aufgetaucht ist, natürlich sofort nachgefragt, ob es irgendwelche Anweisungen in diese Richtung gibt. Ich kann das dezidiert ausschließen für die Holding und für die Stadt Graz, für die Securitas kann ich keine Auskunft geben, aber ich kann natürlich nachfragen. GR. Hötzl: Meine Frage wäre nicht nur, dass Sie eben nachfragen bei der Geschäftsführung, sondern ob Sie diese Anliegen ernst nehmen. Sie nehmen sie ernst, Sie haben nachgefragt. Mein Vorschlag wäre oder meine Zusatzfrage wäre, dürften wir Ihnen, wir koordinieren Ihnen das gerne vom FPÖ-Klub aus, diese Leute direkt in Ihr Büro schicken, damit Sie vielleicht die Glaubwürdigkeit überprüfen können und ob Sie das nachher noch ernst nehmen würden. Bgm.-Stvin. Rücker: Natürlich dürfen Sie mir sie schicken, aber prinzipiell ist es eine Sache, ich weiß, dass es weder von der Holding noch von der Politik Anweisungen gibt, irgendwelche Menschen anders zu behandeln bei der Fahrscheinkontrolle außer, dass es die Anweisung gibt, alle Menschen menschenwürdig zu behandeln, die gibt es immer wieder. Aber nicht, dass ein Unterschied gemacht wird. Und was in der Securitas für Vorgaben an die MitarbeiterInnen sind, das ist eine Sache, die man mit der Securitas direkt klären müsste. Was ich Ihnen anbieten kann ist, dass ich bei der Securitas noch einmal nachfrage. Aber wie gesagt, das kann ich über mein Büro auch nicht lösen, was immer dort intern für Vorgaben sind, aber ich gehe davon aus, dass es diese nicht gibt, aber das kann ich so nicht beantworten. 3) Wissen um skandalöse Zustände in der Holding Graz GR. Grosz stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Grosz: Hoher Gemeinderat, ich bin ja sehr dankbar für die unendliche Gnade, die uns eingeräumt wird, überhaupt im Gemeinderat über die Holding Graz zu diskutieren. Angesichts des Umstandes, dass die zu 100 % im Eigentum der Stadt Graz befindlich ist, aber nur von einer Minderheit des Gemeinderates als Aufsichtsorgan überhaupt kontrolliert werden kann. Das muss man sich einmal vorstellen. 100-%- Tochter, zwei Parteien erfüllen die Aufsichtspflicht, kommen dem im Übrigen nachweislich nicht nach, das werde ich jetzt anhand mehrerer Details erläutern, und wir können als Gemeinderat im Kollektiv nicht die Aufsichtskontrolle, Effizienzkontrolle, Sparsamkeitskontrolle bei der Holding Graz ausfüllen, was eine Einzigartigkeit für sich ist, aber noch einmal, herzlichen Dank für die Gnade, überhaupt darüber diskutieren zu dürfen. Was wir da erlebt haben beim Fahrscheinskandal, kurz ausgedrückt, ist der Wahnsinn schlechthin. 31 Fahrscheinkontrollore haben die ganz klare Anweisung gehabt, dieses System eines unerlaubten Sachbezuges für sich, Verwandte und Freunde einzuführen und zwar als Gehaltsbestandteil. Weil diese 31 Fahrscheinkontrollore eben nicht von der Bonifikation oder Provision von Fahrscheinkontrollen umfasst sind, hat man diese sogenannten Schwarzfahrten als Gehaltsbestandteil bis zur Geschäftsführung der Holding auch deklariert, als sogenannten ungerechtfertigten Sachbezug. Das hatte dort System. Bereits im September hat die Kleine Zeitung darüber erstmals berichtet und letztmalig am Höhepunkt vorige Woche, wo dann die gesamte Dimension dieses Skandals herausgekommen ist. Weder die Aufsichtsratsmitglieder, Aufsichtsratspräsident Nagl, noch seine Vizepräsidentin haben ihre Aufsichtspflicht ausgeübt und das zur Anzeige gebracht. Als Aufsichtsorgan ihre ursächliche Aufgabe, bei schwerem Betrug, Offizialdelikt, sehr geehrte Damen und Herren, ungerechtfertigter Sachbezug abgabenpflichtig, im Übrigen eine Sache, die das Finanzamt aufgrund einer Anzeige durch uns zu klären hat. Die Aufsichtsorgane komplett versagt, nichts getan und jetzt kommt, und das möchte ich Ihnen heute präsentieren, ein weiteres Mal heraus, die Securitas hat nicht einmal den Gewerbeschein als Inkassobetrieb und führt das Inkasso für die Stadt Graz durch. Die Unterlagen kann ich Ihnen dann gerne zur Verfügung stellen, es werden noch weitere kommen. Daher meine F r a g e an den Herrn Beteiligungsreferenten, an den Aufsichtsratspräsidenten und seine Vizepräsidentin darf ich sie ja nicht richten sinnigerweise, aber an den Beteiligungsreferenten: Wussten Sie von den Machenschaften der Kontrollore, welche für die Holding Graz die Fahrscheinkontrollen durchführen und selbsttätig Blanko-Fahrscheine ausstellten beziehungsweise Ahnung von der Praxis, und seit wann wussten Sie davon und welche Handlungen setzten Sie? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Kollege Grosz, es gibt selten eine Anfrage in der Fragestunde, über die ich persönlich wirklich sehr betroffen bin, und zwar bin ich deshalb betroffen, weil diese Frage so gerichtet ist, dass sie bereits einen Verdacht enthält, nämlich der Verdacht, dass ich davon gewusst habe von diesen Betrugsgeschichten bei der Securitas und dass ich nicht eingegriffen habe. Das macht mich einfach deshalb betroffen, weil ich nicht weiß, und du hast es ja auch nicht genannt, aufgrund welcher Tatbestände, ob du irgendwelche Informationen oder irgendwelche Anhaltspunkte hast, die einen derartigen Verdacht rechtfertigen. Und wie das halt so immer ist, man spricht den Verdacht einmal aus, wird dann entgegnet, aber irgendwas wird schon picken bleiben. Ich kann es nur nochmals sagen, ich fühle mich dadurch wirklich persönlich betroffen. Zum Inhalt selbst ist die Sache aus meiner Sicht ganz klar. Ich habe vom Vorstand, zu welcher Zeit weiß ich nicht mehr genau, erfahren, dass der Vorstand darüber informiert worden ist von der Holding, dass es diese betrügerischen Dinge bei der Securitas gibt, dass der Vorstand gehandelt hat insoferne, dass das abgestellt wurde, dass mit der Firma klargemacht wurde, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Securitas, die davon betroffen sind, entlassen werden, dass also das Beschäftigungsverhältnis gelöst wird und dass die Firma Securitas eine Schadensgutmachung angeboten hat, die aus Sicht eben der Holding durchaus im Sinne eines zu schätzenden Schadens diese Dinge ausgleicht und damit akzeptabel ist. Selbstverständlich ist auch Vorsorge getroffen von Seiten des Vorstandes, dass sich diese Dinge nicht wiederholen können, und damit ist für mich die Sache erledigt. Wir haben in der Steuerung der Holding, die noch nie so intensiv war wie heute, wir werden ja noch Gelegenheit haben das auszuführen, die noch nie so intensiv war wie heute. Durch den Gemeinderat haben wir ja sichergestellt, dass es eine Trennung gibt in einen operativen Bereich und einen strategischen Bereich. Im strategischen Bereich soll der Gemeinderat steuern, im operativen Bereich sind wir selbstverständlich der Meinung, dass wir dort Geschäftsführer und Vorstände haben, die selbstverständlich dafür Verantwortung tragen und das ist auch deren Aufgabe. Wenn ein Unternehmen einen Auftrag erteilt und dieser Auftragnehmer erfüllt dann diesen Auftrag schlecht, betrügt, was auch immer, dann ist das aus meiner Sicht eine ganz klare operative Handlung, das muss noch gemacht werden und solange keine anderen Informationen auf dem Tisch sind, und das sind sie nicht, ist für mich als Beteiligungsreferent die Sache damit erledigt (Applaus ÖVP und SPÖ). GR. Grosz: Herr Stadtrat, das, was am Tisch liegt, sind zumindest die Umfassung von drei Straftatbeständen, 146, 147, 148 Strafgesetzbuch, Betrug, ich glaube, darüber sind wir uns einig. Des Weiteren brauchen Sie nur Ihre Magistratsdirektion fragen, wenn sie im Strafgesetzbuch kundig ist, dass es sich gerade bei diesen Paragraphen um sogenannte Offizialdelikte handelt, das heißt, jeder hat die Verpflichtung, der davon Kenntnis erlangt, Anzeige zu erstatten. Insbesondere die Aufsichtsorgane, gerade deren Aufgabe es ist, die Eigentümervertreter, die Aufsichtsorgane der Stadt Graz bei so einem Fall, bei einem solchen Offizialdelikt unabhängig von selbst erfundenen außergerichtlichen Tatausgleichen, Schwachsinn perfekt, noch dazu, wo den außergerichtlichen Tatausgleich das sogenannte Opfer, die Securitas-Führung, zahlt und nicht der Täter, die 31 Kontrollore, selbst das gilt vor Gericht nicht. Aber ist ja Ihre Pflicht gewesen, ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie da etwas gewusst haben, wirklich nicht, sondern ich will Ihnen nur nachweisen, dass Sie, seitdem Sie etwas davon gewusst haben, nicht das getan haben, zu dem Sie und Ihre Kollegen Rücker und Nagl verpflichtet gewesen wären, der Aufsichtspflicht nachzukommen, bei Vorhandensein eines Offizialdeliktes ordnungsgemäß Anzeige zu erstatten und nicht den Vertuschungsweg zu wählen, dann einigen wir uns halt mit denen außergerichtlich, auch wenn ein Betrug vorliegt. Zwischenruf GRin. Maga Ennemoser: Frage. GR. Grosz: Ich habe noch Zeit, gnädige Frau. Es kann sich bei mir… Bgm. Mag. Nagl: Es ist jetzt die Zusatzfrage zu stellen, es ist keine Redezeit, es geht nur um eine Zusatzfrage und nicht um nochmalige Ausführungen. GR. Grosz: Ich weiß schon, dass die Ausführungen unangenehm sind. Bgm. Mag. Nagl: Nein, die sind nicht unangenehm, es wird auch eine Antwort darauf geben, aber jetzt besteht der Gemeinderat und auch ich auf eine Zusatzfrage. GR. Grosz: Welche Maßnahmenhaben Sie konkret getroffen, auch gesetzliche Maßnahmen, zu denen Sie verpflichtet gewesen wären, um diesen Skandal, der offenkundig ist, einer objektiven rechtlichen Prüfung zuzuführen? Bgm. Mag. Nagl: Es wäre schön, wenn ein Vertreter des BZÖ in Punkto Vertuschung und schadhaftem Verhalten in Punkto Budgets Kärnten etc. nicht anderen Menschen dauernd unterstellt, dass sie ihrer Aufgabe nicht nachkommen und das in einem solchen Ton. Ich möchte dazusagen, dass der Aufsichtsrat, der Aufsichtsratspräsident und die Stellvertreter, der gesamte Aufsichtsrat, sich selbstverständlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat und… Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, ab dem Zeitpunkt, wo es bekannt geworden ist, ab dem Zeitpunkt gab es selbstverständlich im Aufsichtsrat die Gespräche. Im letzten Fachausschuss hat der Aufsichtsrat auch einstimmig die Vorgehensweise gebilligt, der Kollege Rüsch wird noch näher darauf eingehen und selbstverständlich haben wir im Sinne des Gesetzes mit einem Rechtsanwalt genau besprochen, was zu tun ist. Der Herr Kollege Rüsch kann da Näheres ausführen, aber ein Nationalrat sollte auch sich über die Gesetzeslage in Österreich ein bisschen genauer erkundigen, bevor er… Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Welche Mittäterschaft? Wenn ein anderer was stiehlt, sind nicht diejenigen, die bestohlen wurden, plötzlich die Täter. Es gibt kein Stillschweigen, Herr Nationalrat, Sie haben ein großes Problem, dass Sie nicht einmal über Aufsichtsräte Bescheid wissen, weil die Aufsichtsratssitzungen sind eben nicht öffentlich und aus diesem Grund können Sie gar nicht wissen, wie wir gehandelt haben, was wir getan haben und ich lasse mir Mittäterschaft weder für ein Aufsichtsratsmitglied noch für uns als Kollegialorgan irgendwie gefallen (Applaus ÖVP und Grüne). Der Kollege Rüsch kann dann das Ganze machen und es ist bedauerlich genug, dass wir ein Gemeinderatsmitglied haben, das permanent nur mit Staatsanwaltschaftsanzeigen permanent Politik macht und so in die Zeitung kommt, anstelle mit anderen Bereichen. Die große Aufdeckerpartei BZÖ wird nicht funktionieren im Lande Österreich, dazu ist viel zu viel passiert in den letzten Jahren (Applaus ÖVP und Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ist es möglich, die Antwort zu geben? Ich möchte gerne kurz einfach vorlesen, was der Vorstand an Aktivitäten gesetzt hat, nachdem er davon Kenntnis genommen hat und dass das selbstverständlich auch mit den Rechtsanwälten der Holding genau abgestimmt war und dass es aus meiner Sicht und nach allen Informationen, die auf dem Tisch liegen, einfach korrekt war und richtig. Es gibt übrigens auch den Paragraphen im Strafgesetzbuch, nicht nur die du zitiert hast, sondern es gibt auch den Paragraph der tätigen Reue, der hier mit eine Rolle spielt. Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Selbstverständlich wird das das Gericht feststellen. Der Vorstand hat im Sinne seiner gesellschaftsrechtlichen Verantwortung eine rasche wirtschaftliche und risikooptimierte Lösung in Form der mit Securitas getroffenen Vereinbarung getroffen. Vor allem folgende Punkte sind dabei besonders hervorzuheben. Erstens: Die Signale eines möglichen malversiven Verhaltens der Securitas wurden unverzüglich aufgegriffen, nachdem sie bekannt geworden sind. Zweitens: Die Beweise für die Malversationshandlungen wurden unverzüglich eingeholt und gesichert, zweite Aktivität, die gesetzt wurde. Drittens: Die Schadensabgeltung und die Abgeltung der eigenen Vertretungskosten wurden erfolgreich mit Securitas vereinbart und vereinnahmt, das ist etwas, was für die Wirtschaftlichkeit sehr wichtig ist. Viertens: Der Austausch der malversiven Kontrollorgane mit der zuzüglichen Möglichkeit, durchaus sukzessive nicht mehr einsetzbares Fahrpersonal der Graz Linien unter der organisatorischen Leitung von Securitas einzusetzen, ist ebenfalls vereinbart worden. Fünftes: Die Kontinuität der ordnungsgemäß zu erbringenden externen Dienstleistung der Fahrscheinkontrolle wurde gesichert und als letzter Punkt, unabschätzbare Prozessrisiken mit völlig ungesicherten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten wurden vermieden, und das Ergebnis dieser Analyse war, wie gesagt, die Vereinbarung über die Trennung mit den Mitarbeitern und die Vereinbarung der Höhe über die Schadenszahlung. Damit ist erstens einmal festgestellt, dass der Holding-Vorstand reagiert hat. Dass der Holding- Vorstand nicht blind reagiert hat, sondern das in Absprache, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten mit den eigenen Rechtsanwälten geprüft hat und drittens, dass er Handlungen gesetzt hat. Alles Weitere daraus, kann ich nur sagen, ist aus meiner Sicht politisch motiviert, um da irgendjemand bisschen in die Magengegend zu treffen, mehr sehe ich darin überhaupt nicht. Es ist eine operative Tätigkeit. Der Vorstand hat reagiert, hat richtig reagiert, hat gut reagiert und damit ist die Sache aus meiner Sicht zu Ende (Applaus ÖVP). 4) Ihre Zuwendung für den Kindergarten der Kinderfreunde in der Pappenheimgasse 8, 8010 Graz, in der Höhe von 20.000 Euro GR. Mag. Mariacher stellt an StRin. Maga Drin. Schröck folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Anfrage an Frau Dr. Schröck betreffend Zuwendung für den Kindergarten der Kinderfreunde in der Pappenheimgasse in St. Leonhard in der Höhe von 20.000 Euro. Mich haben besorgte Bürgerinnen und Bürger bereits vor dem Artikel am 25. Oktober angesprochen wegen der drohenden Gefahr der Betriebseinstellung dieses Kindergartens, der von den Kinderfreunden betrieben wird, und in diesem Artikel der Kleinen Zeitung, aber auch in anderen Medien, wurde berichtet, dass Sie als Retterin mit 20.000 Euro vorstellig geworden sind, um sozusagen die dringendste Not einmal als Übergang zu sichern. Im selbigen Artikel steht aber auch ein Satz und auf den möchte ich besonders dann eingehen, woher sie das Geld hat, will sie nicht sagen. Als Stadträtin der Stadt Graz für Soziales, woher sie das Geld hat, will sie nicht sagen. Das ist meines Erachtens als Bürger, und so sehen es viele, viele Grazerinnen und Grazer, ein Maß an Intransparenz, das heute, vielleicht vor zehn, zwanzig, dreißig Jahren, aber sicher nicht mehr heute hingenommen werden kann. Daher möchte ich die F r a g e stellen betreffs der Herkunft nämlich und der Rechtsgrundlage Ihrer Spende in dieser Angelegenheit nämlich, pleiteverdächtigtes Kinderheim in St. Leonhard. Schließen Sie als Stadträtin, Frau Dr. Schröck, rechtsverbindlich aus, dass es sich bei der laut Bericht von Ihnen überbrachten Zuwendung in der Höhe von € 20.000 um Geld der Stadt Graz beziehungsweise Geld aus dem Umfeld der Stadt Graz handelt beziehungsweise sollte es sich um Geld der Stadt Graz handeln, welche Gegenleistung geht für diesen Betrag der Stadt Graz zu? StRin. Maga Drin. Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat Mariacher! Nicht nur an Sie haben sich besorgte Bürgerinnen und Bürger gewandt, auch an mich und ich habe dann etwas unternommen, ich habe eine Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Bei dieser Höhe, die ich zur Verfügung gestellt habe, hätte es eines Stadtsenatsbeschlusses beruft. Nachdem ich keinen Bericht in den Stadtsenat eingebracht habe, der Stadtsenat daher über dieses Geld nicht entschieden hat, zahlt das Rechnungswesen der Stadt Graz schlichtweg so eine Summe nicht aus. Das heißt, es ist natürlich auszuschließen, dass dieses Geld irgendein öffentliches Geld der Stadt Graz ist. Ich frage mich nur, wie wir das jetzt mit der Rechtsverbindlichkeit machen, haben Sie einen Notar mitgebracht, bei dem ich das jetzt unterschreiben darf und Sie auch unterschreiben oder wie machen wir das (Applaus SPÖ)? Zwischenruf GR. Mag. Mariacher: Ihr Wort ist im Protokoll. GR. Mag. Mariacher: Meine Zusatzfrage geht dahingehend, schließen Sie es in der Zukunft aus für dieses Kinderheim und für andere Kinderheime der Kinderfreunde, dass es sinnverwandte Turbulenzen geben wird oder ist es nicht überlegenswert aufgrund der Probleme, die aufgetreten sind, dieses Kinderheim auf Sicht gesehen in die Verwaltung der Stadt Graz zu übertragen? StRin. Maga Drin. Schröck: Herr Gemeinderat, ich habe ja die Frage jetzt schlichtweg nicht verstanden (Applaus SPÖ). Schauen Sie, es ist eine Einrichtung der Kinderfreunde, das ist ein eigenständiger Verein, ich habe eine Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt, ich werde mich darum bemühen, das habe ich auch öffentlich gesagt, dass dieser Kindergarten weiter bestehen wird und diese Gespräche dazu werden in den nächsten Wochen stattfinden. Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage jetzt beantwortet habe, nachdem ich sie nicht erfasst habe, hoffe das aber (Applaus SPÖ). 5) Kürzung der Subvention für das Rechbauerkino GR. Mag. Titz stellt an StR. Mag. Müller folgende Frage: GR. Mag. Titz: Werter Herr Stadtrat! Ich möchte Sie ganz kurz und bündig fragen. Wie rechtfertigen Sie die Kürzung der Subvention für das letzte bestehende Kunstkino der Stadt Graz, das letzte bestehende Kunstkino insofern, als es noch keiner Kinokette angehört und in diesem Sinne auch eine Subsistenz hat, also eine gewisse Selbsterhaltung, einen Selbstauftrag, ohne dass es an eine der großen Ketten gebunden ist? Wie rechtfertigen Sie die massive Kürzung, mehr als die Hälfte der Subvention an das Grazer Rechbauerkino, das in seiner Existenz damit auch am Abgrund steht (Applaus ÖVP)? StR. Mag. Müller: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Das Rechbauerkino ist unbestritten wirklich wesentlicher Bestandteil der Kinoszene in Graz. Allerdings muss man da schon festhalten, dass es bei der Budgeterstellung für das heurige Jahr wesentliche Kürzungen im Kulturbudget gegeben hat und insbesondere die bestehende Kinoförderung dieser Kürzung zum Opfer gefallen ist. Es hat hier einen gemeinsamen Beschluss auch dieses Gremiums dafür gegeben. Es ist so, dass die Subvention, die bis dorthin aus dieser Kinoförderung bestanden hat, durchaus im Sinne auch der von Ihnen angesprochenen Wichtigkeit für den Kulturstandort weitergeführt, und zwar hat das Rechbauerkino für das heurige Jahr eine Förderung in der Höhe von 16.000 Euro bekommen. Das KIZ Royal 25.000 Euro. Dies warum? Weil gerade hier diese Kulturkomponente eine ganz wichtige ist. Es gibt deshalb aus Sicht des Kulturressorts auch nichts zu rechtfertigen, es ist so, dass diese Rahmenbedingungen, was die budgetäre Situation der Stadt Graz betrifft, durchaus verantwortungsvoll durch den Kulturreferenten, der damals Karl-Heinz Herper war, im Einvernehmen mit dem Finanzreferenten so gemacht worden ist, und zwar warum? Weil die Alternative wäre es gewesen, na wo hätte man kürzen können, in der freien Szene, und gerade Sie, Herr Gemeinderat, wissen besonders, wie dort die Knappheit ausschaut. Und ich kann auch sagen, es hat vielfältige Gespräche gegeben, ich habe ein persönliches Gespräch mit Herrn Kommerzialrat Pochlatko und Frau Bachträgler am 31.8. geführt, es hat schriftliche Verständigung gegeben und selbstverständlich habe ich Bereitschaft bekundet, nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten auch für das kommende Jahr entsprechende Förderungen zu gewähren, natürlich unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der zuständigen Organe, die auch ein Überleben des Rechbauerkinos ermöglichen. Was man dazusagen muss noch, dass natürlich hier auch Wirtschaftsförderung gefragt ist, weil gerade auch bei diesen Kinos ist es so, dass es durchaus auch andere wirtschaftliche Standbeine gibt, und vielleicht ein Wort noch zum Schluss. Digitalisierung, gerade für diese Kinos, auch ein Anliegen, wir bemühen uns, und da gibt es auch sehr gute Kontakte mit Herrn Stadtrat Rüsch diesbezüglich auch, gerade diesen Kinos unter die Arme zu greifen (Applaus SPÖ). GR. Mag. Titz: Herr Stadtrat, es ist es natürlich eine Crux, dass die Kulturstadträte relativ häufig wechseln, aber ich muss Sie in einem Punkt verbessern. Es hat keine wesentlichen Kürzungen im Kulturbudget gegeben, von der Sie anfänglich gesprochen haben. Das war die Zusatzfrage, also was meinen Sie mit wesentlicher Kürzung, ist jetzt quasi rhetorische Zusatzfrage. StR. Mag. Müller: Ich kann diese rhetorische Frage mit echten Zahlen beantworten, wenn bei einem Budget von 8.249.000,-- Euro 250.000 eingespart werden, dann hat man die Möglichkeit, und es wurde ausführlich debattiert, da auch allen aus der freien Szene was zu kürzen oder eine Förderaktion herauszunehmen, und das ist in dem Fall die Förderaktion gewesen, Förderung der Innenstadtkinos, die damals eben abgeschafft worden ist. Ich stehe zu dieser Entscheidung, wie wohl ich sie damals nicht beantragt hätte, aber ich kann sie sehr gut nachvollziehen. Also jetzt muss ich schon sagen, dieser Betrag von 250.000 Euro bei so einem knappen Budget einzusparen, das ist wirklich keine rhetorische Frage (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 13.30 Uhr den Vorsitz. 6) Rathaus-Wache GR. Mag. Haßler stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seit 1. November wird das Rathaus bekanntlich aufgrund Ihres Auftrages von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GPS bewacht, und was im Vorfeld Kritikerinnen und Kritiker schon damals als sehr hinterfragenswert hielten, steht in einem krassen Widerspruch zu dem Bestreben praktisch, was wir alle haben, dass wir mehr BürgerInnennähe leben wollen. Dieses Wachpersonal erweckt den Anschein, als ob die Politik die Grazerinnen und Grazer aus dem Rathaus aussperren will oder zumindest den BürgerInnen den Zutritt zum Rathaus erschweren will. Und leider muss man sagen, haben diese Kritikerinnen und Kritiker auch Recht behalten, wie wir vergangene Woche, glaube ich, alle in einer Zeitschrift nachlesen konnten, wo konkret darauf Bezug genommen wurden, dass es bereits Fälle gibt, wo der Zutritt ins Rathaus verweigert wurde. In dem konkreten Fall konnte der Zutritt noch erreicht werden, allerdings nur mit Eskortierung dieser Rathauswache, was sicher für den oder die Betroffenen kein angenehmer Zustand ist. Offen ist aber in diesem Zusammenhang, wie viele Grazerinnen und Grazer in den vergangenen Tagen nicht diese Hartnäckigkeit an den Tag gelegt haben und die vielleicht schon am Eingangstor zum Rathaus gescheitert sind. Aus diesem Zusammenhang heraus könnte ich jetzt eine Reihe von Fragen stellen, zum Beispiel, wie lautet eigentlich der Auftrag für diese Rathaus-Garde, nach welchen Kriterien wird jemand eingelassen, erfolgt dies aufgrund des Aussehens, der Kleidung, des Zahnstandes vielleicht, der Hautfarbe oder gar des Haarschnitts, müssen es kurze Haare sein, können es doch längere sein, gilt man bereits dann als verdächtig, wenn man nicht schwarz/grüne Regierungsbüros aufsuchen will, sondern stattdessen die Büros von Stadträtin Elke Kahr, Martina Schröck oder Mario Eustacchio als Ziel angibt? Werden die Daten von diesen Personen aufgenommen? Müssen Magistratsbedienstete in Zukunft damit rechnen, dass sie sich ohne Eskorte nicht mehr persönlich an die eigene Personalvertretung wenden dürfen? Und, ist es unter Umständen nur als Vorgriff darauf gedacht, um in Zukunft penibelst zu dokumentieren, wer sich wohin in der Festung Rathaus zu welchem Zwecke wenden will? Nachdem eine Fülle von Fragen aber leider in der Fragestunde nicht zulässig ist, darf ich mich namens der sozialdemokratischen Fraktion auf eine einzige F r a g e beschränken und die lautet: Aufgrund welcher Kriterien wird seitens der neuen Rathaus-Wache über den Zutritt oder Nicht-Zutritt ins Rathaus entschieden (Applaus SPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat! Erste Feststellung, im Vergleich zu Parlamenten, Bundeskanzleramt und anderen Einrichtungen der Demokratie in unserem Staat ist Gott sei Dank unser Rathaus auch noch immer ein sehr, sehr offenes Haus. Ich finde es mehr als bedauernswert, dass ich jetzt mit Beginn dieses Monats auch in Graz ein Sicherheitskonzept in Auftrag gegeben habe und dass wir Security-Kräfte auch im Rathaus brauchen. Es geht hier ab primär nicht um mich, um Politik oder die anderen Mitglieder der Stadtregierung, es geht um die Sicherheit aller Bediensteten, die täglich in einem Haus auch nach Einbruch der Dunkelheit arbeiten, das zahlreiche Zugänge hat und in dem niemand so genau sagen kann, wer sich gerade wo aufhält. Es geht auch um die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher, die in das Rathaus kommen, und erst unlängst wurde die Mutter einer Braut am vermeintlich schönsten Tag im Leben ihrer Tochter Zeugin, wie ein junger Mann seiner Freundin auf der Damentoilette im Rathaus eine Injektion verabreichte. Es geht auch um den Ausdruck der Wertschätzung, den wir uns selbst und dem, was wir tun, entgegenbringen. Auch im Auftritt unserer geschäftlichen Partner sowie nationalen und internationalen Gästen gegenüber, die in das Rathaus kommen, haben wir die Verpflichtung, den Aufenthalt von Personen zu kontrollieren, aber auch ordentlich zu gestalten. Darüber hinaus ist das Einsetzen der Rathaus-Wache nur als erster Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Sicherheitskonzept für das Rat- und Amtshaus zu sehen, welches sie sich gerade in Ausarbeitung befindet. Konkret versuchen unsere gut ausgebildeten Sicherheitskräfte nach drei Kriterien vorzugehen: Erstens sind es optische, da geht es um Rucksäcke, Kapuzen, verschmutzter Zustand von Kleidung, da wird einmal das Augenmerk hingelegt. Man versucht auch, mit dem Blickkontakt sehr professionell einmal in Kontakt mit diesen Menschen zu kommen. Der wesentlichste Punkt ist aber auch das Verhalten, das heißt, wenn man sie anspricht und zum Beispiel keine Antwort bekommt, dann schreitet diese Sicherheitskraft ein. Den Fall, den sie aufgezählt haben und der auch zu meiner Überraschung in einer Grazer Wochenzeitung gebracht wurde, da finde ich es bedauerlich, ich habe extra in der Stadtregierung darauf hingewiesen, dass es sich um einen Mitarbeiter handelt, wo ich mir schon wünschen würde, dass er auch mit seinem Auftreten, das er an den Tag legt, dass er so auftreten sollte, wie, wenn ich sagen darf, wir es von einem Magistratsbeamten auch erwarten dürfen und Sie wissen auch, dass es sich um eine Person handelt, die auch schon in anderer Weise einmal aufgefallen ist und er ist ja mit dem Problem dieses Ausweises, von dem der Security-Mitarbeiter nichts gewusst hat, nur an die Türe begleitet worden. Dass man daraus gleich den großen Fall macht, dass wir jetzt eine Sicherheitsburg sind, Faktum ist, es sind diese drei Kriterien und da spielen auch optische und Verhaltensmaßnahmen eine Rolle. Es ist eine Aufgabe, die unsere Sicherheitskräfte bei jeder Temperatur mit vielen, vielen Stunden im Stehen und im Gehen mit sehr viel Fingerspitzengefühl machen und ich kann Ihnen, wenn Sie das möchten, auch gerne sagen, dass wir bis jetzt 113 Fälle hatten, wo der Zugang einmal verwehrt wurde, davon 44 im Eingang der Landhausgasse. Der Tag, an dem am meisten los war, der 4.11., mit 19 Fällen, aber es ist sehr schön, dass man auch sieht, dass das zu wirken beginnt, dass wir jetzt für mehr Ordnung und Sicherheit im Hause sorgen, es ist nämlich am 12. 11., das ist mein letzter Bericht, zu exakt keinem einzigen Fall mehr gekommen und da wird es sich auch einpendeln. Vielleicht ist damit auch Ihre Frage auch ausreichend beantwortet (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Ich glaube, über die Kriterien könnten wir jetzt schon einiges an Diskussion hier im Gemeinderat auch führen, das wird aber heute den Rahmen sprengen. Meine Frage, die Sie eigentlich eh schon fast beantwortet haben, aber vielleicht können Sie es noch einmal offiziell für alle tun. Nachdem Sie gesagt haben, dass es nicht nur um die Mitglieder der Stadtregierung geht, sondern um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Meine Frage, beabsichtigen Sie, in Zukunft für alle Magistratseinrichtungen vom Amtshaus über die Servicestellen bis hin zum Bauamtsgebäude solche Wachkörper einzusetzen, dort gibt es ja auch Mitarbeiter, die mit Problemen zu kämpfen haben? Wir denken an die Bauämter, deshalb meine Frage in diese Richtung. Bgm. Mag. Nagl: Auch da eine einfache Antwort. Die Magistratsdirektion arbeitet jetzt ein gesamtes Sicherheitsmanagement für den gesamten Magistrat aus, das werden wir dann auch diskutieren, aber ich gebe Ihnen vielleicht noch ein paar Fälle bekannt. Wir haben besondere Vorkommnisse, drei davon am 4. 11., eine Person, die gleich sagt, ich schlage dir die Fresse ein, am 4.11. versucht man den Rathaus-Wächter ins Gesicht zu schlagen mit der nachfolgenden Drohung, wenn du da herauskommst, schlitze ich dich auf. Am 7.11.: Person packt im Stiegenhaus mehrere Stanniolpäckchen, weiße Briefchen und die Spritze aus, wird ebenfalls der Zugang dann verwehrt. Am 11.11. liegt ein Betrunkener direkt vor dem Rathauseingang und muss von unseren Sicherheitskräften auch dementsprechend versorgt werden, am 14.11. wird aus dem SPÖ-Klub eine Person aus dem Haus begleitet, am 15.11. auch jemand aus dem Bürgermeisteramt, weil unsere Mitarbeiter einfach nicht mehr wissen, wie wir mit diesen Personen umzugehen haben und ich glaube, das rechtfertigt leider Gottes den Einsatz unserer Sicherheitskräfte, denen vielleicht auch das eine oder andere Mal ein Fehler unterlaufen wird, aber, wie gesagt, es hängt in erster Linie von deinem Auftreten, von deinem Verhalten ab und was du da wirklich herinnen vorhast (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.40 Uhr den Vorsitz. 7) Zusatztafel Jahn-Denkmal GR. Schneider stellt an StR. Mag. Müller folgende Frage: GR. Schneider: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Pünktlich zur Feier des Nationalfeiertages haben, so nehme ich an, besorgte Aktivbürgerinnen und -bürger in Graz eine Hinweistafel vor dem Jahn-Denkmal im Stadtpark aufgestellt, in der sie auf die problematische Rolle des Turnvaters Jahn hinweisen. In den Medien wurde ausführlich darüber berichtet. Meine F r a g e nun an Sie. Wurden schon Schritte gesetzt, damit diese Tafel oder eine ähnliche mit gleichem Inhalt dauerhaft beim Jahn-Denkmal angebracht wird? StR. Mag. Müller: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Es ist so, dass die Stadt Graz grundsätzlich über das Denkmalschutzbudget für Erhaltung, Sanierung und gegebenenfalls Kontextierung der Denkmäler zuständig ist, die im Eigentum der Stadt Graz stehen oder auf öffentlichem Grund im Grazer Stadtgebiet sind. Diese Zuständigkeit ist leider beim Jahn-Denkmal nicht gegeben, weil laut Grundbuchsauszug die LIG, die Landesimmobiliengesellschaft, Grundstückseigentümerin ist. Aufgrund der aktionistischen Tafelaufstellung habe ich aber sofort das Kulturamt beauftragt, eine erläuternde Kontextierung umzusetzen. Es ist deshalb auch zu einem Gespräch gekommen mit dem anerkannten Zeithistoriker Prof. Helmut Konrad, der sich auch sofort bereit erklärt hat, diese Kontextierung zu verfassen. Wir haben diesen Schritt auch deshalb gesetzt, da Herr Prof. Konrad bereits die Kontextierung zur Jahn-Büste im Eingangsbereich des Rathauses, damals noch im Auftrag der Liegenschaftsverwaltung, wie es damals noch geheißen hat, verfasst hat. Diese detaillierten Gespräche auch mit den Geschäftsführern der LIG sind derzeit im Gange. Wobei unabhängig davon, dass zuerst Bundesdenkmalamt einzubeziehen ist, ist auch der Masterplan Stadtpark zu berücksichtigen, wo es auch darum geht, natur- und landschaftsrechtliche Ansuchen durch die Grundstückseigentümer zu stellen. Also es ist da auch für Neuaufstellungen eben eine entsprechende amtsvorgangsmäßige Erledigung notwendig und diese bescheidmäßige Erledigung ist im Laufen. Selbstverständlich werden wir alles dazu tun, um dieses Verfahren möglichst rasch abzuführen und es ist so, dass die finanziellen Rahmenbedingungen vorbehaltlich Budgetbeschluss 2012 dann im Arbeitsbudget des Kulturamtes auch vorgesehen sein werden (Applaus SPÖ). GR. Schneider: Keine Zusatzfrage, sondern vielen Dank, Herr Stadtrat an Sie und das Kulturamt für das rasche und richtige Handeln (Applaus SPÖ, KPÖ und Grüne). 8) Aktueller Stand der Pläne und Vorarbeiten für ein neues Jugendzentrum als Nachfolgeprojekt des Jugendtreffs Youth Point in Eggenberg GRin. Maga Taberhofer stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GRin. Maga Taberhofer: Lieber Stadtrat Eisel-Eiselsberg! Im Februar habe ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hatte, darauf aufmerksam zu machen, dass der Jugendtreff Youth Point bei der Pfarre St. Vinzenz mit Ende des Jahres aufgelassen werden soll und dass aus diesem Grund die Suche nach einem neuen Standort in der Umgebung und Umsetzung eines neuen Jugendzentrums sehr wichtig ist, um die positive Arbeit mit Jugendlichen fortsetzen zu können. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderates an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Wie ist der aktuelle Stand bezüglich eines neuen Jugendzentrums als Nachfolgeprojekt des Jugendtreffs Youth Point (Applaus KPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ich kann die Antwort recht kurz halten. Die Verhandlungen mit dem Gebäudeeigentümer sind in vollem Gange und sollten am kommenden Montag zu einem positiven Abschluss gebracht werden, das hoffen wir zumindest und alle Zeichen deuten in diese Richtung, sodass eigentlich einer kontinuierlichen Fortsetzung der Jugendarbeit in diesem Stadtteil nichts im Wege stehen sollte. Ich hoffe, ich habe nicht zuviel versprochen, aber aus heutiger Sicht mit meinem Informationsstand sollte alles in diese Richtung laufen (Applaus ÖVP). GRin. Maga Taberhofer: Ich bedanke mich für die Bemühungen und habe noch eine Zusatzfrage und zwar die: Ist das Gebäude, das möglicherweise jetzt in Betracht gezogen wird, auch längerfristig gesichert für diesen Zweck? Also zumindest wäre es für mich wichtig zu wissen, dass das langfristig möglich ist, dort das Jugendzentrum zu etablieren. StR. Eisel-Eiselsberg: Also im Grunde streben wir natürlich immer eine längerfristige Bindung an, also dass der Mietvertrag so ausgestaltet ist, dass man nicht jährlich darum bangen muss. Ich kenne jetzt die Details nicht, aber ich gehe davon aus, dass wir nicht nur kurzfristig etwas anmieten, zumal ja dort auch etliche Adaptierungen und auch Investitionen notwendig sein werden. Der Gebäudeeigentümer wird nämlich, nachdem das Haus gerade im Umbau ist, natürlich auf die Bedürfnisse und Wünsche eines Jugendzentrums eingehen, das heißt, auch gewisse Investitionen tätigen und daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter, der potentielle Vermieter auch Wert darauf legen wird, eine längerfristige Bindung zu haben. GRin. Maga Taberhofer: Ich bedanke mich für die Antwort und freue mich drüber im Interesse der Jugendlichen dann vor Ort (Applaus KPÖ). 9) Abtransport von mobilen Verkehrszeichen GR. Mag. Korschelt stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Am 25. Oktober ist am Geidorfplatz, also am Parkplatz vor dem Kino, ein Halte-/Parkverbot erlassen worden, dies wurde von mir abgezählt, können natürlich auch mehr gewesen sein, mit 14 mobilen Verkehrszeichen kundgemacht. Am 4. November um 7 Uhr befanden sich diese Tafeln noch immer vor Ort. Die sinnentleerte Aufstellung hat zur Verunsicherung bei Bewohnern und parkplatzsuchenden Autofahrern geführt. Ich darf daher an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister, folgende F r a g e richten: Warum wurden die Tafeln nicht zeitgerecht entfernt, und werden Sie in Zukunft dafür Sorge tragen, dass solche sinnlosen Aufstellungen unterbleiben (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Also die sinnentleerte Aufstellung, die kann ich nicht nachvollziehen. Immer wenn Veranstaltungen auf einem Platz stattfinden, der dann für einen anderen Zweck genutzt wird, werden dort Tafeln aufgestellt. Das ist an und für sich eine Veranstaltung gewesen, die dort war und es waren die Feiertage, es war Personalmangel, deswegen ist es in dem Fall zeitverzögert abgeräumt worden. Ich werde zurückmelden an die Holding, dass sie auf das stärker achten, aber es ist rückgemeldet worden, dass ein Personalmangel dazu geführt hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen, prinzipiell wird sehr zeitgemäß gearbeitet und es finden sehr viele Veranstaltungen statt, wo immer wieder die mobilen Tafeln aufgestellt werden müssen. Die Verwirrung bei der Bevölkerung kann ich nicht ganz nachvollziehen. GR. Mag. Korschelt: Kurze Aufklärung. Die Verwirrung ist natürlich dort entstanden, wenn sie eine Tafel sehen, 14 Tafeln dort stehen, Halten und Parken verboten und dann steht normal blaue Zone, das ist natürlich schon eine Verwirrung. Bgm.-Stvin. Rücker: Es steht ja normalerweise auf den Tafeln drauf, für welche Zeit diese andere Regelung gilt und das müsste man lesen können. Also wenn dann eine Tafel länger steht, bin ich froh, wenn man dann anruft bei der Holding und sagt, warum steht das noch, das geht jederzeit, das muss man nicht über den Gemeinderat machen. Aber prinzipiell ist es so, dass auf einer Tafel draufsteht, Halten und Parken verboten, befristet von bis, und das nehme ich an, ist genug Information und das kann ich mir nicht vorstellen, dass das verwirrend ist. 10) Offenlegung der Geldquelle, welche den Erhalt des Kindergartens in der Pappenheimgasse ermöglichte GR. Schröck stellt an StRin. Maga Drin. Schröck folgende Frage: GR. Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Frau Stadträtin Schröck! Der Kollege Mariacher hat ja Ihnen eine ähnliche Frage gestellt, die Sie aus meiner Sicht relativ unzureichend beantwortet haben. Denn 20.000 Euro ist ja nicht wenig, das ist ein rechter Pappenstiel und wie Sie wissen, Geld, nicht nur in diesem Ausmaß, sondern überhaupt, das da in Umlauf gerät, gehört auch versteuert und deswegen lasse ich die erste Frage weg und frage Sie ganz einfach die Zusatzfrage: Woher haben Sie es denn dann? StRin. Maga Drin. Schröck: Es ist kein öffentliches Geld, das hier verwendet wurde, aus fertig (Applaus SPÖ). GR. Schröck: Da sie auch medial als Retterin aufgeschwungen haben, ist es natürlich auch im öffentlichen Interesse, woher Sie es denn wirklich haben, ich weiß nicht, warum Sie da so gschamig sind, dass Sie es nicht sagen. Wenn es privat ist, ist es ja umso edler, wenn es aus der Partei ist. StRin. Maga Drin. Schröck: Schauen Sie, ich habe dieses Geld als Spende aufgetrieben, damit ein Kindergarten fortgeführt werden kann, das ist ja keine Bereicherungsaktion für irgendjemanden, da geht es darum, dass Kinder betreut werden können und dass Eltern besorgt waren, dass der Kindergarten geschlossen wird, das ist ja lächerlich, da jetzt drauf zu bohren, wo das Geld hergekommen ist, es geht darum, eine Kinderbetreuungseinrichtung fortzuführen. Punkt. Das Geld wurde zur Verfügung gestellt, es ist kein öffentliches Geld und das reicht an Information, Punkt aus (Applaus SPÖ). 11) Frauenhaus GRin. Maga Ennemoser stellt an StRin. Maga Drin Schröck folgende Frage: GRin. Maga Ennemoser: Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Martina! Dieser Tage feiert das Frauenhaus das 30-jährige Bestehen. Das Frauenhaus ist eine wertvolle Institution, die in diesem Gebiet viel hilft. Die Wunschliste zu diesem 30-jährigen Bestehen ist lang: zum Beispiel wird eben gewünscht, dass die Maximalzeit von sechs Monaten Aufenthalt der Frauen fallweise erhöht werden kann; Einrichtung betreuter Wohngemeinschaften nach dem Aufenthalt im Frauenhaus; Finanzierung einer Weiterbetreuung, Nachbetreuung der Frauen; Unterstützung bei der Arbeitssuche und eine neue Küche für das Frauenhaus. Jetzt hat es einen Artikel gegeben, in dem du zitiert worden bist. Ich lese das Zitat jetzt vor: „Den letzten Punkt empfindet SPÖ-Frauenstadträtin Martina Schröck als beschämend. Es kann nicht sein, dass das Frauenhaus permanent ums finanzielle Überleben kämpft." Jetzt frage ich dich natürlich, ich muss dich noch fragen, was hast du als zuständige Referentin in politischer Hinsicht als auch finanzieller Natur fürs Frauenhaus getan? StRin. Maga Drin Schröck: Liebe Verena! Danke für deine Anfrage. Grundsätzlich ist die Finanzierung des Frauenhauses seit 2004 in der Steiermark gesetzlich geregelt, das heißt, es gibt einen Rechtsanspruch für den Aufenthalt im Frauenhaus für die betroffenen Frauen und die Kinder. 60 % der Kosten werden vom Land getragen, 40 % trägt die Stadt und das ist eine Tagsatzverordnung. Die Tagsatzfinanzierung für die Betreuung hat natürlich auch ihre Tücken. Je mehr Personen im Frauenhaus untergebracht sind, desto besser ist die finanzielle Abgeltung im Frauenhaus. Obwohl es natürlich gesellschaftspolitisch wünschenswert ist, dass das Frauenhaus so wenig wie möglich ausgelastet ist. Das heißt, in diesem Bereich sehe ich tatsächlich Verbesserungsbedarf, Flexibilisierungsbedarf, es gibt einfach Frauen, die brauchen längere Aufenthaltszeiten und da wünsche ich mir auch von Seiten des Landesgesetzgebers, dass man dieses Tagsatzmodell wirklich noch einmal grundsätzlich überlegt und noch einmal nachdenkt, dass man das ein bisschen flexibler auch gestalten kann. Zusätzlich zu dieser Pflichtleistung, die ich ja gesetzlich zu zahlen habe, ist es so, dass ich spezielle Projekte des Frauenhauses immer wieder fördere, wie zum Beispiel die Kunstprojekte, die jeden Herbst vom Frauenhaus veranstaltet werden. Was die Küche anbelangt, da würde es mich wirklich freuen, wenn wir alle zusammen helfen könnten, es ist ja schon aufgrund des Zeitungsartikels, den du zitiert hast, eine private Spende eingegangen,… Zwischenruf GR. Schröck: Sie haben es mit den Spenden. StRin. Maga Drin Schröck: …man weiß auch nicht von wem, sage ich jetzt einmal, und da fragt niemand nach, es war eine private großzügige Spende, Gott sei Dank. Das Gebäude ist ja zur Verfügung gestellt von der Liegenschaftsverwaltung und da würde es mich wirklich sehr freuen, wenn wir da gemeinsam eine Lösung finden können, ich glaube, der Detlev hat ja auch schon angeboten, hier zu unterstützen und vielleicht können wir in den nächsten Tagen uns zusammensetzen und schauen, welche finanziellen Möglichkeiten aus unseren beiden Ressorts wir ja auch noch zur Verfügung stellen können, dass wir diese Küche endlich so anpassen, wie sie wirklich sein sollte, denn es wohnen viele Frauen und Kinder drinnen, und wer im Frauenhaus war und die Küche kennt, kann nur sagen, es ist beschämend, dass die mit so einer Küche auskommen können. Politisch ist es mir natürlich als Frauenstadträtin, generell als Frauenpolitikerin, immer wieder ein Anliegen, gegen Gewalt an Frauen aufzutreten. Nächste Woche ist ja der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und starten die 60 Tage gegen Gewalt. Aus diesem Anlass haben der Grazer Frauenrat, die unabhängige Frauenbeauftragte und das Referat Frauen und Gleichstellung sich zusammengetan und veranstalten am Abend des 24. Novembers einen Lichtermarsch gegen Gewalt. Wir starten um 17.00 Uhr beim Kaiser-Josef-Kai vor dem Giga-Sport und werden die Murinsel illuminieren, ich würde mich wirklich freuen, wenn auch viele Vertreterinnen und Vertreter des Grazer Gemeinderates an diesem Lichtermarsch teilnehmen und damit zeigen, dass sie öffentlich gegen Gewalt an Frauen auftreten (Applaus SPÖ). GRin. Maga Ennemoser: Also mir ist jetzt einmal nicht bekannt, dass du jetzt, seit du da bist, irgendwie politisch gefordert hättest, dass zum Beispiel die Verweildauer, dass du irgendwas politisch beantragt hättest oder sonst was, dass eine Verweildauer erhöht wird oder kann ich auch nur sagen, du hast Subventionen, die du frei vergeben kannst und du kannst auch im Budget natürlich etwas anmelden. Es ist wirklich beschämend, dass diese Küche, die es dort gibt, und es ist beschämend, dass du als zuständige Referentin nichts machst. Ich frage dich daher, hast du im Budget… Zwischenruf StRin. Maga Drin. Schröck unverständlich. GRin. Maga Ennemoser: Du kannst antworten, wenn du dran bist, ich frage jetzt: Hast du im Budget ein Teil des Frauenhauses angemeldet, ja oder nein? StRin. Maga Drin Schröck: Die gesetzlichen Leistungen habe ich angemeldet und die Subventionen laufen sowieso und dass ich politisch da herinnen keinen Antrag stelle, ist eigentlich völlig klar, weil was soll man da herinnen übers Frauenhaus beschließen? Ich rede mit der zuständigen Stelle beim Land, sprich mit dem Soziallandesrat, weil dort macht es Sinn, wenn ich mit dem rede, da herinnen können wir zwar drüber diskutieren, aber es wird nicht viel dran ändern (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.00 Uhr den Vorsitz. 12) Flächenwidmungsplan - Vorbehaltsflächen GRin. Krampl stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GRin. Krampl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Frage ist relativ kurz. Bist du bereit, im nächsten Budget finanzielle Vorsorge zu treffen, um im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Vorbehaltsflächen etwa für die Bereiche Sport/Spiel/öffentliche Parks auch tatsächlich im Bedarfsfall ankaufen zu können? Konkret: Wird es im nächsten Budget einen gut dotierten Grünfonds für diese Fälle geben (Applaus SPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Kurze Frage, kurze Antwort. Im Budget 2012 wird ein Topf in der AOG der Abteilung für Grünraum und Gewässer eingerichtet und für Anmietungen oder Ankäufe jetzt einmal mit 500.000 Euro dotiert sein, wenn wir das Budget beschließen (Applaus ÖVP). GRin. Krampl: Ich bedanke mich einmal, dass ist auf jeden Fall schon einmal eine sehr positive Antwort gewesen. Meine Frage, die mich auch persönlich interessieren würde, meine Zusatzfrage, es ist im Vorfeld der STEK-Erstellung oder im Zuge der STEK-Erstellung immer gesprochen worden, dass erstmalig das STEK sozusagen mit einem finanziellen oder budgetären Background unterlegt, hinterlegt werden soll. Was ich jetzt gehört habe, ist diese Absicht fallen gelassen oder wurde fallen gelassen, aus welchem Grund? Bgm. Mag. Nagl: Der finanzielle Spielraum ist kein besonders großer. Wir haben, wie im STEK angemerkt, dass eben für Grünraumbereiche was drinnen sein soll, das haben wir hier getan. Es gibt natürlich auch andere Vorbehaltsflächen, die wir in der Stadt haben. Da werde ich eine Gesamtübersicht einmal geben und dann sollte man wieder schauen, ab wann das auch wirklich fällig wird, weil wir haben da unterschiedliche Grundeigentümer, manche wollen innerhalb kürzester Zeit einfach wieder diese Belastung auf ihrem Grundstück draußen haben und sagen schon nach einem Jahr, kauft oder kauft nicht, da haben wir in den letzten Jahren ja manchmal leider nicht zugreifen können, weil die finanziellen Mittel in der Höhe auch gar nicht da waren. Ich erinnere nur daran, dass wir neben unserer Fachhochschule noch von Siemens wunderbare Grundstücke haben, wo wir damals irgendwann gesagt haben, mehr geht im Moment nicht, liebes Land tue, das hat damals weder Herbert Paierl noch die Nachfolger auch ankaufen wollen, haben sich auch budgetär da zu Wort gemeldet und gesagt, es geht leider nicht. Ich hätte jetzt gerne einmal eine Gesamtaufstellung und dann sollte man eine Prioritätenliste machen und schauen, was geht davon noch in die AOG und was nicht. Aber im Moment habe ich sonst, also es gibt schon wieder ein Ankaufsbudget, das ist vielleicht die beste Antwort auf diese Hinterlegung von Geldern, aber wichtig ist uns, dass der Grünraum angekauft wird, und da haben wir uns ja vorgenommen nicht nur im STEK, sondern, glaube ich, alle politisch, dass es künftig in Graz möglich sein soll, dass jeder, der in Graz wohnt, in etwa 300 bis 400 Meter nur zu einer Grünfläche haben soll, ob er dann die allein genießt, mit Kindern genießt oder auch seinen Hund ausführen kann, sei dann dahingestellt. Aber diese Dimension von 300 bis 400 Metern versuchen wir abzudecken (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz um 14.05 Uhr. Bgm. Mag. Nagl: Nachdem ich mit unserem Nachruf fünf Minuten verbraucht habe, dürfen wir die bitte dranhängen. 13) Vorzeitige Alterspensionierungen gegen den Willen der Betroffenen GR. Dr. Wohlfahrt stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dr. Wohlfahrt: Eine kleine Vorgeschichte. Bei der grünen Sozialberatung, ich glaube, Sie wissen alle, dass es das gibt, erscheint eines Tages ein älterer Herr und erzählt eine fast unglaubliche Geschichte. Der ältere Herr, der Herr B., er ist auch da und ich darf ihn herzlich begrüßen, erzählt: Kurzfassung. Er war Mitarbeiter der Energie Graz und er hat unmittelbar nach seinem 60. Geburtstag eine Kündigung erhalten. Die Begründung: Er hat Anspruch auf die vorzeitige Alterspension, er hat nie darum angefragt, er wollte die nicht, aber formal juristisch richtig, er hat Anspruch darauf. Nachdem er die Kündigung nicht wollte, gibt es einen Einspruch vom Betriebsrat, Berufung vor den Gerichten, geht hin bis zum Obersten Gerichtshof. Das Ergebnis im Wesentlichen, die Kündigung sei ok juristisch gesprochen. Ok, Juristen lesen das, wie immer sie das lesen wollen, können wir wahrscheinlich nicht wirklich ernsthaft kritisieren, ist aber problematisch. Jedenfalls nach hohem Prozessrisiko, was er eingegangen ist, nach hohen Kosten, die er bezahlt hat, kommt es heraus, die Kündigung sei tendenziell ok, formaljuristisch gibt es zum Schluss einen Vergleich mit der Energie Graz, muss man auch dazusagen. Aber kein Wunder bei so einem Prozessrisiko, ich möchte auch nicht vor dem Obersten Gerichtshof mein Arbeitsdienstverhältnis erkämpfen müssen. Was mich daran so schreckt, sind zwei Dinge. Das eine ist die Doppelmoral von der Politik, einerseits reden wir immer, die Leute sollen länger arbeiten, sie gehen viel zu früh in Pension, Leute wollen länger arbeiten, werden dann mit 60/61 Jahren in die Pension gezwungen von einem Betrieb, der im öffentlichen Eigentum steht, das ist, glaube ich, noch ein wesentlicher Zusatz. Das kann es wohl nicht sein. Ich finde den goldenen Handshake schon problematisch genug, es gibt ja einige andere Fälle in der Firma, die mehr oder weniger freiwillig dieser Kündigung zustimmen in die vorzeitige Alterspension, das ist schon problematisch, da gibt es ein Für und Wider und man könnte auch sagen, Jüngere können beschäftigt werden oder wie auch immer. Aber gegen den Willen der Personen, wir reden hier von einem 61-jährigen Arbeiter, der sein Leben lang hier fleißig gearbeitet hat, der noch gerne vier Jahre gearbeitet hätte. Diese Leute in die Pension zu zwingen, ist schon etwas eigenartig und deswegen wollte ich den Gerhard Rüsch fragen, weil er ja Vertreter der Eigentümer ist, ist dir bekannt, dass bei der Energie Graz ArbeitnehmerInnen gegen ihren Willen in die vorzeitige Alterspension geschickt werden und kannst du abschätzen, wie viele MitarbeiterInnen in den städtischen Beteiligungen in den letzten 5 Jahren davon betroffen waren (Applaus Grüne)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst kann ich das nur so bestätigen, wie das du, Gerhard Wohlfahrt, hier berichtet hast und ich habe das genauso zur Kenntnis zu nehmen, dass der OGH festgestellt hat, bei einer Pensionsberechtigung kann eine Kündigung ausgesprochen werden selbst dann, und das müsste man vielleicht noch ergänzen, wenn der Mitarbeiter durch das Definitivum bei der Holding Graz an und für sich geschützt ist. Also trotz dieses Definitivums kann dann, wenn ein Pensionsanspruch, ein vorzeitiger Pensionsanspruch besteht, das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden. Wie du gesagt hast, ob man das für richtig findet oder nicht, das ist jedenfalls vom OGH so beschlossen worden. Klar ist das eine, und ich nehme an, da werden wir nicht unterschiedlicher Meinung sein, dass das kein Modell für die Unternehmen der städtischen Beteiligungen sein kann oder der städtischen Betriebe, da sind wir völlig einer Meinung, vielleicht in irgendeinem Konfliktfall, aber grundsätzlich kann das kein Modell sein. Nach meinen Informationen ist das jedenfalls so, wie dieser Fall gelaufen ist, der einzige Fall in der Energie Graz, das war jedenfalls die Auskunft, es hat meines Wissens dort durchaus Lösungen auch mit Golden Handshake gegeben, aber in dieser Konstellation ist es nach Auskunft der Energie Graz der erste und einzige Fall. Bei der Holding habe ich mich ebenfalls erkundigt, beim Herrn Dr. Waldhauser, habe es das in dieser Form und in dieser Konstellation, wie es jetzt ist, jedenfalls nie gegeben. GR. Dr. Wohlfahrt: Ganz kleine Anmerkung. Ich kann mir vorstellen, es ist juristisch der einzige Fall, der so gelaufen ist wirklich mit Einspruch. Mir wurde gesagt, dass einige mit Golden Handshake offiziell zugestimmt haben, aber nicht wirklich in Pension gehen wollten, auch dieses Problem müsste man sich anschauen. Aber die Zusatzfrage ist die: Was können wir oder was kannst du als Eigentümervertreter in Zukunft unternehmen, dass diese Praxis nicht so weitergeht, dass zukünftig Leute nicht gegen ihren Willen in die Pension geschickt werden? Ist hier nicht eigentlich sinnvoll, dass wir uns als Eigentümer zusammenschließen und durchaus eine Weisung erlassen oder dergleichen, dass diese Vorgehensweise nicht mehr gerechtfertigt ist? Ich glaube, hier besteht Handlungsbedarf, wir können nicht einerseits den Leuten sagen, arbeitet länger und andererseits in öffentlichen Betrieben zusehen, wo wir die Eigentümerfunktion haben, dass die Leute gegen ihren Willen mit 61 auf die Straße oder in die vorzeitige Alterspension, wie man es bezeichnen will, geschickt werden (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Also was sicherlich richtig ist, dass wir uns in dieser Frage, aber speziell in dieser Frage, mit den Unternehmen zusammensetzen; als grundsätzliche Weisung sozusagen würde ich das schon sehr stark hinterfragen, denn selbstverständlich haben auch, und das muss auch gesagt sein, diese Unternehmen durchaus auch einen Auftrag zur Kostensenkung, einen Auftrag zur Effizienzsteigerung. Wenn es dann darum geht, wenn tatsächlich Personalmaßnahmen gesetzt werden müssen, ist aus meiner Sicht einmal als Erstes völlig klar, dass Stellen nicht nachbesetzt werden sollen, das ist immer die beste Variante, weil dann niemand unmittelbar zu Schaden kommt. Wenn das nicht ausreicht, dann denke ich, muss man sich schon die besondere Situation in den Unternehmen ansehen. Wozu ich mich aber auch bekenne, das habe ich auch vorhin gesagt, es kann kein grundsätzliches Unternehmensmodell sein, jene, die eben eine Pensionsberechtigung haben, einfach per Kündigung in Pension zu schicken. Da bin ich durchaus mit dabei. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I CH Bgm. Mag. Nagl: Ich darf jetzt Sie alle bitten, wieder die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld wurden wieder all jene Stücke zusammengetragen, die jetzt mit meinem Verlesen als Beschluss Gültigkeit haben. Es sind dies die Stücke 4) gegen KPÖ und BZÖ, Stück Nummer 5) wurde abgesetzt, Stück Nummer 6) gegen GR. Mariacher ebenso Stück Nummer 7). Stück Nummer 10) gegen KPÖ, BZÖ und Herrn GR Mariacher und SPÖ, Stück Nummer 12), Stück Nummer 13) und 14) sind abgesetzt, Stück Nummer 15), 17), 18), 19) und 20), Stück 21) abgesetzt, Stück 22), Stück 24) abgesetzt, Stück 25) gegen SPÖ, KPÖ, BZÖ, Mariacher, Stück Nummer 26), 28), 29), 30). 4) A 8-40946/2008-43 A 15/8592/2006 ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik und Netzwerkbetriebs GmbH Reininghausstraße 13, 8020 Graz Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,- für das Jahr 2012 und Abschluss eines Finanzierungsvertrages Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sowie der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Im Sinne der 15%-igen Beteiligung der Stadt Graz an der ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik und Netzwerkbetriebs GmbH wird vorbehaltlich der Beschlussfassung im Voranschlag der Stadt Graz für 2012 ein Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,- für das Jahr 2012 und der Abschluss eines Finanzierungsvertrages, der einen integrierenden Teil der Beschlussfassung bildet, genehmigt. Die Auszahlung des Gesellschafterzuschusses erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Voranschlag der Stadt Graz für 2012 zu Lasten der Fipos 5.78930.755000 „Lfd. Transfers an Unternehmungen“, AOB A 15, per 30.6.2012 auf das noch namhaft zu machende Konto der Umwelttechnik-Netzwerkbetriebs GmbH, Eco World Styria, Reininghausstraße 13, 8020 Graz. 6) A 8-46340/2010-29 Stadtbaudirektion Ostbahnhouse - Infrastrukturausbau 1. Projektgenehmigung über € 600.00,- in der AOG 2011-2013 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der Höhe von € 50.000,- in der AOG 2011 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: 1. In der AOG 2011-2013 wird die Projektgenehmigung „Ostbahnhouse – Infrastrukturausbau“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 600.000.- wie folgt erteilt: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 Ostbahnhouse - Infrastrukturausbau 600.000 2011-2013 50.000 350.000 200.000 2. In der AOG des Voranschlages 2011 wird die neue Fipos 5.61200.002230 „Straßenbauten, Ostbahnhouse“ DKL BD501 (Anordnungsbefugnis: BD00) mit € 50.000,- geschaffen und die Fipos 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. 7) A 10/BD – 10395/2010-3 Ostbahnhouse – Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 600.000,- • Aufweitung Conrad-von-Hötzendorf Straße • begleitender Geh- und Radweg • Grünstreifen Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. Vorstehender Bericht und die dargestellten Ausbaumaßnahmen im Zuge der Baumaßnahmen „Ostbahnhouse“ werden genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Ausbaumaßnahmen beauftragt. 3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von € 600.000,-. für die Jahre 2011 bis 2013, die sich wie folgt aufteilen 2011 € 50.000,- 2012 € 350.000,- 2013 € 200.000,- werden genehmigt. 4. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den im parallelen Finanzstück festzulegenden Voranschlagsstellen. 10) A 8-46340/2010-33 Amt für Wirtschafts- und Tourismus-entwicklung, Verein „Club International“ Projektgenehmigung über insgesamt € 180.000,- (OG 2011: 30.000,-; AOG 2012 bis 2014: 150.000,-) Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: In der OG 2011 und in der AOG 2012-2014 wird die Projektgenehmigung „Club International“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 180.000,- wie folgt erteilt. Die Mittel für das Jahr 2011 werden aus der Fipos 1.70000.757200 in Höhe von € 30.000,- finanziert. Für 2012 bis 2014 erfolgt die Finanzierung aus der AOG wie folgt: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2012 MB 2013 MB 2014 Club International 150.000 2012-2014 50.000 50.000 50.000 12) A 8-46340/2010-20a Stadtbaudirektion Südgürtel – Grundeinlösen Projektgenehmigung in der AOG 2012-2013 in Höhe von € 25.000.000,- Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 42/2010 beschließen: In der AOG 2012-2013 wird die Projektgenehmigung „Südgürtel, Grund- und Objekteinlösen inkl. begleitender Verkehrsmaßnahmen im Murfeld“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 25.000.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2012 MB 2013 Südgürtel, Grund- und Objekteinlösen inkl. begleitender Verkehrsmaßnahmen im Murfeld 25.000 2012-2013 15.000.000 10.000.000 beschlossen. 15) A 8/4-6488/2011 Städt. Gdst.Nr. 237, EZ 2725 und Gdst.Nr. 238/1, EZ 143, je KG 63105 Gries gelegen an der Albert-Schweitzer-Gasse Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation ab 1.12.2011 auf immer währende Zeit, Antrag auf Zustimmung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: Der Energie Graz GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 Graz, wird die grundbücherliche Dienstbarkeit der Duldung zur Errichtung, des Bestandes und Betriebes einer Umspannstation inkl. Versorgungsstraße auf den städtischen Grundstücken Nr. 237, EZ 2725 und Gdst.Nr. 238/1, EZ 143, je KG 63105 Gries, im beiliegenden Lageplan rot eingezeichnet, ab 1.12.2011 auf immer währende Zeit im Sinne des angeschlossenen Vertragsentwurfes eingeräumt. 17) A 8/4-9267/2005 A 13-19810/2010 Projekt Sportpark Steiermark ASKÖ Center neu, Schloßstraße 20 Gdst.Nr. 214/1, Nr. .683 und Nr. .684, EZ 783, Gdst.Nr. 214/3, EZ 99, KG 63107 Algersdorf im Gesamtausmaß von 52.167 m2 Unterbestandgabe durch die Stadt Graz ab 1.1.2012 auf unbestimmte Zeit Antrag auf Zustimmung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1. Die von der Stadt Graz in Bestand genommene Liegenschaft Schloßstraße 20, bestehend aus den Grundstücken Nr. 214/1, Nr. .683, Nr. .684, EZ 783 sowie Gdst.Nr. 214/3, EZ 99, je KG 63107 Algersdorf im Gesamtausmaß von 52.167 m2 wird ab 1.1.2012 auf unbestimmte Zeit der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich, Landesverband Steiermark, kurz ASKÖ – Steiermark, Schloßstraße 20, 8020 Graz, zu den Bedingungen des im Anhang beigeschlossenen Vertrages und des Side-Letters in Unterbestand gegeben. 2. Der Unterbestandzins wird mit € 0,07/m2 jährlich, somit ca. € 3.652,- (je nach Flächenausmaß) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt und ist wertgesichert. 3. Alle mit der Vergebührung des Unterbestandsvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Unterbestandnehmerin. 18) A 8/4-29871/2010 Peter-Rosegger-Straße Übernahme einer ca. 50 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 589/2, EZ 95, und div. Tfl. im Gesamtausmaß von 428 m2 des Gdst.Nr. 598, EZ 94, je KG Wetzelsdorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: Die Übernahme einer ca. 50 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 589/2, EZ 95, sowie einer 126 m2 großen Teilfläche, einer ca. 32 m2 großen Teilfläche und einer 270 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 598, EZ 94, alle KG Wetzelsdorf, welche mit Entschließung vom 28.4.2011 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 19) A 8/4-1370/2001 Neufeldweg – Gehsteig Übernahme einer 96 m2 großen Tfl. des Gdst.Nr. 294/1, EZ 1174, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: Die Übernahme einer 96 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 294/1, EZ 1174, KG Liebenau, welche mit Entschließung vom 21.9.2011 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 20) A 10/BD-EU-38029/2011-1 Projektgenehmigung EU Projekt City Network Graz – Maribor über € 800.024,80 als Vorfinanzierung eines zu 100 % kofinanzierten EU-Projektes Der Gemeindeumweltausschuss, der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und der Ausschuss für Integration, Menschenrechte und internationale Beziehungen stellen den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1.) Der Motivenbericht wird zur Kenntnis genommen und die Stadtbaudirektion/Referat für EU-Programme und internationale Kooperation wird beauftragt, in Kooperation mit den betroffenen Abteilungen das Projekt abzuwickeln. 2.) Die einzelnen städtischen Abteilungen wickeln ihre Teilprojekte in Eigenverantwortung ab, verpflichten sich, sich an die Programmauflagen und Publizitätsvorschriften zu halten und übermitteln Zwischen- und Endergebnisse zu den Berichterstattungsterminen dem EU-Referat zur Weiterleitung an die „1st Level Control“ beim Land Steiermark, die in erster Linie für die Anerkennung von Rechnungen zuständig sind und in letzter Konsequenz entscheiden, was im Rahmen des Projektes finanziert werden kann. 3.) Die Vorfinanzierung der Teilprojekte wird von den verantwortlichen städtischen Abteilungen im Rahmen ihrer Budgetierung abgewickelt, wobei sich das EU-Referat andererseits verpflichtet, Refundierungen innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen weiterzuleiten. 4.) Die Finanzabteilung der Stadt Graz wird ersucht, ein korrespondierendes Finanzstück vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 22) A 10/8 – 125421/2011-10 Bike- und-Ride-Vertrag Graz - Ostbahnhof Der Gemeindeumweltausschuss und der Ausschuss für Stadt, Verkehrs- und Grünraumplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: 1. Dem vorliegenden Bericht wird vollinhaltlich zugestimmt. 2. Der Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird zur Unterzeichnung des Bike-&- Ride-Vertrages Graz-Ostbahnhof ermächtigt. 3. Die Mittelreservierung in Höhe von € 80.000,- für die kommenden Zahlungsaufforderungen der ÖBB-Infrastruktur AG, betreffend Baukostenanteil und Instandhaltungsablöse der Stadt Graz, erfolgt im DKR BD022 im Radverkehrsbudget der Abt. für Verkehrsplanung. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, die Anweisungsfreigabe, nach Vorliegen geprüfter Schlussrechnungen der ÖBB-Infrastruktur AG, für die o.a. Kostenanteile der Stadt Graz an der Bike-&-Ride-Anlage Graz-Ostbahnhof durchzuführen. 25) Präs. 42612/2011-1 Club International Entsendung der Vertretung der Stadt Graz Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz in den Verein „Club International“ wird Frau Stadträtin Maga (FH) Sonja Grabner in die Generalversammlung entsendet, und werden Frau Stadträtin Maga (FH) Sonja Grabner sowie Herr Mag. Max Mazelle für den von der Generalversammlung zu wählenden Vorstand seitens der Stadt Graz nominiert. NT 26) Präs. 33113/2008-4 Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 idgF; Nominierung der Altstadtanwältin/des Altstadtanwaltes durch die Stadt Graz Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen. Von der Stadt Graz wird gemäß § 15 Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 – GAEG 2008 idgF Herr HR. i.R. Manfred Rupprecht als Altstadtanwalt vorgeschlagen. NT 28) A 13-1595/2011/65 A 8 – 021211/2006/19 Hallenbad Graz-Eggenberg Abschluss der Fördervereinbarung über eine einmalige Mietzinsvorauszahlung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2037 in Höhe von € 1.400.000,00 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss und der Ausschuss für Kinder, Jugendliche, Familien und Sport stellen den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Z 9 Statut der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Der vorliegende Motivenbericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Vertrages (Anhang) zwischen der Stadt Graz und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dieses vertreten durch den Landesschulrat für Steiermark, über die einmalige Mietzinsvorauszahlung in Höhe von € 1.400.000,00 für den Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2037 wird genehmigt. Dieser Betrag ist auf das Konto der BAWAG Graz, BLZ. 14000, Kto.Nr. 86210-061039 zugunsten der Fipos. 6.83100.870001, Einzahlungsgrund: Fördervereinbarung /Mietvorauszahlung einzuzahlen. NT 29) A 8-46340/2010-31 Stadtbaudirektion City Network Graz – Maribor 1. Projektgenehmigung über insgesamt € 800.200,- AOG 2011-2014: € 662.700,-, OG 2011 – 2014: € 137.500,- (Personalkosten) 2. Nachtragskredit über € 220.000,- in der AOG 2011 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: 1. In der AOG 2011-2014 werden folgende Projektgenehmigungen betreffend Projekt „City Network Graz – Maribor“ erteilt: Anordnungsbefugnis Stadtbaudirektion: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 MB 2014 City Network - Maribor 117.000 2011-2014 40.000 40.000 37.000 0 Anordnungsbefugnis Abteilung für Grünraum und Gewässer: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 MB 2014 City Network - Maribor 250.000 2011-2014 100.000 100.000 50.000 0 Anordnungsbefugnis Umweltamt: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2011 MB 2012 MB 2013 MB 2014 City Network - Maribor 249.000 2011-2014 80.000 100.000 69.000 0 beschlossen. Die Finanzierung erfolgt lt. Stadtbaudirektion zu 100 % durch die EU, und somit wird das AOG-Programm 2011 bis 2015 nicht belastet. Die jeweils anfallenden Personalkosten lt. Aufstellung der Stadtbaudirektion werden von den Ämtern in der OG im Rahmen ihres Eckwertes finanziert. 2. In der AOG des Voranschlages 2011 werden folgende Fiposse neu geschaffen: 5.36300.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen, City Network Graz -Maribor“ DKL BD700, AOB BD00 mit € 40.000,- 6.36300.889770 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, City Network Graz-Maribor“, AOG BD00 mit € 40.000,- 5.81500.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen“, City Network Graz- Maribor“ DKL 10570, AOB 1005 mit € 100.000,- 6.81500.889700 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, City Network Graz – Maribor“, AOB 1005 mit € 100.000,- 5.52900.728770 „Entgelte für sonstige Leistungen, City Network Graz – Maribor“ DKL 23700, AOB 2300 mit € 80.000,- 6.52900.889700 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, City Network Graz – Maribor“, AOB 2300 mit € 80.000,- NT 30) A 8-4104172010-109 Bürgermeisteramt, WC Steinfeldfriedhof, Nachtragskredit über € 46.000,- in der AOG 2011 Der Finanz, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2011 werden die Fiposse 5.39000.777000 „Kap. Transferzahlungen an priv. Institutionen ohne Erwerbscharakter“ 6.39000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 46.000,- erhöht. Die Tagesordnungspunkte 12), 15), 17), 18). 19), 20), 22), NT 26), NT 28), NT 29) und NT 30) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 4), 6), 7), 10) und NT 25) wurden mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Hötzl 1) A 2-13116/2010 Gemeindejagd Graz – Liebenau 1. freihändige Verpachtung für die Jagdpachtperiode bis 31.3.2012 an Ing. Fritz Hatzl und 2. freihändige Verpachtung für die Jagdperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 an die Jagdgesellschaft Liebenau bestehend aus Ing. Fritz Hatzl (Obmann), Rudolf Reis (Obmannstellvertreter) und Dr. Wilhelm Posawetz GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um das Stück Gemeindejagd Graz – Liebenau. Die Gemeindejagden Graz – Liebenau umfassen die Katastralgemeinden Liebenau, Engelsdorf, Murfeld, Neudorf und Graz Stadt-Thondorf, wurde aufgrund eines qualifizierten Pächtervorschlages mit Beschluss des Gemeinderates vom März 2001 an die Jagdgesellschaft, bestehend aus Herrn Franz Ribic, Obmann, und Ing. Fritz Hatzl, Obmann-Stellvertreter, für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2003 bis 31.3.2012 zu einem jährlichen wertgesicherten Pachtschilling von 2.500,- Schilling verpachtet. Dieser Beschluss wurde mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde vom 14.2.2001 genehmigt. Derzeit beträgt der valorisierte Pachtzins 202,81 Euro und wurde bereits für das laufende Jahr bis 31.3.212 von der Jagdgesellschaft entrichtet. In der Folge hat der Gemeinderat mit Beschluss vom September 2010 die Gemeindjagd Liebenau an die Jagdgesellschaft, bestehend aus Franz Ribic, Obmann, und Ing. Fritz Hatzl, Obmannstellvertreter, für die Jagdpachtperiode 1.4.2012 bis 31.3.2021 zu einem Pachtzins von 100 Euro pro Jahr vergeben. Auch diesem Beschluss lag ein qualifizierter Pächtervorschlag zugrunde, wobei zirka 80 Prozent der Grundeigentümer die Verpachtung an die genannte Jagdgesellschaft unterstützt haben. Der im Vergleich zur laufenden Jagdpachtperiode verringerte Pachtzins wurde mit deutlicher Verkleinerung der bejagbaren Fläche durch den Bau des Einkaufszentrums Murpark sowie die in den nächsten Jahren folgenden Einschränkungen durch großflächige Grundverwertungen, Siedlungsbau Firma Kohlbacher und GWS, sowie den weiteren Ausbau von Gewerbeobjekten am Liebenauer Gürtel schlüssig begründet. Franz Ribic ist am 25.6.2011 verstorben. Dies hat zur Folge, dass das Pachtverhältnis mit der Jagdgesellschaft als aufgelöst gilt, da nur noch ein Mitglied vorhanden ist und somit keine Gesellschaft mehr existiert. Nach § 30 des Steiermärkischen Jagdgesetzes ist jede frei werdende Gemeindejagd für die restliche Dauer der Pachtzeit binnen sechs Monaten zu verpachten. Zu Punkt 1 kommt jetzt: Ing. Fritz Hatzl, bisheriger Obmann-Stellvertreter der Jagdgesellschaft, wurde mit Bescheid vom 27. 7. 2011 als Jagdverwalter für die restliche Pachtperiode bestellt. Ing. Fritz Hatzl hat um die Vergabe der Gemeindejagd an ihn als Einzelperson bis zum Ende der laufenden Jagdpachtperiode angesucht. Er besitzt die Pächterfähigkeit. Die Gemeindejagd Liebenau hat während der laufenden Jagdpachtperiode zu keinerlei Beanstandungen oder Beschwerden durch die Grundeigentümer oder Bewohner geführt. Der Bezirksjägermeister hat die Vergabe an die Gemeindejagd Liebenau bis zum Ende der laufenden Jagdpachtperiode, 31.3.2012, an Ing. Fritz Hatzl befürwortet. Zu Punkt 2, da geht es um die Pachtperiode 1.4.2012 bis 31.3.2021. Nach § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes kann eine Gemeindejagd im Wege des freien Übereinkommens freihändig vergeben werden, wenn eine derartige Verpachtung im Interesse der vertretenen Grundbesitzer gelegen ist. Festzustellen ist, dass, wie bereits oben ausgeführt, die Vergabe der gegenständlichen Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft Ribic/Hatzl aufgrund eines Pächtervorschlages erfolgt ist. Schließlich hat die Jagdgesellschaft, bestehend aus den Herren Ing. Fritz Hatzl als Obmann, Rudolf Reis als Obmann-Stellvertreter und Dr. Wilhelm Posawetz, um Vergabe der nunmehr freien Gemeindejagd Liebenau zu den gleichen Bedingungen angesucht. Der bisherige Obmannstellvertreter soll künftig als Obmann fungieren. Der Verstorbene Franz Ribic soll durch die neuen Mitglieder der Jagdgesellschaft Rudolf Reis und Dr. Wilhelm Posawetz ersetzt werden. Die Jagdgesellschaft besitzt die Pachtfähigkeit und es liegen keine Ausschlussgründe gegen die Mitglieder vor. Der im Vergleich zur laufenden Jagdpachtperiode verringerte Pachtzins erscheint aufgrund der deutlich fortgeschrittenen Verbauung des Gemeindejagdgebietes und der dadurch verursachten deutlichen Verringerung der bejagbaren Flächen als angemessen. Da die Vergabe an die bisherige Jagdgesellschaft zu gleichen Bedingungen von der qualifizierten Mehrheit der Grundeigentümer unterstützt wurde, ist davon auszugehen, dass die nunmehr beantragte Verpachtung im Interesse der vertretenen Grundeigentümer gelegen ist. Demnach ergeht der Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) wolle beschließen: Die Gemeindejagd Graz-Liebenau, umfassend die Katastralgemeinden Liebenau, Engelsdorf, Murfeld, Neudorf und Graz Stadt-Thondorf, wird für die restliche Jagdpachtperiode, das ist der 31.3.2012, an Ing. Fritz Hatzl zu einem Pachtzins von 202,81 verpachtet. Die Gemeindejagd Graz-Liebenau, umfassend die Katastralgemeinden Liebenau, Engelsdorf, Murfeld, Neudorf und Graz Stadt-Thondorf, wird für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 an die Jagdgesellschaft, bestehend aus den Herren Ing. Fritz Hatzl als Obmann, Herrn Rudolf Reis als Obmannstellvertreter und Herrn Dr. Wilhelm Posawetz zu einem wertgesicherten Pachtzins zu jährlich 100 Euro verpachtet. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: 1) Die Gemeindejagd Graz-Liebenau, umfassend die Katastralgemeinde Liebenau, Engelsdorf, Murfeld, Neudorf und Graz Stadt-Thondorf, wird für die restliche Jagdpachtperiode, das ist bis 31.3.2012, an Ing. Fritz Hatzl, 8055 Graz, Rudersdorfer-Straße 128, zu einem Pachtzins von € 202,81 verpachtet. 2) Die Gemeindejagd Graz-Liebenau, umfassend die Katastralgemeinde Liebenau, Engelsdorf, Murfeld, Neudorf und Graz Stadt-Thondorf, wird für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 an die Jagdgesellschaft, bestehend aus den Herren Ing. Fritz Hatzl (Obmann), 8055 Graz, Rudersdorfer Straße 128, Rudolf Reis (Obmann-Stellvertreter), 8041 Graz, Neudorfer-Straße 70 und Dr. Wilhelm Posawetz, 8010 Graz, Goethestraße 46, zu einem wertgesicherten Pachtzins von jährlich € 100,- verpachtet. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 24 Abs. 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl.Nr. 23/1986 in der Fassung LGBl.Nr. 45/2010 (Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der im beschlussfähiger Anzahl anwesenden Mitglieder erforderlich). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (47 : 0). Berichterstatter: GR. Hohensinner 2) A 8/2-037979/2006-15 Parkgebühren-Verordnung 2006 8. Novelle GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werter Gemeinderat, liebe Gäste auf der Galerie! Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof war es erforderlich, die Regelung von Kurzparkzonen Europaplatz und in der Annenstraße zu ändern. Es hat bereits einen Beschluss am 14. Oktober im Stadtsenat gegeben und es ist jetzt notwendig, das Ganze noch im Gemeinderat abstimmen zu lassen. Bitte um Annahme. Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 15 Abs. 3 Z 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2011, sowie gestützt auf das Steiermärkische Parkgebührengesetz, LGBl.Nr. 37/2006 und das Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 42/2010, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 3) A 8 – 40945/2009-24 A 15/6593/2009 Creative Industries Styria GmbH, Marienplatz 1, 8020 Graz 1. City of Design – Projekte 2012 – Genehmigung 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2012 3. Abschluss Finanzierungsvertrag GR. Mag. Frölich: Das Stück beschäftigt sich mit unserer Creative Industries Styria, City of Design, es geht um drei Punkte: einerseits die Projektgenehmigung für 2012, die haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG für 2012, aber auch den Abschluss eines Finanzierungsvertrages. Der City of Design Board, also jenes Gremium, das mit klar festgeschriebenen Aufgaben, also Expertengremium hier beratend tätig ist, hat für 2012 in seiner Sitzung vom 21. September eine Empfehlung abgegeben, um deren Finanzierung es in diesem Stück geht. Es geht hier darum, dass der Design-Monat 2012 mit 130.000 Euro finanziert werden soll, das Designforum Steiermark als Anteil am Jahresbetrieb für 2012 mit 60.000 Euro, 75.000 Euro sollen für bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, weitere 35.000 Euro sind disponible Kosten, das Gesamtbudget in der AOG für City of Design ist somit 300.000,- Euro. Geschäftsführer Schrempf hat im Fachausschuss detailliert zu diesem Stück referiert und die einzelnen Projekte im Detail auch vorgestellt. Ich bitte daher um Annahme im Sinne des Antragstextes, dass also erstens die Stadt genehmigt die vom City of Design Board abgegebene Empfehlung und beschließt die Finanzierung der von mir schon angesprochenen Projekte. Zweitens, mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.5.2009 wurde das AOG Programm 2011-2015 genehmigt. Die oben genannten Transferzahlungen sind Teil der 34,44 Millionen Euro für das das Ressort Stadträtin Grabner beschlossen wurde. Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil bildenden Finanzierungsvertrages zwischen Gesellschaft der CIS, der Stadt Graz und der GmbH wird genehmigt. Die Auszahlung des Gesellschafterzuschusses für die genannten Projekte soll also erfolgen. Ich bitte hier um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 und § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 42/2010 folgende Beschlüsse fassen: 1. Die Stadt Graz genehmigt die vom City of Design Board abgegebene Empfehlung und beschließt die Finanzierung folgender Projekte für das Jahr2012: € 130.000 Designmonat 2012 € 60.000 Designforum Steiermark 2012 € 75.000,- Bewusstseinsbildende Maßnahmen € 35.000,- Disponible Kosten € 300.000,- Finanzierung Stadt Graz 2. Mit GR-Beschluss vom 14.5.2009 (GZ.: A 8-6073/2009-25) wurde das AOG-Programm 2011-2015 genehmigt. Die oben genannten Transferzahlungen sind Teil der € 34,44 Millionen die für das Ressort Stadträtin Maga Grabner beschlossen wurden. 3. Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil bildenden Finanzierungsvertrages zwischen der Gesellschafterin der Creative Industries Styria GmbH, der Stadt Graz und der Creative Industries Styria GmbH wird genehmigt. 4. Die Auszahlung des Gesellschafterzuschusses für die genannten Projekte erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Voranschlag der Stadt Graz für 2012 zu Lasten der Fipos 5.78920.755100 „Lfd. Transfers an Unternehmungen“, AOG A 15, in zwei gleich hohen Raten von je € 150.000 am 15.2.2012 und am 12.5.2012 auf das noch namhaft zu machende Konto der Creative Industries Styria GmbH, Marienplatz 1, 8020 Graz. 5. Neben der inhaltlichen Begleitung der einzelnen Projekte über das im Motivenbericht beschriebene „City of Design“ Board soll die finanzielle Kontrolle der einzelnen Projekte im Rahmen des Controllings der Creative Industries Styria GmbH über die Finanzdirektion erfolgen. GRin. Maga Bauer: Werte Kolleginnen und werte Kollegen hier im Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Die SPÖ wird dieser Vorlage nicht zustimmen, nämlich es geht dahingehend, dass diese Vorlage sich auf eine Absichtserklärung bezieht, 1,5 Millionen Euro in Summe an die Creative Industries zu überweisen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss werden diese 1,5 Millionen Euro sogar überschritten. Überschritten dahingehend, weil Projektgenehmigung seit mehreren Jahren, seit sich die Stadt mit 10-%-Beteiligung daran engagiert, jährlich überwiesen werden. Es ist unfein, wie das Projekt aufgestellt ist. Grundsätzlich würde ein solches Projekt einer Projektgenehmigung bedürfen und keiner Absichtserklärung, das ist das eine. Das Zweite, es ist nicht schön, während des Projektes Mittel aus der ordentlichen Gebarung entnommen werden, dann wieder aus der außerordentlichen Gebarung und wir wissen, in der außerordentlichen Gebarung können Mittel entnommen werden, die für die Investitionen vorhanden sind. Demzufolge wäre es klug gewesen und eine gerade Beschlussfassung seitens der zuständigen Stadträtin, eine Projektgenehmigung zu beantragen, eine Projektgenehmigung hätte auch eine Projektkontrolle möglich gemacht. Somit wird man sagen ein zitzerlweises Beschließen jährlich, wo Mittel an eine Gesellschaft übertragen werden in einer Grenze, die auch in der Einzeldarstellung unter den Projektgrenzen für die Prüfung des Stadtrechnungshofes bedürfen. 2009 beispielsweise hatten wir eine Grenze von 1,6 Millionen Euro, wenn man das heute zusammenzählt, an diese Gesellschaft sind 1,5 Millionen und 25.000 bislang geflossen. Das wäre klug gewesen und gerade aufgesetzt, aber es ist auch noch etwas Weiteres. Es macht auch keine gute Optik, dass die Finanzdirektion, also der Geldgeber, durch den Finanzreferenten sich selbst überprüfen lässt, ob die Mittel auch so verwendet werden, also diese Einschau ist auch in diesem Sinne nicht gegeben. Des Weiteren, nicht nur was die Kontrolle von unserer Seite betrifft, sie ist aus dem Gremium des Gemeinderates nicht gegeben, nicht über den Stadtrechnungshof, nur Sie als Eigentümervertreter wissen, was dort vor sich geht. Ich habe mir auch erlaubt, weiterzuschauen. Diese Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat, diese Gesellschaft erhält Mittel von der Stadt und auch von anderen und dieses Geld wird kontrolliert durch die interne Kontrolle der Gesellschaft. Ich will niemandem etwas unterstellen, wirklich niemandem, aber hier fließt sehr, sehr viel Geld, das eigentlich zielgerichtet gut betreut beziehungsweise auch kontrolliert und nachgeschaut eingesetzt werden soll, aber das ist nicht gegeben. Es wäre auch gut, wenn diese Gesellschaft einen Prüfbericht eines Wirtschaftstreuhänders vorlegen würde, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben die gute Übung hier im Gemeinderat, dass Gesellschaften, die bedeutend weniger Geld kriegen, sich freiwillig einer Prüfung unterziehen, also auch das ist hier nicht gegeben. Sehr geehrter Herr Finanzreferent, auch Sie sind hier angesprochen in Ihrer Funktion als Beteiligung, aber auch die Wirtschaftsstadträtin, die das Projekt ordentlich mit einer Projektgenehmigung uns vorlegen hätte sollen, weil es wäre hier mit einer begleitenden Kontrolle möglich gewesen. Ich schließe hier mit einigem Verbesserungsbedarf an Sie, Herr Stadtrat Rüsch, in dem Sinne können wir diesem Projekt damit in Summe 1,5 Millionen und 25.000 Euro an die CIS fließen, nicht zustimmen (Applaus SPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte von meiner Seite sagen, ich werde dem sicherlich nachgehen, dass wir von Seiten der Stadt die üblichen Kontrollmechanismen auch für die CIS einsetzen und dass man das auf dasselbe Niveau stellen, das ist durchaus selbstverständlich. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Maga Grabe 8) A 8 – 40945/2009-24 Energie Graz GmbH Richtlinien für die außerordentliche Generalversammlung am 30.11.2011 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Stimmrechtsermächtigung GRin. Maga Grabe: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die schon erwähnte Energie Graz, und zwar die Stimmrechtsermächtigung für Stadtrat Rüsch für die außerordentliche Generalversammlung der Energie Graz GmbH, die am 30.11.2011 stattfinden soll, bei der es neben den formalen Dingen vor allem darum geht um die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2012 und die Kenntnisnahme der Mittelfristplanung 2013 bis 2016 von der Energie Graz GmbH & CO KG. Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung sind trotz der auffälligen Kürze der Unterlagen trotzdem ausführlich im Finanzausschuss diskutiert worden, vor allem in punkto Personal- und Preisgestaltung. Es wurde auch die Bitte um mehr Ausführlichkeit übermittelt und dieses Stück wurde im Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen. Ich halte mich jetzt kurz, nachdem ich davon ausgehe, dass es ohnehin Diskussionen von den Kolleginnen und Kollegen gibt. Danke. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1997, LGBl.Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Energie Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 30.11.2011 stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung der Energie Graz GmbH insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der ao. Generalversammlung der Energie Graz GmbH vom 7. Dezember 2010 2. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2012 sowie Kenntnisnahme der Mittelfristplanung der Jahre 2013 bis 2016 der Energie Graz GmbH & Co KG. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Ein weiterer Fall, sage ich Ihnen auch, wo wir als Politik komplett machtlos sind, wenn es darum geht, sozialgestalterisch auch in das Hundertprozent-Eigentum unserer eigenen Stadt eingreifen zu wollen, das sage ich auch bei der Gelegenheit. Diese Stadt bekennt sich in hunderttausend Resolutionen, in den Sonntagsreden ihrer Funktionäre zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung. Jede zweite Woche wird irgendein Projekt vorgestellt, das sich gegen die Feinstaubbelastung und für eine Ökologisierung dieser Stadt einsetzt. Der Umweltlandesrat wird geprügelt, Gott und die halbe Welt wird geprügelt, wir stehen seit Jahren vor dem unlösbaren Problem, dass Feinstaub in Graz auch die Gesundheit beeinträchtigt und daher es auch richtigerweise Fernwärmeanschlüsse in dieser Stadt gibt, die auch gefördert werden, und heute stimmen wir ein Stück ab (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), wo wir einmal mehr indirekt eine 5-%-ige Erhöhung der Fernwärmekosten in Graz mitbeschließen. Und, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, ich kann mich an Ihre Reden erinnern, wie Sie davon gesprochen haben, mehr direkten Einfluss, mehr Demokratie, mehr Demokratie im Gemeinderat, mehr Aufsichtsmöglichkeit, auch für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, und wo Sie genau diese Methoden, die Sie jetzt selbst mittragen, immer kritisiert haben. Wir werden diesem Stück nicht zustimmen, weil es ein unehrliches Stück ist, weil es ein trojanisches Pferd ist, wo man hier einer Stimmrechtsermächtigung zustimmt und auf der anderen Seite die Fernwärmegebühren der Grazerinnen und Grazer damit erhöht. Wenn etwas gut geht in der Stadt, dann vereinnahmt der Bürgermeister und die Vizebürgermeisterin alles, was von der Holding Graz ist, immer für sich selbst, tragen sie wie einen Orden auf dem Revers, geschmückt wie ein aufgeputzter Christbaum. Wenn was schlecht geht, sagt man, wir haben keine Einflussmöglichkeit, weil das ist alles die Holding Graz. Das werden wir heute noch einmal ausführlich bei den 31 Fahrscheinkontrolloren diskutieren, da erleben wir es ja. Wenn was gut geht, haben wir die Frau Rücker und den Herrn Bürgermeister mit dem Herrn Malik auf den Fotos in erster Reihe, sie klopfen sich gegenseitig auf die Schulter und sagen, es war so super. Wenn was schlecht geht, sagt man, wir haben damit nichts zu tun. Wir haben zwar alle unsere Politoffiziere hin entsorgt, die unnötigsten Arbeitnehmer, die nichts zusammengebracht haben, haben wir zwar alle in die Holding hineingebracht, aber wir haben damit überhaupt nichts zu tun, außer dass wir es als Personalreservat für unsere Postenschachereien verwendet haben. Wir machen bei diesem Lug, bei diesem Trug, den dieses Stück ausdrückt, nicht mit. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Eisel-Eiselsberg übernimmt um 14.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 9) A 8 – 36600/2010-48 Landeshauptstadt Graz, Rechnungsabschluss 2010 StR. Dipl.-Ing. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Der Rechnungsabschluss der Landeshauptstadt Graz für das Rechnungsjahr 2010 wurde, wie in den vergangenen Jahren von den Magistratsabteilungen 8/3 – Abteilung für Rechnungswesen und 8 – Finanz- und Vermögensdirektion erstellt und gemäß Statut für zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Von diesem Einsichtsrecht hat niemand Gebrauch gemacht, keine Gemeindebürgerin oder kein Gemeindebürger hat diese Einsicht gemacht. Gemäß § 96 des Statutes hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss so zeitgerecht auf die Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu setzen, dass dessen Genehmigung vor Eingang in die Beratung über den Voranschlag des zweitfolgenden Jahres erfolgen kann. Hoher Gemeinderat! Der Rechnungsabschluss 2010 ist eine weitere Stufe des in der Koalition vereinbarten und 2008 begonnenen Konsolidierungspfades. Ich darf für Sie vielleicht die wichtigsten Ergebnisse von diesem Rechnungsabschluss 2010 an insgesamt fünf Kriterien und fünf Maßzahlen darlegen. Der laufende Saldo, das ist also der Saldo jener Gebarung, die gleichsam dem operativen Budget entsprechen, also ohne Investitionen, ohne Investitionsfinanzierung, der laufende Saldo ist seit 2001 im Jahr 2010 praktisch ausgeglichen, der konsolidierte Cash flow vor Zinsen, das heißt, die laufende Gebarung, konsolidiert nicht nur Magistrat, sondern auch summiert über aktuelle Beteiligungen, vor Zinsen fast 90 Millionen Euro im Positiven. Die Investitionen sind auf Rekordniveau, nämlich auf 137 Millionen Euro, der konsolidierte Schuldenstand, Kollege Grosz, liegt weit unter den von dir genannten 1,4 Milliarden, sondern es sind 1,04 Milliarden Euro, und die Nettoverschuldung ist lediglich um 8 Millionen im letzten Jahr gestiegen. Ausschließlich beim Maastricht-Saldo haben wir einen nennenswerten Abgang zu spüren und zu tragen mit 43 Millionen Euro, ich werde auf die Problematik von diesem Saldo noch eingehen. Das ist in Kurzform die Bilanz des Rechnungsabschlusses 2010, ich möchte mich an dieser Stelle bedanken durchaus bei Ihnen allen, denn die wesentlichen und wichtigen Entscheidungen sind alle vom Gemeinderat beschlossen worden klarerweise, und es ist uns mit diesem Budget und das, denke ich, ist auch die Kernaussage des folgenden Rechnungshofberichtes bei aller Kritik, die da im Detail kommt, das ist die Kernaussage, dass sich die Stadt Graz damit sehr nachhaltig und sehr, sehr konsequent auf einem Konsolidierungspfad bewegt. Ich darf Ihnen vielleicht in Erinnerung rufen, dass wir erst für die Jahre 2012 bis 2015 einen Ausgleich in der laufenden Gebarung erwartet haben, wir haben dieses Ziel 2010 beinahe schon erreicht (Applaus ÖVP). Ich darf vielleicht das eine nochmals wiederholen, dass wir mit dieser mittelfristig ausgelegten Budgetkonsolidierung vielleicht keinen so glamourösen Weg gewählt haben wie andere Gebietskörperschaften mit ganz harten Ansagen, die in einem Jahr erfüllt werden sollen, deren Erfüllung aber dann ohnehin nicht leicht beziehungsweise gar nicht möglich ist, sondern wir haben einen sehr, sehr konsequenten, einen sehr, sehr nachhaltigen Weg gewählt, sozusagen ein Weg mit einem langen Atem. Ich möchte das durchaus hervorheben, dass es in Österreich, bei den österreichischen Regierungen im Bund, Land und den Städten nicht selbstverständlich ist, dass eine Regierung antritt und dann über fünf Jahre, wir sind ja derzeit bereits im vierten Jahr und wir werden in einem Monat das Budget für 2012 vorlegen, einen derart konsequenten Budgetkonsolidierungskurs vorlegt und ihn sehr, sehr diszipliniert einhält und dann eben auch trotz großer Schwierigkeiten im Detail zu diesem Ergebnis kommt. Ich darf ein paar Detailausführungen dazu machen. Ich bitte um das nächste Bild. Die Summe der ordentlichen Gebarung 862 Millionen Euro mit Summe der außerordentlichen Gebarung 98,4 Millionen Euro, das heißt, die gesamte Gebarung hat einen Umfang von zirka 960 Millionen Euro. Ich darf hier an dieser Stelle erwähnen, dass in der außerordentlichen Gebarung ein Großteil der Investitionen der Stadt Graz vorhanden ist. Vielleicht einige Beispiele dazu, ich wurde heute auch im Ausschuss gefragt, welche Investitionen da dahinterliegen. Es sind Investitionen in das Kanalnetz, es ist das Bad Eggenberg, es ist der Nahverkehrsknoten Hauptbahnhof, es ist Sanierung von Wohngebäuden, es ist der Ankauf der Hummelkaserne, Hochwasserschutzmaßnahmen, etwa Rückhaltebecken in Mariatrost, es sind Luftreinhaltemaßnahmen über unseren Fonds, es sind Verkehrsfinanzierungen für die Holding Graz, für die Grazer Linien, die Straßenbahnen kaufen, es sind auch weiterhin die Kinderbetreuungseinrichtungen in Andritz und in der Schönbrunngasse. Also eine Fülle von Einrichtungen, die die Stadtentwicklung, die Entwicklung der Stadt Graz mit hoher Lebensqualität sichert, aber auch die Entwicklung der Stadt Graz als besondere Attraktion für Industriestandorte weiter ausbaut. Sie sehen dann zusätzlich den Saldo der Vermögensgebarung, das heißt, wir haben in Summe 47,2 Millionen zu finanzieren gehabt, die nicht über die laufenden Einnahmen, nicht über Kapitaltransfers finanziert worden sind. Wie schon erwähnt und auch schon diskutiert, haben wir bis auf acht Millionen Euro dieses Finanzierungsbedürfnis durch Rücklagen gedeckt. Vielleicht einen kurzen Ausflug dazu. Ich denke, dass diese Finanzierung durch Rücklagen eine sehr gescheite Finanzierung ist. Was ist eine Rücklage? Ausgenommen etwa vom Kanalbereich, der ein eigener Finanzierungskreis ist, und dort die Rücklagen über die Gebühren gedeckt werden und dann für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Im freien Bereich sozusagen sind die Rücklagen Geldmittel, die im Laufe der letzten Jahre nicht benötigt wurden und zwar deshalb nicht benötigt wurden, weil wir in den letzten Jahren im Budget tatsächlich im Erfolg besser abgeschnitten haben als wir budgetiert haben. Das heißt, weniger Mittel verbraucht, das wird einer Rücklage zugeführt. Ich bin mit der Finanzdirektion einer Meinung, dass wir die Rücklagen durchaus abbauen konnten, das haben wir auch gemacht im letzten Jahr und zwar mit einem einfachen Argument. Die Geldmittel einer Rücklage liegen auf der Bank, entweder zu einem niedrigen Zinssatz oder wir veranlagen spekulativ, was sicherlich nicht in Frage kommt und was bisher in der Vergangenheit auch nie der Fall war. Der normale Eckzinssatz oder zu dem Zinssatz, den wir immer von der Bank bekommen, dieser Zinssatz ist jedenfalls niedriger als der Zinssatz für Ausleihungen. Das heißt, Geld zu horten, aus welchen Gründen auch immer, ist wirtschaftlich gesehen nicht zu empfehlen. Aus diesem Grund war es sehr, sehr richtig und wirtschaftlich durchaus in Ordnung, dass wir die Rücklagen verwendet haben, um damit den Finanzierungsbedarf bei den Investitionen zu einem großen Teil gedeckt zu haben. Wir haben im Jahr 2010 um insgesamt nahezu 34 Millionen Euro besser abgeschnitten als budgetiert. Wie das gegangen ist, zeigt die nächste Grafik. Der Voranschlag für das Jahr 2010 lag bei minus 34 Millionen Euro, es sind dann nochmals drei Millionen Euro dazugekommen durch ein erhöhtes Sozialbudget, durch die gesetzlichen grundlagengesetzlichen Zahlungsverpflichtungen, sodass dann letztlich dieser Finanzierungsbedarf 37 Millionen Euro waren. Wir haben insgesamt 12 Millionen Euro auf der Ausgabenseite gespart, nämlich durch nicht benötigte Sparbücher beziehungsweise Verstärkungsmittel, ein ansehnlicher Betrag immerhin ein Drittel der hier zur Diskussion stehenden Summe. Wir haben, Gott sei Dank, aufgrund der besseren Wirtschaftsentwicklung als prognostiziert 8 Millionen höhere Ertragsanteile erzielt, wir haben weiter einen geringeren Zinsaufwand gehabt als geplant, um fünf Millionen Euro und wir haben bei den Gemeindesteuern drei Millionen mehr eingenommen als geplant und dann gibt es noch einen Topf „Sonstiges“, in dem beim Materialaufwand sonstige Ämter Einsparungen sowie höhere Transfereinnahmen drinnen sind. Das sind die wichtigen Kriterien, weswegen wir im Jahr 2010 um zirka 34 Millionen besser abgeschnitten haben als geplant und das Ergebnis in der laufenden Gebarung dann de facto Null war. Lassen Sie mich noch zu dem weniger Zinsaufwand sagen. Zunächst einmal ist es eine allgemeine wirtschaftliche Erkenntnis, dass im letzten Jahr das Zinsniveau niedriger war. Dahinter spiegelt sich aber auch das zunehmende Vertrauen der Banken gegenüber der Stadt Graz wider. Wir werden das dann noch diskutierten beim Schuldenstand. Schuldenstände werden heute von Banken bewertet, und die Banken stützen sich auf Argumente der Ratingagenturen, kann man dazu stehen, wie man will. Wir haben bei den letzten Schuldscheindarlehen, die wir heute auch noch Beschließen werden, bessere Konditionen, und zwar um zirka einen halben Prozentpunkt bessere Konditionen, als sie der Bund bekommt. Das dürfen Sie sich einmal vorstellen, das heißt, wir beziehen derzeit Geld auf dem Kapitalmarkt zu günstigeren Konditionen als der Bund (Applaus ÖVP). Mag beim Bund die Diskussion um das Tripple A eine wichtige sein, Städte werden ja nicht gerettet, würden sie gerettet werden hätten wir jedenfalls das Tripple A nach wie vor sicher. Deshalb auch der geringere Zinsaufwand, weil wir das Geld zu so günstigen Konditionen bringen. Ich komme damit zum konsolidierten Schuldenstand: Wie immer seit vielen Jahren weisen wir den Schuldenstand nicht nur für die Stadt, also für den Magistrat, aus, sondern auch inklusive der Beteiligungen. Sie sehen, dass das für eine Transparenz und für eine saubere Darstellung des Schuldenstandes, die auch die erste Stufe einer Budgetkonsolidierung sein muss, die Bedeutung von dieser Darstellung wieder, weil inzwischen schon mehr als die Hälfte der Schulden von den Beteiligungen aufgenommen wird, also eine wirkliche Schuldenkonsolidierung, Budgetkonsolidierung nur unter Einbeziehung der Beteiligungen erfolgt, das tun wir. Dazu haben wir heute, glaube ich, auch noch im Rahmen eines dringlichen Antrages Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie sehr wir die Beteiligungen an die Brust nehmen, an die kommunalpolitische Brust. Wir haben die Nettoverschuldung im Jahr 2010 um acht Millionen Euro ausgeweitet. Man mag zu Schuldenbremsen stehen wie man will, alle bekannten Schuldenbremsen liegen jedenfalls höher als diese acht Millionen. Vielleicht ein Beispiel: Das Land hat eine Schuldenbremse eingezogen bei drei Prozent der Gesamtausgaben, da liegen wir mit 8 Millionen Euro weit darunter, wir liegen unter einem Prozent. Wir haben auch in dem Zeitraum von 2006 bis 2010 eine sehr, sehr maßvolle, aber auch sehr konsequente Neuverschuldung betrieben und das ist aus meiner Sicht der zweite Grund, weshalb wir insgesamt auf einem guten Weg bei der Budgetkonsolidierung sind. Wie Sie wissen, stehe ich zu einem entsprechenden Schuldenniveau und zwar einfach aus dem Grund, weil die Stadt, und zwar seit 2010, mit der Schuldenfinanzierung ausschließlich Investitionen finanziert. Wir haben zehn Jahre lang mit der Neuverschuldung auch einen Teil der Personalausgaben, Leistungen, Käufe usw. finanziert, seit 2010 finanzieren wir ausschließlich Investitionen. Und dazu bekenne ich mich. Ich glaube, wenn eine Einrichtung wie eine Straßenbahn, eine Schule, ein Kindergarten über 50 Jahre oder mehr von der Bevölkerung genutzt wird, dann ist es durchaus auch fair, den finanziellen Aufwand dafür auf diese Nutzungsdauer zu verteilen. Solange man sich, und das ist klar, solange man sich diese Schulden leisten kann und solange man sehr, sehr konsequent die Verschuldung beobachtet und auch auf einem sehr konsequenten Weg weitergeht. Das tun wir, wie Sie wissen. Wir haben von 2006 bis 2010 eine außerordentliche Gebarung vorgeschlagen, umgesetzt und eingehalten und wir sind im ersten Jahr für die neue außerordentliche Gebarung von 2011 bis 2015 mit 200 Millionen Euro begrenzt. Sie haben aus den letzten Tagen die Erkenntnis gewonnen, dass wir, wenn es etwa um eine Neuinvestition geht, wir über den wichtigen Südgürtel nicht einfach nach einer Sonderfinanzierung schreien, sondern wir haben uns in der Koalition sehr intensiv, sehr nachhaltig und auch sehr konsequent vereinbart, dass wir diese 25 Millionen in der derzeitigen außerordentlichen Gebarung unterbringen, das heißt natürlich, dass wir Töpfe, die für die zukünftigen Investitionen zur Verfügung stehen, durchaus reduzieren müssten. Es ist kein einziges konkretes Projekt aus der AOG verschwunden, aber die Töpfe, die wir für einzelne Bereiche haben, sind selbstverständlich kleiner geworden, in Summe um 25 Millionen Euro. Also nochmals, wenn ein Schuldenweg vereinbart wird, geplant wird, konsequent verfolgt wird, dann ist das aus meiner Sicht eine ganz, ganz wichtige Politik einer Gemeinde. Ich stehe nach wie vor dazu, dass eine Stadt, die keine Verschuldung hat, zuwenig für ihre Zukunft tut, und das gilt nicht nur für Verkehrsinvestitionen, gilt nicht nur für Schulen, für Kinderbetreuung, das gilt auch mit dem Blick auf diese Seite des Gemeinderates selbstverständlich auch für den Wohnungsbau und selbstverständlich auch für Sanierungen im Wohnbau, die wir mit einem sehr ansehnlichen Betrag in der außerordentlichen Gebarung drinnen haben. Ich komme zur konsolidierten Betrachtung, das heißt, das ist das Ergebnis der laufenden Gebarung von dem Magistrat und von allen Beteiligungen. Sie sehen, dass wir im Jahr 2005 und 2006 noch negativ waren mit 12 Millionen Euro beziehungsweise fünf Millionen Euro. Seit dem Jahr 2007 hat sich der laufende Saldo, der Saldo der Laufenden Gebarung von Magistrat und allen Beteiligungen zusammengerechnet, kontinuierlich verbessert, vor Zinsen haben wir im Jahr 2010 einen positiven Abschluss von 94 Millionen Euro, nach Zinsen sind es 45 Millionen Euro, das heißt, dass wir im Jahr 2010 45 Millionen des gesamten Investitionsvolumens von 137 über diesen Überschuss in der laufenden Gebarung finanzieren konnten, das ist durchaus ein ansehnlicher Betrag. In der Tendenz, sehen Sie, dass wir da ebenfalls auf dem richtigen Weg sind und diesen Weg selbstverständlich auch in Zukunft weitergehen wollen. Ich darf zusammenfassen, das Jahr 2010 war auf Basis der guten wirtschaftlichen Entwicklung sicherlich nicht so schwierig wie das Jahr 2009, und das Jahr 2012 vor allem wird sicherlich auch schwieriger werden. Was sicherlich hervorhebenswert ist und wozu wir, glaube ich, insgesamt alle sehr, sehr stolz sein dürfen, das ist, dass es trotz aller Diskussionen und teilweise eben auch sehr heftigen Diskussionen um Projekte, um Maßnahmen gelungen ist, den Budgetrahmen insgesamt einzuhalten. Wir befinden uns damit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und auch in einer nicht ganz leichten Budgetsituation auf einem guten, auf einem sehr stetigen Weg nach oben und ich denke, dass es gelingen wird, am Ende dieser Periode nach den fünf Jahren zu sagen, dass wir die Budgetpolitik in der Stadt Graz und das Budget in der Stadt Graz insgesamt sicher mit mehr Handlungsspielräumen dann der neuen Regierung übergeben können. Ein wichtiger, wesentlicher Punkt, darf mich wiederholen. Eine Budgetpolitik, ohne Beteiligungen an die kommunalpolitische Brust zu nehmen, ist nicht mehr möglich und zwar einfach deshalb nicht oder ist nicht möglich und war auch nie möglich und zwar einfach deshalb, weil ein sehr großer Teil der kommunalen Aufgaben, der kommunalen Daseinsvorsorge von den Beteiligungen, von der Holding, aber auch von anderen Unternehmen erbracht wird. Eine Budgetkonsolidierung kann nur dann gelingen, wenn wir hier in diesem Raum nicht nur über die Abgänge oder eben Überschüsse des Budgets im Magistrat diskutieren, sondern auch über das Erfolgsergebnis der Beteiligungen. Nur dann, wenn wir hier diskutieren, wie viel die Beteiligungen investieren können. Viele Investitionen sind sehr gescheit und sind durchaus vernünftig, aber es ist eben auch die Frage, ob wir sie uns diese Investitionen leisten können und diese Frage müssen wir eben, haben wir in der Vergangenheit und müssen wir auch in der Zukunft vermehrt, auch bei den Beteiligungen stellen, dann gelingt es jedenfalls, den gesamten Schuldenstand in einem Rahmen zu halten, der aus meiner Sicht auch deshalb finanzierbar ist und damit möchte ich schließen mit einer kleinen Rechnung: Wir haben im Jahr 2010 zirka 40 Millionen Euro an Zinsen bezahlt inklusive Leasingmieten. 40 %, das ist das, was uns die Verschuldung gekostet hat, das sind ungefähr 4 % der gesamten Ausgaben, und wir haben damit die Finanzierung geleistet für die Fülle von Einrichtungen, die ich Ihnen genannt habe, Bad Eggenberg usw., ich will sie nicht alle wiederholen. Das ist leistbar, das schränkt auch den Handlungsspielraum nicht wesentlich ein und es ist durchaus aber auch, glaube ich, ein Zeichen der Verantwortung, dass wir eben auch gerade bei den Investitionen so viel tun, dass die Stadt einen Beitrag auch für den Arbeitsmarkt in Graz leistet. Ich danke und bitte um Annahme des Berichtes (Applaus ÖVP und Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 96 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 42/2010 beschließen: 1. Der Rechnungsabschluss der Landeshauptstadt Graz der Ordentlichen und der außerordentlichen Gebarung für das Jahr 2010 wird genehmigt. 2. Die Überschreitung der im Motivenbericht angeführten Konten, Deckungsklassen und Eckwerte wird nachträglich beschlossen. 3. Die gemäß § 27 der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz über die entsprechenden Reservefonds abgewickelten Wirtschaftsfolgen des Haushaltsjahres 2010, das sind der Soll-Überschuss des Fonds für Zusätzliche Leistungen von € 177.072,74 bzw. die Soll-Abgänge des Betriebsfonds für Pflichtleistungen von € 316.368,25 des Fonds für Erweiterte Heilbehandlung von € 14.973,06 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.50 Uhr den Vorsitz. GR. Hötzl: Sehr geehrter Herr Finanzstadtrat! Sie sind ein Meister im positiven Darstellen positiver Zahlen. Diese positive Eigenschaft müssen wir Ihnen wirklich zugestehen. Nur schauen wir uns an, wie Sie ihr Budget zusammenbekommen. Sie geben einnahmenseitig Gelder ins Budget hinein, die von Bund und Land kommen sollen mit Betonung auf sollen, wir alle wissen, dass diese Gelder, siehe nur am Beispiel Bad Eggenberg, sehr oft nicht überwiesen werden, wo wir jahrelang nachlaufen müssen, teilweise auch davon gar nichts bekommen. Sie budgetieren Einnahmen, wo Sie bereits heute wissen, dass diese nur teilweise oder gar nicht einlangen werden. Betreffend Investitionen: Grundsätzlich sind Investitionen gut. Sie haben selber gesagt, eine Stadt, wenn sie wächst oder sich weiterentwickelt, soll und muss investieren, was Sie sehr oft vergessen sind die Folgekosten, die damit auch immer weiter im Ansteigen begriffen sind. Der Stadtrechnungshof empfiehlt bereits jetzt, nur noch solche Investitionen zu tätigen, die entweder infrastrukturell unerlässlich sind oder aber Einnahmen erzeugen in Zukunft. Also der Stadtrechnungshof als unser gutes oder schlechtes Gewissen in der Stadt, jedenfalls als Selbstinstitution, die uns überprüft, wenn der das sagt, sollte man sich, glaube ich, Gedanken darüber machen. Thema Zinssteigerungen, Sie haben in Ihrer Aufstellung ein Plus, ich glaube, von fünf Millionen Euro gehabt, weil wir weniger Zinsen gehabt haben dieses Jahr. Derzeit haben wir ein sehr niedriges Zinsniveau. Fachleute, die sich damit beschäftigen, sagen, historisch niedriges Zinsniveau, mit Zinssteigerungen ist sehr wahrscheinlich zu rechnen. Auch hier geht es um Millionenbeträge, die Sie in Zukunft, wenn es so ist, und alles schaut danach aus, nur sehr schwer bedecken werden können. Heute ist es in der Zeitung gestanden, Pensionsrücklagen aus der Holding Graz. 2012 werden letztmalige 34 Millionen Euro aus der Pensionsrücklage von der Holding Graz kommen. Die Vereinbarung hat gelautet, 150 Millionen Euro auf fünf Jahre verteilt, die Rücklage ist damit aufgebraucht. Das heißt, nächstes Jahr einmal noch 34 Millionen und diese Rücklage ist weg, was aber sehr wohl übrig bleibt von der Rücklage, sind die Verpflichtungen zur Pensionszahlung, die bleiben da, Rücklage steht künftig nicht mehr zur Verfügung. Nächstes Thema, Immobilienpaket. Wir werden heute das zehnte Immobilienpaket beschließen, wo die Stadt Graz Immobilien verkauft an die GBG. Mittlerweile werden aber nicht nur Immobilien verkauft, sondern bereits Baurechte, weil einfach keine Immobilien mehr da sind, die an die GBG verkauft werden können. Auch diese Einnahmen werden in Zukunft ausbleiben oder zumindest in nur sehr geringer Höhe, wenn man irgendwie ein Baurecht oder andere Sonderrechte bewerten kann, weitergehen. Auch hier werden Sie Ausfälle in der Zukunft haben. Nächstes Thema, Schuldscheindarlehen. Wir werden heute erstmalig und heute, ich glaube, es gibt vier oder fünf Stücke, Schuldscheindarlehen zeichnen. Sie nehmen bereits Darlehen ohne Tilgung auf und das im großen Stil. Es gibt Darlehen ohne Tilgung bereits in der Stadt, aber nicht in diesem großen Stil, wie wir es heute machen werden. Im November 2021 werden auf einen Schlag, nämlich genau im November 2021, werden 130 Millionen Euro fällig sein. Wir haben heute im Finanzausschuss darüber diskutiert, der Herr Dr. Kamper und auch Sie, Herr Stadtrat, haben mit langen Reden, fünf Minuten oder noch länger hat es gedauert, mit schönen Worten erklärt, dass Sie eigentlich noch nicht wissen, weil Sie es gar nicht wissen müssen, weil es Sie heute eh noch nichts angeht, wie Sie diese 130 Millionen Euro bezahlen werden. Wird sich schon so ergeben irgendwie, Cash flow hin, Cash flow her. Wirklich ein Patentrezept dagegen oder einen Ansparer oder wie auch immer in diese Richtung oder Rücklagenbildungen, davon haben wir nichts gehört. Ihr Focus liegt offenbar zwischen Wahltermin und Wahltermin, Ihnen fehlt aber der für einen Finanzstadtrat so sehr notwendige Weitblick aus unserer Sicht. Sie vergolden momentan das Familiensilber und werden demnächst Ihrem Nachfolger eine Stadt mit Schulden, aber ohne Vermögen hinterlassen. Danke (Applaus FPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Ich habe zuerst übersehen, dass wir ursprünglich ausgemacht hatten, dass das Stück 32), nämlich die Rechnungshofstellungnahme dazu auch berichtet wird und dann erst die Diskussion stattfindet. Deswegen ersuche ich jetzt die Frau Gemeinderätin Bauer zu berichten. Berichterstatterin: GRin. Maga Bauer NT 32) StRH-755/2011 Vorprüfung der Rechnungsabschlüsse 2010 der Landeshauptstadt Graz GRin. Maga Bauer: Ich darf die Berichterstattung für den Kontrollausschuss in meiner Funktion als Vorsitzende des Kontrollausschusses übernehmen. Der Herr Stadtrat hat ja sehr viel Licht für seine 15 Seiten gebraucht, auch eine Power-Point-Präsentation, um die schönen Zahlen aus seiner Perspektive zu zeigen. Ich habe es ungemein schwieriger. Wir haben einen 100-Seiten-Bericht vorliegen mit einigen Kritikpunkten und ich muss das jetzt in Worten beschreiben. Ich bitte Sie aber dennoch, nachdem sicher nicht alle Kolleginnen und Kollegen auch den Bericht gelesen haben, meinen Ausführungen zuzuhören. Der Bericht umfasst, also hat der Stadtrechnungshof durchgeführt, er ist in drei Teile gegliedert, beginnt mit den kameralen Haushalt und hier beginnt er gleich mit der Tabelle 1, zu Beginn wird gleich darauf hingewiesen auf den Saldo 1, der sehr wichtig ist, weil der Saldo 1 zeigt, ob die Stadt die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen bedecken kann und eine negative Zahl ist demnach sehr bedenklich, sagt die VRV, und darauf wird schon hingewiesen. Und wenn man nachblättert, findet man die erste negative Zahl mit 245 Millionen. Auch hinsichtlich der Entwicklung des mehrjährigen Haushaltsdefizits wird darauf hingewiesen, dass einige Sondereffekte stark dazu beigetragen haben, gute und schöne Zahlen zu erreichen. Das eine ist der Verkehrsfinanzierungsvertrag, der zu 50 % in die laufenden Ausgaben oder in den laufenden Betrieb fließen soll und der Rest in die Investitionen, das wurde nicht immer klar und scharf und gut abgetrennt. Des Weiteren fanden Pensionszahlungen statt und, wie wir wissen, von der Graz Holding an die Stadt, damit die Stadt in Zukunft die Pensionslasten übernimmt. Diese Zahlungen finden jährlich in der Höhe von 33 Millionen Euro statt, mit Ende nächsten Jahres das letzte Mal. Weiters ist hervorzuheben, dass natürlich auch die Einnahmen gestiegen sind, die Bundesabgaben sind gestiegen, das ist ja sehr schön, die Wirtschaft hat sich gut entwickelt, die Stadt hat daran teil. Gestiegen sind auch die Gebühren, das hat der Herr Stadtrat auch erwähnt. Besonders wird auch darauf hingewiesen, dass unter der Position Veräußerungen/Gewinnentnahmen auch eine Verdoppelung bei den Geldflüssen stattgefunden hat. In Summe kann festgehalten werden für den laufenden Haushalt, dass zwar die Einnahmen gut sind, aber wir wissen, diese Einmaleffekte, Sondereffekte, steigenden Gebühren haben gut dazu beigetragen. Der Herr Stadtrat hat auch sehr viel Zeit dafür verwendet, auf den guten Zinssatz und die Zinssatzentwicklung hinzuweisen. Ja, das ist schon richtig, die Zinssatzentwicklung ist international bedingt, ich teile Ihre Einschätzung nicht oder die Begründung nicht vollständig, teilweise aber, ich möchte auf eines besonders hinweisen, auf die Seite 14 im Bericht des Rechnungsabschlusses, da haben wir nämlich eigentlich die wahren Verschuldungsausgaben, nämlich bestehend aus Zinsen, Leasing und GBG-Mieten, denn das sind in Summe die Aufwendungen. Wenn wir hier vergleichen, dann kommen wir doch auf einen Betrag, 2006 waren es 37 Millionen Euro, 2010 40 Millionen Euro, und das heißt ein Plus von 9 %. Das ist ja nicht so wenig, was wir an Finanzierungskosten hier zu tragen haben. Auch was die AOG betrifft beziehungsweise, ich habe AOG schon erwähnt, beziehungsweise die Folgekosten der Investitionen über 225 Millionen Euro. Es wird auch einiges zur Vermögensgebarung festgehalten und die Vermögensgebarung ist geprägt durch die Immobilientransaktion, das heißt, die Neuverschuldung außerhalb des Budgets. Angemerkt werden muss auch, dass Zahlungen von anderen Trägern nicht unwesentlich waren, ob es Bund oder das Land war für diverse besondere Projekte, wie beispielsweise das Bad Eggenberg. Hinsichtlich der Finanzgebarung ist besonders darauf hingewiesen, dass die Stadt Graz auch Dividenden entnommen hat, nämlich von der Holding 36 Millionen Euro. Beachtlich ist aber auch der Anstieg der Rücklagenentnahmen, das waren 2009 31 Millionen Euro und im Jahr 2010 47 Millionen Euro, das heißt, ein Plus von 15 Millionen Euro. Was die wirtschaftlichen Unternehmungen anbelangt, das ist der zweite Teil, hier zeigt sich, dass die Gesamtbilanz ein Vermögen von 1,7 Milliarden ausweist, wobei aber die Liquidität der städtischen Unternehmen schrittweise abgebaut wurde. Zur Erfolgsrechnung der Unternehmen möchte ich noch einmal die Dividendenentnahmen ansprechen: 2008 waren es 20 Millionen Euro, 36 Millionen 2009 und die nochmals erwähnten Pensionsablösen an die Stadt Graz. Zur finanziellen Gesamtlage zeigt sich, dass die laufenden Ausgaben steigen. Die Stadt reüssiert dennoch von den günstigen Zinssätzen, die im Detail sinken, aber in den Gesamtfinanzierungskosten dennoch im Steigen begriffen sind. Die Gesamtbeurteilung zeigt uns und aus der Prüfung heraus vom Stadtrechnungshof, dass nach dem Wesentlichkeitsprinzip geprüft wurde, dass es vollständig rechtskonform und richtig ist, aber, und der Stadtrechnungshof hält auch einiges an Aufgaben für die Zukunft an den Finanzreferenten und für die Finanzen zuständigen Verantwortlichen fest. Da sind das eine, der Hinweis auf die Jährlichkeit was die Transfers im laufenden Haushalt betrifft, eine klare Trennung in Ausgaben im laufenden Haushalt und Vermögen und es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Vermögensbewertung im öffentlichen Gut die Regeln und die Spielregeln der VRV sehr weit gedehnt, sehr, sehr weit gedehnt wurden. Zur Haushaltsanalyse wird abschließend auch noch festgehalten, dass mit dem Wachstum aber auch die Verschuldung wächst und das gilt es für die Zukunft im Auge zu behalten und birgt natürlich auch Gefahren in sich. Das heißt zusammenfassend, der Kontrollausschuss hat die Vorlage debattiert und auch die Berichte und Empfehlungen einstimmig beschlossen und wir können nur den Finanzreferenten ersuchen, auch dies zu beherzigen. Ich möchte auch hier gleichzeitig für den Kontrollausschuss einen Dank aussprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtrechnungshof und ich bitte den Herrn stellvertretenden Stadtrechnungshofdirektor Dr. Stöckl, ihn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu überbringen. In diesem Sinne darf ich meinen Bericht schließen. Als Anregung für das nächste Jahr wäre es sehr fein, auch mit einem optisch gleichgeschalteten Medium von 15 Seiten zu 100 Seiten zu arbeiten, damit wir alle, Sie alle, die den Bericht nicht gelesen haben, auch klar sehen können, wo Verbesserungen sind, das ist mein Wunsch für das nächste Jahr. Danke (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. GR. Dr. Wohlfahrt: Wir könnten natürlich ganz viele Sachen sehr ausgiebig debattieren, wir machen das manchmal im Finanzausschuss, deswegen dauert es auch etwas länger, so wie heute. Da hat es ernst gemeint Anfragen gegeben zu der Schuldenaufnahme, die haben wir sehr ausgiebig diskutiert, musste man sich schon Kritik gefallen lassen, weil es so lange gedauert hat, aber ich glaube, das macht schon auch Sinn und ist auch gut. Ich glaube, hier im Gemeinderat ist nicht unbedingt die Zeit, wir haben einen Finanzgemeinderat, in dem wir genauer darüber reden. Ich möchte nur ein paar Details, die mir einfach so aufgefallen sind beim Zuhören neben ganz vielen Dingen. Wenn es zum Beispiel heißt, die Zinsbelastung ist von 2006 bis 2010 oder Zins- und Mietbelastung ist um 9 % gestiegen, sage ich ja, nur wo ist die Aufregung? Das ist zirka die Inflation für den Zeitraum, das ist zirka gleich geblieben. Na bitte, was wollen wir mehr? Wenn die Zinsbelastung real gleich bleibt, dann sehe ich kein Problem für große Aufregung. Die Einnahmen steigen um 9 %, die Ausgaben steigen um 9 %, die Zinsbelastung steigt um 9 %, mich kann es nicht aufregen, ich weiß nicht, warum sich die Susanne Bauer so aufregt, sie müsste das ja eigentlich auch wissen, dass das üblich ist, dass halt alles inflationär ein bisschen steigt. Die Zinsen, die relativ niedrig waren, die uns einiges gespart haben, wurde mehrmals erwähnt, das Zinsniveau werde steigen, das glaube ich auch, dass das Zinsniveau steigt, das glaubt auch unser Finanzdirektor, das glaubt auch der Finanzstadtrat, deswegen haben wir eine extrem vorsichtige Strategie gewählt. Ein Großteil der Zinsen ist abgesichert, wir sind in langfristigen Fixzinsverträgen drinnen, das heißt, auch wenn sich die Zinsen verdoppeln, verfünffachen oder sonst irgendwas, bleibt ein Großteil unserer Zinsbelastung gleich, das heißt, zirka 80/90 %, der Karl Kamper weiß die genaue Zahl, sind in langfristigen Fixzinsverträgen drinnen. Das heißt, wir sind hier gut abgesichert, sind bereit, heuer mehr zu zahlen, weil wir könnten auch halb so viel Zinsen zahlen, wenn wir auf kurzfristig gehen würden, nur wir machen das nicht. Wir ziehen einfach die sichere solide Position vor, und dann zu sagen so quasi, das sei ausgereizt und das stimmt einfach nicht, wir sind hier einfach auf der sicheren Seite und das sollten wir schon zur Kenntnis nehmen. Das Letzte, da wurde offensichtlich auf meine Diskussion mit dem Stadtrechnungshofdirektor, dem stellvertretenden, verwiesen, diese Verbuchung der 36 Millionen der Dividende. Ja selbstverständlich haben wir diese Dividende geholt, das ist nicht neu, das haben wir hier beschlossen, sollte kein besonders Aufsehen sein. Etwas erstaunlich, wenn man es ganz genau nimmt, ist schon die Verbuchung gewesen und ich glaube, da haben dann zu viele Leute zugehört, die wurden nämlich nicht im laufenden Saldo verbucht, dort wo man sie hinbuchen hätte können. Der Gerhard Rüsch hätte sich herstellen können und sagen, ich bin so super, ich habe noch 36 Millionen mehr, formal völlig richtig, er hat es aber nicht gemacht, weil er weiß, dass das keine dauerhafte Lösung ist, er hat die Dividende nicht als Gewinnentnahme gebucht, sondern er hat es als Kapitaltransfer gebucht, sonst wäre der laufende Saldo noch einmal um 36 Millionen besser gewesen. Formalrechtlich hätte er das eigentlich müssen und meine Frage an den Stadtrechnungshof war, naja, sollte man nicht formalrechtlich eigentlich nachschauen, inhaltlich bin ich völlig bei der Lösung, die der Gerhard Rüsch vorgeschlagen hat, das geht dauerhaft nicht, das wissen wir alle. Nur formalrechtlich ist eine Dividende ein Gewinn und der wird von einer Marktunternehmung erwirtschaftet, aber er ist der Ehrliche, er hat in dem Fall einfach nicht die Zahlen geschönt, sondern solide und gut dargestellt, und jetzt kommt dann wieder Unsicherheit auch über diese Verbuchung, aber ich glaube, wir sollten das in den zuständigen Ausschüssen im Detail klären, aber das ist wirklich eine sehr solide Entwicklung, wir sparen nachhaltig über die Eckwerte ein, die Beamte wissen das und merken das auch, es wird überall permanent ein wenig runtergezwickt und geschnitten, das mag nicht erfreulich sein, wir stehen dazu, weil die Budgetkonsolidierung auch Sinn macht und sicherlich mehr Sinn, dauerhaft ein kleinwenig zu zwicken als irgendwann, wie es das Land oder andere Gebietskörperschaften, dann plötzlich Sozialausgaben streichen. Also ich glaube, das muss man sehen, wir haben nachhaltig eine Verbesserung des laufenden Saldos, die Grafik war auch beeindruckend, wie jedes Jahr ein klein bisschen weitergeht, es gibt ein paar „Schwachstellen“ unter Anführungszeichen dabei, zum Beispiel diese Pensionsüberweisung hört wirklich auf, das ist richtig, diese 33 Millionen fehlen uns in den nächsten Jahren, wir müssen schauen, dass wir es woanders reinkriegen. Aber viele andere Dinge, die genannt wurden, entbehren eigentlich der Grundlage. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Kurz muss ich schon antworten, lieber Gerhard Wohlfahrt. Du hast sicher Recht, es ist kein großer Grund, jetzt sich wegen inflationärer Preissteigerung irgendwo aufzuregen, aber es ist auch kein Grund vorhanden, so großartige Jubelmeldungen hier in diesem Gemeinderat abzugeben, weil du hast es ja selber auch betont und der Rechnungshofbericht bringt es auch klar hervor, es sind schon sehr viele Einmaleffekte noch in diesen Zahlen enthalten. Du hast selber genannt die Pensionszahlungen mit 33,8 Millionen, die Dividenden, die Rücklagenentnahmen, ich denke da an den Kanalbereich, an die Rücklagenentnahmen im Kanalbereich zum Beispiel, wo ich mich erinnern kann an einen Beteiligungsausschuss, wo der zuständige Beamte gesagt hat, dass in ein paar Jahren nicht einmal das Geld vorhanden ist für ihn, um die laufenden Sanierungen so durchzuführen, wie er es gerne machen würde, also da steuern wir schon auf etwas zu, was aus unserer Sicht nicht ok ist. Wir nehmen heute 110 Millionen Euro neue Schulden auf, wir haben im letzten Gemeinderat 27 Millionen an Schulden beschlossen, also 137 Millionen in zwei Monaten, wir haben bald einen Schuldenstand von 1,2 Milliarden Euro und der Rechnungshof hat sehr richtig auch dargestellt, 2,6 Milliarden Euro an Vermögen sind derzeit fiktiv ausgewiesen, wurde vor zwei Jahren um über 330 Millionen exakt Euro erhöht, weil wir die Straßen neu bewertet haben. Man höre her, wir haben die Straßen so bewertet mit dem Wert, den sie wert wären, wenn wir sie neu wiederherstellen würden. Also das ist schon ein sehr weit geholter Ansatz, um 330 Millionen Euro an Mehrwert darzustellen, und der Rechnungshof stellt es auch sehr gut dar, wenn wir unseren Schuldenstand und den Barwert unserer Pensionslasten heranziehen, dann sind wir am Limit, das hat positiv gesprochen, steht es dann ungefähr pari, pari also ich glaube, das ist höchst an der Zeit, da stärker gegenzusteuern, und wenn ich heute gehört habe, dass wir locker in der AOG 25 Millionen verschieben können, ich habe bisher immer gedacht, AOG-Mittel, die 200 Millionen sind fix mit Projekten hinterlegt, weil da war ja auch eine sehr starke Aufteilung, wo einige viel bekommen haben und einige nichts bekommen haben und heute hören wir, dass es Töpfe sind und dass es einfach Mittel gibt, wo manche frei disponieren können und andere nichts haben, so kann es in Zukunft auch nicht sein (Applaus SPÖ). GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Eines ist schon bemerkenswert, Kollege Wohlfahrt, diese Ehrlichkeit, diese Zahlen sind nicht geschönt, stimmen auch, sie sind tatsächlich nicht geschönt, aber sie sind desaströs und darüber können wir nicht hinwegdiskutieren. Diese Budgetzahlen, diese Verschuldung der Stadt Graz ist desaströs. Faktum… Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: Kärnten. GR. Grosz: Ja, ok Kärnten, ja Griechenland, wollen wir uns mit Griechenland vergleichen? Wollen wir uns mit Kärnten vergleichen? Wollen Sie sich mit Italien vergleichen? Alles kein Problem, natürlich, es gibt immer schlechtere Beispiele, wir können uns auch im Demokratieverständnis mit Nordkorea vergleichen, ich werde weltweit immer ein schlechteres Beispiel finden, aber sollten wir jetzt nicht aus Wirtschaftskrise, aus den Auswirkungen gelernt haben, was wir den zukünftigen Generationen auch in dieser Stadt antun? Dass ihre Stadtregierung bestehend aus ÖVP und Grünen die Zukunft nicht der nächsten Generation, sondern bereits der übernächsten Generation verpfändet, eine Milliarde Euro jetzt Schuldenstand, konsolidiert, Stadtrat Rüsch. In den nächsten drei, vier Jahren der Anstieg auf 1,3 Milliarden Euro. Steht ja auch bitte in allen, steht auch in diesem Rechnungshofbericht relativ eindeutig drinnen mit den Investitionen, die geplant sind, schwarz auf weiß und eindeutig. Jetzt haben wir die Situation, dass diese schwarze Schuldenpartei ÖVP in Graz, die seit Jahren Regierungsverantwortung trägt und den Finanzreferenten stellt, es verursacht hat, mit Zustimmung der Grünen als Koalitionspartner, dass wir jetzt eine Pro-Kopf-Verschuldung haben von 3.700 Euro. Sie haben jetzt, jede Grazerin und jeden Grazer, im Übrigen jedes Neugeborene, das den ersten Plärrer nach dem Kaiserschnitt macht, hat 3.700 Euro Schulden dank Ihrer Politik in Graz, die Sie dann über Abgabenerhöhungen und Gebührenerhöhung wieder hereinkassieren wollen, wie in Wien im Übrigen. Wien ist mittlerweile der Weltmeister der Gebühren und Abgaben in Österreich, gratuliere den Grünen auch zu dieser sehr vernünftigen Haltung. Nur weil wir alle glauben, 3.700 Euro, das ist ja nichts, 3.700 Euro klingt ja auch so wenig. 50.000 Schilling. Ich kann mich erinnern, wie ich im Jahr 1992 mich einigermaßen politisch zum Interessieren angefangen habe, lag die sogenannte Umrechnung Gesamtschuldenstand des Staates mit den Einwohnern dieses Landes, auch der Republik Österreich, bei zirka 23.000 Schilling pro Kopf. Die Verschuldung nur des Staates… Zwischenruf Bgm.-Stvin. Rücker unverständlich. GR. Grosz: Gleich wie Graz, gleich wie das Land Steiermark, wenn wir nämlich in der Steiermark so ehrlich wären, dann würden wir ja die Schulden der Stadt Graz in die Schulden des Landes miteinrechnen. Sie vergleichen das Bundesland Kärnten mit der Stadt Graz, anstatt dass Sie vernunftbegabt, wie ich hoffe, vielleicht mittlerweile zum Zweifeln anfange, eine Stadt mit einem Land vergleichen, statt dass Sie sie mit Klagenfurt vergleichen, machen Sie doch den Vergleich mit Klagenfurt. Warum vergleichen Sie sich mit einem anderen Bundesland, warum versuchen Sie nicht auf Ihrer Ebene der Landeshauptstädte einen Vergleich zu ziehen und Sie werden sehen, Graz ist die höchstverschuldete Stadt Österreichs nach Wien, das zugleich Land und Bundeshauptstadt ist. Noch einmal, 50.000 Schilling pro Person, 3.700 Euro, der Schuldenstand wächst von einer Milliarde auf 1,3 und in dem Land diskutieren wir über Schuldenbremsen, die schlussendlich bestenfalls zu Rotzbremsen vegetieren werden, wenn wir so weiter tun. Der Finanzstadtrat spricht von einem konsolidierten Schuldenstand und gibt selbst zu, dass er nicht einmal mehr die Maastricht-Kriterien einhalten würde. Sehr geehrte Damen und Herren, die Maastricht-Kriterien waren in Europa die ersten Richtlinien für eine sogenannte Schuldenbremse. Nachdem die einzelnen Staaten, Politiker wie in Graz gesagt haben, ja wir brauchen zuerst eine Richtlinie, dass wir sparen können, weil ohne Richtlinie können wir es nicht, wir brauchen zuerst ein Gesetz, dass man nicht morden dürfen, weil sonst würden wir so gerne morden, der unlautere Vergleich. Da hat man die Maastricht-Kriterien eingeführt, dass man endlich jenen, die es nicht verstehen wollen, sagt, es muss gespart werden, ansonsten sind wir alle Griechenland. Jetzt will man in Österreich eine Schuldenbremse einführen und der Finanzreferent der Stadt sagt heute selbst in einem Zeitungsinterview mit einer Tageszeitung, von so etwas hält er da überhaupt nichts, von einer Schuldenbremse. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich appelliere an Ihre Vernunft und Ihr Verantwortungsgefühl, dass wir so mit dieser Methode, wie sich die Stadt aufstellt am Höhepunkt einer Schuldenkrise in Österreich, wo die Stadt Ihren Beitrag dazu leistet, gemeinsam alle miteinander an die Wand fahren und da bin ich nicht dabei. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Also wenn der Kollege Grosz spricht, dann kommt wenigstens Stimmung auf, das ist auch ganz gut. Diskussion wird zwar nicht viel besser, aber sie wird vielleicht etwas lebhafter. Ich möchte gerne auf einzelne Argumente eingehen. Zunächst zum Kollegen Hötzl. Wir sollen in Hinkunft nur mehr Investitionen tätigen, die auch Einnahmen bringen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Zum Beispiel bei Schulen, wie sollen wir bei Schulen zusätzliche Einnahmen erzielen? Aus meiner Sicht, wenn das der Fall ist, dann geben wir unsere politische Aufgabe auf, die Stadt ist ja angehalten, zur Daseinsfolge Leistungen anzubieten, die im Markt nicht angeboten werden und wenn im Markt, dann zu Preisen, die politisch nicht akzeptabel sind. Das heißt, wenn Sie das wirklich gemeint haben, das glaube ich aber nicht so, es gibt natürlich Einrichtungen, bei denen man sich genau die Folgekosten, auch die Einnahmen überlegen muss, aber sollten Sie das tatsächlich so gemeint haben, dann denke ich, sollten wir ein Gespräch führen, das kann ich mir nicht vorstellen, weil es die Preisgabe einfach der öffentlichen Aufgaben ist. Zu den Pensionsrücklagen, die immer wieder genannt werden und zu den 36 Millionen Euro. Ich bin dem Kollegen Wohlfahrt sehr dankbar, dass er das aufgezeigt hat, dass es in der laufenden Gebarung gar nicht drinnen ist, sondern dass eben die laufende Gebarung damit gar nichts zu tun hat. Ich darf Sie aber alle beruhigen, ich nehme an, einige von Ihnen werden auch das Budget 2011 kennen. Haben Sie dort die 36 Millionen Euro gefunden von der Holding? Kurze Antwort, nein. Wir brauchen sie nicht mehr diese 36 Millionen, schon für das Jahr 2011 nicht mehr, und wir haben sie aus diesem Grund im Jahr 2011 auch nicht mehr budgetiert. Immobilienpaket, und vielleicht darf ich Maastricht hinwegnehmen. Zunächst einmal ist das heute in der Zeitung nicht so dargestellt, wie der Kollege Grosz das sagt, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass aus meiner Sicht eine Schuldenbremse, oder ich sage es jetzt positiv, dass eine starke Politik keine Schuldenbremse braucht. Ich halte sie trotzdem für gescheit und sie kann auch durchaus gemacht werden, aber eines muss uns klar sein, und das wird allen Gebietskörperschaften klar sein, einfach in die Verfassung hineinzuschreiben, wir dürfen nur mehr soundsoviel Schulden machen und sich dann zurücklehnen und die Hände falten, das wird es nicht sein, sondern man muss was tun, und wir tun was seit 2008 (Applaus ÖVP und Grüne), wir tun sehr viel. Und ich darf das noch einmal wiederholen, damit es ganz klar ist, das Land hat eine Schuldenbremse vereinbart, drei Prozent pro Jahr gemessen an den Gesamtausgaben darf die Neuverschuldung sein. Das wäre bei einer Milliarde zirka Schuldenstand insgesamt für die Stadt Graz wären das zirka 30 bis 33 Millionen Neuverschuldung. Wir haben im Jahr 2010 acht Millionen Euro Neuverschuldung. Jetzt darf ich was zu Maastricht sagen, nachdem das als sozusagen die Budgetrettung genannt wird. Die Immobilienpakete, die wir beschließen, bringen in unserer Budgetdarstellung relativ wenig, eigentlich gar nichts, um es einmal so zu sagen. Denn, wir weisen ja seit vielen, vielen Jahren die Verschuldung konsolidiert aus, das heißt, für unseren Schuldenstand ist es völlig egal, ob die GBG Schulden aufnimmt, um von uns Immobilien kaufen zu können oder ob wir Schulden aufnehmen, bleibt immer dargestellt, ist Teil der Gesamtverschuldung, davon profitieren wir gar nichts. Zweites Argument, die Einnahmen aus den Immobilienverkäufen sind ebenfalls nicht in der laufenden Gebarung. Das heißt, das Ergebnis, dass wir seit 2010 ausgeglichen sind, hat mit dem Verkauf von Immobilienpaketen nichts zu tun, wir verschönern damit nicht die laufende Gebarung. Jetzt kommt die Frage, wieso tun wir es denn. Ja wir tun aus es aus einem Grund, wir verbessern unser Maastricht-Ergebnis, weil das Maastricht-Kriterium aus meiner Sicht so unvernünftig ist, dass es immer noch eine Immobilientransaktion vom Magistrat zu einer eigenen Gesellschaft als defizitreduzierend annimmt. Das ist aus meiner Sicht völlig unverständlich, es gibt Ansätze, das zu ändern und wir sind sehr überzeugt und auch positiv gestimmt, dass in einigen Jahren selbstverständlich im Maastricht-Kriterium alle Schulden einer Stadt, eines Landes, eines Bundes mitgerechnet werden müssen, um dann tatsächlich das Ergebnis zu ermitteln und eines darf ich auch sagen: Ich denke, es gibt in Wahrheit, soll bitte jetzt nicht irgendwie überheblich klingen, in Wahrheit gibt es nur die konsolidierte Betrachtungsweise, die von der Finanzdirektion entwickelt wurde, wir politisch tragen und damit ein klares Bild über die Finanzen der Stadt haben. Dann habe ich mir noch aufgeschrieben, das „Vergolden von Familiensilber“ vom Herrn Hötzl, also wenn wir Familiensilber vergolden habe ich an und für sich nichts dagegen, ich gehe davon aus, dass Gold mehr wert ist als Silber und ich hoffe, dass uns das auch immer gelingt. Ich möchte gerne noch den Rechnungshof in einem Zusammenhang zitieren, weil ich finde, weil er das sehr schön und sehr klar dargestellt hat. Sie tun ja immer so, oder einige von Ihnen tun immer so, die Einnahmen steigen zwar, aber bei den Ausgaben keine Disziplin, es wird einfach viel zu viel ausgegeben. Der Rechnungshof kommentiert die Ausgabenseite im Jahr 2010, ich zitiere wörtlich: „Auf der Ausgabenseite wurde im Jahr 2010 in der laufenden Gebarung sowie in der Vermögensgebarung bezogen auf den Voranschlag Disziplin geübt.“ Das heißt, etwas wozu Sie ja auch Ihren Beitrag leisten und wozu alle Abteilungen einen Beitrag leisten, wir sind im Budgetvollzug sehr diszipliniert und nähern uns immer sehr an die Zahlen an, im Gegenteil, wir haben meistens sogar Überschüsse, das sind dann die Sparbuchstände, die wir für die folgenden Jahre verwenden können. Ich habe eigentlich an und für sich die wichtigsten, nur ein wichtiges Argument möchte ich schon noch bringen, und zwar immer der Hinweis die Höhe der Schulden. Ich habe schon zwei Kriterien genannt, erstens einmal, und ich darf es noch einmal wiederholen, weil mir das wirklich sehr wichtig ist, hierher zu stellen und sagen, jede Grazerin und jeder Grazer ist mit 3.700 Euro verschuldet ist einfach dermaßen einseitig und verzerrend, dass es ein völlig falsches Bild gibt. Zwischenruf GR. Grosz: Aber es stimmt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es stimmt, nur diese 3.700 Euro stecken nicht in irgendeinem Erdloch drinnen, sondern dafür haben die Kinder Schulen, sie haben Kindergärten, sie können mit der Straßenbahn in der Stadt fahren, wenn sie ein kulturelles Interesse haben, dann können sie in das Kunsthaus gehen, sie können die Freibäder benützen, das alles wird mit diesem Geld gemacht. Zwischenruf GR. Grosz: Dafür zahlen sie Gebühren und Abgaben. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Und darüber kann man sehr genau diskutieren, ob es das wert ist. Ich gehe davon aus und die Koalitionsregierung geht davon aus, dass es das selbstverständlich wert ist. Im Übrigen, lieber Gerald Grosz, im Nationalrat, in dem du drinnen sitzt, ist die Pro-Kopf-Verschuldung für die Österreicher nicht 3.700, sondern 25.000 Euro. Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Erstens war das nicht dein Argument, sondern um das geht es hier nicht, es geht um die Relation, wir müssen endlich einmal aufhören zu sagen, wir haben eine Milliarde, wir versinken irgendwo, sondern ich kann es nur noch einmal sagen, es wurde sehr viel geleistet für diese Milliarde Verschuldung, die wir aufgenommen haben und ich bin auch der festen Überzeugung, dass es für die Entwicklung der Stadt Graz wichtig war. Ich möchte mich am Ende ebenfalls bedanken, ich möchte mich bedanken beim Kontrollausschuss, ich möchte mich bedanken beim Rechnungshof, an der Spitze von Herrn Dr. Stöckl, für die Arbeit und ich darf mich selbstverständlich auch bei der Finanzdirektion bedanken, letztlich aber auch bei allen Abteilungen, die eben mitgearbeitet haben, dass wir dieses gute Ergebnis erzielen konnten und ich bitte Sie, wie gesagt, um Annahme des Stückes (Applaus ÖVP und Grüne). Der Tagesordnungspunkt 9) wurde mit Mehrheit angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 32) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Maga Pavlovec-Meixner 11) A 15/10338/2011 Verein „Club International“ Projektgenehmigung 2011-2014 GRin. Maga Pavlovec Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Lisa, liebe Gäste! In diesem Stück geht es um den Club International, der Teil der Wirtschaftsstrategie der Stadt Graz ist, die im März 2011 beschlossen wurde. Im Zentrum des Club International stehen Fach- und Schlüsselarbeitskräfte mit großem Know-how, die in Graz in Zukunft, weil es auch für den Wirtschaftsstandort sehr wichtig ist, ein besonders Angebot erhalten sollen, und zwar schon bevor sie nach Graz kommen, mit bestimmten Infos versorgt werden sollen und in Graz dann auch sehr gut betreut werden sollen. Zum Beispiel mit Dolmetschservice, Wohnservice, Schulservice, Behördenservice, Zugang zu verschiedenen Netzwerken, Veranstaltungsinformationen und verschiedenen weiteren Anregungen zur Freizeitgestaltung. Im Vorfeld zu diesem Gemeinderatsstück hat es auch die Bitte an den MigrantInnenbeirat gegeben um eine Stellungnahme, die zuerst nicht positiv ausgefallen ist und zwar deshalb, weil es auch von uns, also von den Grünen, bereits einige Initiativen gegeben hat für migrantische UnternehmerInnen und der Eindruck entstanden ist, dass dieser Club International, wo es um MitarbeiterInnen großer Unternehmen geht, nicht gleich behandelt wird, dass es hier nicht die gleiche Ausgewogenheit gibt wie bei migrantischen UnternehmerInnen. Es wurde dann seitens der Abteilung im Gemeinderatsstück eine Passage ergänzt und zwar lautet die jetzt: Begleitend zur Wirtschaftsstrategie wird das MigrantInnenthema im Sinne der Vereinbarung des Koalitionsvertrages weiterverfolgt. Dazu ist von der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Jahr 2012 geplant, die Unterstützungsmöglichkeit des Urban+-Programms zu nutzen. Weiters hat die Wirtschaftsabteilung auch konkrete Projekte für 2012 den Ausschussmitgliedern mitgeteilt. Unter anderem geht es um eine Umfrage, die gemeinsam mit den MigrantInnenbeirat und mit dem Integrationsreferat konzipiert wird. Es geht um die mehrsprachige Neuauflage der GründerInnenbroschüre und es geht unter anderem darum, dass im Aktionsfeld 10 statt Umlandkooperation Urban+ dem MigantInnenthema mehr Bedeutung eingeräumt wird. Aufgrund dieser Änderungen hat der MigrantInnenbeirat dann eine positive Stellungnahme zum Club International abgegeben und wir werden natürlich das sehr genau beobachten, ob eben die jetzt noch nicht so vorrangig betreuten migrantischen UnternehmerInnen die gleiche Aufmerksamkeit und Unterstützung und Förderung erhalten werden im Jahr 2012. Und daher stelle ich jetzt den Antrag zum Club International, der Gemeinderat wolle beschließen. Der Motivenbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Mittel für das Jahr 2011 in der Höhe von 30.000 Euro stellen Startfinanzierung für den Club International dar und dienen zur Abdeckung der Anlaufkosten. Diese Mittel finden in der Finanzposition 1.70000.757200 „laufende Transfers an private Institutionen“ ihre Bedeckung und werden bis spätestens 15. Dezember 2011 auf das Vereinskonto überwiesen. Der Club International hat der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung jährlich über die Gebarung entsprechend der vereinsrechtlichen Vorschriften einen Prüfbericht zu übermitteln sowie über die Tätigkeit einen Bericht zu legen. Sollte dieser Bericht nicht gelegt werden oder die Mittel zweckentfremdet verwendet werden, besteht seitens der Stadt ein Rückforderungsrecht. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP und Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Der Motivenbericht wird zustimmende zur Kenntnis genommen. 2) Die Mittel für das Jahr 2011 in der Höhe von € 30.000,- stellen die Startfinanzierung für den „Club International“ dar und dienen zur Abdeckung der Anlaufkosten. Diese Mittel finden in der Fipos 1.70000.757200 „Lfd. Transfers an private Institutionen“ ihre Bedeckung und werden bis spätestens 15.12.2011 auf das Vereinskonto überwiesen. 3) Der „Club International“ hat der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung jährlich über die Gebarung entsprechend der vereinsrechtlichen Vorschriften einen Prüfbericht zu übermitteln sowie über die Tätigkeit einen Bericht zu legen. 4) Sollte dieser Bericht nicht gelegt werden oder die Mittel zweckentfremdet verwendet werden, besteht seitens der Stadt ein Rückforderungsrecht. GR. Martiner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SPÖ-Klub, die SPÖ-Mandatare lehnen das Stück Club International ab mit folgenden Begründungen: Die Kollegin hat ja schon bei der Berichterstattung ausgeführt, natürlich auch der MigrantInnenbeirat hat kritisch geäußert, dass diese Einrichtung nur für ein besonderes Klientel herrscht und kommen sollte, wo Menschen nach Österreich kommen, und grundsätzlich wir auch wollen, dass Know-how-Träger im internationalen Unternehmen bei uns ihre Tätigkeit aufnehmen und auch ihr Wissen in Österreich hier für unsere Produkte und Wertschöpfung hier bringen, jedoch die Schlüsselarbeitskräfte bekommen hier jetzt eine besondere Betreuung und tausende Menschen, die auch hier arbeitsuchend noch sind, nicht diese Betreuung bekommen. Der Migrantenausschuss hat letztendlich auch durch Einfügung des Textes beim Motivenbericht dann noch seine Zustimmung gegeben. Wir haben auch im Ausschuss diskutiert, wir wollten natürlich auch beziehungsweise haben wir kritisiert und hinterfragt, warum es ausgelagert werden muss. Allein das Serviceportfolio, was angeboten wird in diesem Motivenbericht, könnte natürlich auch Diskussionen auslösen, denn Schlüsselarbeitskräfte, fundamentierte, qualifizierte Know-how-Träger, die von der ganzen Welt nach Österreich kommen, bekommen einen Event-Service und dann noch ein Service in der Kommunikation, was der günstige Mobilanbieter in Österreich ist etc., ok, man kann natürlich hier in Papier viel fassen, aber wir sind auch überzeugt, dass wir gute Ämter haben und wenn Wohnservice angesprochen wird, wir haben ein Wohnungsamt, Gesundheitsservice, wir haben ein Gesundheitsamt, Schulservice, wir haben ein Schulamt, Kulturservice, wir haben ein Kulturamt, also viele Dinge sind einfach in unserer Stadt Graz in Ämtern schon dementsprechend gut situiert und ich glaube, dass diese Aufgaben konzentriert auch möglich wären, über die Stadt Graz abzuwickeln und das in einen Verein zu verlagern für ein besonders Klientel, die einen fixen Job haben, die nach Österreich kommen, über Monate, Wochen Rekrutierungsarbeit leisten mit den großen Unternehmen, wo im Vorfeld schon einiges vereinbart wird und dann hoffentlich nicht wir schon eine Serviceangebote, eine Betreuung nach Amerika schicken, dass er da schon aufgeklärt wird, wie er sich in Graz verhalten muss und dann noch tagtäglich hier eine Betreuung bekommt, weil er dementsprechendes Service benötigt. Ein All-inklusive-Paket für ein besonderes Klientel und deswegen haben wir uns entschlossen, nicht weil wir keine Schlüsselarbeitskräfte in Österreich wollen, die wollen wir auch, aber damit haben wir uns entschlossen, diesem Stück nicht zuzustimmen, denn auch in einen Verein diese Serviceleistungen auszulagern ist für uns nicht sinnvoll. Dass die Wirtschaftskammer und natürlich die Industriellenvereinigung großes Interesse hat daran, hier so etwas anbieten zu können zusätzlich, das aus den Unternehmen, aus den Humanressourcen herauszubringen, dass die Unternehmen sich mit diesen Aufgaben nicht betreuen müssen, das ist aus meiner Sicht schon klar. Und wenn im Ausschuss auch gekommen ist, dass der Entschluss, so eine Serviceeinrichtung nicht zu haben, dann letztendlich standortgefährdend ist, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das glaube ich, wird es letztendlich nicht sein, dass eine Standortentscheidung eines Unternehmens, von großen internationaler Unternehmen reden wir hier, wir reden ja nicht von einem Dorfschmied, dass ein Unternehmen deswegen hier dann die Standortfrage dementsprechend in den Raum stellt und sagt, wenn diese Serviceeinrichtung nicht ausgelagert in einen Verein oder nicht angeboten wird, deswegen wir unseren Standortfrage hinterfragen werden. In diesem Sinne können wir aus der SPÖ diesem Stück nicht zustimmen und eine Ablehnung erteilen. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus SPÖ). GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Ja, wir Freiheitlichen stimmen dieser Initiative natürlich sehr, sehr gerne zu, weil es in Wirklichkeit ein völlig richtiger Zugang zum Thema Zuwanderung allgemein auch ist. Arbeitskräfte, die bei uns kurzfristig nicht gedeckt werden können, sollen ja, müssen in Wirklichkeit sogar von ausländischen Fachkräften abgedeckt werden. Und dafür um relativ wenig Geld Rahmenbedingungen zu schaffen, wie sie im Stück auch drinnen stehen, das ist sinnvoll, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Was weniger sinnvoll ist, ist natürlich diese Passage, die da nachträglich noch eingetragen worden ist, die das Ganze verwässert, aber gut, das ändert am Charakter des Stücks ja Gott sei Dank wenig. Aber was in Richtung SPÖ zu sagen ist und auch in Richtung KPÖ, die ja im Ausschuss bereits dieses Stück abgelehnt hat, da wird wieder einmal ganz klar gezeigt, welche Art von Zuwanderung sie wollen. Nämlich eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, die uns mehr kostet als sie bringt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), Ihnen sind anscheinend bildungsferne Ostanatolier lieber als internationale Spitzenmanager, das ist so auch hinzunehmen (Applaus FPÖ), aber nicht unser Zugang. Und Industriellenvereinigung und auch die Wirtschaftsabteilung liegt aus unserer Sicht hier am völlig richtigen Weg, hier wird im Grunde eine Philosophie auch verfolgt, wie sie Australien und Kanada seit Jahren erfolgreich auch praktizieren und wir Freiheitliche hoffen, dass dieser Ansatz, nämlich qualifizierte Zuwanderung nach Bedarf, auch allgemein Platz greift (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Massenzuwanderung, wie von Rot und Kommunistisch und anscheinend auch vom BZÖ gewollt, die eben auch leider nicht durch die Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt wird, wird die Situation, die schwierige Situation in Graz mit Sicherheit nicht verbessern. Danke (Applaus FPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fürwahr ein wichtiges Stück und das Stück ist noch wichtiger geworden mit dem Zeitpunkt, als wir erkennen mussten spätestens (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) im Ausschuss… Bgm.-Stvin. Rücker: Kann ich ein bisschen um mehr Aufmerksamkeit bitten, wir sind noch nicht einmal so weit fortgeschritten in der Gemeinderatssitzung, aber es ist hier herinnen sehr, sehr laut und es ist nicht förderlich für die Konzentration, vor allem für die Vortragenden. GR. Dr. Piffl-Percevic: …spätestens im Ausschuss, das hier bei einer Maßnahme, die für die Stadt Graz von mehrfacher Bedeutung ist, plötzlich das zur Bedienung, ich sage es hier, klassenkämpferischer Reflexe verwendet wurde. Denn es ist einfach unwürdig und gerade auch den Migrantinnen und Migranten gegenüber Gruppen gegeneinander…. Zwischenruf GRin. Maga Bauer unverständlich. GR. Dr. Piffl-Percevic: Ja, Susi Bauer, damit habe ich auch dich gemeint. Es ist einfach unwürdig, hier solche Reflexe zu bedienen, ich sage es jetzt, billiger Art und Weise (Applaus ÖVP). Es gibt sehr unterschiedliche Herangehensweisen, aber die, die du gewählt hast, billige ich aus meiner Sicht und meine Fraktion auch nicht. Wir stehen vollkommen hinter dem Stück, ich sage jetzt einmal, weil die Interessen der Stadt Graz hier das dringend erfordern. Wir brauchen Schlüsselarbeitskräfte, wir ringen immer um jedes einzelne Headquarter, das wir hier haben, wir haben Leitbetriebe und der GR. Martiner hat das ja auch sehr gut und differenzierend auf den Punkt gebracht, auch wenn er trotzdem dagegen gestimmt hat, aber Susi, er hat wenigstens im Gegensatz zu dir genau gesagt, was ihn stört und nicht, wie gesagt, diese Reflexe bedient. Wir brauchen, wenn wir als Wirtschaftsstandort, und wir sind ein beachtlicher in der Steiermark, sage ich jetzt, nicht nur no na, sondern das kommt nicht von selber, wir haben 170.000 unselbständig Tätige hier in Graz von rund 450.000 Arbeitsnehmern in der Steiermark. Wir bieten auch für die übrige Steiermark diese Funktionen einer Landeshauptstadt und daher haben wir das sehr ernst zu nehmen und vor allem eben im Interesse aller 170.000 ArbeitnehmerInnen, wir können uns da nicht spielen und auch nicht eine Gruppe gegen die andere ausspielen. Das hat mir sehr weh getan, dass es möglich war und ich sage das auch hier, auch der MigrantInnenbeirat wurde aus meiner Sicht von einigen von Ihnen hier missbraucht. Wir haben mit dem Herrn Shadman sehr offen gesprochen und ich war direkt froh, dass er auch während unserer Beratungen im Ausschuss anwesend war, was nicht unbedingt üblich ist. Ich war aber froh, weil er sich selbst ein Bild machen konnte von den einzelnen Motivationen, die entwürdigend waren. Wenn der Wirtschaftsstandort Graz weiterkommen will, wir sind auf einem sehr guten Niveau, dann brauchen wir auch etwas wie politische Standortqualität, und die Mehrheit des Gemeinderates stimmt mich zuversichtlich, dass wir die auch haben, das an die Adresse jener, die, wie gesagt, billige Reflexe hier bedienen wollten (Applaus ÖVP). Wir tun auch so wie in der Vergangenheit in Hinkunft für alle Gruppen, die es brauchen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), was für Integration und Migrationsförderung notwendig ist, das ist unser Bekenntnis, daher stimmen wir dem Stück natürlich vollinhaltlich zu. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Für das Protokoll. Ich ziehe diese Behauptung zurück, dass ich behauptet habe, im Ausschuss hätte die KPÖ gegen dieses Stück gestimmt, das ist natürlich falsch und es freut mich auch, dass ich das BZÖ überzeugt habe vorher, weil vorher hat es noch anders geklungen, wie wir beide geredet haben. Aber es freut mich, dass ihr jetzt auch zustimmt, hat meine Rede also Wirkung gezeigt vorher, danke dir. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! 11.11., 11.11 Uhr, lei lei, Kollege Klubobmann Sippel. Mir ist schon klar, dass du vielleicht hin und wieder ein wenig vernunft- und sinnentleerte Kommentare hier am Rednerpult abgibst, aber dann können wir es ja korrigieren. Erstens, die KPÖ hat dem Stück zugestimmt, zweitens das BZÖ stimmt dem Stück auch zu, drittens, ich halte das Stück als Förderung in den Wirtschaftsstandort für äußerst relevant. Viertens, ich habe mich an einem Satz in diesem Stück, einen Satz hinterfragt und zwar, dass wir nicht mit dem Stück dann das Bekenntnis der grün/schwarzen Koalition zur Migrationspolitik in dieser Stadt mitunterstützen, das tue ich nämlich nicht. Ich glaube, dass der Beschlusstext einwandfrei ist, auch das Projekt, hingegen die Präambel, der kann ich nicht zustimmen, die brauche ich aber auch nicht abstimmen und daher das BZÖ nach der sinnentleerten Rede des Herrn Kollegen Sippel nach wie vor gegen Massenzuwanderung auftritt und nicht nach dem politischen Urteil des Herrn Sippel seine Integrations- oder Migrationspolitik von Rede zu Rede der FPÖ ändern wird (Applaus BZÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Schönberger 16) A 13 – 19810/2010/124 A 8 – 46340/2010-2 ASKÖ-Center NEU; Abtragung der A-Halle samt nicht überdachter Tribüne, Errichtung einer zeitgemäßen Halle mit Erweiterung um den Bereich eines Bewegungszentrums • Projektgenehmigung und haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 4.000.000,00 in der AOG 2011 • Baubeschluss GR. Mag. Schönberger: Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wieder ein sehr positives Stück für den Grazer Sport zu berichten und zwar für den Sportausschuss und für den Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss. Es geht hier um die Neuerrichtung ASKÖ-Center, Abtragung der A-Halle samt nicht überdachter Tribüne (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), Errichtung einer zeitgemäßen Halle mit Erweiterung um den Bereich eines Bewegungszentrums. Es geht hier um die Projektgenehmigung und den Baubeschluss. Kurz zur Einführung. Die Mitte der 70er-Jahre mit öffentlichen Zuschüssen errichtete Halle des ASKÖ-Centers ist zum Teil in einem so desolaten Zustand, dass eintretendes Regenwasser durch das Dach einer Sporthalle mit Eimern aufgefangen werden muss. Zusätzlich sind die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht in der Halle gegeben und die meisterschaftstaugliche Mindesthöhe von neun Metern ist ebenfalls nicht gegeben. Ich komme hier jetzt zu den Gesamtkosten, die sich auf 9.284.435 Euro belaufen. Seitens der Stadt Graz soll die Projektbeteiligung von vier Millionen Euro zugesagt werden ebenso eine Million von ASKÖ, und Land Steiermark soll vier Millionen Euro tragen. Es wird daher der Antrag an den Gemeinderat gestellt, der Gemeinderat möge beschließen: Den Motivenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Zweitens, der Anteil der Stadt Graz von vier Millionen Euro soll beschlossen werden unter der Berücksichtigung der endgültig schriftlichen Förderzusage des Landes Steiermark von 4 Millionen, ebenso die schriftliche Zusage der ASKÖ von einer Million Euro, drittens, die AOG des Voranschlages 2011 wird die neue Finanzposition von 4 Millionen Euro geschaffen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses und des Ausschusses für Kinder, Jugendliche, Familie und Sport den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorliegende Motivenbericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Anteil der Stadt Graz für das Projekt ASKÖ-Center – neu soll unter nachfolgenden Bedingungen mit einem nach oben gedeckelten Gesamtkostenrahmen von € 4.000.000,00 brutto beschlossen werden: a. Endgültige schriftliche Förderungszusage des Landes Steiermark über € 4.000.000,00. b. Endgültige verbindliche schriftliche Zusage der ASKÖ, Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich, Generalsekretariat, 1233 Wien, Steinergasse 12, über eine Eigenmittelbereitstellung von zumindest € 1.000.000,00. Die Ausfinanzierung des Vorhabens geht zu Lasten der ASKÖ. c. Abschluss einer Fördervereinbarung über € 3.680.000,00 zuzüglich Sondergesellschafterzuschuss an GBG € 320.000,00 zusammen brutto € 4.000.000,00 Der Beitrag der Stadt Graz versteht sich als nach oben gedeckelt und verringert sich bei einer Reduktion der Baukosten aliquot. d. Abschluss des Unterbestandsvertrages zwischen der Stadt Graz und ASKÖ, Landesverband Steiermark. 3. In der AOG des Voranschlages 2011 wird die neue Fipos 5.26900.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen, ASKÖ“ (Anordnungsbefugnis: A 13) mit € 4.000,000.00 geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.26900.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. GR. Martiner: Werte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein wirklich erfreuliches Stück, noch eine neue zusätzliche erneuerte Sporthalle für die Grazerinnen und Grazer zu bekommen, vor allem im Westen, in Eggenberg. Ich glaube, gerade das ASKÖ-Stadion ist ja schon viele Jahre in die Jahre gekommen und es war notwendig, hier das Geld in die Hand zu nehmen und dann 2013 auch im Herbst dann eine schöne, gute neue Halle für alle Sportlerinnen und Sportler hier wiederzufinden. Ich bin natürlich auch stolz, dass das Land unter dem verantwortlichen Landeshauptmann Franz Voves auch als Sport Zuständiger eben auch diese Mittel zur Verfügung stellt und er eigentlich das Thema auch getrieben hat, dass auch ein ASKÖ-Stadion in der Stadt Graz gemeinsam natürlich mit unserem Stadtrat Eisel-Eiselsberg und natürlich aus Eigenmitteln der ASKÖ mit 9 Millionen Euro ein so ein schöner neuer Bau, eine schöne Sportstätte für unsere Grazer und Grazerinnen realisierbar wird. Wir werden natürlich diesem Stück zustimmen (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Ich meine, es ist heute so oft vom 11.11. die Rede und irgendwie habe ich das Gefühl, der 11.11. ist noch nicht abgeschlossen, obwohl wir längst am 17.11. sind. Da herinnen ist eine Lautstärke, die ist unerträglich. Zuerst wird geschimpft über Schuldenmachen usw., dann ist ein Stück da, wo es um vier Millionen Euro geht und die Aufmerksamkeit ist nicht da. Es ist nicht ganz ernst zu nehmen, wenn auf der einen Seite geschimpft wird über die Finanzgebarung der Stadt Graz und bei solchen Stücken dann eigentlich dem nicht die gemessene Aufmerksamkeit zugeordnet wird. Ich möchte bitten darum für alle da herinnen, die da herinnen aufmerksam arbeiten wollen, dass die anderen, die es nicht wollen, entweder rausgehen oder sich zurückhalten. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 23) A 14-008065/2011-696 Antrag an das Land Steiermark auf Novellierung des § 30 Abs. 1 Z 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Hier geht es tatsächlich um ein wichtiges Stück für die Stadt Graz, nämlich in Reparatur, wenn ich das so anführen darf, des Raumordnungsgesetzes 2010. Der Gesetzgeber hat im Paragraph 30 Abs. 1 Ziffer 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz, dieser Paragraph behandelt die Gewerbegebiete, festgelegt, dass in diesen Gebieten die Errichtung und Nutzung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden für verschiedene Zwecke durchaus hier es möglich ist, aber es keine Möglichkeit gibt, im Gewerbegebiet kleine Lebensmittelmärkte zum Beispiel als Nahversorger hier anzusiedeln. Das ist ein wesentlicher Nachteil für die Stadt Graz, für die kleineren Gemeinden möglicherweise ist dieser Paragraph durchaus zutreffend, aber für die Stadt Graz ist dieser Paragraph wirklich praxisfern und führt dazu, dass wir bereits in der Bearbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0, auch des Flächenwidmungsplanes, größere Schwierigkeiten haben. Ich begründe das folgendermaßen. Zahlreiche sehr gut geeignete Standorte für Handelsbetriebe sind nunmehr nicht konsumierbar, weil in stark verkehrsfrequentierten Lagen eine Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes, wo diese Handelsbetriebe eben möglich wären und nicht im Gewerbegebiet aufgrund der Immissionen weder sinnvoll noch wünschenswert sind. Das haben wir übrigens gegenüber dem Ursprungstext ausgebessert, deswegen referiere ich das auch, auf der Seite 2 wurde an „nicht möglich ist“ ausgetauscht durch die Wortwahl „weder wünschenswert noch sinnvoll ist“, bitte das zu vermerken. Die großen Lebensmittelhandelsketten, die ja zu den wichtigen Nahversorgern in der Stadt Graz geworden sind, so wie weitere Handelsbetriebe, deren Verkaufsflächen durchaus unter 800 m2, das betone ich durchaus, damit wir nicht in die Größenordnung eines großen Einkaufszentrums kommen, liegen, stoßen durch diese geltenden Bestimmungen des § 30 Abs. 1 Ziffer 4 des derzeit gültigen Raumordnungsgesetzes an die Grenzen ihrer Standortentwicklung. Es ist daher sinnvoll, an hochfrequentierten Straßen, wo eine Ausweisung des allgemeinen Wohngebietes nicht möglich ist, aufgrund der Emissionen solche Betriebe anzusiedeln, damit eben der Verkehr zu diesen Betrieben nicht durch ein Wohngebiet führen muss, deshalb wollen wir im Petitionswege an den Landesgesetzgeber herantreten. Es wird daher ersucht, die Stadt Graz dahingehend zu unterstützen im Petitionswege, dass möglichst rasch ein Vorschlag für eine Novelle der Bestimmung des Gewerbegebietes erarbeitet und dem Landtag vorgelegt wird. Der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellt daher den Antrag, mit dieser kleinen Ergänzung, die wir heute nachträglich vereinbart haben, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: Der Antrag auf Novellierung des § 30 Abs. 1 Ziffer 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 wird an das Land Steiermark weitergeleitet und der zuständige Landesrat ersucht, die rasche Umsetzung des Novellierungsvorschlages in die Wege zu leiten. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Stück (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1.) Der Antrag auf Novellierung des § 30 Abs. 1 Z 4 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 wird an das Land Steiermark weitergeleitet und der zuständige Landesrat ersucht, die rasche Umsetzung des Novellierungsvorschlages in die Wege zu leiten. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 27) A 8 – 6485/2007-12 A 8/4-4649/2002-547 Liegenschaftspaket X Stadt Graz – GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH 1. Genehmigung des Kaufvertrages 2. Stimmrechtsermächtigung für eine a.o. Generalsanierung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes für den Eigentümervertreter der Stadt Graz in der Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH 3. Garantieerklärung für eine Finanzmittelaufnahme der GBG durch die Stadt Graz 4. Genehmigung für die Rückanmietung von veräußerten Liegenschaften GR. Mag. Frölich: Ist heute schon angesprochen worden, es geht um das Liegenschaftspaket X, die Systematik des Stückes folgt den Ihnen allen schon bekannten Liegenschaftspaketen I bis IX, das heißt, es geht um die Genehmigung eines Kaufvertrages, um die Stimmrechtsermächtigung in der Generalversammlung für den Eigentümer der Stadt, um eine Garantieerklärung, die die Stadt abzugeben hat für die Finanzmittelaufnahme der GBG und um die Genehmigung für die Rückanmietung von veräußerten Liegenschaften. Ausgangssituation ist die, dass ja bisher um zirka 390 Millionen Euro Liegenschaftspakete abgewickelt wurden, dieses Liegenschaftspaket hat einen gutachterlich festgestellten Wert von 5.108.705 Euro, das ist der Wert der Liegenschaften beziehungsweise der Baurechte. Es werden nicht nur Liegenschaften verkauft, sondern auch Baurechtsliegenschaften werden an die GBG übertragen. Wie gesagt, die Systematik ist die, wie in den anderen Liegenschaftspaketen auch. Ich darf daher den Antrag stellen namens des Finanz- und Liegenschaftsausschusses, dass erstens gemäß § 45 des Statutes der Landeshauptstadt mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit der Verkauf der in der Anlage A angeführten Liegenschaften in der Höhe von 5.108.705 Euro gemäß den in der Anlage B angeführten wesentlichen Bedingungen zum Kaufvertrag von der Stadt Graz an die GBG genehmigt wird. Zweitens, dass gemäß des Statutes der Landeshauptstadt Graz dem Eigentümervertreter der Stadt in der GBG, Herrn Stadtrat Rüsch, die Zustimmung für den Umlaufbeschluss beziehungsweise die Zustimmung in einer außerordentlichen Generalversammlung erteilt wird, die Zustimmung zum gegenständlichen Immobilienkauf zum erwähnten Kaufpreis, die Zustimmung zur Fremdmittelaufnahme in der Höhe von 5.108.705 Euro zur Refinanzierung dieses Immobilienkaufs, die Zustimmung zur Übernahme der Baurechte von der Stadt Graz durch die GBG, weiters die Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Mietverträge. Drittens, die Stadt wird für die durch die GBG aufzunehmende Finanzierung in der genannten Höhe die Garantie gegenüber den finanzierenden Geldinstituten oder aber auch sonstigen Investoren übernehmen. Viertens, gemäß § 45 Abs. 2 mietet die Stadt von der GBG jene Liegenschaften, die in der Anlage A, mit Ausnahme natürlich der Baurechts- und Waldliegenschaften, angeführt sind, ab dem 1. 1. 2012 auf unbestimmte Zeit zu den im Anhang C angeführten wesentlichen Bedingungen. Der jährliche Bestandszins, der wertgesichert ist, wird 99.709,93 Euro betragen. Die Bedeckung dieses Bestandszinses erfolgt im Budget 2012 in der jeweils zuständigen Magistratsabteilung und fünftens und letztens, die Beilagen dieses Stückes bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung. Ich bitte um Annahme des Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Gemäß § 45 Abs. 3 lit. a und c des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl.Nr. 42/2010 wird mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit der Verkauf der in der Anlage A angeführten Liegenschaften in der Höhe von € 108.705,00 gemäß den in der Anlage B angeführten wesentlichen Bedingungen zum Kaufvertrag, von der Stadt Graz an die GBG genehmigt. 2. Gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967, idF LGBl.Nr. 42/2010 wird dem Eigentümervertreter der Stadt Graz in der Gebäude- und Baumanagement GmbH., StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, die Zustimmung für folgenden Umlaufbeschluss (bzw. zur Zustimmung in einer ao. Generalversammlung) erteilt: • Zustimmung zum gegenständlichen Immobilienkauf zum Kaufpreis in Höhe von € 5.108.705,00. • Zustimmung zur Fremdmittelaufnahme von € 5.108.705,00 zur Refinanzierung dieses Immobilienkaufes. • Zustimmung zur Übernahme der Baurechte von der Stadt Graz durch die GBG. • Zustimmung zum Abschluss von Mietverträgen. 3. Die Stadt Graz wird für die durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH aufzunehmende Finanzierung von € 5.108.705,00 die Garantie gegenüber den finanzierenden Geldinstituten oder sonstigen Investoren übernehmen. 4. Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 9 mietet die Stadt Graz von der GBG jene Liegenschaften, die in der Anlage A (mit Ausnahme der Baurechts- und Waldliegenschaften) angeführt sind, ab 1.1.2012 auf unbestimmte Zeit zu den im Anhang C angeführten wesentlichen Bedingungen an. Der jährliche Bestandzins ist wertgesichert und beträgt für diese Liegenschaften insgesamt € 99.709,93. Die Bedeckung der Bestandzinse erfolgt im Budget 2012 der jeweils zuständigen Magistratsabteilungen. 5. Die Beilagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wichtiges Stück. Für die Annahme dieses Stückes brauchen wir erhöhte Mehrheit, deswegen ist auch wichtig, wenn alle Kolleginnen und Kollegen auch in den Gemeinderat kommen, sonst bekommt man mit der erhöhten Mehrheit ein Problem, aber wir sollten über die Inhalte in erster Linie reden. Was mir bei diesem Liegenschaftspaketen auffällt, ist Folgendes: Permanent hören wir die Gerüchte des Ausverkaufs, die Dinge werden verkauft, die Stadt saniert sich über Verkäufe. Das stimmt so natürlich nicht, weil, wie der Gerhard Rüsch schon ausführlich berichtet hat, diese Schulden, die hier aufgenommen werden, natürlich mitgerechnet werden. Das heißt, in dieser konsolidierten Betrachtung des Hauses Graz, und jetzt erzählte ich euch keine Neuigkeit, aber einige erwähnen das noch immer, ist natürlich klar, dass das alles weiterhin gemeinsam betrachtet wird. So gesehen handelt es sich in erster Linie um eine verwaltungstechnische, budgettechnische Spielerei. So, ich glaube, der wesentliche Inhalt ist beendet und ich danke für die Aufmerksamkeit (Applaus Grüne). Bgm.-Stvin. Rücker: Eine Wortmeldung habe ich noch, der Herr Gemeinderat Frölich will noch eine wichtige Ergänzung machen, die er vergessen hat. GR. Mag. Frölich: Abseits der Berichterstattung interessant vielleicht für alle jene, die ein bisschen in die Tiefe schauen wollen bei diesen Stücken. Es waren durchaus vom Kollegen Haßler in seiner Funktion als Aufsichtsrat der GBG ursprünglich einmal in der letzten Finanzausschusssitzung Bedenken angemeldet worden im Hinblick auf die Konsequenzen, wenn also so ein Liegenschaftspaket an die GBG übergeben wird. Tatsache ist natürlich, dass dieses kleine Stück, sage ich jetzt, mit etwas über fünf Millionen Euro als zehntes Stück in keiner Relation steht zu den neun Stücken, wo wir schon 390 Millionen sozusagen transferiert haben. Aber eine sehr interessante Plausibilitätsprüfung durch die Finanzdirektion beziehungsweise durch die GBG, ich weiß jetzt nicht, wer die Urheberrechte wirklich hat, Herr Finanzdirektor, jedenfalls ist es eine sehr gute Plausibilitätsdarstellung dieses Paketes dem Stück beigefügt worden und wir haben es auch auf der Grundlage oder auch die Aufsichtsräte der GBG haben dieses Stück hier mit gutem Gewissen beschließen können. Sehr interessantes Detail, zehnjährige Laufzeit, wo auf der Basis des derzeitigen Zinsniveaus die GBG mit diesen Liegenschaften einen Gewinn von etwa 890.000 Euro machen wird. Die GBG macht einen Gewinn von 890.000 Euro, wenn das Zinsniveau gleich bleibt. Wenn wir jetzt Worst-Case-Szenarien einsetzen, sprich wir sagen, der Zinssatz wird sich vielleicht verdoppeln, wir setzen ihn dann bei drei Prozent an, dann ergibt die Durchrechnung immer noch einen Gewinn für die GBG von 390.000 Euro aus dieser Liegenschaftstransaktion. Ergänzend kann man noch dazusagen, dass zum Beispiel ein Objekt, das Objekt Hilmteichstraße, mit Ablauf der Baurechtsdauer noch einen Gebäudemehrwert von rund 770.000 Euro ausweist. Also auch ein Detail, wo Sie eine Wertsteigerung sehen und durchaus die GBG sozusagen mit Freuden das Paket annehmen kann. Es gibt dann noch einige Punkte im Detail, die durchaus als sehr interessanten Deal, wenn ich das so auf Neudeutsch sagen darf, für die GBG darstellen lassen. Nachdem das Ganze über Cash-Pool abgewickelt wird, gibt es auch kein Problem mit Zusatzkosten aus dem Titel von Haftkosten etc. Das wollte ich noch erwähnen, weil nicht bei allen Paketen, vor allem auch nicht bei den großen, wurde so im Detail auch die Plausibilität dargestellt. Danke (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Danke für die sinnvolle Aufklärung des Gemeinderates Frölich und er hat mir ja mit dem Gemeinderat Wohlfahrt ein wenig die Augen geöffnet, ich danke dafür. Vor allem mit dem Hinweis auf die Grazer Geschäftsordnung. Die österreichische Volkspartei hat mit den Grünen und mit der sozialdemokratischen Fraktion genau heute 36 Mitglieder im Gemeinderat. 38 sind notwendig, wir sind gegen dieses Liegenschaftspaket, meine Fraktion wird daher jetzt ausziehen, ich würde das auch der KPÖ empfehlen, wenn man ernsthaft dagegen ist und es wirklich verhindern will, dann reicht es nicht, nur dagegen zustimmen, die FPÖ signalisiert bereits auch den Auszug samt dem Gemeinderat Mariacher, damit befinden sich nur 36 Mitglieder dann in diesem Gemeinderat bei dieser Abstimmung und damit, würde ich sagen, haben wir dieses Paket, das wir so innig ablehnen, auch gestürzt und das im Rahmen der Demokratie im Übrigen. Denn die Demokratie sieht auch diese Geschäftsordnung vor und auch diese Möglichkeiten, dass Fraktionen eine solche Abstimmung, die sie selbst nicht verantworten können, insofern blockieren, indem sie ausziehen. Um dem Herrn Magistratsdirektor die Möglichkeit zu gebe, den Mandataren, die ausziehen, jetzt nicht eine Verantwortungslosigkeit gegenüber ihrem Mandat vorzuwerfen, kündige ich an, dass ich den Gemeinderat deswegen verlasse, weil ich gerade Schnupfen habe und ein wenig an die frische Luft gehe, damit ist, glaube ich auch, für alle kollektiv die gesundheitliche Begründung für unseren Auszug auch im Sinne des steirischen Volksrechtegesetzes und der Gemeindeordnung auch gegeben. Ich danke. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass in der Gemeinderatsitzung an und für sich Anwesenheitspflicht besteht, aber wie gesagt, es gibt eine Mehrheit von, wir müssen es jetzt abstimmen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (40 : 8). Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 31) A 8 – 41296/2009-14 Freiwillige Feuerwehr, Voranschlag 2011, Beschlussfassung GR. Mag. Frölich: Meine Damen und Herren! Es liegt mit diesem Stück der Voranschlag 2011 vor, wir haben das Stück im Finanzausschuss ausgiebig diskutiert im Hinblick auf die einzelnen Positionen. Es wird auch ein weiteres Stück sich dann noch mit dem Eintritt der Freiwilligen Feuerwehr, was die Gebarung betrifft, in das Cash Pooling beschäftigen. Mit dem Voranschlag wird also festgelegt beziehungsweise wird beantragt zu genehmigen, folgende Zuschüsse an die Freiwillige Feuerwehr: 66.000 Euro als laufender Zuschüsse der Stadt Graz, die im Voranschlag 2011 enthalten sind unter der hier dargestellten Finanzposition, 90.000 Euro als Investitionszuschuss der Stadt und 24.000 Euro aus dem Katastrophenschutzmitteln, die bei der Berufsfeuerwehr angesiedelt sind. Es wird also namens des Finanzausschusses der Antrag gestellt, der Voranschlag der Freiwilligen Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2011 samt der im Motivenbericht dargestellten Zuschüsse wird genehmigt. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 89 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 13071967 idF LGBl. 42/2010 beschließen: Der Voranschlag der Freiwilligen Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2011 samt der im Motivenbericht dargestellten Zuschüsse wird genehmigt. GR. Mag. Haßler: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben ja heute im Finanzausschuss sehr intensiv, und nicht nur in diesem Finanzausschuss, auch in vielen Kontrollausschüssen und vorhergehenden Finanzausschüssen diskutiert und haben heute erstmalig ein einstimmiges Ergebnis auch erzielt und zwar deshalb, weil die Bereitschaft da war der Freiwilligen Feuerwehr, endlich auch einmal Klarheit und Einsicht zu gewähren und damit die Vergangenheit ein für aufzuarbeiten. Und um das noch einmal zu untermauern, bringe ich jetzt in den Gemeinderat einen Zusatzantrag ein, der lautet folgendermaßen: Gleichzeitig mit dem vorgelegten Stück wird der Herr Bürgermeister in Anlehnung an entsprechende Forderungen des Kontrollausschusses ersucht, in Übereinkunft mit den zuständigen Gremien der Freiwilligen Feuerwehr dahingehend eine freiwillige Änderung von deren Satzung in die Wege zu leiten, sodass der Stadtrechnungshof uneingeschränkt das Recht auf Prüf- und Kontrolltätigkeit betreffend die Freiwillige Feuerwehr Graz hat (Applaus SPÖ). GRin. Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen diesen Zusatzantrag, wir haben in diesem Jahr schon einen Antrag diesbezüglich eingebracht und das wurde auch im Kontrollausschuss schon festgestellt und erarbeitet, dass das notwendig ist. Allerdings ist es so, dass eben die Wehrversammlung, glaube ich, heißt das bei der Feuerwehr, das beschließen muss. Also wir können denen nichts verordnen, aber man sollte dahingehend Einfluss nehmen, dass die Wehrversammlungen diese Satzung ändert und dann kann es auch der Gemeinderat so beschließen. Also ich finde das unbedingt notwendig, daher unterstützen wir diesen Zusatzantrag (Applaus KPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Jetzt muss ich nachfragen, steht jetzt im Zusatzantrag drinnen, dass es ein Auftrag an die Wehrversammlung geben wird oder wird er umformuliert? GR. Mag. Haßler (begibt sich nicht zum Rednerpult): Es wird ersucht, im zuständigen Gremium… GR. Hohensinner: Wir werden diesem Zusatzantrag natürlich auch zustimmen. Es steht in dem Zusatzantrag drinnen, dass es auf freiwilliger Basis eine Prüfmöglichkeit für den Stadtrechnungshof geben soll, was anderes ist gar nicht möglich, weil das Landesfeuerwehrgesetz das nicht vorsehen würde. Aber wir haben heute im zuständigen Ausschuss bereits gehört, dass die Führung der Freiwilligen Feuerwehr hier bereit ist, unter Vorbehalt natürlich, sie müssen ihre Gremien befragen, aber sie haben gesagt, dass es aus ihrer Sicht ok geht und wir finden das gut, es wird noch einmal unterstrichen durch diesen Zusatzantrag und die ÖVP wird dem zustimmen und ich hoffe, dass jetzt endlich dann die Freiwillige Feuerwehr sinngemäß auch ihre Arbeit tun kann. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Euphorie, die wir heute im Finanzausschuss erlebt haben, dass Kandidaten, die bei der nächsten Wehrversammlung um die Führung der Freiwilligen Feuerwehr kandidieren werden, sich zur Wahl stellen werden, hören wir wohl, wir wissen aber alle als leidgeplagte, sage ich einmal, Gemeinderäte in den letzten 12 Monaten, dass wir viele Versprechungen gehört haben. Viele Versprechungen, dass es alles in Ordnung ist, frisch gewählte Kommandanten, die sich das angeschaut hatten, dass im Wesentlichen eine wirtschaftliche Balance da ist, wir haben Versprechungen gehört, dass die Bücher offengelegt werden, dass die Unterlagen schon unterwegs sind zum Stadtrechnungshof, zum Bürgermeisteramt irgendwo am Postweg verschollen sind, alles das haben wir gehört, bis eigentlich erst vor wenigen Wochen ein Teil der Unterlagen, soweit ich weiß, beim Stadtrechnungshof zur Prüfung angelangt worden ist. Und heute haben wir erfahren, dass auch da wiederum ein wesentlicher Teil, nämlich jener, aus der sogenannten Wehrkasse, dass zumindest eine zweite Kasse, man weiß ja nicht, ob eine dritte, vierte Kasse auch noch wo herumschwirrt, dass diese Unterlagen dieser zweiten Kasse entsprechend in keiner Weise dem Stadtrechnungshof überliefert worden sind oder übermittelt worden sind und jeder, der diese Situation dort kennt, der weiß, dass dort Beträge zumindest in sechsstelliger Eurohöhe gebunkert, gelagert, verbucht sein müssen und hier diese Unterlagen, diesen Stand dem Grazer Gemeinderat, wo um eine Förderung angesucht worden ist, eine Unterstützung einer Freiwilligen Feuerwehr vorzuenthalten ist, schon ein arges Sittenbild in Graz, wie man hier mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit dem Gemeinwesen der Stadt Graz umgegangen wird. Ich halte daher den Antrag, der vom Kollegen Haßler gekommen ist, als absolut richtig und es soll den Vertretern, den gewählten Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr oder jenen, die bei der kommenden Wehrversammlung neu gewählt oder wiedergewählt werden, wirklich ins Herz treffen und sie wirklich dazu führen, wirklich diesen Begehren des Grazer Gemeinderates Folge zu leisten, weil ansonsten wirklich die restbestehende Reputation der Freiwilligen Feuerwehr hier wirklich noch gefährdet wird und dann kann man wirklich noch sagen, machen wir den Deckel zu und tun wir das der Berufsfeuerwehr diese Agenden weiterhin übertragen und die Grazerinnen und Grazer schützen. In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag eine breite Mehrheit hat und auch die Freiwillige Feuerwehr auch dementsprechend handelt und die Unterlagen freigibt, nämlich alle Unterlagen, die seit der Gründung wirklich hier in den Büchern stehen, also eine Gesamtoffenlegung aller Kassen. Danke. GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die eh am Balkon stehen. Zuerst möchte ich einmal den Kollegen Mariacher schon ein bisschen korrigieren. Lieber Kollege Mariacher, es gibt keine dritte und keine vierte Kasse, sondern es gibt zwei, behaupten kannst du alles, aber das gibt es nicht. Es gibt zwei Sachen, das eine sind die offiziellen, die von der Stadt kommen, Subventionen, da ist überhaupt keine Frage, dass die Stadt reinschauen kann und das zweite, was da auch immer so mysteriös durch die Gegend geistert, das ist die sogenannte Wehrkasse, das ist das, was sich sozusagen die Freiwillige Feuerwehr so wie überall, jede auch „kleine Landfeuerwehr“ unter Anführungszeichen, sich aus Eigenem erwirtschaftet und das ist das, wo halt, am Land werden halt Feste gemacht dafür und eine Fahnenweihe oder was gemacht, und dieses Geld wird halt hie und da verwendet, dass halt die Feuerwehrleute eingeladen werden auf ein Gulasch und ein Bier. Am Land ist es dann so, dass natürlich da sehr große Feste gemacht werden, wo teilweise auch aus dieser Kasse, zum Beispiel zu Feuerwehrautos, etwas dazugezahlt wird. Aber, wie gesagt, du bist leider zwar Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, bist aber nie gekommen, so müsstest du wissen, dass ich vor einem Dreivierteljahr in der Wehrversammlung den Antrag gestellt habe, auch dass diese Kasse vom Stadtrechnungshof geprüft wurde, bin leider mit zwei Stimmen untergegangen, die eine Stimme war von meinem Sohn und die andere war von mir, alle anderen haben dagegen gestimmt, aber in meiner langen politischen Karriere ist mir das schon öfter passiert, dass ich mit ein oder zwei Stimmen untergegangen bin, aber so ist es halt leider. Die Wehrversammlung hat das damals noch nicht, es waren eben andere Situationen. Aber nun zur Freiwilligen Feuerwehr, und ich glaube, es ist sehr symbolisch, dass gerade der Herr Bürgermeister jetzt den Saal betreten hat nach einer längeren oder kürzeren Abwesenheit. Herr Bürgermeister, ich darf dich noch einmal auffordern, und wir haben eh schon sehr oft darüber gesprochen, es ist ja diese Besonderheit im Feuerwehrgesetz, dass nicht die Frau Stadträtin zuständig ist, sondern du bist zuständig, das steht eindeutig drinnen, das ist auch, und ehrlich gesagt, mich wundert es auch, dass du zuwenig und das erlaube ich mir, eine leichte Kritik, dass du da zuwenig einen… Zwischenruf GR. Schröck: Kritik von dir? GR. Mag. Korschelt: Das ist klar, ich habe noch einen Respekt vom Bürgermeister im Gegensatz zu dir, lieber Kollege Schröck, so ist es halt dann. Zwischenruf GR. Schröck: Das ist kein Respekt, das ist schon Liebe. GR. Mag. Korschelt: Lieber Herr Bürgermeister, ich würde dich bitten, dass du dich wirklich mehr kümmerst, dass du zum Beispiel einmal zu einer Wehrversammlung kommst, weil wenn du dort bist und den Kameraden das dann erklärst, um was es geht, hat es natürlich viel mehr Gewicht als wie meine Wenigkeit, die zwar körperlich mehr Gewicht hat wie du, aber natürlich vom Symbolischen hast du viel mehr Gewicht dann. Und ich glaube auch, liebe Kollegen im Gemeinderat, wir können uns, und da schließe ich auch mich ein, wir können uns nicht ganz von einer Schuld freisprechen, dass wir und, wir sind natürlich auch für den Kollegen der SPÖ, dem Antrag werden wir natürlich auch zustimmen, wobei ich muss ehrlich sagen, für mich ist schon bald einmal ganz ehrlich trotzdem, dass ich ein begeisterter Feuerwehrmann bin, die Deadline erreicht, auch in finanzieller Hinsicht dann, jetzt muss dann bald einmal Schluss sein, weil eine Firma, die binnen einem Jahr drei Firmenchefs gehabt hat, das ist natürlich nicht gerade das Optimum für eine Firma, aber wir hoffen, jetzt ist es endlich soweit dann, und da sollte dann eben der Bürgermeister ist eben aufgerufen, mehr Führungsqualität auch in der Feuerwehr zu zeigen, weil im Landesfeuerwehrgesetz ist der Bürgermeister der Letztverantwortliche für die Feuerwehr. Wir, und da möchte ich noch einmal zurückkommen, wir als Gemeinderäte und Gemeinderätinnen müssen uns auch ein bisschen an der Nase nehmen, weil wir haben zwar alle einstimmig das Baby, in dem Fall ist es ein rotes Baby, kein blaues Baby, Freiwillige Feuerwehr auf die Welt gebracht, haben aber vergessen, diesem Baby sozusagen ein Ziel zu geben. Das kommt mir so vor, wie wenn ich eine Firma gründe und sage, Freunde, wir haben eine Firma, aber eigentlich, was wir produzieren, wissen wir nicht und das ist leider die Situation, wo sich zurzeit die Freiwillige Feuerwehr in Graz bewegt. Manche wollen aus der Freiwilligen Feuerwehr sozusagen eine Liliput-Feuerwehr, eine Berufsfeuerwehr machen, die anderen wollen eher einen Katastrophendienst machen, die Dritten wollen eine Permanenz-Feuerwehr machen, es gibt da sehr viele Zielvorstellungen. Ich persönlich glaube, dass es nur gehen kann, dass man versucht, die Freiwilligen Feuerwehr zu machen, die eher im Sinne eines Katastrophenschutzes tätig ist, weil so das Klassische, dass heute Sirene ist und es rücken dort soundsoviel Mann ein, das wird es in Graz nicht spielen. Bei einem Katastrophenschutz, bei einer Katastrophe ist doch eine relativ weite, relativ längere Vorlaufzeit, ob das jetzt Hochwasser ist oder was auch immer ist und dafür, glaube ich, sollte die Freiwillige Feuerwehr ausgebildet sein und dafür stellt sie auch ihren Mann und ihre Frau. Das wäre von mir die Bitte, die ich schon oft oftmalig in diesen heiligen Hallen auch weiterhin geäußert habe, dass man endlich einmal der Freiwilligen Feuerwehr Graz die Politik ein Ziel vorgibt und dann einmal evaluiert, um das schöne neue Wort zu nehmen, evaluiert und sagt, sie haben das Ziel erreicht, sie haben das Ziel nicht erreicht. Wenn sie das Ziel erreicht haben, selbstverständlich eine weitere Finanzierung, wenn sie das Ziel nicht erreicht haben, dann ist auch einmal hier ein Ende abzusehen. Noch einmal die Bitte an den Herrn Bürgermeister, lieber Herr Bürgermeister, sei so nett und nimm mehr deine politische Verantwortung als oberster Feuerwehrmann in Kauf und bitte zeige dich öfter bei einer Feuerwehr, dann wird es auch besser laufen. In diesem Sinne werden wir sowohl dem Antrag als auch dem Zusatzantrag zustimmen (Applaus FPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.20 Uhr den Vorsitz. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Nachdem der Bürgermeister aber nicht Grisu der Feuerwehrdrache ist, wird er auch dort weder Ordnung schaffen, sondern vielmehr das Chaos prolongieren. Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Aber vor allem die beiden Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, sie leisten ehrenamtliche, idealistische Arbeit, sind anständige Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr geworden sind, weil sie auch geglaubt haben, dass sie sich hier verantwortungsvoll betätigen können. Doch sind wir uns jetzt einmal alle ehrlich, auch unter Anwesenheit zweier Mitglieder der Berufsfeuerwehr in Graz. Was ist denn die Freiwillige Feuerwehr vor zwei Jahren gewesen? Eine politische Forderung unausgegoren der Gemeinderäte Korschelt und Hohensinner, die diese Idee einer Freiwilligen Feuerwehr in einer Stadt, wo wir eine Berufsfeuerwehr haben, als Spielwiese für ihre eigenen Ideen halt entwickelt haben und dass sie halt einmal mehr sich in einem dringlichen Antrag verwirklichen können, der eine Mehrheit bekommt, nicht mehr und nicht weniger. Die Probleme, die wir heute über die Freiwillige Feuerwehr diskutieren, sind deswegen entstanden, weil man sich vor zwei Jahren nicht den Kopf darüber zerbrochen hat, wie man diese Freiwillige Feuerwehr überhaupt gestalten will. Und die Realität sieht heute so aus, dass wir einige sehr hochanständige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben, die den Feuerwehridealismus leben, aber dort de facto 120 Karteileichen haben, 120 Mitglieder zirka, wovon 20 aktiv sind und der Rest sich ohnedies schon verabschiedet hat und die Freiwillige Feuerwehr als Institution in den Medien nur mehr als Intrigantenstadl bekannt ist, sind wir uns doch ehrlich, oder? Nestler da, Nestler weg, Nestler verhindert Prüfung, Hohensinner jubelt ab, Korschelt unterstützt, Korschelt weg, das ist nicht die Leistung einer Freiwilligen Feuerwehr, sehr geehrte Damen und Herren, das zieht die Leistung der Freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich in den Schmutz, wenn die politische Vorgabe so unausgegoren war, dass es nur schlussendlich zum Chaos kommen kann und daher sage ich, wenn man sich ehrlich ist, stimmt man nicht nur dem Antrag der Sozialdemokratie zu, das werden wir auch heute tun, zu einer Überprüfung und zu einer Einsichtnahme auch des Gemeinderates und dann sagt man, das war es, lassen wir es. Man muss auch erkennen, wenn man etwas falsch gemacht hat, dass man es lassen sollte und zurück an den Start gehen sollte. Vernünftig diskutieren, ob es notwendig ist in einer Landeshauptstadt wie Graz mit hochqualifizierten Berufsfeuerwehrangehörigen, die in unserer Stadt tatsächlich für Schutz, Sicherheit und Ordnung sorgen, ob es sinnvoll ist, eine Freiwillige Feuerwehr auch im Jahr der Ehrenamtlichkeit einzurichten und wenn ja, wie man sie tatsächlich ausgestaltet, wie man ihnen Gesetzlichkeit und Ordnung gibt, wie man ihnen ein vernünftiges Statut gibt und wie weit überhaupt die Beteiligung der Stadt sein soll und ob und wie und wie oft eine Kontrolle erfolgen soll. Das sind die Grundprämissen, das hat man sich damals in dem stillen Kämmerlein, der Herr Korschelt und der Herr Hohensinner, klass, jetzt können wir ein Foto machen mit einem Feuerwehrhelm auf, wir haben die Freiwillige Feuerwehr gemacht, das habt ihr euch in zwei Stunden gedacht, Foto auch gleich dazu gemacht, da eingebracht und zufälligerweise habt ihr für die Dummheit auch noch eine Mehrheit gekriegt, habt euch aber nicht die Gedanken gemacht, wie man diese Institution wirklich zum Leben erweckt. Jetzt haben wir dort 20 Idealisten, die tatsächlich kämpfen wollen für diesen Feuerwehrgedanken und haben aber eine gescheiterte Politik, die von Anbeginn an nicht in der Lage war, dieser Freiwilligen Feuerwehr überhaupt Geist, Seele und Ordnungsmäßigkeit zu geben und jetzt diskutieren wir einmal mehr über die Trümmer dieser Situation. Ihr solltet euch beide gewaltig in eurer Selbstüberschätzung einmal an der Nase nehmen, was solche Beschlüsse hier, die nicht durchdacht sind, überhaupt auslösen, beide. In eurer maßlosen Selbstüberschätzung halt einen Antrag hinzuknallen, nicht darüber zu diskutieren, was er für Auswirkungen hat und jetzt einmal mehr über die Trümmer dieser Idee zu diskutieren, statt dass man vom Anfang an wirklich dafür gesorgt hätte, wirklich gesorgt hätte, dass das eben nicht zu einer politischen Totgeburt kommt. Mir tut das sehr leid, weil wir haben in Österreich hunderttausende Feuerwehrmänner, Feuerwehrfrauen, wir haben auch in Graz die Berufsfeuerwehr, die Freiwilligen Feuerwehrleute, die ehrenamtlich ihren Dienst tun, die hauptamtlich ihren Dienst tun, das sehr professionell und das wird dann durch einen Organisationszirkus, den Sie hier veranstaltet haben, leider Gottes zerstört, das tut mir persönlich sehr leid. Bgm. Mag. Nagl: Zur Berichtigung, Mag. Korschelt war nie weg, er war bei der Feuerwehr immer da. Zwischenruf GR. Schröck: Das ist gegenseitige Liebe. GR. Hohensinner: Lieber Gerald, ich finde das eine riesengroße Sauerei und ich hoffe, dass du einfach deiner Aufgabe als Nationalrat auch nachkommst und vielleicht zur Sitzung nach Wien fährst, vielleicht wird dort dein Beitrag mehr wertgeschätzt als hier. Weil da gibt es einfach Leute, die sich ehrenamtlich einsetzen und ich glaube, dass sowohl der Georg und auch du noch nie bei der Freiwilligen Feuerwehr wart. Ihr wart sicher noch nie dort und das ist wirklich ein Witz, du kommst da heraus, du siehst ein Stück, fragst, wie wir da tun, wir wollen jetzt wirklich, dass die Karten noch einmal auf den Tisch gelegt werden, es wurde bereits schon alles geprüft, die Freiwillige Feuerwehr, ihr wart nicht im Ausschuss heute dabei, es steht euch frei, auch wenn ihr keine stimmberechtigten Mitglieder seid, in den Finanzausschuss zu kommen, wenn euch so eine Frage wichtig ist und dort auch mit den zuständigen Personen der Freiwilligen Feuerwehr mitzudiskutieren. Zwischenruf GR. Schröck: Seit eineinhalb Jahren haben wir einen Eiertanz gehabt im Kontrollausschuss. GR. Hohensinner: Der Kollege Mariacher war wenigstens heute im Ausschuss, das muss man ihm zugutehalten und er hat heute mitdiskutiert. Ihr tanzt auf jeder Showbühne, nehmt so ein wichtiges Thema her, redet dann noch mit den Freiwilligen Feuerwehrleuten da oben, sagt, wie wichtig sie sind und andererseits sagt, das Projekt funktioniert nicht. Also wie jetzt? Wenn ihr jemals bei der Freiwilligen Feuerwehr aufgetaucht wäret, dann würdet ihr wissen, dass dort unzählige Freiwilligenstunden geleistet werden und es ist so, dass die gute Sache der Freiwilligen Feuerwehr bis jetzt ein wenig geschmälert wurde, weil einfach Persönlichkeiten aufeinander gestoßen sind. Es waren einfach auch teilweise persönliche Interessen unterwegs und hier ist sicher die Leistung etwas geschmälert worden. Aber es darf die Sinnhaftigkeit der Freiwilligen Feuerwehr nicht in Frage gestellt werden. Das tut, glaube ich, auch die SPÖ nicht, wir haben nur gesagt, dass wir jetzt noch einmal alles auf den Tisch legen und jetzt soll die Freiwillige Feuerwehr endlich gescheit weiterarbeiten dürfen und überlegt euch bitte das nächste Mal, und lieber Gerald, bevor du da den Kasperl runterziehst, auf welchem Rücken das ausgetragen wird,… Zwischenruf GR. Grosz: Auf deinem. GR. Hohensinner: …das zipft mich wirklich an, denke drüber nach, was du sagst, lieber Gerald und jetzt lassen wir, gerade im Jahr der Freiwilligen, die Freiwilligen arbeiten. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Es gibt einen Zusatzantrag, eingebracht von Herrn Gemeinderat Haßler, ich lese ihn noch einmal vor: Gleichzeitig wird der Bürgermeister in Anlehnung an eine entsprechende Forderung des Kontrollausschusses ersucht, in Übereinkunft mit den zuständigen Gremien der Freiwilligen Feuerwehr dahingehend eine freiwillige Änderung von den Satzungen prüfen zu lassen, dass der Stadtrechnungshof uneingeschränkt das Recht auf die Prüf- und Kontrolltätigkeit betreffend der Freiwilligen Feuerwehr Graz hat. Der Zusatzantrag von GR. Mag. Haßler wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Rajakovics NT 33) StRH – 22685/2011 Jahresabschluss für das Jahr 2010 der Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH GR. Rajakovics: Manchmal sind die guten Ideen vom Gerald, dass er auszieht, so naheliegend, dass er ein bisschen draußen bleiben würde, würden wir uns manchmal ein bisschen weniger ärgern müssen, aber macht nichts. Das Stück ist ein ganz anderes, es geht um die Kulturhauptstadt GmbH, die ist geprüft worden, gesellschaftsrechtlich, Pachtverträge, Anlagevermögen etc. Alles ist in Ordnung, die einzige Anmerkung, die im Rechnungshof auch so festgehalten wurde, ist, dass man auch dort schaut, dass es ein Vier-Augen-Prinzip bezüglich der Geschäftsführung gibt, nicht, indem man einen zweiten Geschäftsführer installiert, sondern eventuell einen kontrollierenden Geschäftsführer von einer anderen Beteiligung der Stadt Graz darum bittet oder ihn dafür einteilt. Ich bitte um Annahme des Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Petition an den Landes- und Bundesgesetzgeber bezüglich Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG) GR. Hohensinner, GRin. Gesek und GR. Potzinger stellen namens von ÖVP und GR. Mag. Mariacher folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Mein dringlicher Antrag betrifft das erste bundesweite Freiwilligengesetz, welches sich gerade in der Begutachtung befindet. Der Freiwilligeneinsatz in der Steiermark und in ganz Österreich macht einen unheimlichen Mehrwert innerhalb der Gesellschaft aus, das Engagement kann man gar nicht mit Geld bewerten, aber man könnte es versuchen. Ich habe es versucht, wenn man jede Freiwilligenstunde, die erzielt wird, laut dem Freiwilligenbericht mit 20 Euro beziffern würde, käme man jährlich auf einen Wert von eineinhalb Milliarden Euro, was unserem eineinhalbfachen Jahresbudget entspricht. Um die Freiwilligen besser abzusichern, hat das Bundesministerium für Soziales und auch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt, leider ist bei dem Begutachtungsentwurf wieder nicht die kollektive Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige vorgesehen. Ganz anders ist es bei den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Rettung, also bei den Blaulichtorganisationen, da gibt es eine gesetzliche Versicherung, leider eben nicht bei allen anderen gemeinnützigen, sozialen Organisationen, die Freiwillige begleiten. Seit zirka einem Jahr oder seit eineinhalb Jahren gibt es eine Steuerungsgruppe „Graz entwickelt Ehrenamt“, das ist auch auf der Basis eines dringlichen Antrages, den wir beschlossen haben im letzten Jahr, entstanden und diese Gruppe tagt so einmal im Monat. Die Kollegin Meißlitzer ist auch schon einige Male dabei gewesen und hier sind soziale Organisationen, die an verbesserten Rahmenbedingungen für Freiwillige arbeiten und hier war der allgemeine Wunsch, dass wir eine kollektive Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige einführen. Wir haben auch einen dringlichen Antrag im Jänner dieses Jahres bereits auf Schiene gebracht, an den Bund und an das Land geschickt. Leider ohne Erfolg, meine Kollegin, die Gerda Gesek, hat im Juni auch noch eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt, leider hat das auch beim Land und beim Bund nichts bewirkt und weil dieses Gesetz, das erste bundesweite Freiwilligengesetz, jetzt in der Begutachtungsfrist ist und diese Frist mit 6. Dezember 2011 aus ist, ist das, glaube ich, ein dringliches Anliegen, dass wir eine kollektive Haft- und Unfallversicherung hier noch einmal reinintervenieren. . Deshalb stelle ich namens der ÖVP und namens des Gemeinderates Mariacher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Gemeinderat tritt mit folgendem Anliegen sowohl an den Städtebund als auch an den Bundesgesetzgeber heran: Im neuen Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engagement soll ein bundesweit einheitlicher Standard bezüglich der Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige geregelt werden. Bitte um breite Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Grosz zur Dringlichkeit: Hoher Gemeinderat! Ein weiterer dringlicher Antrag, der intellektuell schon hinterfragenswert ist. Inhaltlich nein, inhaltlich komplett richtig. Aber einmal mehr halt ein Antrag, der gemacht worden ist um des Antrages willen, um des Themas willen, aber nicht unter der Professionalität willen. Die Stadt Graz ist als Landeshauptstadt und Mitglied des Städtebundes ganz normal im Begutachtungsverfahren der Bundesgesetzgebung eingebunden, wir bekommen die Stadt Graz von der zentralen Begutachtungsstelle der Republik Österreich Bundeskanzleramt, Parlamentsdirektion, beiden, die dann auch die Begutachtungsentwürfe sammeln, über den Städtebund diese Gesetze mit der Einladung, sehr geehrter Herr Bürgermeister, das Gesetz ist in Begutachtung, wir ersuchen Sie, im Rahmen der nächsten 31 Tage bis zum Soundsovielten eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf abzugeben. Was ich daher nicht verstehe ist, ok, dringlicher Antrag, sehr gut, aber was ich nicht versehe ist, warum dann nicht im Beschlusstext des dringlichen Antrages drinnen steht, die Stadt Graz gibt zum folgenden Begutachtungsentwurf des Freiwilligengesetzes folgende Stellungnahme ab, Doppelpunkt, anstatt dass man jetzt hergeht, das Anliegen an den Bundesgesetzgeber heranträgt, der dafür noch nicht einmal zuständig ist, denn nach Einlangen der Begutachtungsentwürfe geht es ans Bundeskanzleramt, dann muss es von den Ministerien eingearbeitet werden, dann wird es vom Ministerrat einmal mehr beschlossen und dann geht es schlussendlich an den Nationalrat, wo, wie wir wissen, kaum Änderungen im Nationalrat gemacht werden, weil die Begutachtungsentwürfe in der Regierung eingearbeitet werden. Jetzt geht man den anderen Weg, man fordert den Bundesgesetzgeber im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens auf, der jetzt dafür nicht zuständig ist, sondern das Ministerium, das das Gesetz vorgelegt hat und ehrlich, ohne Polemik, aber es ist, wenn man das Thema wirklich inhaltlich umsetzen will, leider der falsche Weg und jetzt gehe ich davon aus, dass der ÖVP-Club, ich bin auch kein Jurist, aber ich bin Praktiker, weil ich in der Praxis mit diesen Dingen zu tun hätte, wenn ich das nicht hätte, würde ich mich in dem Bereich auch nicht auskennen, gebe ich ganz ehrlich zu, aber ich gehe davon aus, dass der ÖVP-Club auch im Gemeinderat Juristen hat, die man fragen kann, wie schaut das aus mit Begutachtungsentwürfen, Gesetzen etc.? und daher frage ich mich, warum man diesen Antrag nicht anders formulieren kann, das frage ich den Antragsteller und frage ihn auch, ob wir uns nicht darauf einigen können, dass er seinen Beschlusstext abändert, „die Stadt Graz gibt im Namen des Begutachtungsentwurfes an das Bundeskanzleramt etc. folgende Stellungnahme ab“. Ich glaube, das wäre vernünftiger und würde auch dem Inhalt professionell gerechter werden. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Ich darf vielleicht gleich unmittelbar darauf antworten. Die offizielle Stellungnahme im Begutachterverfahren ist so geregelt, dass es der Stadtsenat abgeben wird und uns ist es wichtig, dass dieses Zeichen nicht nur vom Stadtsenat ausgeht, sondern vom gesamten Gemeinderat, damit hast auch du zum Beispiel die Möglichkeit, noch einmal mit zum Ausdruck zu bringen und das zu unterstützen und deswegen ist es hier schon eingebracht. GRin. Maga Drin. Sprachmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kurt, lieber Gerald! Du hast mir gerade aus der Seele gesprochen, ich bin eben eine Juristin, ich weiß, wie das Prozedere so an und für sich vorgehen sollte. Ich habe auch schon recht angeregt mit unserem Kurt Hohensinner darüber diskutiert. Die ÖVP weicht von ihrer Meinung eben nicht ab. Wir werden als SPÖ in Anbetracht dessen, wie wichtig für uns die Tätigkeit von freiwilligen Leuten, von freiwilligen Arbeitern sind, werden wir natürlich der Dringlichkeit zustimmen, wir werden dann allerdings einen Abänderungsantrag betreffend den Inhalt einbringen (Applaus SPÖ). GR. Grosz: Herr Bürgermeister, ich freue mich ja über jetzt diese fachliche Diskussion, die wir führen, ist, glaube ich, eh richtig. Nein, über diese fachliche Diskussion Begutachtungsentwürfe, nein, fachliche Diskussion, Begutachtungsentwürfe und für mich einzuschätzen, ob es dringlich ist oder nicht. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, in meinem überschwänglichen Diskussionseifer habe ich darauf vergessen, dass wir uns noch bei der Dringlichkeit befinden.. GR. Grosz: Aber die Dringlichkeit kann ich nur dann bewerten, wenn ich überhaupt weiß, dass der Antrag überhaupt an den richtigen Adressaten geht. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, es darf nur keine zweite Wortmeldung zur Dringlichkeit kommen, sondern da steht jeder Fraktion nur eine Wortmeldung zu. Schauen wir, ob es die Dringlichkeit bekommt. GR. Hohensinner: Also ich gehe jetzt davon aus, dass dieser Antrag dringlich wird und ich gehe auch davon aus, dass der Inhalt positiv abgestimmt wird, weil wenn wir jetzt wieder anfangen, und das setzt ja genau da wieder an, wo man beim letzten Stück aufgehört haben, dass man das Thema jetzt hernimmt, um irgendwie eine parteipolitische Diskussion draus zu machen, Beistrichreiterei, Zitzerlreiterei, also das ist es. Dieses Thema ist so ausgereizt worden als Thema für Sonntagsreden dieses Jahr in ganz Österreich, ist so, und jetzt müssen einmal Nägel mit Köpfen gemacht werden, und ich habe mit anderen Klubobleuten geredet und ich glaube, dass sowohl die Dringlichkeit als auch der Inhalt so angenommen wird. Ich habe mit der SPÖ im Vorfeld geredet, sie wollten den Städtebund noch dabei haben, den haben wir jetzt drinnen und wir werden den Antrag genauso einbringen und so hoffentlich mit einer schönen Mehrheit nach Wien schicken und ich lade den Gerald ein, den Antrag auch mitzunehmen und in Wien zu verteilen, dass man das noch einmal stärken das Anliegen. Aber bitte tun wir da jetzt nicht eine Wortklauberei machen, es geht um das Anliegen, Gerald, und vielleicht kannst du über deinen parteipolitischen Schatten springen und das unterstützen, dann kannst auch vieles, was du heute kaputt gemacht hast, wieder gutmachen. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Grosz zum Antrag: Kollege Hohensinner! Gerade um dich heute wirklich vor der endgültigen Offenbarung der Lächerlichkeit zu bewahren und weil es mir eben nicht um Parteipolitik, sondern wirklich um die sachliche Diskussion darüber geht, wie wir hier in diesem Gemeinderat Anträge formulieren, dass sie sinnhaft werden, waren… Zwischenruf GR. Rajakovics: Das wäre nicht schlecht. GR. Grosz: Naja, Kollege Rajakovics, Kollege Rajakovics, ich gebe dir vollkommen Recht, ich habe mir erlaubt, wie der Kollege Hohensinner und der Bürgermeister vorgeschlagen haben, 15 mehrheitlich beschlossene Petitionen dieses Gemeinderates wortident, ohne einen Beistrich oder einen Punkt zu verändern, im Wiener Nationalrat einzubringen, im Interesse der Stadt Graz als Grazer Mandatar. Und wisst, wer dagegen gestimmt hat? Abgeordneter Schönegger, Frau Abgeordnete Irina Adelheid Moretti-Fürntrath, Abgeordnete Silhavy, Abgeordneter Bartenstein und, und, und, wortident, ich habe extra keinen Beistrich geändert, keinen Punkt geändert, damit nicht einer hinausgehen kann im Plenum des Nationalrates und sagen kann, nein, das ist ja gar nicht der Antrag der Grazer Volkspartei. 15 Petitionen, Kollege Rajakovics. Ich habe sie dir alle gegeben, 15 Petitionen dieser Stadt, die von euren Parteien im Nationalrat schubladisiert worden sind und daher hätte ich es heute für richtig empfunden, den Weg bei einem Bundesgesetz als begutachtende Stelle zu wählen, nicht eine Petition an den Nationalrat, der dort wieder verhungert anhand der rot/schwarzen Mehrheit, sondern eine sachliche unpolitische, unparteipolitische Begutachtung an das Bundeskanzleramt, dass die Stadt Graz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens diese und jene Stellungnahme abgibt und nicht ein weiteres Spielfeld der unendlichen Eitelkeit des Kollegen Hohensinner. Wir können ja nicht einfach schlichtweg Grundfehler auch in den demokratischen Abläufen machen, nur damit er sich auf der Startseite von www.graz.at sieht. Das kann ja nicht unsere Aufgabe sein, damit er wieder träumt drei Tage lang, ich habe wieder einen Dringlichen durchgebracht. Das haben wir gerade bei der letzten Diskussion gemerkt, er bringt einen Dringlichen ein unausgegoren und seit zwei Jahren verhungert die Freiwillige Feuerwehr an der Unausgegorenheit. Daher will ich ja vieles gut machen, aber in deinem Interesse vor der Offenbarung weiterer schwerer Fehler, nur weil die in deiner Fraktion durchrutschen, die sagen, bevor der Hohensinner weiterredet, dann lassen wir ihn halt den Dringlichen einbringen, ich weiß ja mittlerweile von Kollegengesprächen auch mit ÖVP-Gemeinderäten, dass es genau so abläuft. Zwischenruf GRin. Potzinger: Das lasse ich mir nicht gefallen. Dass du Behauptungen aussprichst über das, was im Klub bei uns gesprochen wird. GR. Grosz: Aber das kann ja nicht die Aufgabe des Grazer Gemeinderates sein, daher würde ich das auch, Herr Bürgermeister, anregen, dass dieser einstimmig beschlossene dringliche Antrag, Herr Bürgermeister, auch von Ihnen im Stadtsenat als Begutachtungsentwurf, als Begutachtungsstellungnahme der Stadt Graz so dem Städtebund und den begutachtenden Stellen weiter übermittelt wird, dass der auch eine Sinnhaftigkeit hat. GRin. Maga Drin. Sprachmann: Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Zunächst will ich schon etwas ausführen, und zwar dieser Antrag, der zeigt etwas, und zwar, dass man sich mit dem Antrag und mit dem Inhalt des Antrages nicht wirklich beschäftigt hat. Es ist ein absoluter Huschi-Wuschi-Antrag in Anbetracht dessen, dass sich anscheinend in der ÖVP immerhin drei Personen mit diesem Antrag beschäftigt haben, nämlich der Kurt Hohensinner, die Gerda Gesek und die Sissi Potzinger, ist das ein relativ trauriges Ergebnis, wobei der Wille und der Inhalt, der ist natürlich zu befürworten. Es zeigt sich allerdings etwas, und zwar bei diesem Antrag hat man sich keiner Weise mit dem Freiwilligengesetz befasst. Wenn man sich damit befasst hätte, würde man vielleicht auch das Positive sehen, das Positive das ist, dass erstmalig in der Gesetzgebung die Freiwilligenarbeit geregelt wird. Es wird geregelt eine Förderung von Freiwilligen-Organisationen, vom Freiwilligen-Pass und das freiwillige soziale Jahr. Personen, die über 16 Jahre alt sind, das freiwillige soziale Jahr in Anbetracht von einer späteren Berufsentwicklung in dem sozialen Dienst in Anspruch nehmen, sind jetzt voll versichert. Und es gilt für sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das ist erstmalig. Dass es natürlich auch so ist, dass nicht der gesamte Freiwiligenbereich geregelt wird und nicht der gesamte Freiwilligenbereich versichert ist, das ist schade, das wird wahrscheinlich eine Kostenfrage sein, aber wir sind uns hier, glaube ich, alle einig, wir wollen eine Versicherung in dem Sinne, wie eben auch von Seiten von Kurt Hohensinner, von der Gerade Gesek und von der Sissi Potzinger vorgeschlagen worden ist, für alle Freiwilligen. In diesem Sinne werden wir dem Inhalt auch zustimmen, nur es ist uns dieses Thema so wichtig, weil wir einfach nicht oberflächlich sind. Die Oberflächlichkeit ist in diesem Antrag drinnen, der Gemeinderat, der braucht so lange, dass er zum Bundesgesetzgeber vordringt. Der einfachere Weg ist über den Städtebund, dass sich der Stadtsenat über den Städtebund innerhalb von der normalen Frist, der Stellungnahmefrist, herantritt. Und das ist der richtige, der schnellste Weg, weil wir da nicht nur die Stadt Graz im Hintergrund haben, sondern den gesamten Städtebund und das kommt direkt ins Parlament, ansonsten wird dieses Schreiben einfach an irgendeinen Minister oder an den Bundeskanzler gerichtet und wird dann wahrscheinlich irgendwo im Papierkorb landen. In diesem Sinne stellt die SPÖ auch einen Abänderungsantrag und zwar: Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich nachfolgenden Abänderungsantrag: „Der Bürgermeister wird ersucht, fristgerecht innerhalb des Begutachtungszeitraumes gemäß Motivenbericht dem Stadtsenat eine Stellungnahme der Stadt Graz zur Beschlussfassung vorzulegen, in der die Stadt Graz an den Städtebund herantritt, dass im neuen Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FWG) ein bundesweit einheitlicher Standard bezüglich der Haft- und Unfallversicherung für Freiwillige geregelt wird.“ Das ist der ordnungsgemäße und der schnellste Weg und ich ersuche um Zustimmung von diesem Abänderungsantrag (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Nachdem ich jetzt schon 14 Jahre im Stadtsenat sitzen darf, stelle ich fest, dass die Begutachtungsfrist, die wir oder die Antwortzeiträume, die wir bekommen, meistens nicht 30 Tage oder mehr sind, sondern in den meisten Fällen haben wir nur wenige Tage Zeit, machen wir so, dass die zuständigen Ämter oder die betroffenen Ämter eine Stellungnahme zusammenfassen, die sowieso durch den Stadtsenat Richtung Städtebund geht. Nur im Städtebund gibt es auch viele unterschiedliche Meinungen und dadurch tut sich auch der Städtebund meistens sehr schwer, auch zeitlich, dann so etwas auch noch abzugeben. Wo das alles immer landet, weiß ich nicht, wir haben ja schon so viele Wünsche auch deponiert, aber es ist durchaus legitim, und das möchte ich da noch einmal anmerken, dass auch der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs, diesbezüglich eine direkte Stellungnahme abgeben kann und das war die Wichtigkeit quasi, die der Herr Gemeinderat Hohensinner und die beiden Kolleginnen erkannt haben und wollen aus diesem Grund hinausschicken. Es wird selbstverständlich auch noch der Stadtsenat dem Städtebund das Ganze mitteilen, das ist aus meiner Sicht in Ordnung, aber es geht hier um eine doppelte Geschichte, das heißt, wenn es ein Zusatzantrag wäre, wäre das jetzt leichter für alle, weil da kommt sowieso, als Abänderungsantrag würde man heute quasi dagegen sein und dann nur mehr diese Stellungnahme abgeben, ich sage das auch noch einmal sicherheitshalber dazu. GR. Hohensinner: Das wäre jetzt schon das Abschlusswort, ich weiß nicht, ob sich vorher noch wer anderer zu Wort melden möchte, das ist nicht der Fall. Was die Begutachtung betrifft und auch die Stellungnahme des Stadtsenates betrifft, ich habe jetzt gerade vorher mit einem der zuständigen Stadtregierungsmitglieder, mit der Martina Schröck, und sie hat auch noch nicht eine Aufforderung bekommen, eine Stellungnahme abzugeben, und irgendwie wird es dann schön eng mit der Zeit, weil am 6. Dezember ist diese Begutachtungsfrist aus und ich glaube, wir sollten da jetzt nicht, wie schon vorhin erwähnt, irgendwie auf irgendwelchen Redewendungen herumreiten. Was die Kollegin Sprachmann gesagt hat, ich habe mir das natürlich sehr genau durchgelesen, das Gesetz, auch die Erläuterungstexte, ich weiß nicht, ob du, liebe Frau Kollegin, das ganz genau gelesen hast, nämlich das Gesetz, die Texte und auch meinen dringlichen Antrag, weil wenn du meinen dringlichen Antrag gelesen hättest, hättest du gelesen, dass ich dieses Gesetz sehr begrüße. Ich bitte jetzt einfach um eine breite Zustimmung und wundere mich sehr, dass man wirklich so lange jetzt wegen irgendwelchen formellen Sachen herumdiskutieren musste und so freihändig habe ich den Gerald Grosz selten in diesem Haus erlebt. Aber das ist wahrscheinlich deswegen, weil er gestern schon eine längere Sitzung hinter sich gebracht hat (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Darf ich kurz den Herrn Klubobmann Karl-Heinz Herper zu mir bitten. Dann bedanke ich mich, die sozialdemokratische Fraktion hat aus dem Abänderungsantrag einen Zusatzantrag gemacht, dann kommen beide Stellungnahmen und dann haben wir vielleicht auch diese Auferlegung sowohl mit einer Botschaft aus dem Gemeinderat als auch mittels des Stadtsenates und der Verwaltungsebene, damit hat sich alles aufgeklärt. In diesem Sinne bedanke ich mich. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GRin. Maga Drin. Sprachmann wurde einstimmig angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 16.50 Uhr den Vorsitz. 2) Installierung einer Projektgruppe „Kinderbetreuungseinrichtungen NEU“ GRin. Haas-Wippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Ergebnisbericht der „Grazer Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen – optimale Organisationsform für die städtischen Einrichtungen“ liegt seit Juni 2011 vor. Dabei wurden vier Varianten laut Auftrag einer Beurteilung unterzogen, so auch die Varianten Eigenbetrieb und die Variante GesmbH. Auf Grund der schwer nachvollziehbaren Gewichtung der Beurteilungskriterien – weil dies nur in einem kleinen Kreis, einem elitären Kreis bekannt ist – wurde die GesmbH-Variante als beste bewertet. Zur Umsetzung von zeitgemäßen Strukturen bedarf es aber nicht zwingend einer Umwandlung in eine GesmbH, wie das Beispiel der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz zeigt. Ganz im Gegenteil. Ein Eigenbetrieb gewährleistet eine rasche und effiziente Betriebsführung, wie dies für einen sensiblen Bereich im Krankenhaus beziehungsweise im Bereich der Pflegewohnheime erforderlich ist – dies hat sich seit über 10 Jahren hervorragend bewährt und auf den Hinweis, dass man Personalaufnahmen in einer GesmbH rascher aufnehmen kann, wir haben eine durchschnittliche Aufnahmezeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von zwei bis drei Wochen in den Geriatrischen Gesundheitszentren als Eigenbetrieb. Es sollte uns zusätzlich noch zu denken geben, dass die Geriatrischen Gesundheitszentren im Vorjahr ebenfalls eine Prüfung von Varianten durchgeführt hat; im Zuge von Haus Graz wurde nochmals geprüft, ob der Eigenbetrieb oder vielleicht doch eine GesmbH besser wäre. Allerdings war das Ergebnis in den Geriatrischen Gesundheitszentren, dass die Rechtsform des Eigenbetriebes besser ist und warum? Man muss sich dann die Gewichtigung der Kriterien anschauen. Bei den Qualitätskriterien hat die Kontinuität, Qualität, die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen hohen Stellenwert und nicht nur die ökonomische Gewichtung, so wie es bei diesem Ergebnisbericht bei den Kinderbetreuungseinrichtungen ist. Auch können die erforderlichen Schritte für die adäquate und effiziente Betriebsführung, wie zum Beispiel ein eigenverantwortliches Personalmanagement, eigene Hearings, Personalaufnahmen etc. rasch und eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine GesmbH mit der vordergründigen Intention, Frauen im Kinderbetreuungsbereich weniger zu bezahlen und Arbeitsplätze unsicher zu machen, kann keine Argumentation im Sinne der Qualitätssicherung sein, sondern widerspricht dieser. Es wäre daher wesentlich, die von ExpertInnen beurteilten Gründe, die für die Betriebsform „Eigenbetrieb GGZ“ ausschlaggebend waren, auch für das Projekt „optimale Organisationsform für die Kinderbetreuungseinrichtungen“, für die städtischen Einrichtungen einfließen zu lassen und nicht über die Zukunft der Kinderbetreuungseinrichtungen hinter mehr oder weniger verschlossenen Türen zu entscheiden, was den Eindruck verstärkt, dass Schwarz-Grün Kinder, KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen nur als Kostenstellen betrachten. Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, dass eine Projektgruppe - bestehend aus den Mitgliedern des Ausschusses für Jugend und Familie und des Verwaltungsausschusses der GGZ - eingerichtet wird mit dem Ziel, für die politische Entscheidungsfindung auf Basis der Erfahrungen der GGZ eine Definition von wesentlichen Qualitätsmerkmalen in Kinderbetreuungseinrichtungen vorzunehmen. Ich bitte um Zustimmung (Applaus SPÖ). StR. Eisel-Eiselsberg zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, geschätzte Damen und Herren des Gemeinderates! Zunächst möchte ich einmal vorausschicken, dass alle Aktivitäten und Initiativen, die im Bereich Kinderbildung und Betreuung passieren und angestrebt werden, grundsätzlich vom Gedanken getragen sind, die Qualität für die uns anvertrauten Kinder, für deren Eltern, aber auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu heben und auszubauen, das ist der Grundtenor (Applaus ÖVP). In diesem Sinne haben wir Anfang dieses Jahres auch ein Kinderbildungs- und -betreuungsprogramm 2011 bis 2015 gestartet, das sich insbesondere drei Teilprojekten dieser von uns angestrebten und gewünschten Entwicklung widmet. Ein Teilprojekt behandelt den gesamten Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung inklusive Sommerbetreuung, ein weiteres Teilprojekt behandelte und behandelt noch die Qualitätsstandards und die Qualitätsentwicklung, dieses Projekt wird Ende dieses Monats abgeschlossen werden können, und ein Teilprojekt, nämlich das dem heutigen dringlichen Antrag zugrunde liegt, behandelte die zukünftige Organisationsform unserer städtischen Einrichtungen, wie wollen wir aufgestellt sein, damit wir die Herausforderung der Zukunft bestmöglich bewältigen können im Interesse der Kinder und der Eltern und letztlich der MitarbeiterInnen, wie angesprochen. Wenn ich hier im Antrag lese, aufgrund der schwer nachvollziehbaren Gewichtigung der Beurteilungskriterien, weil nur einem elitären Kreis bekannt, also das entlockt mir ja geradezu ein Lachen. Erstens einmal hat sich diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Vertretern des Präsidialamtes, des Jugendamtes, der Personalabteilung, der Finanzdirektion und der örtlichen Personalvertretung. Aber nicht nur dieser Kreis ist ein elitärer, mit Abschluss dieses Projektes wurde ganz zeitnah und unmittelbar die Stadtregierung informiert, es wurde zeitnah und unmittelbar der Jugendausschuss informiert. Also hier von einem elitären Kreis zu reden und sozusagen zu unterstellen, dass das irgendwo im letzten Kämmerchen ausgetüftelt wurde, das entbehrt tatsächlich jeder Grundlage (Applaus ÖVP). Darüber hinaus glaube ich, ist es auch sehr, sehr wichtig in dem Zusammenhang festzustellen, dass nicht nur die Kriterien selbst, sondern auch die Gewichtung dieser Kriterien in der Arbeitsgruppe vorgenommen wurde und jeweils einstimmig beschlossen wurde. Da hat nicht die Politik mitgesprochen, da hat die erwähnte Arbeitsgruppe allein und selbstbestimmt entschieden. Und eines ist ganz wesentlich, alle diese drei Teilprojekte, sofern erforderlich, weil bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätsstandards verhält es sich natürlich anders, sind Ergebnisse offen beauftragt worden, das heißt, wir haben uns seitens der Politik nichts anderes gewünscht, als dass Expertinnen und Experten Entscheidungsgrundlagen aufbereiten und das haben sie getan. Die Entscheidungen sind tatsächlich noch nicht gefallen und wenn es einen Vergleich gibt zum GGZ und richtigerweise festgestellt wird, dass im Vorjahr eine Überprüfung ergeben hat, dass bei der GGZ oder bei den GGZ der Eigenbetrieb der GmbH vorzuziehen ist, dann hat das nicht Gründe, wie sie im Antrag erwähnt werden, weil da die Kontinuität, Qualität, Patientenbetreuung im Vordergrund standen, sondern unter anderem, weil den GGZ eine GmbH mehr Kosten verursachen würde aus steuerlichen Gründen, aus Lohn-Nebenkostenbestandteilen, nur durch eine optimierte steuerliche Situation, nur mit erhöhtem administrativen Aufwand im Rechnungswesen nachbilden hätte können, weil es eben Besonderheiten gibt in diesem Bereich und Spezialregelungen in der USt-Verrechnung und Vergütung im Gesundheitswesen. Und ein kleiner Hinweis sei mir auch erlaubt in Bezug auf Personalkosten, weil jetzt unterstellt wird, wir streben eine GmbH an, nur um auf Kosten unserer MitarbeiterInnen zu sparen und Arbeitsplätze in Gefahr zu bringen, was ja auch jeder Grundlage entbehrt. Ein Umstieg bei der GGZ auf marktkonformes Gehaltsschema ist schon realisiert, also etwas, was uns jetzt unterstellt wird, was wir bei der Kinderbetreuungs-GmbH oder wie immer das heißen soll oder jemals heißen wird, das hat bei den GGZ schon stattgefunden. Ich fasse zusammen: Es war ein ergebnisoffener sehr transparenter Prozess und Stadtregierung und Fachausschuss wurden informiert, umfassend informiert mit allen Grundlagen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben. Wenn nicht alle Mitglieder des SPÖ-Klubs diese Information erhalten haben, dann darf man das wirklich nicht uns vorwerfen. Zweitens, wenn dieser ergebnisoffene Prozess nunmehr eine Präferenz für eine GmbH ergibt gegenüber dem Status quo, gegenüber einem Eigenbetrieb oder gegenüber einem P.P.P.-Modell, dann ist das so, dann ist das eine Entscheidungsgrundlage, die jetzt vorliegt und wenn es eine demokratische Mehrheit gibt, die in die Richtung geht, die sagt, ja wir möchten das umsetzen, dann wird die Empfehlung natürlich auch sein, dass die Definition von Qualitätsmerkmalen eine ganz wesentliche Aufgabenstellung in dem Zusammenhang zeigen wird. So ein Auftrag liegt aber noch nicht vor, weshalb ich auch wirklich nicht nachvollziehen könnte, aber auch aus den sachlichen Gründen, die ich jetzt erwähnt habe, warum wir jetzt zum derzeitigen Zeitpunkt eine Projektgruppe einrichten sollten und darum werden wir der Dringlichkeit und dem Inhalt nicht zustimmen. Aber eine Bitte habe ich zuguterletzt an die SPÖ, aber insbesondere auch an die Gewerkschaft, bitte schüren Sie nicht permanent Sorgen und Ängste bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und beenden sie dieses unwürdige Spiel (Applaus ÖVP). Wenn wir einen sehr transparenten Prozess gestartet haben, unter Einbindung unserer Personalvertretung vor Ort, unter Einbindung vom Herrn Wirtl und Herrn Suppan als Zentralbetriebsratsvorsitzender, als oberster Personalvertreter, wenn wir das so transparent machen und ich dann laufend in Zeitungen der Gewerkschaftern Berichte lese, die jeder Grundlage entbehren und die wirklich nur Ängste schüren, wenn dann solche Artikel erscheinen mit einem Bild von einer Kindergartengruppe, wo Schwarz/Grün durchgestrichen ist, dann wird es mir ein bisschen schlecht. Ich lehne es ab, dass Menschen überhaupt durchgestrichen werden, aber jetzt streicht ihr die Kinder auch noch durch und das ist einfach unwürdig (Applaus ÖVP). Ein letzter Satz, ich bin sehr eifrig in unseren Einrichtungen unterwegs und ernte für vieles, was das Jugendamt leistet in Richtung unserer Einrichtungen viel Zustimmung und Lob, aber ich verbringe sehr viel Zeit damit, mit unseren MitarbeiterInnen darüber zu reden, was immer wieder aufbricht, weil manche glauben, als solchen Prozess politisches Kleingeld ernten zu können, bitte beenden Sie das (Applaus ÖVP). GR. Baumann: Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist die gute Möglichkeit, bei diesem Antrag auch Position zu beziehen zum Prüfauftrag überhaupt. Vielleicht zur Ausgangssituation, in den letzten zehn Jahren oder vielleicht sogar noch länger, ich kann das nach hinten gar nicht so verfolgen, wurde der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, sowohl der Krippen wie auch der Kindergärten, ausschließlich von privaten Trägern gemacht hier in Graz, das ist ein Zustand, eine Entwicklung, die mir oder die uns Grünen nicht passt. Wenn Sie sich erinnern können an die Diskussion über Prohaskagasse und Schönbrunngasse, wenn wir Grüne uns da oder wenn ich mich nicht so stark gemacht hätte, dass diese von der Stadt gebauten, von der GBG gebauten Einrichtungen nicht städtisch geführt wären, wären diese ähnlich wie am Anfang dieser Periode, wo man das noch nicht so gekneisst haben, in der Ghegagasse privat vergeben worden an einen privaten Betreiber, das ist die Ausgangssituation, deswegen haben wir von Seiten der Grünen diesem Prüfauftrag zugestimmt und diese drei Punkte des Prüfauftrages, nämlich erstens: Qualitätssicherung, Qualitätsausbau von Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen für alle Grazer Kindergärten, nämlich auch für die privaten Kindergärten da einen Schwerpunkt hinzusetzen. Sie wissen genau, dass im letzten halben Jahr diese Treffen stattgefunden haben und erstmalig auf Augenhöhe von privaten Kindergärten und von städtischen Einrichtungen an Qualitätskriterien gearbeitet worden ist. Das ist ein Erfolg, der im Rahmen dieses Prüfauftrages passiert ist. Zum dritten Teil des Prüfauftrages, wo es um die Situation der Horte und von meiner Sicht her um die Absicherung der städtischen Horte gegangen ist, können wir diesen Prüfauftrag 1 : 1 so übernehmen, weil die Idee, nämlich die Hortpädagogik und die Hortbetreuung ersatzlos durch die Nachmittagsbetreuung in den Schulen zu ersetzen, weder im Prüfauftrag noch dann im Ergebnis sichtbar geworden ist, ganz im Gegenteil, die städtischen Einrichtungen werden für lange Zeit, wenn wir diesem Prüfauftrag nachgehen und dem Ergebnis nachgehen, gesichert werden. Ausgangspunkt Nummer drei, nämlich der Prüfauftrag zu einer neuen Gesellschaftsform, zu einer Form, wo die städtischen Einrichtungen organisiert sind. Ich denke, dass es sehr wohl notwendig ist, die städtischen Kindergärten und Kinderkrippen in eine neue Organisationsform zu bringen, um auch wiederum bei Ausbau und bei Angeboten, wie zum Beispiel auf der Technik, Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen, die an der Technik eröffnet worden sind, als Stadt überhaupt wieder mitbieten zu können, wieder ein Player sein zu können bei Einrichtungen, das ist in den letzten zehn Jahren nicht passiert, auch unter Tatjana Kaltenbeck hat es keinen Ausbau gegeben, es gibt auch nach Rückfrage im Jugendamt keine, hat es bis vor kurzem keine Konzepte diesbezüglich gegeben. Der Ausbau auf privater Basis mit privaten Organisationen ist nicht ein Weg, den wir als Grüne gehen wollen. Ich kann jetzt nicht alles bringen, aber ich bin dir dankbar, wollen Sie noch was hören oder nicht zu dieser Position…? Allgemeines Nein. GR. Baumann: Ich glaube, das ist nicht uninteressant. Wir… Zwischenruf Grosz: Redezeit. GR. Baumann: Schade, dass ich den wichtigsten Satz, den ich jetzt sagen wollte, nicht mehr anbringen kann. Ich glaube aber, dass so eine Arbeitsgruppe nicht der ideale Weg ist und wir haben auch schon im Vorfeld geredet, um …. Bgm.-Stvin. Rücker: Bitte an die Redezeit möchte ich dich auch erinnern, es ist vorbei. GR. Baumann: Um dieses Thema zu bewerten und ich bin froh, dass wir heute erstmals die Diskussion hier im Gemeinderat eröffnen und ich möchte Sie auch alle einladen im Namen der Vorsitzenden des Familienausschusses, am 28. November zu einer weiteren Diskussion im Familienausschuss zu kommen. Dankeschön (Applaus Grüne). GRin. Maga Taberhofer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht erstaunen, wenn wir als KPÖ sagen, die optimale Organisationsform für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt darin, dass wir dafür plädieren, dass sie im Eigentum der Stadt verbleiben müssen. Es gibt viele Erfahrungen diesbezüglich, was Qualitätsstandard anbelangt, was Garantie an Qualifikation der KindergartenpädagogInnen anbelangt und das wollen wir hier noch einmal verstärkt einbringen. Kinderkrippen und Kindergärten sind Einrichtungen elementarer Bildung, auf die jedes Kind in unserer Stadt einen Anspruch haben soll und wir glauben, dass Qualität und optimale Betreuung durch qualifizierte KindergartenpädagogInnen bei den städtischen Kindereinrichtungen gegeben ist und es gibt Erfahrungswerte leider, dass im privaten Kinderbetreuungsbereich man zwar nicht davon ausgehen darf, dass die jetzt, um ein Schwarz-/Weiß-Bild zu skizzieren, gar keine Qualitätsstandards in der Betreuung einbringen würden, da gibt es durchaus Bemühungen, aber eines ist auf alle Fälle sehr klar, das Kosten-Nutz-Rechnung bei den Privaten im Vordergrund steht und dass das sehr wohl sich manchmal im negativen Sinne auswirkt auf Qualität, auf Gruppengröße, aber, worauf ich auch hinweisen möchte, auf Beschäftigungsverhältnisse und letztendlich eben dann auch die Entlohnung. Und ich glaube, dass wir als Stadt ein Vorzeigebetrieb, also Vorzeigerolle haben müssen und weiterhin sollen, städtische Kindereinrichtungen zu Qualitätsstandards, die man durchaus diskutieren kann und optimieren und weiterentwickeln kann, also dass das für uns ganz entscheidend ist und wir werden der Dringlichkeit auf alle Fälle zustimmen. Die Diskussion ist durchaus ein wichtiger Punkt und soll geführt werden aus unserer Sicht (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Ulrike Taberhofer, wenn du jetzt gemeint hast, dass nur private Anbieter einer Kosten-Nutzen-Relation sozusagen unterliegen, dann täuscht du dich gewaltig, weil das macht nämlich jeder Betrieb und das muss auch ein städtischer Kindergarten machen und die Hoffnung ist, wenn ich deinen Worten folge, dass in den städtischen Kindergärten die Kosten-Nutzen-Relation besonders gut ist. Aber ich glaube, dass gerade dieses Thema eigentlich kein guter Platz ist für eine Ideologiedebatte, auch vom Kollegen angezettelt nicht, der meint, auch Privat ist gaga, Privat hat sich nicht bewährt, ich könnte zahlreiche Beispiele aus dem persönlichen Umfeld nennen, wo Eltern und Kinder sehr froh waren, in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen Leistungen auch wahrgenommen zu haben… Zwischenruf GR. Baumann: Hast du mir jetzt vorher zugehört? GR. Mag. Mariacher: Da habe ich zugehört und ich habe auch dem Herrn Stadtrat Eisel-Eiselsberg zugehört, dass man sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensiv damit beschäftigt hat, welche Qualität will man in Zukunft wirklich anbieten, welche Kriterien, wie gewichtet man das usw. Das ist, glaube ich, im Rahmen eines Evaluierungsprozesses von Zeit zu Zeit absolut notwendig. Und ich glaube, diesen abgewogenen Leistungskatalog zu erstellen, das ist, glaube ich, die Grundlage dessen, dass man sagt, auch unter dem Gesichtspunkt, was leistbar ist, natürlich im Hintergrund, was ist natürlich bei der Kinderbetreuung, Erziehung, frühpädagogischen Unterrichtes genauso wie beim Thema Gesundheit, dass man natürlich das Maximum auch noch steigern kann, dass der Deckel nach oben natürlich immer offen ist. Ich denke daher, dass ein gesundes, realistisches und gutes, förderndes Leistungsangebot die Basis ist und auf Basis dessen soll man dann schauen, wie man diese Leistung wirklich günstig entweder mit eigenen Mitarbeitern erzielen kann oder Private ersuchen, ein passendes Angebot zu legen. Aber eine Sache ist natürlich auch noch entscheidend, nämlich die Öffnungszeiten der Kindergärten, die über die Qualität hinausgehen. Nicht jeder private Kindergarten bietet die Öffnungszeiten an, die wir auch wirklich brauchen, also auch das ist in die Betrachtung reinzunehmen. Daher zum Antrag selbst, Dringlichkeit aus meiner Sicht momentan nein, aber vom Antrag her, dass man sich weiterhin Gedanken macht, stehe ich auch positiv gegenüber. Danke. GRin. Haas-Wippel: Vielleicht fange ich gleich in der gegengesetzten Reihenfolge an. Zu dir, lieber Kollege Mariacher, du sagst, dass in den Raum gestellt wurde, Qualität ist gaga von privaten Anbietern, ich möchte jetzt darauf gar nicht Bezug nehmen, ich warne nur davor, dass in Kinderbetreuungsbereich das Gleiche passiert wie im Pflegewohnheimbereich. Im Pflegewohnheimbereich wurde vor vielen Jahren, 15 Jahren, der Bereich der Pflegeheime privatisiert mit der Intention, es günstiger zu machen. Wie schaut es heute aus? Wir haben in der Steiermark die höchste Dichte an privaten Pflegeheimbetreibern und haben einen der höchsten Tagsätze, wir liegen im Österreichvergleich an dritter Stelle und ich glaube, der Herr Stadtrat Rüsch gibt mir da Recht, dass die Aufnahmen im stationären Bereich sehr stark steigen. Ich denke an das Jahr 2010, da sind die Tagsatzkosten fast um 10 % gestiegen, obwohl wir nachweisen können, in den öffentlichen Einrichtungen wir hätten nur drei Prozent gebraucht, obwohl wir ein besseres Lohnschema haben und obwohl wir mehr an qualifizierten Kräften haben, quantitativ, wie auch qualitativ. Und da habe ich die Sorge, dass sich das auch im Kinderbetreuungsbereich so entwickeln wird in Zukunft, das eine. Zur Ulli Taberhofer muss ich sagen, ich gehe mit dir mit allem d’accord, Qualitätsstandards sind wichtig, aber genau diese Qualitätsstandards sind in dem Bericht nicht drinnen. Im Prüfbericht, der mir vorliegt, denn du mir dankenswerterweise gestern noch geschickt hast, und das war meine Abendlektüre, ist null über Qualität drinnen. Zwischenruf StR. Eisel-Eiselsberg: Weil es ein anderes Teilprojekt ist. GRin. Haas-Wippel: Ja, aber man kann nicht schon vorher präjudizieren, es ist die beste Form eine GesmbH, wenn man das wichtigste Kriterium in einer Kinderbetreuungseinrichtung, nämlich die Qualität, nicht berücksichtigt. Ich kann ja nicht vorher anfangen, das Pferd beim Schwanz anfangen zu zäumen, das geht nicht. Zuerst ist es wesentlich, welche Qualitätskriterien gibt es, welche Standards gibt es und dann muss ich schauen, welche Betreuungsform soll es werden, und jetzt ist mir auch klar, warum in einer Organisation wie dem Magistrat bei einer Überprüfung ganz unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Bei den GGZ war immer von Anfang an die Qualität ein Thema, ein wesentliches gewichtetes Qualitätskriterium, da hat es eigene Indikatoren gegeben in der Ergebnisqualität und dann kommt man zum anderen Ergebnis und ich verstehe nicht, warum man Angst hat vor einer Arbeitsgruppe, einer Projektgruppe. Je besser der politische Diskurs geführt wird und wenn man von Best-Practice-Modellen lernen kann, die sich schon 12 Jahre bewährt haben, warum verwehrt man sich dagegen? Ich verstehe es nicht. Außer, man sagt wirklich, wir können uns mit denen nicht vergleichen mit den GGZ, weil dort ist die Qualität ein Kriterium und bei uns nicht. Ich bin aber sehr neugierig, ich habe gehört, es wird präsentiert die Qualitätsindikatoren, die werden im November entsprechend präsentiert und dann fragt man sich wirklich, ob man nicht dann erst über die Betriebsform redet und nicht umgekehrt, und ich habe wirklich das Gefühl, und da nehme ich ein Zitat aus dem Geschäftsbericht aus dem Amt für Jugend und Familie, da steht drinnen: „Kinder sind Augen, die sehen, wofür wir schon längst blind geworden sind.“ Und ich glaube, dass man auch bei diesem Projekt schon blind geworden ist (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Übertragungswohnbau: Vorbehaltsflächen im Grazer Osten GRin. Maga Bauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Maga Bauer: Werte Kolleginnen, werte Kollegen! In meinem Antrag geht es darum, dass wir uns in der Stadt fit machen für die zukünftigen Herausforderungen, nämlich für die Herausforderungen, sozialen Wohnbau in der Stadt zu ermöglichen und zu gestalten. Es kann nicht sein, dass wir der Bevölkerungszuzug geschehen lassen und so nicht reagieren, wir können natürlich reagieren, Grundstücke ankaufen, aber wir haben ein wesentliches Instrument, das ist auch die Planung über die Raumordnung (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Kostengünstige Zurverfügungstellung von Wohnraum über die Stadt, ob durch sozialen Wohnbau, ist ein wesentliches Instrument, nämlich auch dahingehend, dass es nicht eine Konzentration auf kleinem Raum sein kann, dass alle Wohnbauten sich ganz nahe aneinander befinden, sondern die Stadt ist groß, die Stadt ist weit, es gibt viele Möglichkeiten, das zu gestalten. Auch wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, das vielleicht nicht prioritär klassifizieren und meinen Worten wenig Aufmerksamkeit schenken, ist es dennoch ein wesentlicher Punkt für unsere Stadtentwicklung, Herr Kollege Grosz, und wir wollen diese Wohnungsentwicklung nicht dem freien Markt überlassen. Wir haben auch einige Beispiele dahingehend gesehen, wo es Probleme gibt, so quasi Restlgrundstücke, die niemand sonst mag oder die dann so passen, werden für den sozialen Wohnbau angeboten oder zur Verfügung gestellt oder angenommen. Wir haben auch die Probleme dahingehend gesehen, dass die Stadt Graz selbst nicht aktiv sein kann, weil ja über das Land die Förderungskontingente den Wohnbauträgern zugewiesen sind. Ich denke, es ist auch wichtig für die Integration, für die Menschen, die in dieser Stadt leben, dass wir auch eine geordnete Verteilung, Zuordnung von Kindern mit entsprechenden Herausforderungen haben und dies auch so zur Verfügung stellen. Ich würde mir das auch wünschen, dass der Wohnungsausschuss nicht nur so die Wohnungsverteilung abwinkt, deswegen möchte ich auch hier den Antrag stellen, dass sich der Wohnungsausschuss intensiv über die Wohnungszurverfügungstellung und Wohnungsentwicklung unterhält. Das geht aber auch unter Einbindung der anderen Fachausschüsse, natürlich weil es auch ein Raumordnungsinstrument ist, ist es auch wesentlich, den Stadt-, Verkehrs- und Grünraumausschuss anzusprechen. Ich stelle somit den d r i n g l i c h e n A n t r a g , eine Projektgruppe der genannten Ausschüsse unter Einbindung des Liegenschaftsausschusses einzurichten, um die Vorbehaltsflächen für die Übertragungswohnbauprojekte im Stadtgebiet von Graz zu analysieren und dies im neuen Flächenwidmungsplan mitzuberücksichtigen beziehungsweise einen Bericht darüber zu erarbeiten. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin vor meiner Zeit, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, ich denke, es ist ein wesentlicher Punkt für unsere Stadtentwicklung, appelliere an Sie nochmals, auch hier der Dringlichkeit zuzustimmen, dass die Arbeitsgruppen hier ihre Arbeit aufnehmen können. Danke (Applaus SPÖ). StRin. Kahr zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Susanne! Ich möchte den Appell von der Susanne aufgreifen an Sie, auch wenn es schon spät ist und heute schon lange die Sitzung ist, trotzdem diesem Dringlichkeitsantrag eine Aufmerksamkeit zu schenken. Er behandelt nämlich ein Thema, das tatsächlich in unserer Stadt zu den wichtigsten zählt. Wie wir nämlich künftighin noch mehr leistbaren Wohnraum für unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen anbieten können. Und gleich vorneweg, ich spreche hier gleich für meine Fraktion, wir werden natürlich der Dringlichkeit und auch dem Antrag zustimmen, weil der Inhalt und auch der Antrag selbst Sinn machen, er eine Forderung der KPÖ schon, glaube ich, seit drei, vier Gemeinderatsperioden unterstreicht. Die Kollegen und Kolleginnen, die schon länger hier sind, wissen, dass es in vergangenen Stadtentwicklungskonzepten, auch schon unter Edegger beginnend, immer wieder Vorbehaltsflächen auch für die Errichtung von Gemeindewohnungen gegeben hat. Das Wichtige in diesem Antrag ist, und das möchte ich unterstreichen, es nützt eben nicht, nur diese Vorbehaltsflächen festzuschreiben, sondern man muss sich auch gleichzeitig Gedanken machen, wie kann man auch das nötige Geld bereitstellen, um sie zu konsumieren. Weil in der Vergangenheit war es dann immer so, dass dann Grundstücke, wenn die Entscheidung angestanden ist, sie zu konsumieren, dann die Stadt das nötige Geld nicht gehabt hat und ich kann nur sagen, mir tut das persönlich leid, weil erst in der letzten Gemeinderatsperiode ein ganz tolles Grundstück, das auch von den Kosten her durchaus tragbar gewesen wäre, in Geidorf leider eben dann nicht konsumiert worden ist, sondern die Entscheidung dann gefallen ist in der GBG, sie einem Privaten zu verkaufen, das ist leider dort in diesem Aufsichtsrat auch einstimmig so angenommen worden und ich möchte auch nur an eines erinnern, um einfach ein bisschen in Erinnerung zu rufen, wie man in der Vergangenheit umgegangen ist damit. Es hat lediglich in den letzten beiden Gemeinderatsperioden zwei Entscheidungen gegeben, um Grundstücke anzukaufen für die Errichtung von Gemeindewohnungen. Insofern ist das ein Riesenfortschritt, dass es in dieser Gemeinderatsperiode zumindest die Sicherung für 500 Gemeindewohnungen gibt, wobei man dazusagen muss, wie schwierig, und da muss man auch einmal ein bisschen sich unser eigenes Stadtplanungsreferat anschauen vom Grundstücksankauf bis zu dem Punkt, wo die Wohnungen übergeben werden können, wie lange das bei uns dauert, das ist eigentlich haarsträubend und es hat erst in den letzten Wochen am Wohnbautisch diesbezüglich eine Diskussion gegeben, dass das nirgends so lange dauert wie bei uns in der Stadt Graz. Einen Punkt möchte ich bei allem, was die Susanne hier richtig angesprochen hat, aber trotzdem ins richtige Lot stellen, weil hier der Grazer Osten angesprochen ist. Das kann man natürlich so fixieren, wichtig ist aber natürlich, dass genauso in Andritz, in Mariatrost, wir haben ja jetzt zum Beispiel zwei Wohnbauvorhaben, die in Mariatrost sind, im Februar wird ein Grundstück angekauft werden in St. Peter, aber wenn man sich den Westen jetzt von Graz anschaut, weil hier erwähnt wird mit Ghettoisierung und Hummelkaserne, für den Ankauf der Hummelkaserne, Gott sei Dank, haben wir das gemacht, immerhin haben über 10.000 Grazer dieses Anliegen unterstützt und die Sicherung dieses Grundstückes bewirkt auch, dass man Gott sei Dank ein Pflegeheim dort errichten können und 90 Gemeindewohnungen, und wenn man hier die Gemeindewohnungen, die es jetzt dort schon gibt, plus die 90 von einer Ghettoisierung spricht, das ist ja ein kleiner Prozentsatz an Wohnungen, der insgesamt in Grazer Westen… Bgm.-Stvin. Rücker: Frau Stadträtin, ich muss dich auch an deine Redezeit erinnern. StRin. Kahr: Ja, ich rede eh nicht so oft. Aber das ist mir wirklich wichtig, nein, das möchte ich nämlich sagen, weil das immer wieder in den Zeitungen kolportiert wird, dass sozusagen die Gemeindewohnungen dazu beitragen, dass durch unsere Bewohner der MigrantInnenanteil so hoch wäre. Er beträgt 14 %, und dadurch sozusagen in den Schulen, Kindergärten und Krabbelstuben der Anteil an Migrantenkindern so hoch sind, das ist, wenn Sie bedenken, dass 8 % im Mietbereich sozusagen nur Gemeindewohnungen sind, so gesehen eigentlich ein Scherz. Ansonsten ja zu diesem Dringlichkeitsantrag, ja zum Inhalt, wobei die Federführung und die Einladung, nachdem es um den Flächenwidmungsplan geht, normalerweise das Stadtplanungsamt, also der Herr Bürgermeister, einladen möchte, ich mache das aber auch selbst gerne, das ist mir kein Problem (Applaus KPÖ). GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Antragstellerin! Also dieser Antrag jetzt als dringlichen Antrag zu formulieren, ist schon etwas, wenn ich das unter Anführungszeichen sagen darf, „etwas spät kommend“. Wir beschäftigen uns seit zwei Jahren mit dem Stadtentwicklungskonzept und parallel dazu mit dem Flächenwidmungsplan, wo ja das Stadtentwicklungskonzept ja aufgrund des Verordnungscharakters in Zukunft über den Entwicklungsplan einen großen Einfluss bereits vorausschauend auf den Flächenwidmungsplan hat. Seit zwei Jahren gibt es die Möglichkeit über die Raumordnungssprecher und die Damen und Herren, die vielleicht im Hintergrund die Ideen einbringen, hier in der Diskussion des Stadtentwicklungskonzeptes das einzubringen. Jetzt, nach zwei Jahren, wo praktisch das Stadtentwicklungskonzept weitestgehend fertiggestellt ist, kommt jetzt der Antrag, Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan auszuweisen. Das geht gar nicht so ohne weiters, weil das örtliche Konzept eine Voraussetzung für die Ausweisung von Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan ist. Also das heißt, ich bitte wirklich um Verständnis, dass wir diesem Antrag jetzt in der jetzigen Form nicht zustimmen können, weil das völlig kontraproduktiv ist. Wir können im Flächenwidmungsplan tatsächlich noch versuchen, Vorbehaltsflächen einzutragen, ich bitte auch um Korrektur deiner Aussage, es ist eigentlich bislang kaum Usus in der Stadt gewesen, Vorbehaltsflächen für den Gemeindewohnbau sozusagen pro Futuro in den Flächenwidmungsplan einzubinden, das war nicht der Fall und zwar aus folgenden Gründen, ich begründe das tatsächlich: Das Raumordnungsgesetz 2010 sieht Vorbehaltsflächen als Bauland-, und jetzt bitte aufpassen, Baulandmobilisierungsmaßnahme vor, das ist in jenen Gemeinden natürlich zweckmäßig, wo ansonsten kein geeigneten Flächen zu erwerben sind. In der Stadt Graz ist ja das überhaupt nicht der Fall, dass man keine Flächen erwerben kann, also das heißt, dieses Instrument hier anzuwenden, ist auch aus fachlicher Sicht, aus meiner Sicht, nicht notwendig und jetzt eine extra Arbeitsgruppe einzurichten, wo wir uns seit zwei Jahren intensiv mit Stadtentwicklung und Flächenwidmungsplanausweisungen auseinandersetzen mit allen Beteiligten, die sich dafür auch interessieren, deshalb lehnen wir die Dringlichkeit dieses Antrages zum jetzigen Zeitpunkt ab. Der Inhalt im Flächenwidmungsplan dafür vorzusehen, das müssten wir erst einmal prüfen, weil das bislang nicht Usus war (Applaus ÖVP). GRin. Maga Bauer: Ja, Herr Kollege, es ist spät kommend, kritisierst du, das mag aus deiner Perspektive richtig sein. Es ist aber dennoch eine Aufgabe, die wir jederzeit wahrnehmen können und aufgreifen können. Und ganz ehrlich, ich habe es vor zwei Jahren nicht gewusst und ich bin erst jetzt im Raumordnungsgesetz und über die Debatte rund um die Wohnungsvergaben und -errichtung dazugekommen. Du kannst mir das jetzt persönlich vorwerfen, dass ich vor zwei Jahren noch nicht allwissend war, aber das nehme ich gerne auf mich. Aber Sache ist, dass es jederzeit ein Thema beziehungsweise auch für Graz ist und es ist nie zu spät zu beginnen. Also, Herr Kollege, von meiner Perspektive deiner Ausführungen kann ich in diesem Sinne nicht folgen. Du kannst auch gerne den Inhalt prüfen, dann kann ich das jetzt wieder zurückgeben. Du bist lange Raumordnungssprecher, wenn du weißt, müsstest du auch wissen, wie es um den Inhalt bestellt ist. Es ist relativ einfach, man kann das über STEK als Vorbehaltsflächen aufnehmen und dann in den Flächenwidmungsplan übernehmen, also der Zugang ist jedenfalls gegeben. Faktum ist, dass wir dringend weiteren und vermehrten sozialen Wohnbau brauchen und dass wir es nicht dem freien Markt und dem Zufall überlassen wollen, das ist natürlich ein anderer Zugang, den ihr tendenziell habt, weil ihr ja sagt, über Privatverträge können wir alles regeln, aber auf der städtischen Ebene haben wir einen sehr guten Zugang und das ist das Planungsinstrument. Sehr geehrte Frau Stadträtin Kahr, danke auch von deiner Seite für die Unterstützung, ich denke, dass es in Zukunft durchaus konforme Wege geben kann, auch was hinsichtlich der Förderung, der Förderungsausrichtung, die auf uns noch zukommen kann. Es wird nicht alles so bleiben, wie es ist, deshalb gilt es, Vorsorge zu treffen, schade an die ÖVP, dass sie bei der Vorsorge nicht mitmacht (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Evaluierung der Grazer Baumschutzverordnung GRin. Maga Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Maga Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meinem Antrag geht es auch um ein Thema, das vielen Grazerinnen und Grazern sehr wichtig ist, nämlich um das Thema Bäume, und zwar geht es konkret um eine Evaluierung der Grazer Baumschutzverordnung. Wir haben in Graz das Glück, dass wir sehr viel Grünraum haben mit sehr schönem Baumbestand, der allerdings auch sehr oft in Gefahr ist. Ich muss Ihnen nicht sagen, wie wichtig Bäume und Grünraum für die Lebensqualität für das Kleinklima, für die Stadtökologie sind. Wir haben in Graz eine Baumschutzverordnung, mit der der Baumbestand innerhalb der Baumschutzzone auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt ist. Es ist konkret so, dass wer auf seinem Privatgrundstück innerhalb der Baumschutzzone Fällungen vornehmen will beziehungsweise wer bei einem Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet Bäume entfernen will, das auch anzeigen muss bei der Abteilung für Grünraum und Gewässer und auf Basis der Unterlagen von der Behörde eine Prüfung erfolgt und diese Fällung nur mit Genehmigung stattfinden darf. Sie alle wissen aus den Medien, dass es immer wieder Berichte gibt über Baumfällungen, die dann große Aufregung bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen. Letztes Beispiel war die Fällung eines Baumes am Glacis, das war ein Götterbaum, über 100 Jahre alt, wo die Menschen schwer verstehen konnten, warum dieser Baum gefällt werden muss. Ein besonderes Problem ist natürlich die Entfernung alten Baumbestandes bei Bauvorhaben, auch deshalb, weil in der Öffentlichkeit manchmal auch der Eindruck entsteht, dass hier sehr leichtfertig und ohne den Versuch durch eine ökologische Begleitplanung, durch den Einsatz eines Wurzelvorhanges, mit dem man die Wurzeln sehr gut schützen kann, Bäume geopfert werden. Um zu gewährleisten, dass der Baumbestand gesichert bleibt, ist neben der Baumpflege und den Neupflanzungen auch zu gewährleisten, dass die Fällung von Bäumen nur in sehr gut begründeten Fällen und nur bei absoluter Notwendigkeit durch die Behörde genehmigt wird. Um dies sicherzustellen, ist eine objektive Erhebung der Genehmigungspraxis auf Grundlage der Schutzbestimmungen der Grazer Baumverordnung notwendig. Daher stelle ich seitens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der zuständige Stadtsenatsreferent, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, wird ersucht, eine Evaluierung des Vollzugs der Grazer Baumschutzverordnung in den letzten fünf Jahren zu veranlassen und in der Gemeinderatssitzung im März 2012 einen Bericht vorzulegen. Im Rahmen einer solchen Evaluierung sind insbesondere folgende Daten zu erheben: 1.) Wie viele Fällungsgenehmigungen wurden erteilt? 2) Wie viele Anträge auf Baumfällung wurden abgelehnt? 3) Wurden die Besonderheiten wie zum Beispiel Alter oder auch Art der Bäume bei der Genehmigung berücksichtigt? 4) Wurden AnrainerInnen-Interessen beachtet? 5) In wie vielen Fällen wurden Umplanungen von Bauvorhaben zum Schutz des Baumbestandes vorgeschrieben? 6) Wurde in allen Fällen, in denen Baumfällungen genehmigt wurden, auch entsprechende Ersatzpflanzungen vorgeschrieben und wurde deren Durchführung in allen Fällen überprüft? 7) Wie viele Verfahren wurden wegen illegaler Baumfällungen von der zuständigen Behörde eingeleitet? 8) Wurde Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf illegale Baumfällungen nachgegangen und wenn ja wie oft? 9) Wie oft und in welcher Höhe wurden Strafen für das illegale Fällen von Bäumen verhängt? Es würde mich sehr freuen, wenn dieser Antrag breite Zustimmung findet (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf: Liebe Kollegin Andrea, ich kann dir natürlich den Wunsch nach einem Dringlichen nicht ganz absprechen, aber es ist tatsächlich so, dass man der Dringlichkeit unter Vorbehalt vielleicht zustimmen könnte, aber ich werde alle neun Fragen jetzt gleich beantworten, ist dir das recht? Also ich würde alle neun Fragen jetzt beantworten und zwar das lässt sich relativ leicht erheben. Wie viele Fällungsgenehmigungen wurden erteilt? Ich sage es ganz schnell, damit ich in der Redezeit durchkomme, es ist 2011 1.174, 2010 1.098, 2009 waren 1.124 Baumfällungen, das Jahr 2008/2007 könnte ich auch zitieren. Dann zu zweitens: Wie viele Anträge auf Baumfällungen wurden abgelehnt? Jetzt fange ich wieder mit 2011 an, das waren 42, 2010 33, 2009 143 usw., usw. Zu drittens: Wurden die Besonderheiten der Bäume bei der Genehmigung berücksichtigt? Laut Aussage der Abteilung für Grünraum: ja. Zu viertens: Wurden AnrainerInnen-Interessen betrachtet? Grundsätzlich nein, da es für AnrainerInnen in dem Verfahren nach dem Grazer Baumschutzverordnung keine Parteienstellung gibt, das muss man auch wissen. Es ist ein Einparteienverfahren. In Einzelfällen können jedoch sehr wohl auch öffentliche Interessen, das ist entscheidend, zum Beispiel Sicherheitsfragen auf Nachbargrundstücken usw. auch eigentumsrechtliche Interessen, Schäden auf Nachbarliegenschaften Berücksichtigung finden. Zu fünftens: In wie vielen Fällen wurden Umplanungen von Bauvorhaben zum Schutz des Baumbestandes vorgeschrieben? Diese Fälle, und das muss man jetzt auch zugeben, sind statistisch nicht erfasst. Es wird auch schwierig sein, diese Zahl zu nennen. Speziell bei großen Bauvorhaben und öffentlichen Planungs- und Beauftragungsbauten finden laufend Abstimmungen mit Adaptierungen der Bebauung und der Grundstücksnutzungen statt. Zu sechstens: Also ich werde es nicht ganz schaffen in der Zeit. Nein, es wurde nicht in allen Fällen eine Erstpflanzung vorgeschrieben, da bei einer Entfernung nach § 4 Abs. 3 lit b der Grazer Baumschutzverordnung keine Erstpflanzung vorzuschreiben ist. Das ist auch ein wichtiger Punkt, weil das kann eine vom Grundeigentümer bereits getätigte Pflanzung anerkannt werden, in manchen Fällen wird auch eine sogenannte Ausgleichsabgabe dafür vorgeschrieben, wenn eine Neupflanzung aus räumlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Ich könnte also alle neun Fragen in dieser Form beantworten, deswegen sind wir nur mit Vorbehalt für die Dringlichkeit. Danke. Bgm.-Stvin. Rücker: Darf ich nachfragen, was heißt mit Vorbehalt für die Dringlichkeit? Seid Ihr dafür oder dagegen? Für die Dringlichkeit. GR. Grosz: Wir sind Zeugen der schnellsten Umsetzung eines dringlichen Antrages geworden, bevor er noch überhaupt beschlossen worden ist. Gratuliere dem Gemeinderat Topf, der Antrag ist hinfällig, ich würde nur bitten, dass Gemeinderat Topf der Antragstellerin das schriftlich ausfertigt, weil wir sind selber auch nicht dazugekommen zum Schreiben, vielleicht allen Fraktionen eine Kopie dieser Frage, es ist umgesetzt, also ich gratuliere, so schnell habe ich noch nie in meinem Leben einen dringlichen Antrag umgesetzt gesehen, die wesentlichsten Fragen beantwortet, muss man jetzt über alle Parteigrenzen hinweg feststellen und ich würde sagen, schriftlich übermitteln und ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie vielleicht den Antrag zurückziehen, weil wir sehen jetzt keinen Grund mehr, das zu unterstützen. Wir hätten gesagt, schauen Sie, vorher habe ich noch...wir sind dafür, aber das ist jetzt unnötig, das ist jetzt eine Fleißaufgabe. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer! Auch von unserer Seite noch ein paar Sätze, auch ich kann es jetzt schnell machen, das Erste zum Formalen. Ich glaube, die Frau Kollegin hat hier die dringlichen Anträge mit der Fragestunde verwechselt, war für uns etwas seltsam ist, dass man hier neun Fragen verpacken darf im Antrag. Zweiter Punkt, warum nutzt man nicht den kurzen Weg, den Koalitionspartner einfach selbst zu fragen? Schaut so aus, als dass die Grünen mit dem Bürgermeister nicht mehr sprechen und jetzt zum Inhalt. Baumschutz ist ein wichtiges Anliegen; auch von uns hättet es natürlich eine Zustimmung gegeben, aber die Grünen sollen sich einmal selber bei der Nase nehmen, weil die Frau Vizebürgermeister geht ja mit schlechtem Beispiel voran, was Baumschutz betrifft. Genau ich zähle zwei Beispiele auf, am Sonnenfelsplatz, schöne Bäume gefällt, ich glaube, bis heute steht jetzt eine Nachpflanzung, aber der Platz ist nach wie vor abgeschlägert und kahl. Vor dem Operncafé auch sämtliche Bäume abgesägt, also sollten sich die Grünen selbst bei der Nase nehmen. Der Antrag, da schließe ich mich dem Kollegen Grosz an, ist damit hinfällig, Kollege Topf hat das wunderbar beantwortet für den Bürgermeister und damit ist, glaube ich, die Diskussion beendet (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Rajakovics: Wir haben dem Antrag, jetzt der Dringlichkeit, zugestimmt, damit wir die letzten drei Punkte auch noch beantworten können. Wenn schon, dann machen wir es fertig. Zwischenruf GR. Grosz: Erspart euch das, ihr vergeudet nur meine Lebenszeit. GR. Rajakovics: Gerald, wir ersparen den Mitarbeitern viel. Wie viele Verfahren wurden wegen illegaler Baumfällungen von der zuständigen Behörde der Abteilung für Grünraumund Gewässer eingeleitet? 2011 acht, 2010 sechs, 2009 elf, 2008 vier, 2007 acht. Wurden Hinweisen von Bürgern auf illegale Baumfällungen nachgegangen? Ja es wird jedem einzelnen Hinweis nachgegangen, die Anzahl der Hinweise ist nicht statistisch erfasst. Wie oft und in welcher Höhe wurden Strafen für das illegale Fällen von Bäumen verhängt? Diese Frage kann durch die A 10/5 nicht beantwortet werden, da das Strafausmaß durch die Abteilung 17 - Bau- und Anlagenbehörde/Strafreferat festgelegt und administriert wird. Jetzt übergebe ich den Zettel mit den Antworten auch der Kollegin und ich glaube, der Antrag selber braucht von uns dann nicht mehr unterstützt werden, weil er jetzt fertig ist. GRin. Maga Pavlovec-Meixner: Ich freue mich sehr, dass der Koalitionspartner erkannt hat, was für ein dringliches Thema das ist. Es gibt nämlich Anträge und Anfragen von mir, die sind schon sechs/sieben Monate alt, auf die habe ich noch keine Antwort, aber das Thema Baumschutz ist scheinbar der ÖVP sehr wichtig, es ist super-, superschnell gegangen. Ich freue mich auch sehr, dass ich jetzt quasi fünf Minuten, nachdem ich diesen Antrag gestellt habe, schon die Antworten in der Hand habe. Möchte mich dafür herzlich bedanken, würde aber gerne noch was sagen zum Herrn Kollegen Lohr. Es ist Ihnen schon klar, wie Medienarbeit funktioniert, nehme ich einmal an und dann sollten Sie nämlich auch wissen, dass Medien gerne über Dinge schreiben, die negativ sind, zum Beispiel, wenn Bäume gefällt werden, wie viele Bäume von den Grünen und von der Frau Vizebürgermeisterin gerettet wurden, das steht nie in den Medien, ja das sieht auch niemand, weil die ja nicht gefällt wurden und wenn Sie diesen Grundzug verstehen würden, dann würden Sie auch nicht so einen Unsinn sagen, wie Sie vorher gesagt haben. Ich bedanke mich nochmals für die rasche Antwort, die ich jetzt ganz genau lesen werde. Danke (Applaus Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 5) Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen GRin. Maga Grabe stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Maga Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt ist schon kurz vorweggenommen, es geht um einen Antrag, der Bezug nimmt auf eine Initiative (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) aus dem Jahr 2004 hier im Gemeinderat, damals initiiert vom Herrn Bürgermeister. Ein Antrag, der abzielt auf die Verantwortung, die wir in Graz, wie jede Kommune auch, haben im Bereich der Integration, nämlich, dass Integration nicht nur die Bringschuld ist, sondern auch von uns die Verantwortung oder die Verpflichtung, dass Menschen, die hier leben und eine andere Staatsbürgerschaft haben, auch keine EU-Staatsbürgerschaft haben, dass die eine Chance bekommen mitzutun, speziell jetzt hier die Chance zur politischen Partizipation. Wie erwähnt, für EU-BürgerInnen gibt es das ja schon lange, das Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Durch diese sinnvolle und gute Maßnahme ist allerdings eingeführt worden eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft für StaatsbürgerInnen, die demokratische Partizipationsmöglichkeit haben und jene, weil Nicht-EU-Mitgliedschaft, die von diesen demokratischen Mitgestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Dies stellt nicht nur ein Problem für diejenigen, die ausgeschlossen sind, dar, sondern auch für uns, wenn wir unser demokratisches Verständnis ernst nehmen, abgesehen davon, dass das eine absolut unfaire Angelegenheit ist, wenn jemand jahrelang Steuern zahlt für die Stadt, vielleicht auch ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen tätig ist, aber eben von der politischen Partizipation ausgenommen ist. Aus diesem Grund haben andere Staaten auch schon längst reagiert, also in 16 EU-Staaten ist das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige auch längst schon umgesetzt, zu den Vorreitern zählten unter anderem Dänemark, Schweden, Finnland, die das schon 1994 gemacht haben. Später kamen Belgien und Luxemburg dazu, und mittlerweile ist jetzt auch doch in den letzten Jahren in den Nachzüglerstaaten die Debatte gestartet. Also im deutschen Bundestag seit meiner Recherche seit 2007. In Graz eben, wie gesagt, bei uns seit 2004 in Wien wird auch derzeit genau diese Neugestaltung des Wahlrechtes diskutiert und der aktuelle Anlass jetzt, warum es erneut eine zusätzliche Dringlichkeit bekommt, ist, dass sich der Steiermärkische Landtag derzeit im Rahmen des Verfassungsausschusses auch wieder mit dieser Thematik befasst. Das heißt, die Stadt Graz wird daher in unserem Antrag gebeten, sich in diese aktuelle Debatte im Land einzubringen und die Wichtigkeit und die Position, die wir auch schon 2004 vertreten haben, einzubringen. Daher stelle ich den folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Bundesgesetzgeber wird seitens des Gemeinderats der Stadt Graz ersucht, das Bundes-Verfassungsgesetz in Art. 117 Abs. 2 in der Form zu ergänzen, dass den Ländern die verfassungsrechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, Nicht-EU-BürgerInnen ein kommunales Wahlrecht einzuräumen. Der Steiermärkische Landtag wird ersucht, sich beim Bundesgesetzgeber für dieses Anliegen einzusetzen. Ich hoffe auf eine ähnlich breite Zustimmung wie damals 2004, wo bis auf eine Fraktion alle einem gleich lautenden Antrag zugestimmt haben (Applaus Grüne). GR. Maga Taberhofer zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine erfolgreiche Integration setzt gleiche Rechte und Pflichten für alle Bewohner und Bewohnerinnen unserer Stadt voraus. Die Kollegin Daniela Grabe hat vorher ja betont, wie viele Menschen aus Drittstaaten in Graz nicht die Möglichkeit haben zu wählen, nämlich selbst dann nicht, wenn sie zum überwiegenden Teil seit Jahrzehnten in Graz leben, arbeiten und Steuern zahlen. Das verhindert eben nicht nur eine erfolgreiche Integration, sondern schürt aus unserer Sicht Ungleichheit und das Gefühl, BürgerInnen zweiter Klasse zu sein und deshalb fordern wir als KPÖ auch seit Jahren gleiche soziale und politische Rechte für alle, denn das kommunale Wahlrecht ist eine wichtige Möglichkeit demokratischer Teilhabe. Aus diesem Grund werden wir als KPÖ der Dringlichkeit und natürlich auch dem Inhalt zustimmen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, geschätzte Antragstellerin! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben werden, wie wir das auch schon 2004 gemacht haben. Die Begründung ist relativ einfach. Das Wahlrecht ist eines der höchsten Güter, und nicht nur das Wahlrecht, sondern die Teilnahme am politischen Prozess insgesamt, aktiv oder passiv, ist eben eines der höchsten Güter in unserer demokratischen Gesellschaft und das verschleudert man nicht einfach im Sonderabverkauf. Es sollte, wenn überhaupt, diese Möglichkeit eines Wahlrechtes am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang, das ist, glaube ich auch etwas, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Und um was, und das ist natürlich etwas, über das man unweigerlich auch nachdenkt, um was wird es den Grünen oder auch den Kommunisten hier gehen? Na klar, natürlich darum, zusätzlich Stimmen bei diversen Migrantengruppen zu erzielen. Davon gehen Sie, meiner Ansicht nach, aus. Da muss ich Ihnen aber gleich sagen, dass Sie da völlig falsch liegen und dass es sich hier um einen Irrtum handelt, denn am ehesten profitiert von diesen Wählergruppen die SPÖ in Graz mittlerweile wahrscheinlich nicht mehr und mittlerweile auch die FPÖ, wir haben überdurchschnittliche Ergebnisse bei den Serben, bei den koptischen Christen oder auch den Kroaten, aber selbstverständlich klar uneigennützig, wer es glaubt. Aber mit diesem Zugang liegen Sie falsch, das kann ich Ihnen auch ganz klar sagen. Aber was insgesamt bei dieser Debatte auch zum Schmunzeln ist, ist Ihre Begründung, die Sie auch im Antrag anführen, nämlich Nicht-EU-Bürgern eine demokratische Partizipationsmöglichkeit zu geben. Wenn man sich das anschaut, um welche Nicht-EU-Bürger sich es da auch schlussendlich handelt, dann wird man draufkommen, dass es hier vorrangig natürlich Moslems sind, wo wir wissen, dass es zumindest bei einigen Gruppen ja mit dem Demokratieverständnis nicht zum Besten bestellt ist. Ich nenne hier auch den Herrn Polizeidirektor als Zitat, der gesagt hat in dem Interview am Sonntag, wenn die Politik hier nicht entgegensteuert gegen diese teilweise auch radikalen Entwicklungen, dann haltet er das für gefährlich für unser Demokratieverständnis und er hat anscheinend auch schon prophetisch hinsichtlich dieses Antrages der Grünen gesagt, und Sie werden auch sukzessive in die politischen Vertretungen kommen. Das ist etwas, was wir von der FPÖ mit aller Kraft verhindern werden und auch versuchen werden zu verhindern (Applaus FPÖ). Und noch ein Thema, weil Sie das auch vorher angesprochen haben. Wenn man sich insgesamt die Wahlbeteiligung anschaut in dieser Stadt, steht es ja auch damit nicht zum Besten, aber wenn man sich insbesondere die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum Migrantenbeirat anschaut, die nämlich nur 10 % betragen hat, dann trägt diese Maßnahme mit Sicherheit nicht zur Wahlbeteiligung insgesamt bei. Also ganz klar, wir Freiheitliche lehnen diesen Antrag in Dringlichkeit und Inhalt ab (Applaus FPÖ). GRin. Drin. Richter-Kanik: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Daniela! Danke für diesen Antrag, das ist ein Anliegen seit Jahren von uns auch. Im Jahr 2004 im Februar haben wir eine mit Mehrheit, du hast es auch gesagt, außer FPÖ, wir haben einen Antrag gestellt für die Verfassungsänderung und als SPÖ-Gemeinderatsklub wir bekennen uns natürlich immer noch in diese Richtung. Als SPÖ-Gemeinderatsklub stimmen wir natürlich Dringlichkeit und Inhalt zu, aber ich würde gerne zum Kollegen Sippel etwas sagen. Ich muss ehrlich sagen, letzte Woche war die große Diskussion von Aussage von Polizeidirektor. In meinen Augen, er ist kündigungsreif. Er ist nicht nur für bestimmte Gruppen Polizeidirektor, er ist für die ganzen Bewohner und Bewohnerinnen, für die Stadt Graz. Wenn er solche Sachen sagt, dann er ist nicht für sein Amt würdig in meinen Augen, muss ich ehrlich sagen (Applaus SPÖ). Sie bringen immer von den Personen ihre religiöse Identität, können Sie die Menschen nicht als Menschen wahrnehmen und können Sie nicht schauen, was sie für diese Stadt tun? Wenn Sie Angst haben, ich habe über meine religiöse Identität nicht gesprochen, aber ich bin auch von der FPÖ angegriffen worden, Sie wissen ja, ein Kollege von Ihnen hat ein Mail zu mir geschickt mit furchtbaren Bildern, er hat gesagt, dass ich bekennende Muslimin bin. Wann habe ich gesagt, dass ich eine bekennende Muslimin bin? Ich kann es zu Ihnen schicken, einer von Ihnen in Ihrem Klub, Sie wissen ganz genau, wer geschickt hat, deswegen können Sie solche Diskussionen nicht in diese Ebene ziehen, das ist eine sachliche Diskussion, es geht um die Wahlberechtigung und jeder, wenn jemand in dieser Stadt lebt und für diese Stadt etwas leistet, wenn sie immer noch in dieser Stadt leben, sollen sie auch wählen. Danke (Applaus SPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.00 Uhr den Vorsitz. GR. Grosz: Hoher Gemeinderat, Frau Kollegin, weil Sie die Diskussion um den, vielleicht hätten Sie die Güte mir auch zuzuhören, nachdem ich mit Ihnen spreche. Nachdem Sie die Diskussion rund um den Polizeidirektor Gaisch jetzt in irgendeiner Form aufgegriffen haben, würde ich, wenn ich eine Rücktrittsaufforderung ausspreche, heute und hier eine Rücktrittsaufforderung an den Präsidenten der Österreichisch-ägyptischen Gemeinschaft Suleiman Ali aussprechen (Applaus FPÖ und BZÖ). Ein Präsident einer Gesellschaft, einer ehrenwerten Gesellschaft, die wir alle respektieren, der Äußerungen und Sicherheitseinschätzungen eines Sicherheitsdirektors, eines Beamten, der keine politische Meinung abgibt, sondern rein die Sicherheitslage offensiv der Politik zur Verfügung stellt, seine Äußerungen mit der NS-Zeit zu vergleichen, ist eine Verharmlosung des Nationalsozialismuses und ich ersuche daher die Sozialdemokratie, deren Gemeinderatskandidat Herr Suleiman Ali war, sich hier heute zu entschuldigen für diesen unglaublichen Vergleich, für diese Beleidigung sämtlicher Opfer des Nationalsozialismuses. Eine Äußerung eines Polizeidirektors über demokratiepolitische Entwicklungen, die man teilen kann oder auch nicht, mit der Propaganda des Nationalsozialmuses zu vergleichen, und ich ersuche Sie des Weiteren, diesen Herrn Suleiman Ali aus Ihren Reihen zu entfernen, nämlich auszuschließen. Denn das ist parteischädigend und demokratieschädigend, was Herr Suleiman Ali als SPÖ-Funktionär gesagt hat und das ersuche ich auch von Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, nachdem Sie heute für die SPÖ und nur deswegen, weil Sie für die SPÖ hier die Stellungnahme abgegeben haben, das auch in Ihren Reihen durchzusetzen, weil das wäre wirklich anständig, das nur zu dem Thema. Weil es angeschnitten worden ist zu den Äußerungen des Polizeidirektors Gaisch, man kann zu denen stehen, wie man auch immer will, das ist die Äußerung eines Experten in diesem Bereich und sollte die Grundlage der Politik darstellen. Ob man dieser Meinung nahetritt oder auch nicht, sei dahingestellt. Zum Antrag der Frau Kollegin Grabe. Wir werden diesen Antrag nicht unterstützen und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Ich glaube, dass das Wahlrecht das höchste Staatsbürgerrecht ist, das dieses Land zu vergeben hat. Mit dem Beitritt Österreichs zur europäischen Union haben wir richtigerweise auf kommunaler Ebene als Signal in einem gemeinsamen Europa das Wahlrecht auf kommunaler Ebene für EU-Bürger auch aufgemacht, vollkommen klar. Wir haben komplette Reisefreiheit, wir sind ein europäischer Raum mit Mitgliedsstaaten, die sich in sehr vielen Bereichen treffen, wir haben keine Zentralregierung, aber wir haben in wesentlichen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen einheitliche EU-Richtlinien, wir haben Reisefreiheit, wir haben Niederlassungsfreiheit und dem spricht auch nichts entgegen, dass man dann sagt, dieses oberste Staatsbürgerrecht teilt man auf kommunaler Ebene auch mit den EU-Bürgern. Dass ich aber das oberste Staatsbürgerrecht auch mit Nicht-EU-Bürgern teilen soll, das leuchtet mir nicht ein und das wäre auch eine Geringschätzung jener Rechte und Pflichten, die Staatsbürger, respektive EU-Bürger, in unserem Land zu erfüllen haben. Auch ich kann nicht in Rovinj bei den Kommunalwahlen teilnehmen, obwohl ich es gerne würde. Auch ich kann mich in die kommunalpolitischen Angelegenheiten in Istanbul selbstverständlich nicht einmengen, sondern es würde jeder sagen, Herr Grosz, machen Sie in Ihrer Gemeinde, dort wo sie herkommen, Sie können gute Vorschläge bringen, Sie sind eingeladen, sich zu integrieren im gesellschaftlichen Leben, aber es gibt Grenzen auch der Wertschätzung und eine dieser ist die Wertschätzung des Staatsbürgerrechtes, nämlich auch durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft und damit einhergehendes Wahlrechtes. Ich glaube, das ist sehr vernünftig diese Haltung, daher werden wir diesem Antrag komplett emotionslos, aber wir werden nicht beitreten. Danke (Applaus BZÖ). GR. Rajakovics: Eines möchte ich klarstellen und ich hoffe, dass das ein Selbstverständnis ist, Gerald, ich hoffe, dass das ein Selbstverständnis ist, dem wir hier im Gemeinderat alle zustimmen können. Ich werde auch in Zukunft nicht, und ich glaube niemand von uns, bei der Tür stehen und über irgendeine Kontrolle zu schauen, welches Religionsbekenntnis jemand hat. Wenn jemand politisch aktiv wird in Graz, dann wird er deshalb politisch aktiv, weil er sich in der Stadt engagiert, weil er gute Ideen hat, weil er sich einsetzt, weil er für die Allgemeinheit da hier in Graz etwas machen will, und das sind Kriterien, warum jemand bei, zumindest in der ÖVP, bei uns in der Partei willkommen ist und mitarbeiten kann und wir fragen niemanden, ob er Moslem, Jude oder sonst etwas ist, also ich finde das abenteuerlich, sich da herauszustellen und zu sagen, wir werden alles daran setzen, dass diese Leute nicht in den Gemeinderat kommen. Da schließen wir viele Ärzte, Firmenchefs, wir schließen derart viele Leute dann aus, das hast du gerade gesagt, das lasse ich dir aus dem Protokoll noch einmal vorlesen. Zum Antrag von der Kollegin Grabe, wir haben als ÖVP auch in der Perspektivengruppe eine klare Meinung dazu gehabt, es gibt so etwas wie die Möglichkeit zu wählen aufgrund einer Volkszugehörigkeit, das ist eben in dem Fall EU-Bürger, es gibt aber auch Leute, die jahrelang in Graz leben, hier einen Hauptwohnsitz haben, wir auch daher auch ein Geld von ihnen bekommen, sie hier auch arbeiten und deshalb haben wir immer gesagt, jene, die eine unbefristete Niederlassungsbewilligung in Österreich haben, können wir uns vorstellen, dass sie auch auf kommunaler Ebene wählen können, das haben wir 2004 auch im Gemeinderat so kundgetan, das ist auch Teil der Perspektivengruppe der ÖVP gewesen, dazu stehen wir auch heute, deshalb werden wir, weil es ja darum geht, wer jetzt diese Entscheidung fällen soll, werden wir diesem dringlichen Antrag zustimmen und im Übrigen noch einmal, welches Religionsbekenntnis jemand hat, sollte bei einer Funktion im Gemeinderat keine Rolle spielen (Applaus ÖVP und Grüne). GRin. Maga Grabe: Ich danke allen, die die Dringlichkeit unterstützen. Kurz zum Herrn Kollegen Sippe., Sie sagen, es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen, in der Tat, es überrascht mich nicht, es erfreut mich, dass wir Sie nicht benötigen. Das Zweite, was Sie gesagt haben, Wahlrecht ist eines der höchsten Güter in unserer Gesellschaft und das verschleudert man nicht einfach im Sonderabverkauf. Ich sage dazu nur Stichwort Staatsbürgerschaft und FPK-Kärnten, vielleicht können Sie das Ihren Kollegen einmal ausrichten und auf den unsäglichen Rest, der gesagt wurde, gehe ich aus Gründen der politischen Raumhygiene nicht ein. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Herper zum Antrag: Werter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme mit dem Thomas Rajakovics überein, es ist immer eine Linie gewesen, eine gemeinsame, seit Jahren offen zu sein jedweder Religionszuhörigkeit, die Möglichkeiten zur Kandidatur passiv, wie aktiv in dieser Stadt Graz zu erhalten. Wir bleiben bei dieser Linie, wir haben auch gemeinsam 2004 mit ÖVP, Grün und KPÖ einem gleich lautenden Antrag die Zustimmung gegeben wegen verfassungsrechtlicher Prüfung, wir bleiben bei dieser Linie. Es bedurfte nicht deiner Aufforderung, ich habe mich ja auch zum Polizeidirektor und seinen Äußerungen gemeldet, genauso wie die Vizebürgermeisterin Lisa Rücker versucht, differenziert zu sein, auf die Grazer Linie hingewiesen, auf das Grazer Gesprächsklima, das Grazer Miteinander, auf die Einrichtungen, die es hier gibt, den interreligiösen Beirat, den Menschenrechtsbeirat, dessen Mitglied ich bin, sowie auf das Integrationsreferat und dass es notwendig ist, hier den Austausch zu pflegen und die Argumente pro und kontra auszutauschen, auch mit dem Polizeidirektor. Ich hätte diese Äußerungen in dem Zusammenhang, wie du sie zitiert hast von anderen Persönlichkeiten, so nicht getätigt, ich kann mich nur distanzieren, dass sie so in dem Zusammenhang genannt wurden, bin aber nicht verantwortlich für die Wortspenden und die Äußerungen von anderen Persönlichkeiten. Vorschreiben lassen wir uns natürlich nicht von dir und von anderen, wer in unserer Partei tätig und aktiv sein darf oder nicht, wir diskutieren, ich habe den Präsidenten der österreichisch-ägyptischen Gesellschaft schon vorher, bevor du dich zu Wort gemeldet hast, schon vor Tagen, auf diese Passage aufmerksam gemacht, wir sind in einem aufrechten Dialog, wir sind im Gespräch, auch in kritischen Auseinandersetzungen und ich habe die Zustimmung vom Bürgermeister bekommen, er hat inzwischen schon veranlasst, es wird Gesprächstermine des Polizeidirektors mit den muslimischen Vereinen geben, es wird auch mit den Einrichtungen der Stadt Gesprächsbereiche geben, also wir sind in einer fruchtbaren Diskussion und es bedarf nicht deiner Aufforderung, hier aktiv zu werden. Danke (Applaus SPÖ). GRin. Maga Grabe: Ganz kurz nur, ich danke allen, die diesem Antrag zustimmen im Namen der Migrantinnen und Migranten, die bei uns in der Stadt leben, sich verdient gemacht haben und jetzt hoffentlich dann bald einmal sich auch politisch beteiligen können. Danke (Applaus Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 6) Keine Einrechnung von Alimenten in das Einkommen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe GRin. Maga Taberhofer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Maga Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sind in den letzten Jahren immer mehr Menschen armutsgefährdet beziehungsweise leben in manifester Armut. Die Wohnbeihilfe des Landes ist deshalb für viele Menschen eine wichtige Unterstützung, um ihren Alltag bestreiten zu können. Der Erhalt dieser individuellen Subjektförderung ist von bestimmten Faktoren wie zum Beispiel Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen, Wohnungsgröße oder Wohnungsaufwand abhängig. Aber insbesondere in Bezug auf das Haushaltseinkommen ergeben sich immer wieder Probleme, da es keine gesetzliche Belastungsgrenze für Menschen mit Unterhaltspflichten gibt. Da geleistete Alimente bei der Berechnung der Wohnbeihilfe in der Steiermark beim Einkommen nicht berücksichtigt werden, kommt es immer wieder dazu, dass Menschen, mehrheitlich Männer, nach Abzug aller erforderlichen Zahlungen kaum mehr in der Lage sind, ihre eigene Existenz zu sichern. Da dies widersinnig ist und zu immer mehr Fällen führt, in denen Betroffene, die Alimente für ihre Kinder zahlen, das Existenzminimum unterschreiten und in verzweifelte Situationen geraten, stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Stadt Graz wendet sich mittels Petition an das Land Steiermark, um zu erreichen, dass bei der Berechnung der Wohnbeihilfe des Landes die Alimente künftig von dem der Berechnung zu Grunde gelegten Einkommen des/der Beihilfenwerbers, der Beihilfenwerberin abgezogen werden (Applaus KPÖ). GRin. Potzinger zur Dringlichkeit: Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, hohe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren! Die ÖVP wird diesem Antrag weder in der Dringlichkeit noch im Inhalt zustimmen, ich begründe das wie folgt.: Liebe Uli Taberhofer, wir haben schon oft über diese Anliegen diskutiert, wie Haushaltseinkommen definiert wird. Hier haben wir jetzt keinen Konsens gefunden, die ÖVP ist nämlich der Meinung, dass wir eine einheitliche Linie weiterverfolgen sollen, wenn es um die Berechnung des Einkommens geht, die dann auch Voraussetzung ist für Gewährung diverser Beihilfen. Wir haben beispielsweise in der Stadt Graz den guten Weg gefunden bei der Berechnung des Einkommens bezüglich der Sozialstaffel bei den Kinderbetreuungseinrichtungen, dass die Alimente sehr wohl einbezogen werden in das Haushaltseinkommen und zwar beide Arten. Nämlich, einerseits wenn ein Haushaltsangehöriger Alimentationsverpflichtungen hat für ein nicht dem Haushalt zugehöriges Familienmitglied, reduziert das natürlich das Haushaltseinkommen und umgekehrt, wenn ein Haushalt zusätzlich zu Erwerbs- und anderen Einkommen auch Alimente bekommt für haushaltszugehörige Familienmitglieder erhöht das disponible Familieneinkommen beziehungsweise Haushaltseinkommen. Deshalb müsste man, wenn man in die Richtung aktiv werden möchte, dann verlangen, auch auf Landesebene, bei der Berechnung der Zugangsbestimmungen zur Wohnbeihilfe, dass die Alimente in beide Richtungen sozusagen berücksichtigt werden, sowohl, wenn man Alimente bekommt als auch, wenn man Alimente zahlen muss. Ich habe Verständnis, das ist es Einzelfall hier zu schwierigen Situationen, auch existenzbedrohlichen Situation kommen kann, nur müsste man dann im gleichen Zuge verlangen, wenn bei Einkommenspflichtigen die Alimentationsleistungen berücksichtigt werden, dass auch bei den Alimentenempfängern das Gleiche gilt. Deshalb lehnen wir den so vorgelegten Antragstext ab, da er einseitig ist und nicht unseren Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit entspricht. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Maga Drin. Sprachmann: Wertes hohes Haus! Im Vorfeld von diesem Antrag hat es ja sehr angeregte Diskussionen überfraktionell gegeben, dafür bedanke ich mich auch recht herzlich. Betreffend die Wohnbeihilfe und die Anrechnung von den Alimenten auf die Wohnbeihilfe sind eigentlich gemeint die Alimente betreffend Kinder und keine anderen Alimente, wie zum Beispiel der Lebensunterhalt eben für Ehegatten, das ist vielleicht kurz aufzuschlüsseln. Bei der Wohnbeihilfe des Landes werden die Alimente in keiner Weise berücksichtigt. Das heißt, derjenige, der Alimente zu bezahlen hat, dem werden diese Alimente nicht vom Einkommen abgezogen, und derjenige oder diejenige, die eben Alimente für die Kinder bezieht, derjenigen wird es eben auch nicht auf das Einkommen dann eben aufgerechnet, das heißt, wenn zum Beispiel eine Frau ein Kind hat, allein mit dem Kind lebt, Alimente für dieses Kind bekommt, dann werden diese Alimenten nicht zu ihrem Einkommen dazugerechnet und das ist auch gut so, weil im Grunde die Kinder, das ist ein Durchlaufposten. Weil die Frau benötigt das ja auch wieder für die Kinder und dazu ist anzumerken, dass man mit den Alimente nie auskommt, wenn man alleinerziehende Mutter beispielsweise ist, also sehen Sie das bitte geschlechtsneutral, dass im Grunde noch viel mehr natürlich an Ausgaben hier anfällt. Auf der anderen Seite, derjenige, der eben Alimente zahlt, also zum Beispiel dem Vater, der kann das dann bei der Bemessungsgrundlage von der Wohnbeihilfe auch nicht abziehen. Und ich warne jetzt vor etwas, und zwar wenn wir die Alimente dann eben anrechnen wollen beziehungsweise vom Einkommen abziehen wollen, dann könnte das durchaus auch heißen, dass im Gegenzug den Frauen, also bitte wieder geschlechtsneutral zu sehen, dass den Frauen dann diese Alimente zum Einkommen dazugerechnet werden und es tut mir leid, also ich bin auch in der Generation von der Alice Schwarzer aufgewachsen und habe ein ziemliches Frauenbewusstsein und das will ich den Frauen, die hauptsächlich davon betroffen sind, sicher nicht zumuten. Ebenfalls ist anzumerken, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen die Alimente als Aufwand ersetzt sieht zum größten Teil und ebenfalls nicht anrechnet. Dann ist noch anzumerken ganz kurz betreffend die Mindestsicherung, da werden die Alimente auch nicht angerechnet und wir diskutieren hier um einen einheitlichen Einkommensbegriff, den es anscheinend nicht gibt, und dieser Einkommensbegriff der ist vorher zu lösen, bevor wir dann in Schritt 2 eben diese Erledigungen machen und der letzte Teil, den ich vielleicht kurz anmerken möchte, es gibt einen Landtag, dieser Landtag ist dafür zuständig, jede von den Fraktionen hier, also das BZÖ ist im Landtag nicht vertreten und diesen Fraktionen bleibt es auch vorbehalten, im Landtag eigene Anträge zu stellen. Die SPÖ stimmt der Dringlichkeit und dem Inhalt nicht zu. Danke (Applaus SPÖ). GR. Baumann: Meine zwei Vorrednerinnen haben diesen Antrag interpretiert, sie haben gelesen und sind auf Schlüsse gekommen, die mit ihren Überlegungen übereinstimmen oder nicht übereinstimmen. Dieser Antrag gibt eigentlich nur Interpretationsmöglichkeiten frei, weil allein die Mischung zwischen dem Titel „keine“ Einrechnung von Alimenten in das Einkommen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe und dem Text, dem Motivenberichttext, wo es um die Belastung von Männern und Frauen geht, die Alimente zahlen und wiederum dem Antragstext im Schluss, wo es um Beihilfenwerber und -werberinnen geht, wo wiederum die Alimente nicht zu dem Einkommen gezählt werden darf oder soll laut diesem Antrag, ist ein Widerspruch in sich und zeigt eigentlich die Geburtsstunde dieses Antrages meines Erachtens, wie einige vieler, nicht aller Anträge der KPÖ, aber einige Anträge, auch in der letzten Zeit, die wahrscheinlich an Küchentischen oder in WG-Tischen aus vielleicht Langeweile heraus installiert worden sind oder aus Überlegungen, aber nicht aufgrund von Basis von notwendigen Entscheidungen, die wir hier im Gemeinderat zu treffen haben. Nochmals, die Interpretationen, ich interpretiere wahrscheinlich ganz was anderes aus diesem Antrag heraus als meine VorrednerInnen, aber der Antrag bietet uns nicht einmal die Möglichkeit, gescheit abzustimmen und daher werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, zur Antragsabstimmung wird es daher gar nicht kommen. Danke (Applaus Grüne). GRin. Maga Taberhofer: Ich finde es sehr interessant, dass man einen Antrag so in unterschiedliche Richtungen interpretieren kann. Eines ist Fakt: Der Sachverhalt schaut so aus, dass Förderwerberinnen und -werber der Wohnbeihilfe ausgenommen sind davon, bei der Alimentation für Kinder also da wird das nicht einbezogen. Bei mehrheitlich Männern wird das so gelöst, dass die Alimentationen, die sie für die Kinder leisten müssen, Teil des Einkommens ist, das heißt, es gibt eine ungleiche Herangehensweise, was den Sachverhalt anbelangt. Für mich ist… Zwischenruf GRin. Gesek: Nein. GRin. Maga Taberhofer: Doch, das ist leider in der Form so, dass das ungleich gehandhabt wird, deshalb führt es ja sehr häufig dazu, dass Männer, die nicht sehr viel Geld verdienen, ihrer Alimentationsleistung für die Kinder nachkommen bis hin also, dass es keine Grenze gibt der Gefährdung, bis hin, dass sie kaum existieren können, das ist der Sachverhalt. Das Problem, wie jetzt die ÖVP soziale Gerechtigkeit definiert, sehe ich aber darin, dass im Prinzip aus meiner Sicht Umverteilung ein anderer Sachverhalt ist als der, der da zur sozialen Gerechtigkeit führen soll. Es macht wenig Sinn, wenn ich von Männern, vorrangig Männer oder mehrheitlich Männern, die wenig Geld haben, einen Teil quasi umverteile zu Frauen, die im Prinzip als armutsgefährdete Gruppe, vor allem Alleinerzieherin mit Kindern, gelten, wenn ich sage, naja, aber da muss das, weil die Frauen den Teil jetzt mehr bekommen, in Abzug gestellt werden, das ist nicht Umverteilung, wie wir uns das vorstellen von Armen zu Armen, das macht wenig Sinn. Also ich finde das sehr spannend, dass also im Prinzip das nicht gelungen ist, das so zu vermitteln, damit der rechtliche Hintergrund und die Folgewirkungen deutlich werden. Es tut mir leid, beim nächsten Mal werde ich mich in der Formulierung ein bisschen besser zusammenreißen, wenn nicht inhaltlich so ankommt, wie ich es intendiert habe (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Absicherung des österreichischen Kabarett-Archivs in Graz GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das österreichische Kabarett-Archiv, vor elf Jahren in Graz gegründet und nun auch wieder hier beheimatet, blickt in eine höchst ungewisse Zukunft, ja steht vielleicht vor dem endgültigen Aus. Die vorhandenen Räumlichkeiten können nur noch bis Ende Dezember genutzt werden. Das Inventar wird bereits verpackt, inhaltliche Arbeit ist nicht mehr möglich, weder Ersatzunterkünfte scheinen verlässlich in Sicht, noch sind die finanziellen Förderungen garantiert. Auch die von Herrn Bgm. Mag. Nagl in der Gemeinderatssitzung vom September zugesicherte Unterstützung war bisher nicht wirklich spürbar. Wenn nicht raschest von Stadt, Land und Bund Garantien für den Bestand des Kabarett-Archivs in Graz ausgesprochen werden, läuft unsere Kulturhauptstadt Gefahr, eine äußerst wertvolle Einrichtung (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) zu verlieren. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g :   Die Stadt Graz wird aufgefordert, gemeinsam mit Land und Bund raschest eine Lösung zu finden, diese kulturell und wissenschaftlich einmalige Einrichtung typisch österreichischer Literatur- und Theatergeschichte hier vor Ort abzusichern und der interessierten Öffentlichkeit und Forschung ganzjährig zugänglich zu machen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Herper zur Dringlichkeit: Wenn ich deine Beiträge mitverfolge, lieber Gerald, dann erinnert mich das als Beitrag für das Kabarett-Archiv natürlich auch noch. Ich halte, lieber Andreas, deinen Antrag für sehr wichtig und mit Gefahr in Verzug versehen. Es ist einfach notwendig, dass wir hier gemeinsam als Graz, als Kulturstadt Europas, endlich gemeinsam mit Land und Bund retten das Kabarett-Archiv. Es wird ja nicht nur elf Jahre hier existent sein, sondern das österreichische Kabarett existiert ja seit gestern vor 110 Jahren. Wir feierten gestern vor 110 Jahren den Beginn des österreichischen Kabaretts mit Felix Salten, manche kennen ihn als Autor auch von Bambi und die Linie der Persönlichkeiten Grünbaum, Farkas, Kreisler, Bronner, Qualtinger, Wehle bis Resetarits, Dorfer, Hader usw. ist eine endlose und ein Zeichen rot-weiß-roter Identität und österreichischer Geschichte. Deswegen halte ich den Antrag für sehr wichtig. Ich erinnere mich noch an eine Zusage, Herr Bürgermeister, die du vor zwei Monaten gegeben hast, nämlich dich einsetzen zu wollen, die Bemühungen, die im Vorjahr gelaufen sind oder in den Jahren zuvor, diese einzigartige Einrichtung, eben österreichweit angelegt, im Joanneum unterzubringen, in der Landesbibliothek oder auch im Landesarchiv, sind offensichtlich mit Vergeblichkeit versehen gewesen. Ich habe mich bemüht als Kulturreferent, auch gemeinsam die Übersiedlung von Straden nach Graz finanziell zu bewerkstelligen in einer gemeinsamen Vereinbarung von Kulturressort und Wissenschaftsressort. Ich bin mit dem Kulturreferenten Edi Müller einer Meinung, dass es nicht im Kulturressort allein liegen kann und auch vorwiegend nicht liegen kann, diese Rettung finanziell vorzunehmen, dass es hier einen gemeinsamen Strang geben muss und ich appelliere an dich, Herr Bürgermeister, dass du die Initiative jetzt ergreifst gemeinsam, nachdem es Zusagen deinerseits gibt, es auch positive Reaktionen von Seiten des Landes, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium das österreichische Kabarett-Archiv Österreichs in Graz wirklich endgültig situieren, deswegen werden wir der Dringlichkeit und dem Inhalt selbstverständlich die Zustimmung geben, lieber Andreas Fabisch (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Mag. Titz: Lieber Andreas! Die ÖVP-Fraktion wird der Dringlichkeit nicht zustimmen, da die verantwortlichen in Stadt und Land bereits in Verhandlungen stehen. Sehr wohl geben wir heute in der Sache Recht (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Die Städte, die sich schon um diese Einrichtung bemühen, sind zu nennen. Mainz hat sich dafür interessiert, auch Bruck an der Mur zeigt Interesse, es ist auch möglich, dass Tulln diese Ausstellung, dieses Inventar bekommt, es ist allerdings aber auch möglich, dass diese wertvolle Sammlung aufgelöst wird. Das ist, glaube ich, die allerschlechteste Lösung, die wir uns vorstellen können. Die Universität bietet zwei Räume an, allerdings gibt es für diese Räumlichkeiten genug Interessierte und nicht nur das Kabarett-Archiv. Wenn es eine Dringlichkeit gibt bei Anträgen, dann sehe ich in einem Fall wie diesen höchste Dringlichkeit (Applaus KPÖ), da muss ich Kollegen Titz leider widersprechen, möchte ihm aber hier von dieser Stelle einmal gratulieren zu diesen hervorragenden Worten, die er bei Ausstellungen immer findet. Ich darf die Kolleginnen, nein, das meine ich ganz im Ernst, Kollegen und Kolleginnen einmal einladen, Vernissageeröffnungen mit Mag. Titz erleben zu dürfen, das ist nicht nur kultur- und kunsthistorisch höchst interessant, sondern auch fast, das sind Texte literarischer Güte, das meine ich ganz im Ernst und möchte wirklich hier gratulieren (Applaus ÖVP und KPÖ). Ich hatte schon mehrmals die Gelegenheit, das erleben zu dürfen und ich freue mich schon auf die nächste Eröffnung. Trotzdem, lieber Martin, sehe ich die Perspektive der Dringlichkeit, wie gesagt, ganz anders als du und ich hoffe, dass der 1. Jänner des nächsten Jahres mit Sicherheit für die Leiterin des Archivs beginnen kann, hier weiter in Graz arbeiten zu dürfen (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war in der Zeit, in der ich Kulturstadtrat von Graz sein durfte, wo wir in der Annenstraße dieses Archiv begründet haben oder in Graz angesiedelt haben, es ist ja zwischenzeitlich leider aus Graz weggegangen, es geht nicht um die Räumlichkeiten. Räumlichkeiten zur Archivierung und zum Aufbewahren gäbe es genug, es geht im Prinzip auch um den Personalkostenanteil, was du zum Schluss angesprochen hast und das war, sage ich, bislang das Problem in allen Ortschaften und ich hoffe, dass wir noch gemeinsam zu einer Lösung kommen, aber es ist nicht so, dass wir da nicht auch die Gespräche dazu führen. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 9) Holding Graz Linien Darstellung von Privilegien GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In meinem dringlichen Antrag geht es um den Skandal bei den Graz Linien, war ja auch schon Thema zuvor in der Fragestunde. Ich möchte jetzt aber die Gelegenheit nutzen, etwas tiefer in diese Materie noch einzudringen. Die aktuelle Diskussion um die Kontrollore der Holding Graz Linien gibt Anlass, Ursachenforschung zu betreiben und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Bei genauerer Betrachtung des Problems ergibt sich nämlich ein Bild, das ein regulierendes Eingreifen dringend notwendig macht. Bei den Linien ist kollektivvertraglich geregelt, dass alle Mitarbeiter, deren Ehepartner und Kinder bis zum 15. Lebensjahr die öffentlichen Verkehrsmittel gratis benützen dürfen. Und das ist jetzt vielleicht ein bisschen die psychologische Analyse davon, es verwundert dann, weil es nämlich so ist, wenig, wenn die von einem externen Unternehmen beschäftigten Kontrollore der Linien, denen eine derartige Regelung kaum natürlich, klarerweise, kaum verborgen geblieben sein dürfte, derartige Vergünstigungen - wenn auch auf illegalem Wege – ebenfalls für sich in Anspruch nehmen. Die gegenwärtige Diskussion wäre jetzt aus diesem Grund allerdings oberflächlich und unseriös, wenn sie sich nun nur auf das Fehlverhalten der Mitarbeiter der Firma Securitas reduzieren würde. Auch müssen eventuell nicht mehr zeitgemäße und zu weit gehende Privilegien der übrigen Mitarbeiter der Graz Linien näher beleuchtet werden. Während auf der einen Seite die Ticketpreise aus verschiedenen Gründen regelmäßig steigen, Ermäßigungen oder Befreiungen sehr restriktiv vergeben und in der Folge auch dann, wie wir wissen, vor allem in den letzten Jahren, konsequent kontrolliert werden, was ja nichts Schlechtes ist, wird gleichzeitig eine nicht zu vernachlässigende Personengruppe pauschal von der Bezahlung des Fahrpreises befreit, obwohl es sich bei den Linien um einen öffentlichen Betrieb mit einem sehr, sehr hohen Zuschussbedarf handelt. Anders, und darüber reden könnte man mit Sicherheit, wenn die Linien jährlich schwarze Zahlen schreiben würden, aber das ist ja, wie Sie ja wissen, nicht der Fall. Derartige Maßnahmen sind für die Grazer Bürger eigentlich nicht nachzuvollziehen. Ebenso erscheint es, und über das sollten wir hier herinnen auch diskutieren, nicht gerechtfertigt, wenn Exekutivbeamte auch außerhalb ihrer Dienstzeiten gratis die öffentlichen Verkehrsmittel benützen dürfen. Eine Besserstellung dieser Personengruppe, es betrifft auch andere Einsatzorganisationen, eine Besserstellung bei Fahrten zum oder vom Dienst sowie während der Dienstzeit, das lässt sich vor der Bevölkerung rechtfertigen und soll nicht Gegenstand dieses Antrages sein, das möchte ich hier an dieser Stelle dazusagen. Eine Ausweitung dieser Regelung, dieser Privilegierungen auf Privatfahrten entbehrt aber zuvor genannter Grundlage und ist in Wirklichkeit vor der Grazer Bevölkerung nicht zu rechtfertigen. Da Tarifsysteme im öffentlichen Verkehr transparent und nachvollziehbar gestaltet werden müssen, sollte auch ein Überblick über jene Personenkreise bestehen, die im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel privilegiert werden. Bevor allerdings Neuregelungen getroffen werden können, muss Klarheit über die privilegierten Personenkreise und den Umfang der gewährten Privilegien bestehen. Namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen politischen Vertreter der Stadt Graz werden beauftragt, die verantwortlichen Mitarbeiter der Holding Graz Linien zu ersuchen, eine detaillierte Aufstellung über jene Personenkreise, die aufgrund kollektivvertraglicher oder aufgrund anderer Regelungen privilegiert werden, bekanntzugeben. Diese Darstellung soll Art und Umfang der Privilegien sowie eine zahlenmäßige Erfassung der betroffenen Personenkreise beinhalten. Inhaber von Schüler-, Studenten-, Seniorentickets, etc. sollen bei dieser Darstellung im Sinne des Motivenberichtes natürlich nicht erfasst werden. Danke (Applaus FPÖ). GR. Herper zur Dringlichkeit: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja sonst, Armin, immer sehr freundlich und nett in den meisten Fällen. Aber jetzt ist mir wirklich ein bisschen, muss ich dir ein paar Worte direkt sagen. Grundsätzlich ist ja einmal festzuhalten, selbstverständlich ist es legitim, über Vergünstigungen, etc. zu reden und darüber zu diskutieren, aber gegen zwei Dinge möchte ich mich an dieser Stelle absolut verwahren. Ich sage das auch als Gewerkschaftsmitglied. So zu tun, als ob es eine geheime Kommandosache wäre, wer ermäßigt oder wer kostenlos mit dem ÖV unterwegs sein kann und darf, ist aus meiner Sicht Humbug. Sehr vieles davon lässt sich nämlich ohnehin auf der Homepage der Holding nachlesen, bei den Tarifbestimmungen gibt es einen Teil 4, der die außertariflichen Ermäßigungen umfasst. Ich kann dir die Tarifbestimmungen der Holding, gültig ab 1. Juli 2011, mit den Fahrpreisen und den Vergünstigungen überreichen anschließend, da kannst du beispielsweise entnehmen, dass PolizistInnen in Uniform, MitarbeiterInnen von Rettungsdiensten und der Freiwilligen Feuerwehr jeweils in Uniform gratis fahren dürfen, hier kannst du die ermäßigten Tarife für Holding-MitarbeiterInnen und GKB-Bedienstete, ÖBB-Bedienstete etc. nachlesen. Hier die Frage dieser Vergünstigungen zu einem Staatsakt zu machen, ist daher für mich und für uns nicht dringlich. Da hast du einmal die Tarifbestimmungen. Zweitens, nicht Humbug, sondern für meine Fraktion und für mich ganz persönlich entlarvend und eigentlich besorgniserregend ist allerdings die Diktion, die diesen Antrag durchzieht. Kollektivvertragsregelungen in einem Atemzug mit Privilegien zu nennen, Präventionsmaßnahmen einzufordern, von regulierendem Eingreifen zu reden, ist, gelinde gesagt, entbehrlich (Applaus SPÖ und KPÖ). Es ist seit Jahrzehnten, und das hat unsere Republik und unsere demokratische Gesellschaft stark gemacht, nämlich die gelebte Sozialpartnerschaft, auf die das aufgebaut worden ist, indem ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gemeinsam tragfähige Kollektivvertragsregelungen vereinbaren. Ich verbiete mir an dieser Stelle ausdrücklich ein regulierendes Eingreifen von außen, von Privilegien zu sprechen, von Präventionsmaßnahmen zu reden. Auch wenn der Wahltag sich langsam nähert, ersuche ich um Mäßigung, was die Wortwahl und Einrichtungen demokratischer Zusammenarbeit in dieser Republik, in dieser Stadt und in diesem Lande betrifft (Applaus SPÖ und KPÖ). Ich möchte nicht ins alte Schema zurückfallen, in dem man einzelne Berufs- und Menschengruppen als privilegierte Nehmer diffamiert. Selbstredend lehnt die SPÖ sowohl die Dringlichkeit als auch den Inhalt ab. Danke (Applaus SPÖ). GR. Mag. Frölich: Herr Klubobmann Sippel, meine Damen und Herren! Ich kann in vielen Dingen dir, Karl-Heinz, Recht geben, wir sehen auch in diesen Begünstigungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding bei weitem kein Privilegium oder keine Privilegien. Diese Regelungen sind Teil eines Gesamtpaketes, genannt Unternehmenskollektivvertrag, das sind 900 Menschen, die fast zu jeder Uhrzeit, fast bei jedem Wetter hervorragende Mobilitätsdienste für diese Stadt verrichten, dort ist ein Unternehmenskollektivvertrag, der durchaus gewachsen ist in vielen Punkten, aber von einem verantwortungsvollen Management auch immer wieder evaluiert wird, und ich habe mich schlau gemacht, auch jetzt in den Kollektivvertragsverhandlungen, die anstehen, wird man durchaus unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es Usus ist, in Firmen, dass Begünstigungen gewährt werden, ob das Konzernrabatte sind, ob das Deputate sind, ob das Rabatte, besondere Rabatte sind, das sind, wenn Sie so wollen, Benefits für Mitarbeiter, die durchaus auch eine Attraktivierung des Arbeitsplatzes und eine Attraktivierung der Tätigkeit im Gesamtpaket gesehen mit dem Kollektivvertrag zur Verfügung stellen. Ich sage daher, dass wir die Dringlichkeit auch nicht sehen, wir wissen, dass die Entprivilegierungen, wenn Sie so wollen, auch Thema sein wird bei den neuen Kollektivvertragsverhandlungen, und auch dort wird man zwar den Hauptpunkt Lohnerhöhungen, aber durchaus auch über dieses Thema sprechen, um einen modernen und einen qualitätsvollen, den Herausforderungen der Zeit angepassten Regelungsbedarf zu bekommen. Das sind keine Privilegien, das sind Lösungen, die gewachsen sind und die man der Zeit anpassen muss. Also nein zur Dringlichkeit (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Ich halte es für wirklich falsch, aus einem Straftatbestand, den wir die letzten drei Wochen lesen konnten in den Medien, zu dem wir dann im dringlichen Antrag des BZÖ näher und aktueller auch noch kommen werden, zu aktuellen Ereignissen daraus abzuleiten oder nicht nur abzuleiten, sondern in diese Diskussion auch diese Sachbezüge, die die Linien Graz, die Holding Graz an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, in einen Topf zu werfen. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Im einen Fall liegt ein Straftatbestand des Betruges, der Abgabenhinterziehung, das ist auch alles zu klären, vor und ein tatsächlicher Bruch des Reglements und im anderen Fall, und das lasse ich auch nicht zu, liegt eine ganz klare kollektivvertragliche Vereinbarung zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer vor über einen Sachbezug, der im Übrigen auch in Österreich ganz klar geregelt ist. Es gibt sehr viele Betriebe in diesem Land, öffentliche, private, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über gemeldete Sachbezüge auch bezahlen. Auch im Übrigen das Zurverfügungstellen eines Dienstwagens mit einer geschätzten monatlichen Leasingsrate von 300 Euro, auch für den privaten Zweck einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters in einem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen ist ein Sachbezug und wenn der Dienstgeber sagt, er gibt es her und der Dienstnehmer sagt, er nimmt es, ist das komplett legitim, daher halte ich den Antrag für falsch, nicht die Dringlichkeit, sondern den Antrag für falsch und halte auch das Signal, dass wir einerseits bei der Skandalaufarbeitung Fahrscheinkontrollskandal der Grazer Linien zu bewältigen haben, das im gleichen Atemzug mit jenen Benefits, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding Graz auch aufgrund des Angebotes des Dienstgebers erhalten, das in einen Topf zu werfen, nicht nur für falsch, sondern eigentlich durchaus für schändlich. Weil man damit indirekt, um nicht zu sagen, auch direkt auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kritisiert, die dieses Sachbezüge angeboten bekommen haben und pauschal im Kollektiv, wenn mich nicht alles täuscht, auch in Anspruch nehmen und dafür, falls du es nicht weißt, mein lieber Klubobmann, alles was über 75 Euro geht, Sachbezug, ohnedies kommunalsteuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig, dienstgeberbeitragspflichtig und lohnsteuerpflichtig ist. Das heißt, ein Sachbezug, von einem Betrieb so ausbezahlt, ist ohnedies ordentlich zu melden, ist ordentlich zu versteuern und auch dieser Sachbezug ist gebietskrankenkassenpflichtig, also ich sehe daher keinen falschen Weg, keine Schweinerei und auch keinen Grund, hier das eine mit dem anderen nur im Ansatz in Verbindung zu bringen. GR. Sikora: Werter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrter Herr Klubobmann! Der KPÖ-Gemeinderatsklub wird der Dringlichkeit und dem Antrag auch keine Zustimmung erteilen, da wir es auch so sehen wie unsere Vorgänger. Die MitarbeiterInnen der Graz Linien haben hier sicher sehr viel dazu beigetragen zum Ansehen der Graz Linien und das sind eigentlich gering verdienende Mitarbeiter und hier von Privilegien zu sprechen, die gewerkschaftlich erkämpft wurden, also das finde ich auch schlichtweg für die falsche Wortwahl. Richtig, und da wären wir wahrscheinlich dann auch mitgegangen im Antrag, wäre es gewesen, wenn du geschrieben hättest über die wahren Privilegien des Holding-Vorstandes bezüglich des Jahres- oder Monatseinkommens der Vorstände, aber da wären wir wahrscheinlich mitgegangen, ansonsten, wie gesagt, der KPÖ-Gemeinderatsklub wird der Dringlichkeit und dem Antrag keine Zustimmung erteilen. Danke (Applaus KPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Zum vorliegenden Antrag möchte ich eines zurückweisen, nämlich die implizierte Behauptung, dass es, wenn es um die Securitas geht, wo es sehr wohl um ein Fehlverhalten geht, sozusagen dieses Fehlverhalten jetzt auf die Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen der Holding quasi übertragen wird. Es gibt einen Kollektivvertrag, der hat Bestandteile, die allerdings, und das ist Thema schon im gesamten Haus-Graz-Prozess für uns gewesen, nicht alle mehr zeitgemäß sind. Das heißt, im Haus Graz, in den ganzen Prinzipien, die wir dort formuliert haben, haben wir auch hineinformuliert und daran wird gerade gearbeitet, dass es bestimmte Rechte und ergänzende Leistungen gibt im gesamten Haus, ob das in der Holding ist oder auch im Magistrat, die mit der Zeit an moderne Standards angepasst werden müssen. Ich sehe zum Beispiel die Fragestellung, ob jetzt Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des öffentlichen Verkehrsunternehmens selbst einen Zugang haben zu einem ermäßigten oder einen Gratistarif als sinnvoll, sehe es aber nicht mehr als zeitgemäß, das habe ich auch im Aufsichtsrat schon gesagt, dass zum Beispiel Angehörige deswegen gratis fahren. Das heißt, es gibt sehr wohl Notwendigkeiten, hier Adaptierungen vorzunehmen, das wird aber auch laufend gemacht. Der Willi Kolar kann bestätigen, in den letzten Kollektivvertragsverhandlungen wurden schon manche Dinge, die althergebracht waren, aufgelöst beziehungsweise verändert und in weiterer Folge wird auch dieses Thema weiter bearbeitet werden, auch deswegen stimmen wir der Dringlichkeit in dem Fall jetzt nicht zu, weil es eben Auftrag ist, im gesamten Haus Graz manche Dinge abzubauen, die aus älteren Zeiten stammen und heute nicht mehr zu rechtfertigen sind. GR. Mag. Sippel: Werter Herr Bürgermeister, mir kommt so ein bisschen vor, als wenn sehr viele meine Intention, die ich mit diesem Antrag auch eingeschlagen habe, nicht verstanden haben. Wir reden hier über Transparenz, das ist ein Teil davon, Karl-Heinz, diese für alle einsehbare Liste, aber es ist Tatsache, und das haben auch die Kommentare der Öffentlichkeit in den letzten Tagen gezeigt, dass die Öffentlichkeit das Ganze als Privilegienstadl wahrnimmt, Gewerkschaft hin oder her. Und es geht hier auch um eine Imageangelegenheit? Ich glaube, das sollte man hier auch nicht ganz so vom Tisch wischen, wir bauen jetzt, und haben das heute auch beschlossen, demnächst eine neue Linie um 90 Millionen Euro, wo wir alle Interesse haben, dass das auch funktioniert und wenn das Image der Graz Linien in so einer Art und Weise auch angekratzt ist, dann ist das irgendwie etwas, was wir alle hier nicht vertreten können. Und, lieber Karl-Heinz, noch etwas in deine Richtung, ich weiß, du bist ein alter Gewerkschafter. Es ist für mich auch völlig klar, dass du die alten Privilegien für deine oder eure oder Ihre Parteigenossen da verteidigst, das ist mir völlig klar. Ich persönlich lasse mir aber mit Sicherheit keine Denkverbote in diese Richtung auferlegen. Und wer sagt, dass nicht, und da hat mich insofern auch die Frau Vizebürgermeisterin in meiner Argumentation unterstützt, wer sagt, das nicht diese, ich nenne es jetzt nicht Privilegien, aber diese kollektivvertraglichen Regelungen, die ja aus den 60er-Jahren kommen, nicht neu verhandelt werden und auf eine zeitgemäße Denkensweise auch angepasst werden können? Ich glaube, das ist etwas, über das wir da herinnen durchaus auch diskutieren sollten und das einfach so vom Tisch zu wischen, dass man sagt, das sind Privilegien oder das sind vertragliche Geschichten, die bleiben unangetastet, also das ist mit Sicherheit nicht mein Zugang. Und noch etwas, was da auch nicht angesprochen worden ist, und das versteht kein Mensch in Graz, dass eine Berufsgruppe, ich nenne es noch einmal, die Exekutive, auch in der Freizeit und auch im Urlaub kostenlos mit den Linien fahren, ob sie jetzt die Oma im Altersheim besuchen oder auf die Messe fahren und das versteht niemand. Und ich will dieser Berufsgruppe nicht zu nahe treten, aber das ist etwas, das einfach den Fehler im System aufzeigt und über nichts anderes wollte ich an dieser Stelle reden. Es ist schade, dass mein Antrag nicht die Mehrheit findet, aber ich hoffe doch, mit dieser Diskussion ein bisschen zum Denken angeregt zu haben. Danke (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Klubobmann, erlauben Sie mir eine Anmerkung, und Sie haben sie zum Schluss jetzt in Ihren letzten Worten eigentlich auch gesagt, Sie haben es dann nicht mehr Privilegien genannt und das ist genau der Punkt, wieso heute auch viele Gemeinderatsmitglieder und viele Fraktionen sagen, wir tun uns schwer bei so etwas mitzugehen, weil sie das Wort Privilegien genommen haben, weil durch den Antrag und durch die Diskussion, weil manche es so nennen, auf einmal alles zum Privilegienstadl wird. Zwischenruf GR. Mag. Sippel unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, in Wahrheit sind es im Moment wohlerworbene Rechte und jedes Mal versuchen wir, auch im Aufsichtsrat, mittels unseres Vorstandes darauf einzuwirken, dass wir Dinge, die nicht mehr zeitgemäß sind, wegverhandeln. Es gelingt nur nicht immer und das ist im Zuge von Vertragsverhandlungen eine Normalität, und heute haben irgendwie alle gesagt, im Prinzip ja, wir wollen wieder drüber reden, wir sollen uns das anschauen. Auch die Magistratsbediensteten haben einen Vorteil, der halt anders wieder ausschaut, wir sind jetzt eh im Haus Graz gemeinsam unterwegs und ich hoffe, wir werden einmal eine Lösung finden. Es hat nur irgendwo jetzt den Anschein erweckt bei uns allen, ja um Gottes Willen, da gab es Menschen einer Fremdfirma, die unter Umständen auch gesagt haben, ja wenn die das haben, nehme ich mir das auch. Aber das kann man nicht hernehmen und in einen Topf werfen, als würden, sage ich, unsere Bediensteten oder auch Polizisten oder sonst was etwas in Anspruch nehmen, was ihnen nicht zusteht, und das ist der wesentliche Unterschied, auf den auch der Kollege Grosz schon hingewiesen hat, das ist der Grund, wieso heute bei der Dringlichkeit viele sagen nein. Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Man kann es auch so verstehen, wie man will. Bgm. Mag. Nagl: Ja, man kann es auch ausdrücken, wie man will. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgewiesen. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 18.58 Uhr den Vorsitz. 9) Soziothek: Suche und Prüfung geeigneter Räumlichkeiten GR. Ing. Lohr stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ein Antrag, der vielleicht einigen schon aus der Zeitung bekannt ist, erfordert die Einrichtung einer Soziothek für die Alkoholsucht-Szene am Billa-Eck. Die betroffene Gruppe von gut zwei Dutzend Alkoholabhängigen bietet regelmäßig Anlass zu Beschwerden. Immer wieder wird beklagt, dass gerade die attraktivsten Plätze der Stadt von diesem Personenkreisen in Beschlag genommen werden. Das punktuelle Alkoholverbot unmittelbar am Hauptplatz wirkt hier nicht. Unmittelbar nach seiner Kundmachung verlagerte sich der Alkoholkonsum an den Rand des Hauptplatzes. Für alle Beteiligten ist die Situation unbefriedigend. In jüngerer Vergangenheit brachte die FPÖ einen dringlichen Antrag in den Gemeinderat ein, der auf eine Ausweitung des Alkoholverbotes abzielte. Erfreulicherweise wurde diesem Antrag zugestimmt, weshalb nun doch die ersten Schritte eingeleitet werden. Dennoch bleibt ein wesentlicher Aspekt des Problemfeldes von dieser Lösung unbeachtet. Ich bin überzeugt, dass niemand ernsthaft der Ansicht ist, ein Alkoholverbot am Hauptplatz sei die einzige Patentlösung, den betroffenen Menschen aus ihren verschiedenartigen Problemen zu helfen beziehungsweise deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Zweifelsfrei müssen hier weiter gefasste und differenziertere Konzepte erarbeitet werden, um eine Hilfestellung durch die öffentliche Hand zu bieten. Die Politik hat zwar die Aufgabe, ordnend einzugreifen und natürlich für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Allerdings muss auch für jene Menschen Sorge getragen werden, die aus verschiedenen Gründen am Rand unserer Gesellschaft leben. Gerade in der Anonymität urbaner Ballungsräume bleiben die Bedürfnisse dieser Personen oftmals unbeachtet. Wenn nun durch die Einführung eines Alkoholverbotes auch ein Wegweiserecht durch Behördenvertreter implementiert wird, stellt sich die berechtigte Frage nach dem Wohin. Sehr geehrte Damen und Herren! Die im Folgenden vorgeschlagene Lösung wurde bereits von zahlreichen Experten angeregt und wird von der FPÖ inhaltlich übernommen, weil sie am ehesten dazu geeignet scheint, den betroffenen Personen zu helfen. Es gilt daher ein innenstadtnahes Lokal mit geregelten Öffnungszeiten, eine sogenannte Soziothek, zu finden, in dem sich die Szene treffen kann. Ziel wäre es, einen „Treff- und Ruhepunkt mit Dach“ für die alkoholabhängigen Mitglieder dieser Szene zum Reden, Rauchen und auch zum Trinken zu schaffen. Bier und Wein vom Supermarkt dürfen da mitgebracht und getrunken werden. Schnaps und andere hochprozentige Getränke sind verboten. Ebenso, und das ist natürlich selbstverständlich, der Konsum und der Handel illegaler Drogen. Eine Tee- und Kaffeeküche sollte bereitgestellt werden, damit auch antialkoholische Getränke konsumiert werden können. Sozialarbeiter werden nur dann aktiv, wenn sie um Hilfe gebeten werden. Die Benutzer müssen sich an Hausregeln, die sie sich teilweise selbst geben, an die müssen sie sich halten. Bei der Pflege und Reinigung der Räume ist auch Selbstverantwortung einzufordern. Bgm.-Stvin. Rücker: Herr Gemeinderat, ich muss Sie jetzt leider unterbrechen, wir haben einen gesundheitlichen Vorfall und wir müssen jetzt die Sitzung unterbrechen. Tut mir leid. Unterbrechung des Gemeinderates von 19.00 bis 19.30 Uhr. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 19.30 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Wir dürfen die Fraktionen bitten, in den Gemeinderatssaal zu kommen, dass wir mit der Gemeinderatssitzung fortfahren können. Wir haben auch währenddessen jetzt diskutiert und gesagt, dass wir vielleicht auch unter all den Personen, die heute da sind, zu wenig Sanitäter und Sanitäterinnen haben, deswegen werden wir einmal auch anbieten einen Erste-Hilfe-Kurs, wir werden auf Sie zukommen, dann können wir uns gegenseitig auch einmal helfen, wenn es wieder einmal umwerfende Reden geben sollte. Zwischenruf GR. Grosz: Du betreust die Gerda Gesek. Bgm. Mag. Nagl: Wir werden dann einen eigenen Ausweis machen, von welcher Fraktion du vordringlich behandelt werden willst. Zwischenruf GR. Schröck: Die Gerda sagt überhaupt, ich warte nur auf den Bürgermeister. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf fortsetzen. Das Konzept habe ich vorstellt, wir definieren zunehmend Verbotszonen, haben aber auch die Pflicht, Erlaubniszonen zu schaffen. Ich stelle namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen und politischen Vertreter der Stadt Graz werden ersucht, geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Soziothek im Sinne des Motivenberichtes zu suchen und nach entsprechender Überprüfung dem Gemeinderat hierüber zur gegebenenfalls weiteren Beschlussfassung zu berichten (Applaus FPÖ). GR. Baumann zur Dringlichkeit: Lieber Kollege Lohr! Da merkt man, diese harte Schale des Kollegen Lohr, hinter dieser harten Schale versteckt sich ein weicher Kern… Zwischenruf GR. Schröck: Der war subtil. GR. Baumann: …ein offenes Herz auch für soziale Probleme, für Menschen, die in sozialer Not sind. Wir von Seiten der Grünen werden diesem Antrag in der Dringlichkeit und im Inhalt zustimmen, auch wenn wir weitere Diskussionspunkte gerne einbringen möchten, aber nicht in Form eines Zusatzantrages, sondern nur jetzt in meiner Stellungnahme. Ich glaube, dass es wichtig wäre, die Menschen auch miteinzubeziehen in die Suche und in die Planung einer Soziothek oder einer Anlaufstelle in der Innenstadt, die jetzt schon mit den Menschen in der Innenstadt, Sie sagen auffälligen Menschen, also mit Menschen, die jetzt halt am Billa-Eck stehen, jetzt schon Kontakt haben. Die wissen vielleicht auch um die Bedürfnisse und auch die Notwendigkeiten, damit man diesen Leuten auch gut helfen kann. Aber eines bleibt, also das brauchen wir uns hier nicht vormachen da herinnen, auch wenn es einen Platz gibt, der auch eine gute Öffnungszeit hat, vertreiben und ausschließen von Menschen, die vielleicht anders sind als wir da herinnen oder als so ein bürgerliches Dasein oder bürgerlicher Habitus, den wir uns alle zugelegt haben, auch für Menschen, die nicht so leben, nicht so scheinen, muss der Platz in der Öffentlichkeit, muss der Platz auch in der Innenstadt offen bleiben. Es ist nicht nur der Platz der Touristen und Touristinnen, es ist nicht nur der Platz der Geschäftsleute, es ist auch der Platz für alle Grazerinnen und Grazer, es ist ein Produkt der Nichtbeteiligung von Menschen, die anders sind, an der Gestaltung der Stadt und vielleicht hilft uns diese Soziothek den Inklusionsprozess der Menschen, die vielleicht im Moment ein wenig weiter draußen stehen, zu verbessern. Von unserer Seite die Zustimmung und kein Abänderungs- und kein Zusatzantrag zu dieser Frage. Danke (Applaus Grüne). GR. Schröck: Werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Lohr! Das ist jetzt der offizielle Offenbarungseid der FPÖ zu einem Drogenkonsumationsraum, denn was du hier forderst, ist nichts anderes als ein Drogenkonsumationsraum light. Und ich bin ehrlich schon gespannt, wie ihr das euren Wählern verklickern werdet, wir auf jeden Fall werden bei dieser Sache nicht dabei sein. Und ich denke überhaupt nicht daran, die Stadt hier in die Verpflichtung zu nehmen, einen subventionierten Raum für Saufgelage oder ähnlich gelagerte Aktivitäten zu suchen. Von uns gibt es dafür natürlich keine Zustimmung, weder zur Dringlichkeit noch… Zwischenruf GR. Schneider: Auf euch kommt es eh nicht an. GR. Schröck: …ja, Kollege, ich weiß schon, deine Stimme zählt doppelt, das ist mir auch klar. Also nein in beiderlei Hinsicht. GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Für uns ist auch dieser dringliche Antrag sicher nicht dringlich und wir werden dem Inhalt auch nicht zustimmen. Der Antrag selbst ist eher eine Zumutung. Inhaltlich gleicht diese Initiative einer unglaublich leeren Ideenhülse. Man muss sich das vorstellen, normalerweise könnte ich mir einreden lassen, dass man vielleicht die Sozialstadträtin beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, nein, diese Trinkhalle kommt gleich einmal ohne Konzept aus, man will gleich den Liegenschaftsbeauftragten bitten, einen Raum zu suchen, eine Trinkhalle. Ganz kurz, die Frau Haas-Wippel hat heute ein Zitat geprägt, sie hat gesagt, man muss „die Sache am Schwanz anfangen zu zäumen“, also das würde ich dir auch raten in dieser Frage. Was das Konzept… Zwischenrufe unverständlich. GR. Hohensinner: …für die Satzstellung kann ich nichts, das ist wirklich ein Zitat von der Frau Haas-Wippel. Zwischenrufe unverständlich. GR. Hohensinner: Nein, das weiß ich, deswegen habe ich gesagt, es ist ein Zitat von der Frau Haas-Wippel, die Gerda und die Sissi bestätigen diesen Wortlaut. Aber das ist eigentlich für die Sache egal. Zum Konzept: Wo ist das Konzept der Betreuung, wie groß soll die Sache sein, gibt es Sanktionsmöglichkeiten für Konsumenten, die jetzt nicht nur Bier oder Wein trinken, sondern die Schnaps trinken, die Drogen konsumieren, wer sanktioniert das? Wie erklärt ihr das euren Wirtschaftstreibenden bitte, der Herr Hötzl ist, glaube ich, der Chef des Ringes freiheitlicher Wirtschaftstreibender, wie erklärt ihr das Anrainern und Geschäftsleuten, die in der unmittelbaren Nachbarschaft sind, dass so eine Trinkhalle mitten in der Stadt kommen soll? Wie schaut es mit der Finanzierung aus, das Konzept kommt völlig ohne Inhalte aus. Punkt 2, ich habe mir das Konzept in Kiel angeschaut und auch in Dortmund, habe das recherchiert, und dort gibt es so Räumlichkeiten am Rand von der Stadt, nirgendwo in der Innenstadt. Man könnte aber trotzdem das Ganze definieren, es sind Begegnungszentren, wo kein Konsumzwang ist und wo leichter Alkohol mitzunehmen ist und so was gibt es bereits in Graz und ich kann da dem Kollegen Eustacchio nur nahelegen, ein Produkt von Schwarz/Grün einmal, das ist der Sozialkompass, da wird man auch lesen, dass es einige Anbieter schon gibt, Anlaufstellen für Alkoholkranke, das Resi-Dorf, Vinzi-Dorf, Marienstüberl, Karlauer-Pfarre und das sind alles katholische Initiativen und da möchte ich mich einmal bedanken für die ganze Arbeit, die sie leisten (Applaus ÖVP). Bevor man so eine Trinkhalle angeht, bitte ein gescheites Konzept einbringen und nicht solche extrem leeren Ideenhülsen (Applaus ÖVP und Grüne). StRin. Maga Drin. Schröck: Die Sozialdemokratie begrüßt die Soziothek, wir begrüßen dieses Konzept. Ich möchte jedoch dazusagen, dass wir trotzdem der Dringlichkeit heute nicht unsere Zusage geben aus einem einfachen Grund. Es gibt die ExpertInnenkomission, die einmal im Monat tagt und dort haben wir mehrere Maßnahmen aufgelistet, unter anderem auch so eine Trinkerstube oder Soziothek, wie die FPÖ sie bezeichnet hat, und wir wollen in der ExpertInnenkommission jetzt einfach eine fachliche Bewertung noch einmal machen und uns überlegen, wie könnte denn dieses Projekt in Graz ausschauen und wie könnte es funktionieren, wo müsste es sein und vor allem, glaube ich, ist es wirklich ganz wichtig, auch mit der betroffenen Zielgruppe zu sprechen, wie das Konzept ausschauen muss, damit die Zielgruppe das auch annimmt. Weil ich glaube, es wäre schade, wenn wir irgendwo eine Trinkerstube, eine Soziothek einrichten, die natürlich auch sozialpädagogisch betreut werden muss, und diese Einrichtung wird dann nicht angenommen. Da ist mir die Energie zu schade und da muss ich ehrlich sagen, da ist mir auch das Geld zu schade. Lieber Kurt Hohensinner, du hast tatsächlich ein bisschen das Thema verfehlt, das Resi-Dorf und das Vinzi-Dorf ist ganz was anderes, das sind Obdachloseneinrichtungen, wo Menschen Alkohol konsumieren dürfen. Eine Trinkerstube ist ganz was anderes, da geht es darum, dass Menschen hingehen können, dass sie dort betreut werden, dass sie dort ihren Alkohol konsumieren können, da geht es nicht darum, ob die Menschen obdachlos sind, das ist ganz was anderes. Man kann sie dort natürlich auch treffen, aber das Vinzi-Dorf und das Resi-Dorf sind Obdachloseneinrichtungen, eine Soziothek ist keine Obdachloseneinrichtung. Wie gesagt, wir finden es inhaltlich sehr, sehr spannend, ich möchte aber trotzdem noch einmal die Runde über die ExpertInnenkommission drehen, um einfach abzuklären, ist das ein Konzept, das in Graz funktionieren kann? Nur weil es in anderen Städten funktioniert, muss es nicht automatisch in Graz funktionieren, ich glaube, dass es funktionieren kann, aber man muss es einfach breit diskutieren und man muss vor allem mit den Betroffenen sprechen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen (Applaus SPÖ). GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat! Ich darf auf die Wortmeldungen kurz eingehen. Danke an die Grünen, Kollege Baumann, für eure Zustimmung. Kollegen Schröck und Hohensinner fehlt das Resümee natürlich nicht so positiv aus, ich glaube, ihr habt das inhaltlich nicht verstanden oder habt den Motivenbericht nicht sinnerfassend gelesen, es stehen die Regeln im Motivenbericht drinnen. Kollege Schröck, das soll natürlich kein Drogenkonsumraum sein, wir sprechen uns natürlich weiterhin vehement gegen illegale Drogen aus. Hier geht es darum, dass diese Herrschaften auch bei Bier oder gemeinsam Nikotin rauchen dürfen und umsonst die Substanzen, da gibt es ein klares Nein, das wird auch kontrolliert durch Polizei, Ordnungswache, auch Sozialarbeiter, die dort natürlich hin und wieder reinschauen, also das funktioniert sehr wohl, wie ja auch in anderen Städten bewiesen wird. Auf die Untergriffe zum Kollegen Hohensinner bezüglich Schwanz gehe ich jetzt nicht ein, jedenfalls gibt es Anlaufstellen, eben die Frau Stadträtin Schröck hat sie genannt, aber die Anlaufstellen der religiösen Vereine, die sind ja ganz anderer Art, hier geht es wirklich um ein Auffangbecken im innerstädtischen Bereich, weil wenn die anderen das Vinzi-Dorf, Resi-Dorf, diese Zielgruppe jetzt schon erreichen, warum stehen die Herrschaften dann weiterhin zwischen Hauptplatz und Jakominiplatz? Die SPÖ ist leider feig heute, weil sie unserem Antrag nicht zustimmt, aber wenn es nach mehreren Arbeitsgruppen-Sitzungen und nach mehreren Anläufen dann doch endlich zu einer Soziothek kommt, freuen wir uns trotzdem. Ansonsten kann ich nur noch einmal appellieren, dass ihr unserem Antrag zustimmt (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Petition an die Bundesregierung, um auf die Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule hinzuweisen. GR. Schröck stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schröck: Werte Kolleginnen und Kollegen! Das unerlaubte Fernbleiben von der Schule wird in der öffentlichen Diskussion, in Fachkreisen, im Jugendwohlfahrtsbereich und am Arbeitsmarkt immer mehr zum Thema. Das Problem des unerlaubten Fernbleibens von der Schule ist ein quer durch Europa diskutiertes Phänomen, dessen Folgen gravierender sind denn je. Kinder, die durch häufiges Fehlen im Unterricht keinen Pflichtschulabschluss erreichen, geraten schnell in dauerhafte Arbeitslosigkeit und die damit oft verbundene Spirale aus Armut und Kriminalität. Die französische Regierung hat bereits auf dieses Übel reagiert, indem sie eine diskussionswürdige Lösung beschlossen hat. Den Eltern von Schulschwänzern wird in Frankreich kein Kindergeld mehr gezahlt. Der französische Präsident Sarkozy hatte sich für diese Initiative stark gemacht und den Kampf gegen das von ihm so bezeichnete “Krebsgeschwür“ des Schwänzens als absolute Priorität bezeichnet. Das Modell, das auch in Großbritannien zum Einsatz kommt, sieht vor, dass wenn ein Kind mindestens vier halbe Tage pro Monat unentschuldigt fehlt, der Schulleiter dieses Vergehen der Schulaufsicht zu melden hat. Woraufhin eine Warnung an die Familie erfolgt. Bleibt diese ohne Wirkung und das Kind bleibt auch im darauffolgenden Monat dem Unterricht unentschuldigt fern, wird das Kindergeld gestrichen. Das Geld wird erst wieder dann bezahlt, wenn der Schüler einen weiteren Monat lang regelmäßig zur Schule gekommen ist. Dieses Modell, das in Frankreich als wirksames Mittel gegen Schulschwänzen und die damit verbundene Gefährdung der beruflichen und sozialen Integration eingesetzt wird, ist mittlerweile auch Grundlage intensiver Diskussion führender Vertreter der CDU und SPD in Deutschland. Der österreichische Staatssekretär Kurz vermutet Schulpflichtverletzungen gar verstärkt bei Familien mit Migrationhintergrund und fordert deshalb konsequenteren Vollzug und eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen. Diese Forderung ist einem vor drei Monaten veröffentlichten Integrationsbericht geschuldet, der verstärkte Sanktionen bei Schulpflichtverletzungen vorgeschlagen hatte. Nach Angaben des Berichts ist die Rate der Schulabbrecher unter Kindern mit Integrationshintergrund viermal so hoch wie jene von österreichischen Kindern. Aktuelle Zahlen, wie oft Schüler in Österreich fehlen, hat das Unterrichtsministerium leider nicht. Die Abwesenheit von Schülern und Schülerinnen wird an den Schulen zwar vermerkt, sie werden jedoch nicht statistisch aufbereitet und ausgewertet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familienbeihilfe ist Teil eines Vertrags. Sie wird den Eltern unter anderem als Ausgleich für die Aufwendungen der Kindererziehung gezahlt. Wird dieser Vertrag gebrochen, müssen Sanktionen verhängt werden. Das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht stellt zweifellos einen derartigen Regelbruch dar. Das französische Modell könnte demnach ein sinnvoller Anreiz für Eltern sein, darauf zu achten, dass ihre Kinder ihrer Schulpflicht auch tatsächlich nachkommen. Minderjährige, die beharrlich unentschuldigt dem Unterricht fern bleiben, sind eine Risikogruppe, die für die Begehung von Straftaten vermehrt anfällig ist. Das Streichen oder die Reduktion der Beihilfe für unbelehrbare Kinder, aber auch der Erziehungsberechtigten, kann deshalb auch als Prävention von Jugend- und Kinderkriminalität verstanden werden. Wenn der Staat eine Beihilfe gewährt, dann hat er auch das Recht, dafür eine Gegenleistung einzufordern. In diesem Zusammenhang stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die verantwortlichen Mitglieder des Stadtsenats und die zuständigen Stellen des Magistrats werden aufgefordert, auf dem Petitionsweg an die zuständigen Stellen des Bundes heranzutreten, um auf die Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule hinzuweisen. Zweck dieser Petition ist es, den Gesetzgeber um eine gesetzliche Regelung zu ersuchen, die es ermöglicht, vermehrtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule durch Streichung oder Reduktion der Familienbeihilfe zu sanktionieren. Ich bitte um Annahme. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Mag. Schönberger zum Antrag: Meine Damen und Herren! Auch ein paar Daten und Fakten liegen da vor, es gab eine schriftliche parlamentarische Anfrage am 8. September vom Nationalratsabgeordneten Johann Redler von der ÖVP betreffend Verletzung Schulpflicht an die Frau Bundesministerin Schmied. Mir liegt auch der Maßnahmenkatalog vor von Herrn Staatssekretär Sebastian Kurz, der eben auch in diese Richtung tendiert. Wir von der ÖVP sind für die Dringlichkeit und inhaltlich gehen wir d’accord, weil wir auch meinen, dass viele Kinder aus zerrütteten Familien, wie wir gehört haben, eben vor allem sehr viele Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher sind und wir meinen auch, dass da durch die Bildung die Chance gegeben ist, diesen Kindern ein besseres Leben zu geben. In der Steiermark habe ich hier eine Zahl, dass die Steiermark den höchsten Anstieg hat von 2006 auf 2011 von über 117 %. Im AHS-Bereich möchte ich noch dazusagen, gibt es schon in diesem Bereich das elektronische Klassenbuch, das wäre auch eine Überlegung, auch im Pflichtschulbereich einzuführen. Wie gesagt, ich finde auch den Zugang über die Einschränkung der Familienbeihilfe, also die Koppelung, der Nichtauszahlung für einen guten Regelungsmechanismus im Gegenzug zu einer Strafandrohung. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Meißlitzer: Also es ist ja wirklich absurd, dass man verlangen will, dass Schulschwänzer und Schulschwänzerinnen beziehungsweise deren Eltern kriminalisiert werden und noch dazu zur Kasse gebeten werden. Damit, meine Damen und Herren, werden wir diese Problematik natürlich nicht lösen können, ganz im Gegenteil. Man kann doch jetzt schon erahnen, wen diese Maßnahmen treffen würden und jeder von Ihnen kennt diese Familien. Jene, die ohnehin zu den sozial damit zu den Schwächeren gehören. Glaubt denn jemand ernsthaft, dass Kinder aus betuchtem Haus, die zum Beispiel auch Privatschulen besuchen, deren Eltern dann auch so strafverfolgt werden würden? Da werden üblicherweise gemeinsam mit Schule und Elternhaus Lösungen gesucht und auch gefunden, alles nach dem Qualtinger-Motto „Der Papa wird’s schon richten“. Und überdies, wenn diese Eltern eine Verwaltungsstrafe bekommen, ist das keine Sanktion, die auch nur ansatzweise wirken würde. Wenn man dem Schwänzen ernsthaft begegnen würde, dann wäre eine andere Sanktion notwendig, und nur auf dem Weg herauszufinden, warum jemand Schule schwänzt, wäre das schon ein richtiger Ansatz. Oder gehören Sie alle zu jenen Menschen, die, wenn Ihnen der Finger schmerzt, gleich die ganze Hand amputieren? Und wenn jemand sagt, gerade aus zerrütteten Familien ist diese Quote höher, dann muss ich sagen, das hat weder mit Migration noch mit zerrütteten Familienverhältnissen zu tun, sondern das hat sehr oft mit der Situation in der Schule zu tun, und dort Präventionsmaßnahmen einzufordern und dort zu versuchen, Veränderungen herbeizuführen, das wäre sinnvoll. Wir lehnen daher auch den Inhalt ab (Applaus SPÖ). GR. Grosz: Ich melde mich eigentlich nur deswegen zu Wort, weil ich Ihre Wortmeldung nicht verstanden habe. Ich kann mich erinnern an die Diskussion, wo die Sozialdemokratie… Zwischenruf GRin. Meißlitzer unverständlich. GR. Grosz: Nein, können wir ja diskutieren, wo die Sozialdemokratie sehr viele verschiedene Sozialleistungen abhängig machen wollte bei der Erfüllung des Mutter-Kind-Passes, können Sie sich nicht mehr erinnern, Kollegin Meißlitzer? Das ist dasselbe, Sie haben im Rahmen Ihrer Partei als Bundesgesetzgeber sehr oft politisch auf Landesebene, auf Bundesebene und auf Gemeindeebene beantragt, gefordert, rhetorisch ausgedrückt, kommuniziert, dass sie selbstverständlich dafür sind, dass der Staat Sozialleistungen davon abhängig machen soll, dass die, die Sozialleistungen empfangen, gewisse Voraussetzungen erbringen. Im Übrigen ein wesentlicher Bestandteil eines solidarischen Sozialsystems, das Ihre Partei sich auf die Fahnen heftet, hier in Österreich eingeführt zu haben. Gewisse Grundbedingungen von der Auszahlung. So, und jetzt stellt der Gemeinderat Schröck einen Antrag mit Unterstützung der Österreichischen Volkspartei und mit Unterstützung der Freiheitlichen Partei, zu Recht zu sagen, jawohl, um Schüler wieder in die Schulpflicht zu bringen, besonders in prekären Familienverhältnissen, machen wir die Auszahlung von einer Sozialleistung in diesem Fall davon abhängig, dass Eltern in Zukunft auch dieser Pflicht nachgekommen und ihre Kinder schulpflichtig, ist im Übrigen Gesetz in Österreich, alle, die das nicht tun, sind Gesetzesbrecher, das davon abhängig zu machen, daher nichts Unanständiges, und Ihre Wortmeldung in eklatantem Widerspruch, aufgrund von Unwissenheit, nehme ich an, so der Meinung der Sozialdemokratie in vielen anderen Fällen ist. Zwischenruf GRin. Meißlitzer: Aber Sie wissen schon, dass der Mutter-Kind-Pass eine Gesundheitsvorsorge ist. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Meißlitzer ist ja noch sehr intensiv mit dem Kollegen Grosz im Disput, in Verhandlung. Liebe Edeltraud, die Sozialdemokratie ist also mit dieser Stellungnahme, wenn sie wirklich für die ganze SPÖ gilt, wirklich nicht mehr zu retten. Ihr habt getrommelt mit Androsch und Konsorten für ein Bildungsvolksbegehren zu Recht, dass die Bildung einen sehr, sehr hohen Wert hat und die Bildung ausschlaggebend ist, wie in vielen Biographien sich das Leben des Einzelnen entwickeln wird hinsichtlich Arbeitslosigkeit, hinsichtlich persönlichem Fortkommen, Möglichkeiten überhaupt der Familie und Kinder zu gründen. Das ist allen, glaube ich, hier in der Tragweise grundsätzlich bewusst und als Basis dessen ist sicherlich der Abschluss einer primären Ausbildung, dass jemand zumindest einen Hauptschulabschluss hat, dass jemand seine Lehre abschließt als Basis, um darauf aufbauend modular weitere berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu erzielen, dass er wirklich einen Job, besser, sage ich einmal, einen Beruf findet, von dem er sich selber ernähren kann und wo er nicht Sozialleistungen der Allgemeinheit, des Gemeinwesens beanspruchen muss. Aber selbstverständlich sage ich damit, damit wir uns diese Bildungseinrichtung leisten können bis zur Universität hinauf, sind mit dem Besuch dieser Einrichtung natürlich Rechte, aber auch Pflichten verbunden und diese Pflichten vergisst leider die Sozialdemokratie zu häufig. Wir wissen auch, dass gerade das Schulschwänzen, und das ist hier das Thema dieses Antrages, für den ich danke auch, dass das die primäre Ursache ist oder überhaupt das erste Indiz ist, dass etwas in der Entwicklung eines jungen Menschen einfach falsch läuft. Dass hier die Schule, das Schwänzen auch oft das erste Indiz dafür ist, dass hier in der Familie was nicht ordentlich läuft, dass hier die Entwicklung zur Kriminalität und Drogenkonsum hier seine ersten Schritte setzt. Und dieser Entwicklung müssen wir vom Grunde auf entgegenwirken, gleich am Anfang mit Prävention und das wirkt am besten, wenn die Leute das auch am Geldbörsl spüren, dass hier wirklich was zu tun ist. Ich danke. Bgm.-Stvin. Rücker: Die Fragestellung, welche Kinder Schule schwänzen, da herinnen so darzustellen, als wäre das ein soziales Thema, wo man sagt, es sind nur auffällige Familien und sozial vernachlässigende Familien, ist eine Darstellung, die, denke ich mir, alle von Ihnen, die vielleicht halbwüchsige Kinder haben, wissen, dass sich das so nicht abspielt. Schuleschwänzen an und für sich ist etwas, was quer durch alle sozialen Schichten stattfindet. Das möchte ich einmal klarstellen und es ist nicht nur eine Frage von Kindern, die in sozial schwächeren Familien unterwegs sind. Es ist natürlich ein Zeichen davon, dass Eltern sich zu wenig kümmern, aber ich möchte das nicht reduzieren auf sozial schwache Familien, das möchte ich einmal getrennt haben in der Diskussion. Das Zweite ist, warum wir Grüne dieser Maßnahme jetzt nicht zustimmen, es gibt eine gewisse Ironie in diesem Lande, seit Jahren, und insbesondere im letzten Jahr auch in der Steiermark, meldet sich die Jugendwohlfahrt laufend damit, dass sie viel zu wenig Möglichkeiten und Instrumente hat und inzwischen auch zu wenig Ressourcen, dort anzusetzen, wo mit den Familien gearbeitet werden kann, wo Kinder auffällig werden. Dann herzugehen und zu sagen, wir machen jetzt über die polizeistaatliche Form, dass man sagt, zuerst nimmt man den Leuten die Ressourcen weg, damit gearbeitet werden kann in den Familien mit sozialer und mobiler Familienbetreuung etc. und dann auf der anderen Seite streichen wir ihnen die Familienbeihilfe, ist ein bisschen kurz gegriffen, in dem Rahmen, in dem wir uns befinden. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, obwohl die Grünen sehr wohl auch sehen, dass es eine Dringlichkeit gibt, anzusetzen bei Kindern, die wegbrechen, aus welchen Gründen immer, aus dem System, und gerade aus dem Bildungssystem, das ist ganz klar keine Frage. Aber da gibt es gute Ansätze, da gab es gute Ansätze, aber in den letzten Jahren wird hier ausgehungert und das kann es nicht sein, das dann so zu beantworten (Applaus Grüne). GRin. Bergmann: Eigentlich habe ich mich innerlich über diese Diskussion aufgeregt. Und zwar ich finde den Ansatz, das Fehlen der Kinder in der Schule mit Entzug von einem Einkommen von Familien, mit dem viele Familien durchaus leben, gerade in Familien mit mehreren Kindern ist die Familienbeihilfe heute ein ganz wesentlicher Bestandteil des Einkommens, damit diese Familien überleben, das ist die eine Seite. Die andere Seite, da gebe ich der Lisa Recht, wenn sie sagt, das trifft alle, nicht nur Kinder aus sozial schwachen Familien. Das geht quer durch die gesamte Bank, aber ich glaube, die Ansätze, wieder eine Strafe zu finden, das finde ich einfach den total falschen Weg. Warum gehen immer mehr Kinder nicht gerne in die Schule? Ich denke, man sollte wirklich das gesamte Bildungssystem, die Schule, einmal genau anschauen und dann, es ist auch angesprochen, dass die Arbeit mit den Familien immer schwieriger wird aufgrund von finanziellen Einsparungen, dass Mittel einfach nicht mehr zur Verfügung stehen. Auf alle Fälle ist das unserer Meinung nach ein komplett falscher Ansatz und ich glaube auch, dass die Wirkung ausbleiben wird, denn Kinder, die tatsächlich nicht in die Schule gehen, die haben meistens dann auch ein gröberes Problem und denen ist dann auch die finanzielle Situation der Eltern egal und letztendlich ist dann der Druck der Eltern auf die Kinder wieder genau das Gegenteil, wo ich Kinder nicht überzeugen kann, dass sie gerne in die Schule gehen. Also ich denke, man sollte da wirklich besser darüber nachdenken, wir finden diesen Lösungsansatz überhaupt nicht in Ordnung. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Korschelt: Kollegin Meißlitzer, auch Ihre Stellungnahme hat mich dazu veranlasst, dass ich auch mich zu Wort melden möchte, und gleich im Schulgebrauch zu bleiben, Ihre Stellungnahme war Thema verfehlt, setzen, nicht genügend. Weil, ich meine (Applaus FPÖ), mir stehen leider nicht mehr so viele Haare zu Berge aus biologischen Gründen, aber da muss es ja Ihren Altvorderen, von Viktor Adler bis zum Franz Jonas, die müssen ja nur im Grab so rotieren, wenn sie Ihre Stellungnahme gehört haben, weil es war immer eines der Grundprinzipien, dass Sozialdemokratie, und ich glaube, man sieht ja auch, Ihre Kollegen sind eher etwas betroffen über Ihre Stellungnahme, glaube ich, dass Sie nicht im Namen, der Kollege Kolar ist auch wieder aufgewacht, super, dass, ich glaube, nicht im Namen Ihrer Fraktion gesprochen haben, weil es war eine der Urprinzipien, die Schulpflicht und das Schulrecht und das Recht auf Bildung. Und wenn es einmal eine Pflicht gibt, dann gibt es einmal ein Recht und es gibt in Österreich, der Kollege Grosz hat das eh gesagt, es gibt eine Schulpflicht und die ist einmal einzuhalten. Und was die Kollegin Vizebürgermeisterin gesagt hat, natürlich mit dem Schulschwänzen, aber das wird natürlich auch so dramatisiert, es geht ja nicht darum, dass jetzt jemand, ich glaube, es gibt da niemanden in diesem Saal, der nicht ein-/zweimal, vielleicht einen Tag, zwei Tage schulgeschwänzt hat, um das geht es ja gar nicht, sondern dem Kollegen Grosz, Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Korschelt: Ja, in meiner Zeit, ist ja schon lange her, da war es noch ganz anders das Schulschwänzen, weil da war, wenn man eine Stunde nicht in der Schule war, in der zweiten Stunde hat man sofort bei uns zu Hause angerufen und du warst nicht einmal zu Hause, haben die Eltern schon gewusst, dass du nicht in der Schule warst. Also so locker war es damals nicht. Aber ich glaube, dass es einfach nicht darum geht, dem Kollegen Schröck auch nicht darum geht, dass jemand, der jetzt ein oder zwei Tage nicht in der Schule war, dass da gleich die großen Strafsanktionen angedroht werden, sondern es geht ja darum, dass jemand beharrlich und eine Familie beharrlich ihre Kinder nicht in die Schule schickt und es darum eben dann ein Bildungsdefizit gibt und dann glaube ich auch, das könnte man und es ist ja auch der Sinn des Antrages, dass man das natürlich erarbeiten müsste. Es muss ja nicht gleich am Anfang die volle Härte des Gesetzes niederschlagen, dass man dem 300/500 oder 600 Euro wegnimmt, sondern dass man zuerst einmal vielleicht androht, so wie es bei den meisten Strafvergehen ist, dass man einmal androht und sagt, dass, wenn es noch einmal kommt, dass dann erst die Strafe fällig ist und ich glaube, das hätte schon eine große Wirkung. Ich würde sagen, ich glaube, ich darf da für meine Fraktion reden im Gegensatz zur Kollegin Meißlitzer, ich hoffe, dass sie nicht für ihre Fraktion geredet hat, weil sonst wundert mich eigentlich… Wir werden sowohl der Dringlichkeit, der haben wir eh zugestimmt, wir werden natürlich auch dem Inhalt zustimmen und danken dem Kollegen Schröck für diesen wertvollen Beitrag (Applaus FPÖ). GR. Schröck: Kollegin Meißlitzer, ich erkenne jetzt in deiner Wortmeldung schon ein bisschen einen starken Drang zur Verfälschung der Realität, weil ich habe gar den Eindruck, du hast nicht aufgepasst und den Antrag nicht gelesen. Weil es geht in diesem Antrag eben nicht um irgendwelche Verwaltungsstrafen, die du da angeführt hast, und dein eigener Bundessozialminister hat da schon ein bisschen weniger romantisches Bild von diesem immer häufiger auftretenden Problem und du weißt doch genau, dass vermehrtes Schulschwänzen mit der häufigste Grund ist, warum Kinder frühzeitig aus der Schule ausscheiden und du weißt ja ganz genau, was das bedeutet, denn dazu gibt es verschiedenste Studien, Zahlen und Fakten, die das belegen, und belegen unter anderem, dass das Risiko von diesen Kindern, arbeitslos zu werden, im Vergleich zu Jugendlichen mit Abschluss doppelt so hoch ist. Dass das Risiko, über Hilfsarbeit nicht hinauszukommen, ungefähr vierfach erhöht ist und das Risiko, den Status überhaupt einer Nichterwerbsperson einzunehmen, fünffach so hoch ist. Und der Sozialminister Hundsdorfer, ich glaube deiner Fraktion angehörend, sagt im Standard vom 12. April 2011 genau in diesem Zusammenhang, wenn alle Stricke reißen, würde ich auch die Familienbeihilfe streichen, so. Verstehe ich also deinen Zugang, der da ein bisschen nach unserer kleinen Farm romantisch das alles sieht, so ist es leider nicht mehr, das geht an den Realitäten unserer Zeit vorbei, und auch eure sozialdemokratischen Kollegen aus Deutschland sind da schon um einige Welten weiter. Nicht nur, dass sie diese von mir genannten Maßnahmen selbst forcieren und ansprechen, nein die fordern mittlerweile schon ganz andere Maßnahmen gegen dieses Übel der Schulschwänzerei, unter anderem nur zum Beispiel, dass Spielkonsolen in Geschäften während der Schulzeiten einmal zum Beispiel abgeschaltet werden, das nur so nebenbei. Das sind eure Kollegen aus Deutschland. Da hinkt ihr leider als die Konkursverwalter der Grazer Sozialdemokratie meilenweit hinterher. Ich freue mich aber sehr, dass die ÖVP und die Freiheitlichen und der Kollege Mariacher diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen. Ich möchte nur dann noch kurz zur KPÖ sagen, die Familienbeihilfe ist kein Einkommen, die Familienbeihilfe ist eine Transferleistung, die die Kosten, die aufgrund der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern entstehen, ausgleicht, darum verstehe ich auch diese Argumentation in keinster Weise. Ich danke aber für die Zustimmung für diesen wichtigen Antrag. Dankeschön (Applaus BZÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 11) Bekenntnis des Gemeinderates, dass ausgegliederte Gesellschaften wieder in dessen Wirkungsbereich zurückgeführt werden sollten GR. Grosz stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Grosz: Hoher Gemeinderat! Es ist, glaube ich, unbestritten, dass 31 Fahrscheinkontrollore, die sich zusammentun, entweder auf Zuruf ihrer eigenen Unternehmensführung oder von selbst die Fahrscheine so zinken, dass sie für sich selbst, ihre Angehörigen quasi Gratisfahrscheine bei den Grazer Linien herausschinden, dass das einem Strafdelikt, nämlich das des Betruges, unterliegt. Schwerer Betrug und Untreue sind, glaube ich, jene Straftatbestände, die auch über alle Parteigrenzen hinweg außer Streit stehen. Das passierte die letzten Jahre, Zeitraum im Übrigen unbekannt, Schadenshöhe im Übrigen auch unbekannt, in einem Subunternehmen eines Unternehmens im 100-%-Eigentum der Stadt Graz. Das wäre noch nicht so schlimm, dass das passiert ist, nur was darauf folgte, ist sehr schlimm. Ende September wird das medial das erste Mal kundgetan und die Holding Graz, nämlich die Vorstände der Holding Graz, einigen sich mit der Securitas, dem Dienstgeber der 31 Kontrollorgane, auf Folgendes: Sogenannter außergerichtlicher Tatausgleich, den im Übrigen nicht nur immer die Opfer und der Täter herstellen können und niemals die Opfer, dieser Definition nach ist ja die Securitas Opfer und auch die Holding Graz und die 31 Kontrolle sind die Täter, die 31 Kontrollortäter haben nicht gezahlt den außergerichtlichen Tatausgleich, sondern ein Opfer dem anderen in einer uns bis dato unbekannten Schadenshöhe, einigen sich darauf im Rahmen eines Vergehens, das schweren Betrug darstellt und damit zumindest für Beamte und für jene, die dem Beamtendienstrecht unterliegen, ein Offizialdelikt darstellen. Kollege Klubobmann Piffl-Percevic, nicht dich persönlich angesprochen, aber du verfolgst jetzt diese Debatte oder zumindest meine Rede sehr genau, daher folgendes Beispiel: Wenn du mich umbringen würdest und dich mit meiner Partei einigen würdest, wisst was, für das, dass man den Grosz umgelegt haben, zahlen wir euch 100.000 Euro Abschlagzahlung, ihr seid damit einverstanden, wir auch, anzeigen tun wir das nicht und damit ist die Geschichte erledigt, dann ist Mord so wie Betrug, schwerer Betrug und Untreue… Zwischenruf GR. Schneider: Das ist kein Vergleich, das ist ein Blödsinn. GR. Grosz: Nein, das sind genau jene Strafgesetzbuchparagraphen, die Offizialdelikte darstellen, das sind genau jene Paragraphen, die Offizialdelikte darstellen und von Amts wegen verfolgt gehören. Betrug gehört von Amts wegen verfolgt und Betrug kann nicht zwischen Zwei geregelt werden nach dem Motto, das machen wir uns schon aus, der Betrogene und der, der betrogen hat, und der Rest ist erledigt. Das geht eben nicht, das sieht das österreichische Strafgesetzbuch, dem du unterliegst, genauso wie ich auch, das sieht das vor. Das Problem ist aber, im Falle der Holding Graz haben wir es zumindest mit den 31 Fahrscheinkontrolloren um Betrug zu tun, aber die Holding tut mit der Securitas alles, dass jene 31 sogenannten Täter, von denen ich überhaupt nicht ausgehe, dass sie im übrigen Täter sind, aber das zu einem Zeitpunkt in zirka einer Minute, versucht alles, damit jene 31 sogenannten Täter ja nicht einer staatsanwaltschaftlichen Befragung zugeführt werden. Man einigt sich so, lassen wir das, wir schmeißen sie hinaus, wir nehmen sofort 31, obwohl die Dienstkenntnisse und die Ausbildung laut Richtlinie der Stadt Graz der Linien mehrere Wochen in Anspruch nimmt, allein die Ausbildung, 31 kann man nicht von einem Tag auf den anderen Tag austauschen, mehrere Monate sogar an Ausbildung, bis der in Graz kontrollieren darf. Das ist damals in der Ausschreibung so festgelegt worden, tut die Holding mit der Securitas alles, dass dem nicht nachgegangen wird. Jetzt haben wir Anzeige erstattet, so wie es sich auch gehört, Staatsanwaltschaft wird ermitteln und, weil es sich um einen sogenannten kolportierten fünfstelligen Betrag handelt, Schadenssumme bei 31 Mitarbeitern, sollte auch für jeden erkennbar sein, dass die 75 Euro ungerechtfertigt das als Sachbezug, in dem Fall betrügerisch erschlichener Sachbezug, überschritten worden sind. Also es ist auch interessant für die Abgabenbehörde, einmal zu eruierten, ob diese 31 Kontrolle sich nicht einen Sachbezug geleistet haben mit diesen Schwarzfahrten für sich und ihre Familien bei den Preisen, die man für einen Jahresgehalt zahlen muss und daher auch abgabenpflichtig gewesen wäre. Das Problem ist, dass das, was wir jetzt nicht aufgedeckt haben, sondern was die Medien aufgedeckt haben, alles nicht Gegenstand von Aufsichtstätigkeiten der Aufsichtsorgane der Holding der Stadt Graz sind und das ist eigentlich ein Wahnsinn. Weil das, was die Medien aufdecken, was die Medien feststellen und was die Staatsanwaltschaft jetzt tut, hätten eigentlich die Aufsichtsräte der Holding, aber auch die Vorstände der Holding selbstverständlich anzeigen müssen, haben sie es nicht getan und daher sage ich, sollten wir wieder zu dem zurückkehren, dass selbstverständlich der Gemeinderat der Stadt Graz als einzig direkt gewählter Eigentümervertreter, nämlich die 56 Gemeinderäte, und daraus resultierend Vertreter dieser 56 Gemeinderäte im Aufsichtsgremium, diese Aufsicht ausüben, denn die Aufsicht wurde seitens der zuständigen Eigentümervertreter aus meiner Sicht gröblichst vernachlässigt. Ansonsten hätte man sehr viele andere Maßnahmen treffen sollen, bis hin zu einer Vertragsauflösung mit der Firma Securitas, und nach den Ausschreibeunterlagen, nach den jüngsten, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, das dürfte Sie vielleicht auch interessieren, hat die Firma Securitas nicht einmal die Ausschreibekriterien erfüllt, nämlich sie haben nicht einmal das einfachste Kriterium, den Gewerbeschein für das Inkassogewerbe. Sie führen das Inkasso für die Stadt Graz bei den Linien aus und haben nicht einmal einen Inkassogewerbeschein, haben aber die Ausschreibung gewonnen, und das meines Wissens um 50 Euro Differenz zum Nächsten. Sehr geehrte Damen und Herren, sogar mit einer Nachbesserung, wo ein gewisser Ing. Pöschl zum Zweitbieter gegangen ist mit einem leeren Kuvert mit den Worten „Wollen Sie nicht nachbessern.“ Das wird im Übrigen auch noch diskutiert werden, nur damit ihr wisst, um was es sich hier handelt und ich sage Ihnen eines, wenn wir vorher über Privilegien gesprochen haben, wo ich mich verwehrt habe bei den MitarbeiterInnen der Graz Holding, wenn wir aber von diesen Bonifikationen, den 31, ungerechtfertigten Bonifikationen reden, dann sage ich Ihnen, was dort wahrscheinlich, tatsächlich passiert ist. Die Unternehmensführung der Securitas hat gesagt, wisst was, ihr seid quasi beliehene Amtspersonen, Kontrollbedienstete der Holding Graz, ihr dürft für eure Kontrolltätigkeit keine Provisionen erhalten, aber was wir euch geben können, ist, dass ihr und eure Angehörigen, vor allem eure Angehörigen und Verwandten selbstverständlich dort gratis fahren können, indem wir die Fahrscheine nummerieren. Nicht Schwarzfahren, Fahrscheinnummerierung war das Kennwort in der Securitas, Fahrscheinnummerierung. Und, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man jetzt so tut, dass die 31 Kontrollore die Böcke dort gewesen sind, die Täter, dann liegen wir komplett falsch. Weil es wird sich herausstellen, dass die 31 Kontrollore nur dem Angebot gefolgt sind, das ihre Unternehmensführung ihnen gemacht hat, ungesetzlich, ungerechtfertigt, aber eigentlich nichts anderes getan haben, als auf Zuruf und Angebot ihrer Arbeitsgeber, nämlich wisst was, ihr kriegt einen Gehaltsbestandteil als Bonifikation über nummerierte Fahrscheine. Wie es genau diese Firma auch im Jahr 2008 gemacht hat am Flughafen Graz, wo sie Kilometergeldabrechnungen als Gehaltsbestandsteil für Mitarbeiter beim Flughafen eingesetzt hat und damit Sozialversicherungsabgaben geprellt hat. Kollege von der Gebietskrankenkasse, du kennst den Fall, es hat Anzeigen gegeben. Die Securitas hat im Jahr 2008 am Flughafen das Gleiche gemacht, indem sie dort unten Gehaltsbestandteile über Kilometergeldauszahlungen abgerechnet hat. Ich weiß, sehr umfassend gewesen, um es auch zu erklären. Und daher sage ich, wir wollen daher die Rückführung, wir wollen nicht, dass die Stadt Graz oder die Politiker dort Installateure bestellen oder sagen, wo eine Wasserleitung zu bauen ist, das will ich nicht. Das Unternehmen soll weiterhin privatwirtschaftlich geführt werden, aber dieser Gemeinderat soll in dem Verhältnis der Zusammensetzung dort die objektive Kontrolle auch durchführen können. Wirtschaftlichkeit, Effizienz, und daher bringe ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g ein: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen, wir mussten uns mit der Magistratsdirektion darauf einigen, dass das Wort Graz nicht vorkommen darf, weil wir dürfen im Rahmen der Dringlichen nicht einmal zur Holding Graz hier etwas beantragen, auch sehr kurios, wir sind die Eigentümer zu 100 %, Sie alle. Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Es findet ein allgemeines Bekenntnis des Gemeinderates statt, dass die Gemeinden ihre ausgegliederten Gesellschaften wieder in ihren Wirkungsbereich eingliedern und die Vor- und Nachteile dieser erfolgten Ausgliederungen prüfen. Ich ersuche Sie um Zustimmung (Applaus BZÖ). Bgm. Mag. Nagl: Zuerst einmal halte ich fest, dass wir die Redezeit über vier Minuten jetzt überschritten haben. Ich möchte den Herrn Gemeinderat aber darauf hinweisen, dass es einfach, und ich sage es jetzt zum wiederholten Male, klare Regelungen gibt, vor allem zum dringlichen Antrag und beim dringlichen Antrag kann man eben oder im Bereich der dringlichen Anträge kann man keinen stellen, der auf die Organisation Auswirkungen hat. Und das Gleiche ist, wenn es finanzielle Auswirkungen hat, und das ist keine neue Errungenschaft, sondern damit hat sich der Gemeinderat in der Zweiten Republik immer auseinandergesetzt und auch in den letzten Jahrzehnten haben wir das so eingehalten und da bitte ich einfach, darauf Rücksicht zu nehmen. Es wurde ja eh eine Konstruktion mit dem Wort Gemeinden gefunden, damit wir das jetzt hier in der Form diskutieren können und das will ich da auch noch einmal festhalten. Wir sind mehr als bemüht, ununterbrochen Anträge sogar, ich sage noch, zuzulassen und das will ich an dieser Stelle auch heute noch einmal festhalten. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch zur Dringlichkeit: Hoher Gemeinderat! Irgendwie ist das einfach abenteuerlich, was wir uns da heute um Viertel nach acht an Summe an Halbwahrheiten, Falschinformationen, Fehlinterpretationen, dann auch Dinge anhören müssen, die mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben. An und für sich sollte man wirklich alles schriftlich vor sich haben, damit man das wirklich analysieren kann, einmal Punkt für Punkt durchgehen, dann würden wir wahrscheinlich um 10.00 Uhr immer noch da sein. Ich beginne mit dem völlig falschen Hinweis, dass hier ein außergerichtlicher Tatausgleich stattgefunden hat, das war überhaupt nicht der Fall, das ist eine völlige Fehlinformation, das ist falsch und entspricht überhaupt nicht der Tatsache, sondern das was stattgefunden hat, war die Inanspruchnahme von § 167 StGB, die tätige Reue. Ich darf vielleicht ganz kurz vorlesen: Da wir unsere Schadenersatzleistung „vor Einschreiten einer Behörde“, das ist das Wesentliche, „vor Einschreiten einer Behörde und auch sonst vollinhaltlich im Sinne dieses Paragraphen geleistet haben, und dies auch in unserer Vereinbarung mit der Holding Graz Linien rechtlich ganz sauber schriftlich und somit dokumentiert haben. Was ist die Voraussetzung dafür? Dem Täter kommt tätige Reue zustatten, wenn er, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, wenngleich auf Andringen des Verletzten, in dem Fall die Holding, so doch ohne hiezu gezwungen zu sein, erstens, den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden gutmacht oder zweitens, sich vertraglich verpflichtet, den Verletzten binnen einer bestimmten Zeit solche Schadensgutmachung zu leisten. Das heißt, wir haben es hier mit einem klassischen Fall von tätiger Reue zu tun, die Firma Securitas hat, bevor die Behörde davon Kenntnis bekommen hat, den Schaden ersetzt, der dadurch entstanden ist und sie hat auch gehandelt, indem sie eben sich von ihren Angestellten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getrennt hat. Das ist der Tatbestand der tätigen Reue und das hat mit einem außergerichtlichen Tatausgleich überhaupt nichts zu tun, das möchte ich gerne als Erstes festhalten (Applaus ÖVP). Zum Zweiten hat sich die Holding vorbehalten selbstverständlich, das darf ich ebenfalls vorlesen, „falls sich die seinerzeitigen Angaben der Firma Securitas, was die Tragweite des Schadens betrifft, Schadenshöhe, aus Sicht der Holding ändern sollte und insbesondere das Management der Firma Securitas in welcher Form auch immer involviert gewesen sein sollte, könnten seitens der Holding in Absprache mit dem Rechtsvertreter Dr. Neger eine Anfechtung der mit Securitas getroffenen Vereinbarung in weiterer Folge die Beschreitung des Klageweges und gegebenenfalls auch ein Ausstieg aus dem Dienstleistungsvertrag überlegt werden“. Das heißt, die Holding hat festgehalten, so wie die tätige Reue durchgesetzt wurde, so muss es auch stimmen. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass das Management was gewusst hat oder dass eben dieser Schadensfall nicht korrekt abgehandelt wurde zwischen ihnen, dann kann sogar der Klagsweg beschritten werden. Ich kann es nur noch einmal sagen, was ist da dran, außer die politische Aufregung eines Gemeinderates von uns? Es ist sonst gar nichts dran und das Inhaltliche, der Aufhänger vom dringlichen Antrag, nämlich dass wir jetzt diskutieren sollen, ob wir die Holding wieder zurückführen, das halte ich wirklich für lächerlich, das halte ich wirklich für lächerlich, dass wir aus diesem Anlass in eine sehr ernste Diskussion, die wir über ein Jahr lang geführt haben, indem wir beschlossen haben, dass wir die Holding stärker an uns heran nehmen wollen und aus einer AG eine GesmbH gemacht haben, wo wir einen viel stärkeren Einfluss auf die Holding haben, wo wir hier im Gemeinderat Budgets beschließen, mittelfristige Finanzplanung, Investitionsplanung, das im Ausschuss diskutieren, wo wir das alles zusätzlich gemacht haben, das war ja nicht der Fall vor zwei/drei Jahren. konnte hier ja gar nicht debattiert werden, man konnte schon debattieren, aber es war rechtlich gesehen völlig wurscht. Jetzt beschließen wir, das heißt, wir haben sie zurückgeführt und jetzt aber dann nochmals zu überlegen, ob man sie hier in den Verbund des Magistrates einbinden, das halte ich einfach für lächerlich, ich bin auch dankbar für den Hinweis, dass das natürlich eine organisatorische Änderung wäre und dass die hier gar nicht diskutiert wurde. Also ich kann es nur nochmals sagen, dringlich ist da überhaupt nichts, im Gegensatz, es ist sehr, sehr vieles falsch und halbwahr, deshalb keine Dringlichkeit (Applaus ÖVP). GR. Kolar: Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass eine politische Gruppe hier in diesem Rathaus, die in der Ära Schüssel eins und zwei und letztendlich, vieles was an Staatsvermögen da war, privatisiert hat, ausgegliedert hat, verkauft hat, was sich letztendlich heute in staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit und in Gerichten widerspiegelt, hier jetzt mit diesem Antrag kommt. Aber ok, man lernt ja dazu. Grundsätzlich glaube ich, ist festzuhalten, dass es einmal darum geht, dass die Sozialdemokratie dafür steht, dass, wenn es um Effizienz, um Sparsamkeit und bessere Verwaltung geht, dass wir viele Modelle bereit sind anzuschauen und sie durchzudenken, letztendlich dann einen guten Weg zu finden. Das ist, glaube ich, unbestritten und das haben wir in diesem Haus des Öfteren klar und deutlich gemacht. Wenn man hier jetzt auf die Holding zu sprechen kommt, dann sind die Positionen auch klar abgesteckt, für uns war das zu schnell, für uns war das zu früh, für uns waren die Voraussetzungen letztendlich nicht dementsprechend transparent und nachvollziehbar und überprüfbar. Und dass man jetzt mit einem Antrag kommt, das wieder zurückzuführen und das in allen Gemeinden zu machen, um erst dann wieder prüfen zu können, ob das gescheit ist, das finde ich auch ein bisschen gewagt diesen Ansatz. Uns geht es darum, dass Strukturreformen gemacht werden, die Sinn machen, dass bei diesen Strukturreformen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein wesentlicher Teil sind und auf die hat man auch zu achten, auf die hat man auch zu schauen, dass sie in dieser Strukturreform in ihrem Arbeitsverhältnissen dementsprechend gestärkt und gesichert und mit Motivation ausgestattet werden. Dass es natürlich, und da muss ich dem Herrn zuständigen Beteiligungsreferenten ein bisschen widersprechen, dass die Kontrollmöglichkeiten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dementsprechend für die Regierungsverantwortlichen gegeben sind, ist ja klar, aber für alle anderen, die nicht dieser Regierung angehören, ist das natürlich schon ein sehr schlimmer Zustand, das darf ich ganz ehrlich sagen, weil hier werden wir im Grundsatz dann informiert, wenn die Stadtregierung das so will oder wenn wir es aus den Zeitungen erfahren, also hier gäbe es jetzt, ob das jetzt die Aufsichtsratstätigkeit ist oder andere Dinge, schon auch Möglichkeiten, die nicht in der Regierung Vertretenen dementsprechend miteinzubinden, um letztendlich auch hier diese Transparenz und das, was da immer gesagt wird, alles dementsprechend auch darzulegen. Aber dem Antragstext, so wie er hier vorliegt, können wir auch keine Dringlichkeit und dem inhaltlichen Teil auch nicht positiv zustimmen und erklären. Danke (Applaus SPÖ). GRin. Bergmann: Ich möchte nur kurz anmerken, dass das Thema über die Rückführung für uns sicher ein Thema ist, aber dass wir aus diesem Grunde der Dringlichkeit zustimmen und den Rest lasse ich jetzt offen (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Frau Bergmann, vielleicht nur eine kleine Anmerkung, weil wir im Jahr 2002 unter dem damaligen GVB-Direktor Antony Scholz auf Anraten des Verkehrsverbundes, auch unter Vorstandsdirektor Messner und Malik, damals der Securitas den Auftrag vergeben haben, hat dazu geführt, dass aus einem Minus von 300.000 Euro im Bereich der Kontrolle mit eigener Mannschaft fremd vergeben ein Plus von 200.000 Euro wurde und die Strafen und die Kontrollen sich quasi versechsfacht, glaube ich, haben. Aber der Unterschiedbetrag ist gewaltig, so viel auch nur immer wieder, wenn man was auch etwas anderen überlässt. Zwischenruf GRin. Bergmann: Der schriftliche Antragstext war etwas anderes als das Vorgetragene. Bgm. Mag. Nagl: Das auch, aber ich wollte nur, weil das vielleicht auch einmal dazu beiträgt, diese grundsätzliche Haltung zu überdenken, ich sage jetzt auch einmal, im Aufsichtsrat gibt es zwar Vertreter, die der ÖVP und den Grünen zuzuordnen sind, es gibt aber in unserem Aufsichtsrat auch Expertinnen und Experten und ich nehme an, dass gerade im Gewerkschaftsbereich ein heftiger Austausch über alle Vorkommnisse da sind, Horst Schachner und die Personalvertreter sind zu einem sehr großen Teil, innerhalb der Gewerkschaft würde es mich wundern, wenn Skandale unentdeckt blieben und die Damen und Herren, die der SPÖ zugehörig sind, nicht auf den Plan treten würden und darüber hinaus auch bei Anzeigen etc. dabei wären. Ich sage auch noch einmal dazu, dass im Aufsichtsrat, im Spartenausschuss, ein einstimmiger Beschluss mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in dieser Causa getroffen wurde. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte mich zur Dringlichkeit melden. Zum Thema Securitas ist alles aufgeklärt, was auch die rechtlichen Begrifflichkeiten und die Verwechslung derselben betrifft. Noch einmal ganz kurz zum Spartenaufsichtsrat, es war ja dann eben die Forderung im Aufsichtsrat, das zu behandeln, es wurde dort behandelt und es wurde einfach sehr eindeutig klargestellt, dass der Holdingvorstand auf guter rechtlicher Basis sehr schnell reagiert hat und der Spartenaufsichtsrat bestätigt die Vorgangsweise, deswegen gibt es dazu nichts mehr zu sagen. Die Frage mit der Rückführung halte ich schon für interessant, wenn man eine GesmbH in eine Aktiengesellschaft quasi zurückführen will, weil die GVB damals Teil einer Aktiengesellschaft war, das ist mir nicht ganz erklärbar, was da an besserer Steuerbarkeit erwartet würde. Deswegen stimmen wir der Dringlichkeit nicht zu. GR. Grosz: Wo jetzt die viel zitierten Halbwahrheiten des Kollegen Rüsch waren, weiß ich nicht, außer dass er gemeint hat, dass hier tätige Reue geleistet wurde und kein außergerichtlicher Tatausgleich. Im Übrigen im Antragstext ist auch von der tätigen Reue die Rede und ist auch mehrfach zitiert und er sagt selber, die tätige Reue leistet der Täter. So, ich stelle also fest, dass nicht die 31 Kontrollorgane die Täter waren laut Definition Rüsch, die den Vorgeldbetrug geleistet haben, sondern die Securitas selbst und jene, die die Abschlagszahlungen an die Holding gezahlt haben im Rahmen der tätigen Reue, die Täter sind erstens, zweitens, wir bis heute als Gemeinderat noch immer nicht wissen, wie hoch die tätige Reue war. Auch sehr interessant, dass die Eigentümervertreter der Stadt das nicht wissen dürfen, aber alles kein Problem. Frau Vizebürgermeisterin, Herr Bürgermeister, Herr Beteiligungsreferent, ich erkläre Ihnen jetzt nur aus dem Vertrag mit der Securitas, der mir vorliegt, zwei kleine Details. Unter Punkt 7.1, Pflichten, ist Inkasso angeführt. Das heißt, die Securitas leistet für die Graz Linien, damals Graz Linien, das Inkasso, Barzahlung, Ahndung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis. Unter Punkt 2, Punkt 5, Rücktritt vom Vertrag, steht, der Auftragnehmer die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes beziehungsweise zur Erbringung der geschuldeten Leistung verliert, ist der Auftraggeber vom Gesetz her verpflichtet, den Vertrag aufzulösen, steht unter Punkt 2.5., Firmenbuchauszug von gestern der Firma Securitas. Sie haben zwar das Arbeitskräfteüberlassungsgewerbe, aber nicht das Inkassogewerbe, das habe ich Ihnen heute zur Kenntnis gebracht, jetzt werden wir schauen, was Sie daraus machen. Weil das geht ja weiter, es hört ja mit der heutigen Diskussion nicht auf. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie hier, auch mit der Holding, aus welchen Gründen auch immer und den Verdacht, den Stadtrat Rüsch geäußert hätte, ich würde ihm etwas unterstellen, das stimmt nicht, stimmt wirklich nicht heute bei der Anfrage, das war auch niemals so gemeint, auch nicht den beiden Aufsichtsräten, auch nicht Nagl, auch nicht Rücker, geht mir um das gar nicht, da habe ich nur das einzige Problem, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und dem Management dort halt vertrauen, statt dass sie selbst einmal nachschauen und selbst einmal mit den Mitarbeitern der Securitas reden. mit einem dieser 31 Kontrollore habe ich bereits gesprochen. Ich glaube daher wirklich, dass Sie sich das näher anschauen sollten, ich glaube wirklich, dass Sie hier sich nicht auf das verlassen sollten, was Ihnen gesagt wird, ich glaube, dass Sie durchaus dem Magistratsdirektor den Auftrag geben sollten, das noch einmal herauszusuchen über die tätige Reue, wer leistet, Täter, niemals das Opfer, also wenn die Securitas das Opfer seiner 31 Mitarbeiter war, dann braucht sie nichts leisten, sind die 31, die zu leisten haben. Ich würde mir wirklich den Gewerbeschein anschauen, ob die Vertragsbedingungen bei der Ausschreibung noch erfüllt worden sind, die Unterlagen sind hier, das sind nicht Erfindungen von mir, auch dass mir der Vertrag gegeben wurde, eine Kopie davon, ist nicht die Erfindung von mir, ich habe es bekommen. Ich halte mit dieser Information nicht hinterm Berg, ich will niemanden anschütten, gar nichts, ich habe keine Einflussmöglichkeit bei der Holding, ich bin mit dem Kollegen Schröck 28. Teilhaber, Eigentümervertreter der Stadt Graz bei der Holding, kenne die aber nicht einmal, darf da nicht einmal bei der Türe hineingehen und fragen, was ist da los, also ok, daher sage ich es hier, präsentiere ich es hier und bitte Sie, Herr Aufsichtsratspräsident, und Sie, Frau Vizepräsidentin, dem nachzugehen, wenn das alles nicht stimmt, sagen Sie, das hat nicht gestimmt und wenn es stimmt, dann ersuche ich Sie, die entsprechenden Konsequenzen zu treffen, aber grundsätzlich müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir als Gemeinderat endlich unserer Aufsichtspflicht in dem Bereich nachkommen, denn es ist ja nicht seit Jahrzehnten in Stein gemeißelt, dass es die Holding Graz gibt, sondern erst seit kurzem Haus Graz und da ergeben sich halt diese Probleme. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, wenn auf einer Baustelle ein Installateur ein paar Röhren stiehlt und das vielleicht auch noch fast gewerbsmäßig ausübt, dann ist weder die Installationsfirma noch der Auftraggeber der Dieb, und wenn du uns sagen willst, wir kommen unserer Aufsichtsratsverpflichtung nicht nach, dann haben wir das richtiggestellt. Damit wir aber auch dir sagen, dass du dir etwas genauer die Paragraphen anschauen sollst, die du immer wieder zitierst, weil du ja auch als Nationalrat unterwegs bist, darf ich dich bitten, den § 167 im Absatz 4 anzuschauen, da steht drinnen, der Täter, der sich um die Schadensgutmachung ernstlich bemüht hat, ist auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein Dritter in seinem Namen oder wenn ein anderer an der Tat Mitwirkender den ganzen aus der Tat entstandenen Schaden unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen gutmacht. Damit ist es ganz klar, dass dieses Unternehmen als Dritter tätige Reue ausüben kann. Mehr kann ich dazu nicht sagen, bitte genau anschauen, ich habe es jetzt vorgelesen, damit es jeder gehört hat, damit wir nicht immer mit Paragraphen herumwerfen, ich bin kein Jurist, aber ich habe es jetzt einmal hier verlesen, weil darauf sich auch der Herr Dr. Neger berufen hat. Wir haben 500.000 Euro, glaube ich, an Schadensgutmachung bekommen, das ist eine sehr, sehr hohe Summe, es wäre sehr, sehr schwer gewesen, überhaupt nachzuweisen im Einzelfall, wie oft ist da nicht kontrolliert worden, weil vielleicht haben sie es fünfmal gemacht oder zehnmal, dann würde ich sogar sagen, ist das… Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: …und das Zweite ist, und das ist das Wichtigste was der Kollege Rüsch gesagt hat, wir haben sichergestellt als Aufsichtsrat und als Vorstände gemeinsam mit dem Herrn Dr. Neger, dass für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass jemand anderer da etwas beauftragt hätte oder die Herrschaften nicht schuld sind, auch nicht die, mit denen du jetzt gesprochen hast, dann werden wir bis zur Vertragsauflösung und zu weiteren Klagschritten alles unternehmen können. Also wo ist der Vorwurf? Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 20.40 Uhr den Vorsitz. 12) Hauszugänge in Wohnhäusern; grobes Sicherheitsmanko durch illegale Kopien der sogenannten Postschlüssel GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein wichtiges Sicherheitsthema für unsere Wohnbevölkerung, nämlich die Hauszugänge, die Eingangstüren in unseren Wohnhäusern wirklich sicherer zu machen. Denn es besteht ein grobes Sicherheitsrisiko durch kursierende illegale Kopien sogenannter Postschlüssel, die jeder fast an jeder Ecke haben kann. Kopien dieser „Postschlüssel“ kursieren in verschiedensten gesellschaftlichen Kreisen, so dass es auch unter anderem, sage ich einmal, Gauner, Gaunerinnen, wenn man es so bezeichnen darf, damit leicht und unbemerkt in die Häuser gelangen – und sind dort ein veritables konkretes Sicherheitsrisiko für Hauseigentümer aber/und ergänzend auch natürlich für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Familien in den Häusern. Denn diese mittlerweile ganz leicht zu beschaffenden sogenannten Postschlüssel stellen für Verbrecher geradezu eine Förderaktion dar, in diese Häuser einzudringen und ihre kriminellen Intentionen dort zu verfolgen. Wir haben ja aus den Zeitungen auch immer wieder die Schlagzeilen, dass in Häusern eingebrochen wird, dass Kellerabteile aufgebrochen werden, dass Fahrräder gestohlen werden, wir haben Wohnungseinbrüche, nicht nur, aber verstärkt auch in den Dämmerungszeiten der Jahreszeit und wir haben auch immer stärker festzustellen, dass neben Raub, wo zum Beispiel Videorekorder gestohlen werden, Mobiltelefone gestohlen werden, Geld, Schmuck, was auch immer schnell greifbar ist, weil meistens läuft es von den Verbrechern her schnell ab, dass diese Einbrüche auch oder diese Raubtaten auch verstärkt mit Gewaltverbrechen Einklang bringen, wo wirklich Personen an Leib und Leben wirklich zu Schaden kommen. Mit diesen Zuständen haben wir zu rechnen und da ist hier die Stadt Graz sowohl als Eigentümer von Liegenschaften, von Gebäuden, Sozialwohnungen ebenso aufgerufen, hier im eigenen Wirkungsbereich tätig werden, wie auch entsprechende Information und Kommunikation nach außen hin zu geben, wie man diesem Postschlüssel-Desaster, das hier über Jahrzehnte entstanden ist, wirklich entgegenwirkt. Die Post hat hier ein entsprechendes Begeh-System entwickelt, das mit einer ID-Card funktioniert, Sie haben es in dem Antragstext auf der Seite 2 im Absatz 4 stehen, wo jeder einzelne Zutrittsversuch auch entsprechend EDV-mäßig dokumentiert wird, um hier bei entsprechenden Straftaten wirklich nachzugehen und zu schauen, wer ist in den letzten Stunden in das Haus gekommen und um hier wirklich eine Präventionswirkung auch ergänzend auch erzielen zu können (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). In diesem Zusammenhang stelle ich den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und die Wohnungsstadträtin Elke Kahr, weil es ist für mich natürlich klar, dass das hier auch eine Querschnittsmaterie ist, bis spätestens zur Gemeinderatssitzung im Feber 2012 um Vorlage eines Berichtes, in dem nachfolgende Fragen zielführend und umfassend beantwortet werden, nämlich 1) ob Sie beziehungsweise der Grazer Stadtsenat es als sinnvoll erachten, die im eigenen Eigentum der Stadt Graz beziehungsweise die im eigenen direkten oder mittelbaren Einflussbereich stehenden Wohngebäude mit einem geeigneten Begeh-System auszustatten, und - so Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits möglich - welche Vorgehensweise Sie im Bejahungsfall beabsichtigen; 2) in welcher Form Sie es als möglich beziehungsweise als sinnvoll ansehen, die EigentümerInnen privater Wohnungen in Graz gezielt auf diese Problematik aufmerksam zu machen; denn es herrscht zu Lasten der persönlichen Sicherheit unserer Wohnbevölkerung und darüber hinaus auch zu Lasten der WohnungseigentümerInnen leider bis dato weitgehendes Unwissen. Mehrere hundert Eigentümer haben diese modernen Sicherheitssysteme in Graz schon eingebaut, ich denke, es ist Zeit, dieses wichtiges Thema hier heute zum ersten Mal im Grazer Gemeinderat wirklich zu behandeln und hier den Weg aufzuzeigen, wie wir unsere Häuser wirklich sicher machen, weil hier die kriminellen Täter darauf warten und nicht immer nur dort einbrechen, wo viel zu erwarten ist, weil diese Häuser sind meistens mit teuren Videoanlagen, Videosicherheitsanlagen ausgezeichnet, sondern sie gehen vermehrt auch in die Häuser rein, wo sie schnell, einfach, unkompliziert, weitestgehend ungesichert Zutritt sich zu Wohnungseigentum verschaffen können und hier gilt es, die BewohnerInnen und die Eigentümer viel stärker zu sichern, als es bis dato der Fall war. Ich bitte um Annahme. StRin. Kahr zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gemeinderat Mariacher! Die Sicherheit unserer Bewohner und Bewohnerinnen, und ich kann jetzt nur, was diesen Dringlichkeitsantrag betrifft, wirklich nur für unsere BewohnerInnen in den Gemeindehäusern sprechen, ist mir und natürlich der städtischen Wohnhausverwaltung sehr wichtig, das ist keine Frage. Auch sich Gedanken darüber zu machen, halte ich nicht für falsch, aber ich habe diesen Dringlichkeitsantrag gestern erhalten und ich habe mir durchaus in der kurzen Zeit mit meinen KollegInnen vom Wohnungsamt darüber ernsthaft Gedanken gemacht, ob es überhaupt ein System gäbe, das sozusagen das, was Sie hier angesprochen haben, rechtfertigen würde von den Investitionskosten her. Und eines ist einmal festzuhalten, in unseren stadteigenen Gemeindewohnungen, und darüber können wir sehr gut Buch führen, weil diese Rückmeldungen unsere Hausverwaltung und mir auch die BewohnerInnen, wenn ich in den Siedlungen bin, sofort eigentlich auch sagen würden, ist auf keinen Fall angestiegen. Es gibt vereinzelt Vorfälle von Einbrüchen, das, was Sie hier angesprochen haben, dass es Besucher in Wohnhäusern gibt, die im Haus herumspazieren, dazu tragen manchmal Mieter und Mieterinnen selber dazu bei, indem sie Leute, die anklingeln, einfach reinlassen, das können zum Teil tatsächlich Besucher sein, die sich dann im Wohnhaus aufhalten. Es gibt auch aus dem letzten Jahr zwei Beispiele, wo sich Besucher, die Mieter gekannt haben, sozusagen im Keller eingenistet haben, nachdem aber bei uns, in unseren Wohnhäusern die Leute sich gegenseitig eigentlich sehr gut kennen in der Regel und auch achten, kommt man da relativ schnell drauf, von welcher Seite hier sozusagen das angeleiert wurde. Aber das Wesentliche dabei ist, wir haben uns durchgerechnet, was so ein Scheckkartensystem kosten würde. Wir haben bei zwei Firmen auch angefragt, das Minimum wären 150.000 Euro nur die Installierung so eines Systems bei unseren 500 Wohnhäusern, und wenn man sich das ansieht, dann steht natürlich dieser Kostenaufwand in keiner Relation zum Nuten und ein 100-%-iges Sicherheitssystem über diesen Weg, um zu verhindern, dass kein Gauner oder Gaunerin ein Wohnhaus betritt, wird es einfach nicht geben. Also deshalb können wir der Dringlichkeit und dem Antrag nicht zustimmen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Wohnungsstadträtin Kahr! Diese Antwort erscheint mir von Ihnen viel zu schnell hier bereits über Kosten ins Spiel zu bringen, Sie sagen selbst, Sie haben nur wenig Zeit gehabt, den Antrag zu studieren. Ich glaube, es geht hier darum, Bewusstsein zu schaffen, auf die Problematik der Postschlüssel, das ist das Erste. Das Zweite ist, Gedanken zu machen, wie kann man das Problem, und ich bin durchaus bei Ihnen, dass man sich natürlich für eine Variante, wenn es zu einer Entscheidung käme, entscheidet, die vom Wirkungsgrad her, Abwägung Nutzen zu Kosten entsprechend sinnvoll ist. Tatsache ist aber, dass das derzeitige System mit den Postschlüsseln, wo man ohne Anläuten, ohne Probleme Zutritt zu den Gängen und Stiegenhäusern auch im sozialen Wohnungsbau finden kann, ohne dass jemand die Türe aufmacht, ohne dass jemand rausschaut, dass das ein Gefahrenpotential ist, ein erhebliches, weil für jeden einzelnen Mieter, noch dazu von diesen Mietern, die nicht so viel haben wie der Durchschnitt der Bevölkerung, ist der Eingriff in die private Sphäre hinein nicht nur ein großes psychologisches Problem, sondern auch zum Teil kann das existenzbedrohend sein, weil man weiß auch, dass diese Räuber und Einbrecher meistens mehr auch kaputt machen als was sie selber mitnehmen. Also ich kann daher nicht verstehen, warum man diesen Antrag nicht in dieser Form, wie der Antragstext lautet, weiter betreibt und sich darüber Gedanken macht und einer zielführenden Lösung in der Zukunft zuführt. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Errichtung einer Bushaltestelle beim Schloss Eggenberg GRin. Gesek stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Frühjahr heurigen Jahres habe ich einen Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle  im Bereich des Schlosses Eggenberg gestellt. Bis heute habe ich schriftlich keine Antwort erhalten. In einem persönlichen Gespräch teilte mir Frau Vizebürgermeisterin Rücker mit, dass die Linienführung des hier vorgesehenen Busses der Linie 62   viel zu  lang und dass eine Finanzierung  nicht möglich sei und wenn überhaupt sicher nicht vor  Herbst nächsten Jahres.  Dazu  möchte ich erwähnen, dass während der Gleisbauarbeiten in der Georgigasse  im vorigen Jahr  sehr wohl eine Haltestelle vor dem Schloss der Buslinie 62 installiert war, die sehr gut angenommen wurde und bestens funktioniert hat. Die Besucherzahl hat  sich seit der Ernennung des Schlosses Eggenberg zum Weltkulturerbe  im  Vorjahr um über 50 % erhöht und wird  vermutlich noch weiter zunehmen.   Nunmehr hat sich  die Situation  im Bereich des Weltkulturerbes seit Oktober d. J. insofern  massiv verändert, weil in das Gebäude der ehemaligen Fernmeldemonteurschule das Arbeitsmarkservice eingezogen ist. Es finden hier Weiterbildungsmaßnahmen  für rund 600 Menschen statt und  es ist dieses Ausbildungszentrum die größte derartige Einrichtung in Österreich. Dass hier  seither ein Chaos punkto   PKW-Verkehrsaufkommen herrscht,   ist tagtäglich festzustellen. Überdies beschlossen wir heute die Projektgenehmigung über die Abtragung der alten ASKÖ-Halle  und eine Neuerrichtung derselben. Aller Voraussicht   nach wird dann  während der Bauzeit die Schlossstraße, die zur  Straßenbahnlinie 1 führt, schwer passierbar sein. Ich stelle daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs, die A n f r a g e, ob du  bereit bist, an die zuständigen Stellen  der Holding Graz heranzutreten, dass im unmittelbaren  Bereich des Schlosses Eggenberg eine Bushaltestelle in beide Richtungen  möglichst bald installiert werden möge.  Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Einhaltung des Tabakgesetzes GR. Pogner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wie den Medien, allen voran, dem ORF zu entnehmen ist, wird in Wiener Lokalen das Tabakgesetz nicht sonderlich ernst genommen. Ein Großteil der Lokale verstößt gegen das Gesetz, wie eine Studie der Ärztekammer ergeben haben soll. Lt. ORF seien, nach dem Studienautor Armin Schietz vom Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität in Wien, die Ergebnisse zum Teil erschreckend. Nur ein Viertel aller erhobenen Lokale waren Nichtraucherlokale. Über 60% der Betriebe wurden wegen Gesetzesverstößen kritisiert. Bei Betrieben stand die Verbindungstür zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich ständig offen und ein Teil besaß gar kein Nichtraucherzimmer, obwohl sie größer als 50 m² waren, was laut Tabakgesetz eine Trennung verlangen würde. Besonders „frech“ waren jene Betriebe, die das Rauchen in ausgewiesenen Nichtraucherbereichen erlaubten. Diskotheken schnitten in der Studie besonders schlecht ab. Von sieben Clubs verhielt sich nur ein einziger gesetzeskonform. Wie schädlich sich Tabakrauch auswirkt, sollte hinlänglich bekannt sein. So müssen Kellner und Wirte, die acht Stunden in verrauchten Räumen verbringen, laut Studie, ein um 20% erhöhtes Risiko in Kauf nehmen. Für den Wiener Ärztekammerpräsident Walter Dorner ist aus der Studie klar ersichtlich, dass das geltende Tabakgesetz weder Gäste noch Personal schützt. Zigarettenrauch sei die bedeutendste Quelle für gefährlichen Feinstaub, der das Risiko von Herzinfarkten und Schlaganfällen deutlich steigert. Er sprach sich daher erneut dafür aus, das Rauchen aus der Gastronomie zu verbannen. Nachdem die Wiener Lokalszene zwar nicht von der Größe her, aber durchaus von der Struktur her durchaus mit Graz vergleichbar ist, stelle ich daher namens der ÖVP- GR-Fraktion an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob es in Graz ausreichende Kontrollen betreffend die Einhaltung des Tabakgesetzes gibt und ob jene Betriebe, die sich nicht an die Vorschriften halten, entsprechend sanktioniert werden. Darüber hinaus, ob du bereit bist, mit dem zuständigen Gesundheitsstadtrat Kontakt aufzunehmen, damit er sich für ein generelles Rauchverbot, das vor allem dem Schutze der ArbeitnehmerInnen, in diesem Bereich helfen würde, einsetzt. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Unternehmer- und kundInnenfreundlichere Rahmenbedingungen für das Lokal „Brückentreff“ GR. Eichberger stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Gebäude des Grazer Stadtbauamtes (Europaplatz 20) befindet sich im Untergeschoss, im Bereich der ehemaligen Passage zur Firma C&A eine Lokalität, das „Brückentreff“ – Café – Imbiss Freicham. Seit Jahren wurde aus der seinerzeit gut gehenden Passage (damals mit Trafik, Modegeschäft, Elektro-Markt Cosmos und noch einige weitere) eine vor sich hin vegetierende Liegenschaft gemacht. Vor einigen Wochen wurde die Passage in Richtung C&A schließlich sogar mit einer massiven Eisentür verschlossen, der Zugang aus Richtung Annenstraße wurde gesperrt. Eine plausible Erklärung dafür konnte bis heute nicht in Erfahrung gebracht werden. Und dann wurden vor einiger Zeit in der Halle des Bauamtsgebäudes die Rolltreppen stillgelegt und mit Holzverschlägen verbarrikadiert. Der einzige, direkte Zugang für das im Untergeschoss befindliche Lokal „Brückentreff“ ist nun ein Lift. Es gibt schon irgendwo im Haus noch Stiegenhäuser, die den Zugang ermöglichen. Diese Treppen findet man jedoch nur als absoluter Gebäude-Insider oder nach einer fundierten Pfadfinder-Ausbildung. Abgesehen davon, dass man die Fluchtwege suchen muss (Lifte soll man im Brandfall ja nicht benützen, ist es einem kleinen Geschäftsmann im Laufe der letzten Wochen immer schwerer gemacht worden, seine bescheidenen Umsatzziele zu erreichen. Es ergeht daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob du bereit bist, diese unzumutbaren und möglicherweise den bau- und feuerpolizeilichen Vorgaben widersprechenden Zustände prüfen zu lassen und dich für die Schaffung von unternehmer- und kundenorientierte Rahmenbedingungen in diesem Bereich einzusetzen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Lokal „Retro“, Gleisdorfer Gasse 15 GR. Herper stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: BewohnerInnen und AnrainerInnen der Gleisdorfer Gasse werden um ihren Schlaf gebracht. Die Wurzel des Übels liegt im Lokal „Retro“, dem ehemaligen „Bojangles“, im Haus Gleisdorfer Gasse 15. Was die Menschen um den wohlverdienten Schlaf bringt, ist, dass jede Freitag- und Samstagnacht zwischen Mitternacht und 7.00 Uhr Früh lautstarker Lärm gemacht wird und auch die Hygiene im Umfeld zu wünschen übrig lässt. Auch der Bezirksrat hat sich zuletzt mit dem seit Jahren bekannten Problem beschäftigt und geeignete Maßnahmen verlangt, so die einzuhaltenden Bestimmungen im Jugendschutz, Sicherheitsbestimmungen, Küchen- und Barhygiene sowie Schallschutzmaßnahmen; an regelmäßige Überprüfungen wird gedacht sowie an Polizeistreifen, wie sie früher der Fall waren. Namens der sozialdemokratischen Fraktion stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , die zuständigen Stellen der Stadt mögen die kritisierten Zustände überprüfen, entsprechende Maßnahmen treffen bzw. im Interesse der Bewohner und Anrainer diese „Lärmzone“ eindämmen. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Hochwasserschutz Andritz/Fragenkatalog der Bürgerinnen und Bürger Stand 2011 GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Es ziehen zwar jetzt die Wintermonate in unser Land, es ist in dieser Zeit auch mit keinem Hochwasser zu rechnen, und nachdem auch im Jahr 2011 die Hochwässer ausgeblieben sind, ist es wieder etwas ruhiger um die Hochwasserthematik in Graz bzw. Andritz geworden. Doch die innerliche Angst und Unruhe bei den Betroffenen besteht nach wie vor, denn es folgt wieder ein Frühjahr bzw. ein Sommer, welcher ja wieder starke Regenfälle bringen kann, doch die schon über Jahre notwendigen und zugesagten Hochwasserschutzmaßnahmen sind noch immer nicht alle realisiert. Ich möchte gerade Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, daran erinnern, dass Sie schon 2005 die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen zur Chefsache erklärt haben, doch bis dato erfolgte noch keine Umsetzung aller notwendigen Schutzmaßnamen; vieles beschränkte sich auf Ankündigungspolitik. In der Gemeinderatssitzung am 24. September 2009 stellte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, eine mündliche Anfrage: Inhalt dieser Anfrage war ein Fragenkatalog der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Andritz, welchen Sie mir bzw. den Betroffenen schriftlich beantworten wollten. Am 25. März 2010 jedoch, also sechs Monate später war meine Anfrage noch immer nicht beantwortet. Ich stellte daher nochmals eine Anfrage an Sie, wann Sie beabsichtigen, meine erste Anfrage vom 24. September 2009 endlich zu beantworten. Daraufhin folgte immerhin eine schriftliche Beantwortung am 9. Juni 2010, in der Sie aus heutiger Sicht jedoch wieder primär Ihre Ankündigungspolitik fortsetzen. Auf Ersuchen der Andritzer AktivbürgerInnen stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : 1. Wann wird endlich das Rückhaltebecken in Weinitzen fertig gestellt? Mit dem Spatenstich bzw. Rodungen der Bäume wurde erst jetzt, im Oktober 2011, begonnen. Demgegenüber sagten Sie im Zuge einer Anfragebeantwortung am 9. Juni 2010 betreffend Schöckelbach 5/BA.. Rückhaltebecken 1 Höfbach/ Weinitzen, dass der Baubeginn im Herbst 2010 sein sollte und die Fertigstellung im Frühjahr/Sommer 2011 erfolgen werde. 2. Wann wird der Bauabschnitt 3 und 4 (Linearausbau bis zur Stadtgrenze) und das Rückhaltebecken Annagraben durchgeführt bzw. umgesetzt - was wurde seit 2010 erledigt? Sie erklärten am 9. Juni 2010, für diesen Ausbau wurden noch keine Grundstücksbesicherungen durchgeführt und es liege kein baureifes Detailprojekt vor. 3. Weiters das Projekt Stufenbach 2 Rückhaltebecken (im Bereich Ziegelwerk Wolf bzw. ein Standort weiter taleinwärts): Wann passieren Ihre angekündigten Maßnahmen vom Jahr 2010? Am 9. Juni 2010 kündigten Sie die Grundstücksbesicherung in Form von Optionsverträgen an. Bis jetzt wurde aber nichts realisiert. 4. Betreffend Gabriachbach Unterlauf/Linearausbau: Wann wird dieses notwendige Projekt realisiert? Auch in diesem Fall sagten Sie am 9. Juni 2010, die Grundstücksbesicherung sei bereits erfolgt, Baumsetzung wäre gemeinsam mit dem Kanalausbauprojekt bzw. Lückenschluss des Radwegnetzes. Der Ist-Stand 2011: Man sieht nichts von irgendwelchen Maßnahmen. 5. Andritzbach Unterlauf/ Linearausbau: Wann wird dieses Projekt realisiert? Sie sagten am 9. Juni 2010, das Projekt stehe vor dem Abschluss, sollte 2011 realisiert sein. Stand: Von einer Realisierung ist nichts zu sehen. 6. Andritzbach Unterlauf/Linearausbau Abschnitt Weinzöttelstraße – Mur (gemeinsam mit Radwegenetzlückenschluss): Sie erklärten am 9. Juni 2010, Grundstückbesicherung und Projektierung wären abgeschlossen, man befinde sich jetzt in der Einreichphase, geplante Umsetzung wäre im Sommer 2011. Auch hier gilt: Von irgendwelchen Umsetzungsschritten ist nichts zu sehen! 7. Beim Beschluss des Sachprogrammes Grazer Bäche am 24. September 2010 durch den Gemeinderat wurde auch ein Budget von € 120.000,00 für Informationen beschlossen. Wie viel wurde von diesem schon verbraucht und im Detail für welche Informationen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Stukitzbad GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Für viele Saunagäste ist ein Saunabesuch Erholung für Körper, Geist und Seele. Die Wellness-Effekte der Sauna sind unbestritten und man lässt damit so manch anstrengenden Tag hinter sich. Die Vielfalt der Saunaarten in der Stukitzsauna ist optimal und die Trennung der Geschlechter wird von vielen sehr begrüßt und geschätzt. Durch die Schwimmmöglichkeiten im Sommer, die großzügige bzw. gepflegte Grünanlage, die Massage- und Fußpflegemöglichkeit und angesichts des Gastronomiebetriebes kann man im Gesamten von einer Wohlfühloase sprechen. Das Saunavergnügen wird jedoch durch einige negative Aspekte begleitet, was dazu führt, dass sowohl Stammkunden als auch Laufkundschaften in Privatsaunen ausweichen. Viele sind der Meinung, dass das Preis-Leistung nicht im Einklang mit dem Service ist und Maßnahmen, die seitens der Geschäftsführung gesetzt werden, als kundenfeindlich angesehen werden. Zu den Problemen gehören: • Parkplatzsituation: Am gekennzeichneten Parkplatz der Holding stehen viele Kunden vom gegenüberliegenden chinesischem Restaurant, ebenso DauerparkerInnen, die Besorgungen in der Umgebung vornehmen. Daher kommt es häufig zur Überfüllung des Parkplatzes und entsprechende Parkplätze in der Umgebung sind Mangelware. Die Mitarbeiter vor Ort kennen die Situation und haben nicht die Möglichkeit, entsprechende Konsequenzen zu setzen. Hinweisschilder ohne Sanktionen sind offensichtlich wertlos. Darüber sind die Stammgäste und vor allem die älteren Saunageher besonders verärgert. • Sanierung im September: Der Saunabetrieb wird jährlich für 14 Tage im September geschlossen, wobei den Halbjahreskarten-Besitzern mitgeteilt wurde, dass zukünftig die Halbjahreskarte um diesen Zeitraum nicht verlängert wird. Alternativen, wie z.B. Austerbesuch gegen Aufzahlung, sind auf breite Ablehnung gestoßen. Hierbei kommt die Kundenfeindlichkeit besonders zum Ausdruck. Indirekt stellt dies eine Verteuerung des Saunaeintrittes für Halbjahreskartenbesitzer dar. Anregungen, wie z.B. Monatskarten, wurden bereits deponiert. Mögliche bzw. notwendige optische Verbesserungen im Saunabereich der Männer wurden während der 14-tägigen Sanierung im Außenbereich (Liegebereich außen bzw. Terrasse) nicht vorgenommen. • Im Männerbereich wurden vielfach zu wenig und teilweise veraltete Liegen aufgestellt. In Spitzenzeiten können Saunakunden keine Liege benutzen. • Behindertengerecht: Es fehlt eine gute, behindertengerechte Ausstattung. Es wird bereits gemutmaßt, dass auf diese Problemfelder seitens der Stadt deshalb nicht mehr reagiert wird, um die Tagesfrequenz an BesucherInnen gering zu halten: damit hätte man nach längerer schlechter Auslastung Grund für eine vielleicht ohnedies bereits geplante Schließung – und könnte somit BesucherInnen Richtung Auster „umleiten“. Immerhin sind ja in den vergangenen Monaten bereits einige Saunen geschlossen worden, wie etwa jene im Augarten oder im Margartenbad. Ich stelle daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Können Sie ausschließen, dass die Stadt Graz gemeinsam mit der Holding Graz eine Schließung des Saunabereichs im Andritzer Stukitzbad beabsichtigt oder plant bzw. sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass den aufgezählten Mängelpunkten nachgegangen wird und diese zur Zufriedenheit der Kunden behoben werden? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Budgetvorsorge für mobile Siedlungsbetreuung GRin. Maga Drin. Sprachmann stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung am 22.4.2010 habe ich einen dringlichen Antrag gestellt betreffend Umsetzung eines Quartiersmanagement und Einführung einer mobilen Siedlungsbetreuung. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und in einer schriftlichen Stellungnahme von der Stadtbaudirektion ausgeführt, dass die Umsetzung von weiteren Projekten neben dem Quartiersmanagement und dem „Stadteilprojekt Annenviertel“, sowie anderen laufenden Projekten nicht geleistet werden kann und Gegenstand künftiger Budgetverhandlungen sein müssen. Bis dato hat sich betreffend einer mobilen Siedlungsbetreuung – unter Verweis auf die Siedlungsbetreuung in Wien, welche vorzeigenswert ist – nichts getan. Dies, obwohl die Probleme der Bevölkerung seit der Stellung meines dringlichen Antrages am 22.4.2010 nicht geringer geworden sind. Das man Geld in die Hand nehmen muss, um eine Siedlungsbetreuung zu installieren, liegt auf der Hand. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Werden im Budget des Jahres 2012 Mittel für eine mobile Siedlungsbetreuung vorgesehen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Damensauna in der Auster Eggenberg GRin. Maga Drin Sprachmann stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im alten Eggenberger Bad gab es zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Woche für Frauen die Möglichkeit, eine Damensauna zu besuchen. Nachdem das alte Bad geschlossen wurde und nunmehr nach dem Umbau die Auster Eggenberg neu eröffnet wurde, ist diese Möglichkeit weggefallen. Frauen, die in keine gemischte Sauna gehen wollen, wird in der neuen Auster keine Damensauna mehr angeboten. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie bereit sind, als Eigentümervertreter der Stadt Graz bei der Holding Graz dafür zu sorgen, dass in der Eggenberger Auster entsprechend dem Motivenbericht zu einer bestimmten Zeit in der Woche eine Damensauna angeboten wird. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Eröffnung Joanneumviertel GRin. Jahn stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 26. November wird die Eröffnung des Joanneumviertels stattfinden. Bei den geplanten Feierlichkeiten werden jedoch die drei bedeutenden Ausstellungen, die von Peter Weibl und Dr. Steinle in Zusammenarbeit mit Dr. Danzer, Mag. Orgel und Mag. Holler-Schuster kuratiert wurden, nicht eröffnet. Auch wird weder den KuratorInnen der Ausstellungen noch den KünstlerInnen Gelegenheit geboten, im Rahmen der Eröffnungsfeierlichkeiten zu sprechen. Diese Vorgangsweise erachten wir als grobe Missachtung der Bedeutung der gezeigten Ausstellungen und der KuratorInnen und KünstlerInnen. Daher stellen wir an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die drei Ausstellungen im Rahmen der Feierlichkeiten in einem entsprechenden Rahmen eröffnet werden und der Hauptkurator Peter Weibel sowie die KünstlerInnen die Möglichkeit bekommen, dort auch eine Rede zu halten? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) A 8 – 1077/201L-24, Stahl- und Walzwerk Marienhütte GesmbH, Subvention in Höhe von € 40.500,00 GRin. Maga Pavlovec-Meixner und GR. Dr. Wohlfahrt stellen folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: in der Stadtsenatssitzung vom 11.11.2011 wurde unter o.g. Titel unter Hinweis auf umfangreiche Investitionen zur Absicherung des Standorts, Reduktion von Emissionen und Steigerung der Energie-Effizienz eine Subvention für die Marienhütte in Höhe von € 40.500,- gewährt. Im Zuge der Erhöhung der Fernwärme-Einspeisung wurde seitens des nunmehrigen Fördernehmers kein Wunsch nach einer Förderung thematisiert, darüber hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen bzw. Erhöhung der Energie-Effizienz sind nicht bekannt. Daher stellen wir an Sie folgende A n f r a g e : Welche spezifischen Maßnahmen der Marienhütte zur Reduktion von Emissionen bzw. Erhöhung der Energie-Effizienz werden mit der gewährten Förderung unterstützt? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Smartes Taxi GR. Eber stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bei rund 2/3 aller Fahrten mit dem Taxi wird nur eine Person transportiert, in vielen Fällen werden Kleintransporte durchgeführt (Briefe, Dokumente, Medikamente etc.) Eine kleine Gruppe von z. T. auch ehemaligen Taxifahrern hat nun das Projekt „smartes Taxi“ gestartet. Dabei soll ein „smart for two“-Fahrzeug zum Einsatz kommen, das über zwei Sitzplätze verfügt, aufgrund seiner Kleinheit wenig Platz benötigt und auch entsprechend wenig CO2-Ausstoß verursacht. Aufgrund der derzeit geltenden Taxiverordnung (Mindestlänge 4,2 Meter) konnte dieses Projekt noch nicht umgesetzt werden. Namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ stelle ich daher folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dazu bereit, sich in Gesprächen mit den dafür zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass das Projekt „smartes Taxi“ zumindest in Form eines Pilotprojektes in Graz gestartet werden kann? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Postämter und Postpartner im Grazer Stadtgebiet GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits am 19.11.2009 stellte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage, wie es mit der postalischen Versorgung mittels Postpartnern in näherer Umgebung von bereits geschlossenen Filialen der Post AG aussieht. Nach der Schließung von mehreren Postfilialen bzw. Umwandlung von Bawag-Bank- Filialen in gemeinsame Postpartner nebst Standortverlegung herrscht in der Grazer Bevölkerung Verunsicherung bezüglich der postalischen Versorgung in ihrer näheren Umgebung. Auch wurde weder von Seiten der Stadt Graz noch von Seiten der Post AG Mitteilung an die Grazer Bevölkerung gegeben, wo für sie in Zukunft eine postalische Versorgung in nächster Nähe stattfindet. Ich stelle deshalb, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende A n f r a g e : Wie schaut es mit der postalischen Versorgung mittels Postpartnern in näherer Umgebung von bereits geschlossenen Filialen der Post AG aus und sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dazu bereit, an die Post AG heranzutreten, um gemeinsam den Grazerinnen und Grazern eine Information an ihren Haushalt bzgl. der postalischen Versorgung im Grazer Stadtgebiet zukommen zu lassen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Spielplatz in der Laudongasse/Starhemberggasse GRin. Maga Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der bereits bestehende öffentliche Spielplatz in der Laudongasse/Starhemberggasse steht auf der Prioritätenliste der Stadt Graz. Es gilt, alte Spielgeräte zu überholen, neue Spielgeräte aufzustellen und die Inspektion und Wartung sicherzustellen, damit insbesondere die vielen Kinder der Siedlung wieder ausreichende und sichere Möglichkeiten zum Spielen vorfinden. Die BewohnerInnen der gesamten Umgebung hoffen natürlich, dass ihre Vorschläge und Wünsche bei der Gestaltung des Spielplatzes auch Berücksichtigung finden. Aber sie brauchen anscheinend einen langen Atem, denn die Realisierung lässt auf sich warten. Man gewinnt den Eindruck, dass das Handeln der verschiedenen zuständigen Stellen nicht davon bestimmt ist, im Interesse der Kinder und damit insbesondere im öffentlichen Interesse zu handeln, sondern dass sie sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Die Prioritätenliste der Stadt muss aber aus Sicht der KPÖ auch für die Zuständigen der Holding bindend sein. Abgesehen davon muss auch die Finanzierung sichergestellt werden, denn es ist ein öffentlicher Spielplatz. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren, damit es bald zu einer Realisierung der dringend erforderlichen Umgestaltung des Spielplatzes in der Laudongasse/Starhemberggasse kommt? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Beschäftigung für behinderte Mitbürger - Ausgleichstaxe GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Gerade für Mitbürger mit Behinderung ist eine berufliche Tätigkeit von enormer Wichtigkeit. Leider müssen durch gesetzliche Maßnahmen immer noch Unternehmen gezwungen werden, behinderte Mitbürger einzustellen. In diesem Zusammenhang nehmen diese Betriebe die gesetzlich verankerte Ausgleichstaxe billigend in Kauf. Um aber mehr behinderte Mitbürger am Produktionsprozess zu beteiligen, muss die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorausgehen. Im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs richte ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachfolgende A n f r a g e : Wie viele behinderte Mitbürger sind bei der Stadt Graz beschäftigt und leistet die Stadt Graz Ausgleichstaxenzahlungen? Wenn ja, in welchem mengenmäßigen Ausmaß? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Öffentliche Gebäude bis 2016 barrierefrei GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Regierung hält bei ihrer Budgeteinigung grundsätzlich daran fest, dass die öffentlichen Gebäude bis Anfang 2016 barrierefrei sein sollen. Ich richte daher im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachfolgende A n f r a g e : Welche Maßnahmen wurden und werden von der Stadt Graz gesetzt, um dieses Ziel zu erreichen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Die Chronologie des Versagens im Zusammenhang mit dem sich wiederholenden ÖVP-Wahlkampfgag Sicherheitspartnerschaft für Graz GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 22. November 2007 – also während des Wahlkampfes zur Grazer Gemeinderatswahl – unterzeichnete der damalige ÖVP-Bundesminister für Inneres Günther Platter eine „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ mit dem damaligen ÖVP-Spitzenkandidat Mag. Siegfried Nagl im Grazer Rathaus. Am 5. August 2010 – also während des Wahlkampfes zur steirischen Landtagswahl – unterzeichnete die damalige Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter mit dem damaligen ÖVP-Spitzenkandidaten Hermann Schützenhöfer und dem Grazer ÖVP- Bürgermeister Nagl eine weitere „Sicherheitspartnerschaft“, diesmal „Sicherheitspakt“ genannt. Alle drei Unterzeichner sprachen von einem „zivilrechtlichen Vertrag“, der der Steiermark bis 2013 zusätzliche 300 Exekutivbedienstete zusichern soll. Wie gestaltete sich nun der viel zitierte Personalstand der Grazer Exekutive innerhalb des Zeitraumes der „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ tatsächlich? Aufschluss geben die jeweiligen parlamentarischen Anfragen des BZÖ an die Innenminister der ÖVP: Der tatsächliche Personalstand zum 1.1.2006 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 728 Exekutivbedienstete (siehe parlamentarische Anfragebeantwortung des Innenministeriums vom 7. Juli 2010 5389/AB). Der tatsächliche Personalstand zum 1.1.2007 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 708 Exekutivbedienstete (siehe parlamentarische Anfragebeantwortung des Innenministeriums vom 7. Juli 2010 5389/AB). Der tatsächliche Personalstand zum 22.11.2007 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 698 Exekutivbedienstete (siehe parlamentarische Anfragebeantwortung des Innenministeriums vom 20. März 2009 759/AB). Der tatsächliche Personalstand zum 1.1.2009 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 712 Exekutivbedienstete (siehe parlamentarische Anfragebeantwortung des Innenministeriums vom 20. März 2009 759/AB). Jüngste Zahlen über den Personalstand liegen nur in Form von Wortmeldungen von Bürgermeister Nagl selbst und einzelner Verantwortlicher der steirischen Exekutive vor. Der derzeitige Personalstand in Graz bewege sich bei „rund 700 Exekutivbediensteten“: "Kleine Zeitung" vom 13.05.2011 Seite: 24 Ressort: Graz Zentrum Graz Nagl: „Grazer Polizei wird ausgehungert“ Laut Bürgermeister fast jedes Wachzimmer unterbesetzt. Der Grazer ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl und die schwarzen Innenminister – diese Achse hat immer funktioniert. Speziell in Wahlkämpfen wurden von Liese Prokop, Günther Platter oder Maria Fekter große Versprechen gemacht: „Mehr Polizisten für Graz“ war stets der Tenor. Nun, da Wahlen noch fern sind, erkennt auch Nagl: „Praktisch jedes Wachzimmer ist unterbesetzt. Unsere Polizei wird ausgehungert.“ Die versprochenen Grenzpolizisten blieben fern, zusätzlich würde das Landespolizeikommando Grazer Polizisten ins steirische Umland beordern. „Da werde ich in den nächsten Wochen ein Gespräch mit Kommandant Peter Klöbl führen“, so Nagl gestern im Gemeinderat. Bemerkenswert auch die Nennung des nunmehrigen Personalstandes der Grazer Polizei mit rund 700 Exekutivbeamtinnen und Beamten, siehe „Der Grazer“ vom Sonntag, den 6.11.2011: Die Realität sieht freilich noch erschreckender aus. Laut Stadtpolizeikommandantenbefehl vom 31.3.2009 verrichten an den 12 Polizeiinspektion der Stadt Graz – während der Nachtdienste von Montag bis einschließlich Samstag und für den Tagdienst an Sonntagen – überhaupt nur mehr 50 Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst. Das bedeutet, dass ein Exekutivbediensteter für die Sicherheit von 5895 Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen hat. Nachdem davon auszugehen ist, dass die nunmehrige ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner im Vorfeld der Grazer Gemeinderatswahl 2012/2013 wiederum mit dem künftigen ÖVP-Spitzenkandidaten Mag. Siegfried Nagl eine mittlerweile aktenkundig sinn- und nutzlose Sicherheitspartnerschaft unterzeichnen wird, ist eine Klärung der Katastrophe rund um den desaströsen Personalstand der Grazer Exekutive unabdingbar. Faktum, und durch Anfragebeantwortungen des Innenministeriums belegt ist, dass seit dem Jahr 2000 keinerlei nennenswerte Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte stattgefunden hat. Ganz im Gegenteil, die bisherigen Innenministerinnen und Innenminister der ÖVP und der Grazer Bürgermeister haben sämtliche Hilferufe der Personalvertreter aber auch der Bevölkerung schlichtweg negiert und eine Reduzierung der Exekutivkräfte zu verantworten. Auch Anträge des BZÖ zur Aufstockung der Exekutivkräfte in der Steiermark und insbesondere Graz wurden von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowohl im Ausschuss und im Plenum des Nationalrates als auch im Gemeinderat abgelehnt. Der Anfragesteller verweist exemplarisch auf folgenden am 25.11.2008 eingebrachten und am 19.11.2009 von den Regierungsparteien abgelehnten Entschließungsantrag, welcher die personelle Aufstockung der Grazer Exekutivkräfte zum Ziel hatte. Besonders bemerkenswert ist es, dass auch steirische Abgeordnete von SPÖ und ÖVP gegen diese Initiativen des BZÖ argumentiert haben. Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, List betreffend die dringende Aufstockung der Grazer Exekutive um zusätzliche 300 Polizisten. Mehr als 70 angezeigte Straftaten am Tag im Grazer Stadtgebiet sprechen eine deutliche Sprache und zeigen: Es herrscht Handlungsbedarf. Der Kampf gegen die explodierende Kriminalität und die alarmierenden Zunahme von Eigentumsdelikten, Autodiebstählen, Überfällen sowie Haus- und Wohnungseinbrüchen kann nicht mit geschönten Kriminalstatistiken gewonnen werden. Insbesondere gegen Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität, Kriminal-Tourismus, organisierte Bettelei und Menschenhandel muss verstärkt vorgegangen werden. Die Beamtinnen und Beamten der Grazer Polizei leisten im Kampf gegen die Kriminalität hervorragende Arbeit, die Sicherheit der Stadt leidet aber unter dem massiven Personalmangel. Durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie verloren die Grazer Exekutivkräfte hunderte Beamtinnen und Beamten. Unter dem Druck der damals bevorstehenden Gemeinderatswahl 2008 in Graz schloss Bürgermeister Nagl mit dem damaligen Bundesminister für Inneres, Günther Platter, eine Sicherheitspartnerschaft für Graz. Inhalt dieses Vertrages war die Aufstockung der Grazer Exekutive. Auch im Nationalrat wurde mit dem Beschluss der Petition 12/PET im Jänner 2008 u.a. eine sofortige Aufstockung des Personalstandes der Grazer Polizei wieder auf mindestens 800 uniformierte Beamte und Beamtinnen gefordert. Beide Initiativen wurden aber bisher nicht in die Praxis umgesetzt. Die Grazer Exekutive leidet nach wie vor unter akutem Personalmangel. Die Sicherheitssituation und das berechtigte Unsicherheitsgefühl der Grazerinnen und Grazer verlangen aber sofortige Maßnahmen. Die Aufstockung der Grazer Polizei ist daher ein sicherheitspolitisches Gebot der Stunde. Mit dazu beitragen könnte eine Erleichterung der (freiwilligen) Rückkehr der nach Wien dienstversetzten, aber in Graz sozial und familiär beheimateten Polizistinnen und Polizisten nach Graz. Es gibt ja unzählige Fälle, in denen in Graz familiär gebundene Exekutivkräfte seit Jahren nach Wien pendeln müssen und seit ebenso langer Zeit erfolglos um ihre Versetzung in ihr Heimatbundesland ansuchen. Die seit Jahren mehr oder weniger gleich bleibenden bzw. sogar sinkenden Zahlen der Exekutivkräfte in Graz belegen eine eklatante Unterversorgung der Exekutive. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache: Es herrscht Handlungsbedarf. Der Kampf gegen die explodierende Kriminalität und die alarmierende Zunahme von Eigentumsdelikten, Autodiebstählen sowie Haus- und Wohnungseinbrüchen kann nicht mit geschönten Kriminalstatistiken gewonnen werden. Insbesondere gegen Drogenkriminalität, organisierte Kriminalität, Kriminal-Tourismus, organisierte Bettelei, Menschenhandel und das Schlepperunwesen ist jetzt konsequent vorzugehen. Dies ist aber nur mit einer Aufstockung der Grazer Exekutive um zumindest 300 zusätzliche Beamtinnen und Beamten zu erreichen. Daher richtet der unterzeichnende Gemeinderat an den Bürgermeister der Stadt Graz nachstehende A n f r a g e : Welche konkreten personellen Auswirkungen auf die Grazer Exekutivkräfte hatte die am 22. November 2007 – also während des Wahlkampfes zur Grazer Gemeinderatswahl – zwischen Bundesminister a.D. Günther Platter und Ihnen als ÖVP-Spitzenkandidaten im Grazer Rathaus unterzeichnete „Sicherheitspartnerschaft für Graz“? Ist diese „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ nach wie vor aufrecht und wie konkret wird an deren Umsetzung gearbeitet bzw. fühlen Sie sich an diese „Sicherheitspartnerschaft“ nach wie vor gebunden? Punkt 1 dieser unter der Frage 1 genannten Sicherheitspartnerschaft sieht eine Unterstützung der Ausbildung der Organe der Grazer Ordnungswache durch die Organe des Stadtpolizeikommandos vor: Wie viele Organe der Ordnungswache wurden wann und in welchem Rahmen durch welche exakten Organe des Stadtpolizeikommandos in ihrer Ausbildung unterstützt (exakte Aufstellung der Ausbildungsmaßnahmen)? Punkt 2 dieser unter der Frage 1 genannten Sicherheitspartnerschaft sieht einen von Ihnen für aktuelle Sicherheitsthemen eingerichteten Arbeitskreis unter Beteiligung der Grazer Polizei vor: Wie oft hat eine solche Arbeitskreissitzung seit 22. November 2007 stattgefunden, welche konkrete Person der Grazer Exekutivkräfte hat jeweils wann exakt bei einer solchen Arbeitskreissitzung des Grazer Bürgermeisters teilgenommen und welche Ergebnisse haben sich jeweilig für die Grazer Polizei ableiten lassen? Punkt 6 dieser unter der Frage 1 genannten Sicherheitspartnerschaft sieht eine Unterstützung der Ordnungswache Graz im Bereich der Innenstadt und der Parkanlagen durch die Streifen der Fahrradpolizisten vor: Wie viele Fahrradpolizisten versehen mit Stand 1. November 2011 ihren Dienst im Bereich der Grazer Exekutive und wie gestaltet sich die Streifentätigkeit der „Grazer Fahrradpolizisten“ im Durchschnitt täglich beziehungsweise wie wird dadurch die Ordnungswache unterstützt? In welchem konkreten Ausmaß wurden die restlichen Punkte der Sicherheitspartnerschaft insbesondere die Vereinbarung unter Punkt 2, Punkt 4, Punkt 7 und Punkt 10 jeweils konkret umgesetzt und welche Aktivitäten wurden jeweils konkret gesetzt? Welchen exakten Wortlaut hat der am 5. August 2010 - also während des Wahlkampfes zur steirischen Landtagswahl von der damaligen Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter mit dem damaligen ÖVP-Spitzenkandidaten Hermann Schützenhöfer und Ihnen unterzeichnete Sicherheitspakt? Welche zivilrechtliche Bindung bzw. zivilrechtlichen Ansprüche sehen Sie bzw. die Juristen Ihres Ressorts aus diesem unter Frage 31 genannten „Sicherheitspakt“? Ihre Amtsvorgängerin sprach von einem zivilrechtlichen Vertrag: Welche zivilrechtliche Möglichkeiten stehen den Unterzeichnern zur Durchsetzung ihrer „zivilrechtlichen Ansprüche“ zur Verfügung und welche Haftungen ergeben sich aus diesen Ansprüchen? Welche konkreten Auswirkungen auf die Anzahl der Grazer Exekutivkräfte erbrachte der am 5. August 2010 unterzeichnete Sicherheitspakt im Jahr 2010 und im Jahr 2011 jeweils? Wann konkret, mit welchen Maßnahmen und in welcher exakten Höhe wird die Aufstockung der Grazer Exekutivkräfte 2012 ausfallen bzw. um wie viele Personen wird der Personalstand der Grazer Exekutive im Jahr 2012 tatsächlich aufgestockt? Wann konkret, mit welchen Maßnahmen und in welcher exakten Höhe wird die Aufstockung der Grazer Exekutivkräfte 2013 ausfallen bzw. um wie viele Personen wird der Personalstand der Grazer Exekutive im Jahr 2013 tatsächlich aufgestockt? Halten Sie es tatsächlich für ausreichend, dass in der steirischen Landeshauptstadt Graz während der Nachtdienste von Montag bis einschließlich Samstag und Sonntag tagsüber nur mehr 50 Exekutivbedienstete ihren Dienst in den Polizeistationen verrichten und damit nur mehr ein Exekutivbediensteter für 5.895 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig ist? Werden Sie im Jahr 2012 mit der aktuellen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eine „Sicherheitspartnerschaft“ oder dergleichen unterzeichnen? Werden Sie im Jahr 2013 mit der aktuellen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eine „Sicherheitspartnerschaft“ oder dergleichen unterzeichnen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Start des jährlichen Grazer Advents GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Sommer ist definitiv vorbei. Es wird kälter, die Tage werden kürzer, das Laub der Bäume färbt sich gelb - und am Hauptplatz steht ein Christbaum. Das oder Ähnliches dürften sich die Grazerinnen und Grazer dieser Tage gedacht haben, wenn sie den Hauptplatz passierten. Nun kann es natürlich sein, dass die Verantwortlichen, welche für die Aufstellung und Illuminierung am 3. November (!) gesorgt haben, sich nicht über die Bewandtnis dieses Brauchs im Klaren waren. Es liegt jedoch näher, dass man sich seitens des Amtes für Wirtschaftsentwicklung in findiger Manier dafür entschlossen hat, den Advent einfach um drei Wochen vorzuverlegen und darauf zu hoffen, dass es niemandem auffällt. Es ist allgemein bekannt, dass sich gerade die ÖVP den Erhalt und die Pflege unserer Bräuche und Traditionen auf die Fahnen geheftet hat. Umso erstaunlicher ist es, mit welcher Nonchalance die Vorbereitungszeit auf einen der höchsten christlichen Feiertage im Jahr einfach ausgeweitet wird. Da es in diesem Fall ganz offensichtlich darum geht, den Bürgern dieser Stadt so früh wie möglich die weihnachtlichen Spendierhosen anzuziehen, um der Stadt beziehungsweise verschiedenen Gewerbetreibenden eine höhere Wertschöpfung zu bescheren, ist es natürlich auch von Interesse, was Frau Stadträtin Grabner für zukünftige Feiertage geplant hat. Daher richten die unterzeichnenden Gemeinderäte folgende A n f r a g e an Sie: 1. Wird es aus Anlass des Drei-Königs-Tages ein zweiwöchiges Sternsinger-Festival geben? 2. Wird auch Ostern im Sinne einer höheren Wertschöpfung vorverlegt und mit Ostermärkten im Februar und März begangen? 3. Haben Sie vor, Pfingsten und das damit verbundene Aufstellen des Maibaums nebst Volksfesten auf April vorzuverlegen beziehungsweise zu verlängern? 4. Haben Sie vor, das Erntedankfest und die damit verbundenen Feierlichkeiten auf den Sommer vorzuverlegen, um auch den Freibadbetreibern eine Wertschöpfung aus dieser christlichen Tradition zu ermöglichen? 5. Entspricht es der Wahrheit, dass Sie planen, Allerheiligen und Allerseelen zu einem zweiwöchigen Gesteck-Event zu machen, um so ein Pendant des Valentinstages zu etablieren? 6. Haben Sie vor, sich dafür einzusetzen, die Datumsangaben der Feiertage im 2. Konkordat der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl zu ändern beziehungsweise zu entfernen, um sie zukünftig den wirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Umsetzung des Antrages zur Schaffung eines „Platzes der Menschenwürde“ und Platzierung der Statue von Mutter Teresa GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der humanitär-kulturelle Verein „Mutter Teresa“ in Graz hat in Kooperation mit der Pfarre Sankt Andrä aus Anlass des 100. Geburtstages von Mutter Teresa (26. August 2010 ein Projekt verwirklicht, das in hohem Maße unterstützenswert ist. Auf Initiative des Vereins wurde von dem Wiener Künstler Ulrich Mertel eine lebensgroße Bronzestatue gegossen. Die Statue ist 1.63 m hoch und sollte lebensecht im Grazer Stadtbild als Denkmal und als Zeichen der Menschenwürde aufgestellt werden. Nach langer und intensiver Diskussion kamen wir gemeinsam mit Vertretern der Katholischen Kirche, der Stadt Graz, des Landes Steiermark zur Ansicht, dass im Zuge der Neugestaltung der Annenstraße der Vorbeckplatz ein ideales Umfeld für die Mutter-Teresa-Statue bildet: Dieser Kreuzungspunkt kann auch als Schnittpunkt der in Graz lebenden Kulturen verstanden werden - Mutter Teresa, die als Christin für alle Not leidenden Menschen eingetreten ist, versinnbildlicht geradezu die Würde der Menschen. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n f r a g e: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Platz an der Kreuzung Annenstraße, Ecke Vorbeckgasse/Dominikanergasse soll in Zukunft als „Platz der Menschenwürde“ bezeichnet werden. Des Weiteren soll in die Planung des Platzes die Aufstellung der Statue der Mutter Teresa veranlasst werden. Daher richtet der unterzeichnende Gemeinderat an den Bürgermeister der Stadt Graz nachstehende A n f r a g e : Wie weit ist die Umsetzung des Antrages zur Errichtung eines „Platzes der Menschenwürde“ und der Platzierung der Mutter-Teresa-Statue gediehen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Restlose Aufklärung der Malversationen rund um gefälschte Öffi-Tickets und Feststellung der Verantwortung in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der Holding Graz GmbH GR. Mag. Mariacher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die meiner persönlichen Meinung nach groben Malversationen an sich und die zumindest sinnverwandten Vorgängen darum herum empören nicht nur rechtschaffene Fahrgäste, sondern völlig unbestreitbar die Öffentlichkeit, und genauso mich selbst. Rund um die „getürkten“ Freifahrtscheine für Kontrolleure, deren Partner und Familienangehörige sowie Freunde spinnt sich ein Netz von Unglaubwürdigkeiten – unglaubwürdig, dass es niemand wusste, da es über Jahre so zuging, oder blanke Unfähigkeit, wenn es niemand bemerkte, oder ärger, es gar nicht sehen wollte oder sollte. Als Beispiel für zahlreiche weitere Artikel aus diversen Zeitungen resp. elektronischer Medien sei hier insbesondere auf nachfolgende Berichterstattungen verwiesen, die weit über die regionale, steirische Berichterstattung hinaus sogar bis zur ZiB2 im ORF reichten und damit diese Korruptionsaffäre in Graz österreichweite Resonanz erlangte: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2873498/kontrollore-justiz-prueft.story http://www.krone.at/Nachrichten/Grazer_Kontrolleure_liessen_Angehoerige_ schwarzfahren-Tickets_manipuliert-Story-301788 http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Kontrolleure-liessen-ihre-Familieschwarzfahren/45731721 http://www.news.at/articles/1145/10/311512/schwarzfahren-kontrolleure http://www.kronehit.at/news/8443/korrupte-kontrolleure-skandal-in-grazer-ffis http://www.krone.at/Nachrichten/Fiedler_Grenze_zur_Korruption_in_Oesterreich_ fliessend-Transparency-Chef-Story-294587 Meines Erachtens handelt es sich hierbei um einen „Skandal mit System“, der nicht nur die beauftragte private Sicherheitsfirma Securitas betrifft, sondern auch den Auftraggeber, die Holding Graz GmbH auch in einem als rechtlichen Nachfolger der Grazer Stadtwerke AG. Und wenn es nicht aufzeigbar ist, dass aufgrund genügender krimineller Energie des Kreises „KontrollorInnen – GF der Securitas – GF der Holding Graz GmbH“ der Aufsichtsrat der Holding Graz GmbH ausgehebelt wurde, ist für mich auch im Aufsichtsrat - oder gar in der Konstruktion der Auslagerung an sich - massiv der Wurm enthalten und sind Änderungen herbeizuführen. 1. Wer ist in der Holding Graz GmbH in der Geschäftsführung konkret dafür persönlich verantwortlich für die Vertragsschließung und sodann für diesen Geschäftsbereich und dessen Kontrolle, und gab es dazu in den letzten 5 Jahren Hinweise auf diese Vorgänge bzw. wohl richtiger als „Umtriebe“ zu benennen? 2. Da die Fa. Securitas sich laut Medien und eigener Aussendung mit rund 20 betroffenen Mitarbeitern auf eine „einvernehmliche Auflösung der Verträge“ verglichen haben soll, was massiv auffällig ist, und bei einem Stundenlohn um die 8 Euro eine vollständige Aufrechnung des Schadens unrealistisch ist, ist daher von einem aufrecht gegebenen Sachbezug der betroffenen Securitas- MitarbeiterInnen in relevanter Höhe auszugehen. Ist bereits erhoben worden, in welchem Umfang damit auch Ansprüche der Stadt Graz, z.B. via Lohnsummensteuer, verkürzt wurden und ist die Verfolgung dieser Ansprüche beabsichtigt, vergleichbar wie wenn „normale“ Grazer Firmen dahingehend in Verzug sind - oder gar die Ansprüche der Stadt Graz zu „verkürzen“ trachten? 3. Wie und vom wem wurde der „Schaden“ der Höhe nach bemessen, und wurde dabei auf den Schaden zu Lasten der Holding Graz GmbH und den Schaden zu Lasten Dritter - wie z.B. des „Verkehrsverbund Steiermark“ - Bedacht genommen, und erfolgt eine Befriedigung des „Verkehrsverbund Steiermark“ wie und durch wen? 4. Nachdem auch in anderen Bereichen der Fa. Securitas nunmehr Malversationen à priori nicht ausgeschlossen werden können: Wie ist seitens der Holding Graz GmbH sichergestellt, dass die Daten von Fahrgästen, die als „Schwarzfahrer“ ausgemacht wurden, nicht in Hände unbefugter Dritter gelangen bzw. dort bei der Securitas verbleiben? Und in welcher Art und von wem wird die vertragskonforme Handhabung dieser „personenbezogenen Daten“ kontrolliert? 5. Aus noch zu erhebenden Gründen erstattete die Geschäftsführung der Holding Graz GmbH laut deren Äußerungen weder umgehend noch bislang von sich heraus Strafanzeige – bzw. brachte zumindest eine sachverhaltliche Darstellung bei der Staatsanwaltschaft ein, und beharrt offenkundig auf dem Vertrag mit der Securitas. Sehen Sie als Aufsichtsratsvorsitzender das als gemäß der vermittelten Intention des Aufsichtsrates – denn gerade in solchen Fällen hat der Aufsichtsrat einer GmbH entgegen dem Aufsichtsrat einer AG gravierende Weisungsrechte und wohl auch einschlägige Pflichten. 6. Warum wurde nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals der Stadtrechnungshof mit der umfassenden Prüfung der Vorkommnisse in der Holding Graz GmbH durch Sie bzw. den Aufsichtsrat beauftragt – und sind scheinbar via Vorgaben des Aufsichtsrates bislang auch die entsprechenden Vorgaben an die Geschäftsführung der Holding Graz GmbH aushaftend? Denn im entsprechenden steirischen Landesgesetz „Statut der Stadt Graz“ ist unter § 98 „Aufgaben des Stadtrechnungshofes“ in Abs. 1: festgelegt: „Dem Stadtrechnungshof obliegt die Kontrolle der Gebarung der Stadt, die Vorprüfung der Rechnungsabschlüsse und die Kontrolle der Institutionen (wirtschaftliche Unternehmungen, Vereine, kulturelle Einrichtungen usw.), an denen die Stadt beteiligt ist" – oder wurde in der politischen Ausgliederung die Kontrollmöglichkeit des Grazer Stadtrechnungshofes etwa gar nicht vorbehalten? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Änderung der Subventionsordnung der Stadt Graz GR. Hohensinner und GR. Mag. Kowald stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Arbeitslosenzahl bei Menschen mit Behinderung ist ungleich höher als bei Menschen ohne Beeinträchtigung. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 % haben Anspruch auf einen so genannten begünstigten Arbeitsplatz. Das Bundesbehinderteneinstellungsgesetz, welches mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erneuert wurde, schreibt jedem Arbeitgeber vor, pro 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen „begünstigten Menschen mit Behinderung“ zu beschäftigen. Will der Arbeitgeber das nicht, kann er für jeden nicht eingestellten Menschen mit Behinderung eine Ausgleichstaxe von 226 € monatlich zahlen, für Betriebe ab 100 Dienstnehmern schon 316 € monatlich und für Betriebe ab 400 Dienstnehmern beträgt die Ausgleichstaxe monatlich 336 € pro fehlendem begünstigten Menschen mit Behinderung. Laut einigen Unternehmerinnen und Unternehmern war der starke Kündigungsschutz der Menschen mit Behinderung einer der Gründe, von einer Anstellung abzusehen. Diese Hürde wurde nun für den Zeitraum von vier Jahren gelockert, um die Einstellung zu erleichtern. Durch meine jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Behinderung weiß ich, dass der Personenkreis der begünstigten Menschen mit Behinderung unter der Voraussetzung geeigneter Rahmenbedingungen ein Gewinn für jedes Unternehmen darstellt. Bund und Land unterstützen Firmen umfassend, die sich für eine Anstellung entscheiden. In der Steiermark sind laut Bundessozialamt 2.212 Unternehmen einstellungspflichtig. Davon setzen aber nur 582 Unternehmen auf die Mitarbeit von „begünstigten Menschen mit Behinderung“. Somit zahlen 1.601 Firmen die Ausgleichstaxe. Die steirische Wirtschaft gibt dafür gesamt 6.783.301 € jährlich aus. Wie sieht es im Einflussbereich des Grazer Gemeinderates aus? Die Holding Graz hatte im letzten Jahr eine Überdeckung - gemäß der gesetzlichen Vorgabe – von 44 Anstellungen. Beim Grazer Magistrat lag die Überdeckung bei 100 Prozent. Wie können wir als Kommune Anreize für private Vereine und Firmen schaffen, Menschen mit Behinderung anzustellen? Die Stadt subventioniert jährlich hunderte Vereinen, Institutionen, Organisationen und Firmen für verschiedenste Aufgaben mit mehr als 20 Millionen Euro. Die Stadt sollte – mit einer Übergangsfrist von einem Jahr – nur mehr jenen Subventionswerbern die volle Subventionssumme ausschütten, die auch die vorgegebene Einstellungsquote nach dem Bundesbehinderteneinstellungsgesetz erfüllen. Kann ein einstellungspflichtigter Förderungsantragsteller diese Vorgabe nicht vorweisen, bekommt er maximal 80 Prozent der Fördersumme (berechnet von der Subventionshöhe vor in Kraft treten dieser Neuerung). Als Service für diese Unternehmen könnte die Stadt jedoch gleichzeitig anbieten, aus der großen Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf begünstigte Stellen innerhalb des Hauses Graz Arbeitsplatzsuchende an subventionierte Unternehmungen weiterzuvermitteln. Dazu ist eine Änderung der Grazer Subventionsordnung notwendig. http://www.graz.at/cms/dokumente/10034077/d756faf5/Subventionsordnung.pdf Daher stelle ich namens des ÖVP – Gemeinderatsclubs den A n t r a g, der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat sollen die im Motivenbericht vorgeschlagene Änderung der Grazer Subventionsordnung prüfen, einen diesbezüglichen Abänderungsvorschlag der Subventionsordnung ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Anerkennung der Curricula nach dem Bologna-Prozess im Dienstrecht der Stadt Graz GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung. In der Bologna-Erklärung sowie in den Kommuniqués der Ministerkonferenzen wurden folgende Inhalte des Bologna-Prozesses vereinbart: • Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master) • Einführung einer gestuften Studienstruktur • Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma-Supplement • Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten • Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal • Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene • Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum • Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten • Förderung des lebenslangen Lernens • Verbindung des europäischen Hochschulraums und des europäischen Forschungsraums Eines der bekanntesten Resultate des Bologna-Prozesses ist die Definition eines Systems von drei aufeinander aufbauenden Zyklen in der Hochschulbildung. Diese Zyklen werden in der Bergen-Deklaration durch ein grobes Rahmenwerk von Qualifikationen und ECTS-Credits definiert. • Zyklus: 180–240 ECTS-Credits. Ein Bachelor muss eine Studienleistung von mindestens 180 ECTS-Credits erbracht haben. • Zyklus: 60–120 ECTS-Credits. Ein Master muss eine gesamte Studienleistung von 300 ECTS-Credits erreicht haben. • Zyklus: Erfordert eigenständige Forschung. Meistens als Doktor bzw. PhD bezeichnet. Keine ECTS-Angabe, allerdings wird ein Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren (Vollzeit-Beschäftigung) angenommen. Nachdem nunmehr nahezu alle Curricula an österreichischen Universitäten (auch KFU und TUG) gemäß dem Universitätsgesetz 2002 auf Bachelor und Masterstudien umgestellt wurden, wobei der Arbeitsaufwand für Bachelorstudien mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für Masterstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte (zusammen also mindestens 300 ECTS-Anrechnungspunkte) zu betragen hat, muss dieser Entwicklung auch in der Dienst- und Gehaltsordnung der Stadt Graz Rechnung getragen werden. Gerade lebenslanges Lernen ist ein Herzstück des Bologna-Prozesses. Durch berufsbegleitende Weiterbildung erworbene Qualifikationen wie eine abgeschlossene Hochschulbildung sind zu würdigen, indem die Qualifikationsprofile der MitarbeiterInnen laufend evaluiert und aktualisiert werden, was eine interne Bewerbung auf frei gewordene Stellen mit entsprechendem Anforderungsprofil erleichtert. Durch die Anerkennung des akademischen Grades Bachelor nach Absolvierung eines ordentlichen Studiums gemäß Universitätsgesetz 2002 und die damit verbundene Möglichkeit zur Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Dienstposten im Schema II, Verwendungsgruppe A, bringt viele Vorteile: Die Stadt Graz kann aus einem größeren Kreis akademisch gebildeter BewerberInnen aus vielen verschiedenen Studienrichtungen wählen und so aus einem größeren Angebot den oder die beste Kandidat(in) auswählen. Durch die Anpassung der Dienst- und Gehaltsordnung erfolgt keine automatische Aufwertung der definierten Dienstposten, sie bedeutet also keine Mehrkosten für die Stadt Graz. Die Vision für die Zukunft: In einem langfristigen Schritt sollten die Strukturen der Verwendungsgruppen nicht mehr ausschließlich durch die einmalig abgeschlossenen Ausbildungen definiert sein. Wie im Landesdienst praktiziert, muss sich zukünftig die Einstufung über die Art der Tätigkeit und die Leistung orientiert. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden A n t r a g: Der Grazer Gemeinderat soll die im Motivenbericht beschriebene Anerkennung des akademischen Grades Bachelor bezüglich der ausgeschriebenen Dienstposten im Schema Verwendungsgruppe A prüfen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Evaluierung der Behindertenparkplätze in Wohngebieten GR. Kraxner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Viele AutofahrerInnen mit Behindertenparkgenehmigungen beklagen zu Recht die in der Innenstadt teilweise sehr karg vorhandenen Behindertenparkplätze. Ganz im Gegenteil zu Wohngebieten, wo es für AnrainerInnen mit solchen Parkgenehmigungen ausreichend Flächen gibt, die vom Straßenamt zur Verfügung gestellt werden. Diese Parkmöglichkeiten sind sehr zu begrüßen, jedoch herrscht unter der Wohnbevölkerung dennoch Unmut, da nach Aus- oder Umzug jener Personen mit Behindertenparkscheinen diese Flächen sehr oft ausgeschildert bleiben und ungenutzt im Straßenbild verbleiben. Es wäre daher sinnvoll, wenn auch Behindertenparkflächen regelmäßig evaluiert werden würden, damit es hier zu keinem Konflikt unter den AnrainerInnen kommt. Unter Berücksichtigung der oft sehr geringen Anzahl von öffentlichen Stellplätzen wäre dies unbedingt notwendig. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen, die zuständigen Abteilungen des Magistrates aufzufordern, die Behindertenparkflächen mindestens einmal jährlich zu evaluieren und wenn möglich mit dem Meldeamt zusammenzuarbeiten, um schnellstmöglich auf einen Umzug hingewiesen zu werden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) 1. Evaluierung der Ladetätigkeiten im Grazer Stadtgebiet 2. Errichtung einer Ladetätigkeit im Bereich Schönaugasse 84 GR. Kraxner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ladetätigkeiten sind im Normalfall ein gutes Mittel, den Gewerbebetrieben ein einfaches Zustellen bzw. Abholen ihrer Waren zu ermöglichen. Da diese Ladetätigkeiten durch Geschäftsschließungen bzw. durch Umzug oft nicht mehr gebraucht werden und somit für die Bevölkerung zu einer unnötigen Einschränkung der verfügbaren Parkflächen führt, wäre es notwendig, in noch größerer Zahl diese Ladetätigkeitsflächen zu überprüfen. Ein adäquates Mittel zur effizienten Überprüfung wäre eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksräten. Dies deshalb, weil gerade die Bezirksvertretungen mit den Geschäftstreibenden und BewohnerInnen vor Ort den besten Kontakt haben und über die notwendigen Informationen verfügen. Im Falle der sehr bekannten, ob ihrer Lage beliebten und stark frequentierten Blumenhandlung "Skofitsch" in der Schönaugasse 84 stellt die nicht vorhandene Ladetätigkeit aber ein großes Problem für den von Süden nach Norden fließenden Verkehr dar. An diesem neuralgischen Punkt ist nicht nur keine Ladetätigkeit vorhanden, die Doppelsattelschlepper der Lieferanten parken 2x wöchentlich auf der gegenüber liegenden Straßenseite für ca. 2 Stunden. Sie beeinträchtigen den Verkehr oft so stark, dass es zu starken Rückstauungen kommt. Da ich schon als Bezirksvorsteher des 6. Grazer Gemeindebezirks Jakomini mittels Anträgen und Initiativen versucht habe, eine Ladetätigkeit vor diesem Geschäft zu erwirken, doch leider erfolglos blieb, stelle ich diesen Antrag nun im Gemeinderat. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen, 1. die zuständigen Abteilungen des Magistrates zu beauftragen, noch häufigere Evaluierungen der Ladetätigkeitsflächen durchzuführen, damit es zu keiner unnötigen Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung kommt und 2. dringend eine Ladetätigkeit für die Blumenhandlung Skofitsch einzurichten, damit der Verkehr unbehindert in der Schönaugasse in Richtung Norden fließen kann. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Müllhalden türmen sich nur unweit der Puntigamer Brücke im Bezirk Puntigam GR. Mag. Kvas und GR. Mayr stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vor geraumer Zeit parkten viele Autobesitzer sowie deren Familienangehörige mit überwiegend ungarischen bzw. slowakischen Kennzeichentafeln in der Sturzgasse im Bereich des Sturzplatzes der AEVG und hielten die zum Sturzplatz fahrenden einheimischen Autofahrer auf, um deren nicht mehr gebrauchten Altwaren, wie z.Bsp Möbel, Fernseher, Radio, Reifen, Elektrogeräte etc. vor der Verwertung am Sturzplatz „zu retten“. Seit einigen Jahren ist das „Entladen“ der nicht mehr gebrauchten Altsachen in dem vorhin erwähnten Bereich rigoros verboten, weil wiederkehrend nicht mehr benötigte Altwaren entlang der dortigen Straßen bzw. in den angrenzenden Grundstücken im Bereich des Sturzplatzes einfach „entsorgt“ wurden, bzw. teilweise kleine Müllhalden in diesem Bereich der Sturzgasse – von wem auch immer – errichtet wurden. Nunmehr parken wiederum Autobesitzer sowie deren Familienangehörigen mit überwiegend ungarischen bzw. slowakischen Kennzeichentafeln in der Lagergasse in Graz-Puntigam im Bereich der Firma Grosschädl, ESB Betonstahl (knapp oberhalb der Puntigamer Brücke) und warten auf diverse – wie bereits oben beschrieben – Kunden bzw. Entsorger von nicht mehr gebrauchten Altwaren. Und wie könnte es auch anders sein, es wiederholt sich ein sonderbares Phänomen, dass nur unweit der parkenden ausländischen Kraftfahrzeuge „herrenlose“ bzw. nicht mehr gebrauchte Altwaren gut sichtbar in Form von Müllhalden herumliegen, die stetig größer werden. Eine Müllhalde befindet sich im neben dem Kreuzungsbereich Lagergasse – Flößweg und die zweite „wächst“ im Bereich des kleinen Parks entlang des Murradweges knapp oberhalb der Puntigamer-Brücke stadteinwärts. Darüber hinaus ist im Bereich des vorhin genannten Parks mittlerweile ein übel riechender Geruch zu vernehmen, da die ausländischen Kraftfahrzeugbesitzer sowie deren Familienangehörigen täglich ihre „kleine wie auch große menschliche Notdurft“ in diesem Bereich verrichten. Wir stellen daher im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Der Gemeinderat der Stadt Graz möge die zuständigen Stellen im Magistrat Graz bzw. in der Holding Graz beauftragen, die im Motivenbericht genannten stetig wachsenden Müllhalden dringend zu entfernen und darüber hinaus ein Parkverbot in der Lagergasse oberhalb der Puntigamer Brücke im Bereich der Firma Grosschädl, ESB Betonstahl, zu verordnen, damit den ungarischen bzw. slowakischen Mülltouristen der „Geschäftssitz“ entzogen wird, wie dies bereits vor geraumer Zeit im Bereich des Sturzplatzes der AEVG in der Sturzgasse geschehen ist. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Rote Markierung bei Gefahrenstellen auf Fahrradrouten GR. Mayr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die rote Markierung von Fahrradstreifen ist eine deutliche Signalisierung für die übrigen Verkehrsteilnehmer und daher aus Verkehrssicherheitsgründen zu begrüßen. Auf Fahrradrouten könnten diese Markierungen auch bei knappen Straßenbreiten und unübersichtlichen Kurven sehr hilfreich sein. Bei der letzten Bezirksversammlung in Waltendorf wurden z.B. die Kreuzungen Argenotstraße/Ragnitzstraße und Rappoldgasse/Schulgasse genannt. Im Namen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht zu überprüfen, die rote Straßenmarkierung als Verkehrssicherheitsmaßnahme bei Gefahrenpunkten auch im Bereich von Fahrradrouten einzusetzen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Unterstützung der Forderung des Datenschutzrates zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes GR. Mayr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Adäquate technische und rechtliche Möglichkeiten sind eine wichtige Voraussetzung zu einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung, allerdings sind dabei Einschränkungen hinsichtlich der Grundrechte und des Datenschutzes sehr sensibel abzuwägen. Das ist auch der Stadt Graz unter dem selbst gewählten Auftrag Menschenrechtsstadt ein besonderes Anliegen. Im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes sind wesentliche Regelungen enthalten, die den Datenschutz und Grundrechte unverhältnismäßig zum erwartbaren Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung negativ berühren. Besonders prekär sind fehlende Kontrollmechanismen bei den Abfragebefugnissen, vor allem auch auf Daten von vollkommen unbeteiligten Personen. Im Namen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, an die Bundesregierung und den Nationalrat auf dem Petitionswege mit dem Ersuchen heranzutreten, den Vorschlägen des Datenschutzrates aus seiner Sitzung vom 17.10.2011 hinsichtlich der Novellierung des SPG (http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=45208) vollinhaltlich nachzukommen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Eingezäunte Hundewiese über der Tiefgarage Burgring GR. Mag. Molnár stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bezugnehmend auf meinen Antrag im Gemeinderat vom 3.7.2008, auf den ich bis heute leider noch keine Antwort bekomme habe, möchte ich noch mal hinweisen, dass mit Recht im Grazer Stadtgebiet und im Stadtpark Leinenpflicht für alle Vierbeiner gilt. Gerade im Stadtgebiet benötigen Hunde aber fernab von Kinderspielplätzen, Straßen und Fahrradwegen ihren Auslauf. Leider haben innerstädtische Hundebesitzer keine Möglichkeit, ihren Hunden auf legale Weise Auslauf zu verschaffen. Es wäre daher äußerst sinnvoll, eine Hundewiese über der Tiefgarage Burgring zu einzurichten. Dieser Abschnitt des Stadtparks fällt nicht unter das Landschaftsschutzgesetz und somit wäre es keine Problem, in diesem Bereich einen Zaun, der für eine Hundewiese benötigt wird, aufzustellen. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, die Einrichtung einer - wie im Motivenbericht dargestellten - Hundewiese samt der erforderlichen Einzäunung in die Wege zu leiten. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Petition an den Landtag Steiermark und die Landesregierung: Kinder künftig als Lärmquelle gesetzlich auszunehmen GRin. Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Kinderlachen ist Zukunftsmusik – dieses familienpolitische Leitmotiv begleitet uns seit vielen Jahren. Kinder lachen wesentlich häufiger als Erwachsene und sind uns allen dadurch ein wichtiges Vorbild. Selbstverständlich hören wir die Kinder auch weinen, singen, rufen, streiten und schreien – ihre Stimmen erinnern uns jedenfalls immer daran, dass Kinder in unserer Nähe sind und unser Land eine gute Zukunft hat.   Leider gibt es aber auch immer wieder Beschwerden wegen störender Kinderstimmen. Klagen gegen Lärm aus Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielplätzen wurden durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes deutlich erschwert – allerdings nicht in Österreich, sondern bei unseren deutschen Nachbarn durch einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 26. Mai dieses Jahres. Auch Österreich braucht dringend ein entsprechendes kinderfreundliches Signal, sodass Kinderstimmen nicht länger als „schädliche Umwelteinwirkung“ qualifiziert werden können. Wir wollen erreichen, dass Kinderstimmen in unserem Lande kein Klagsgrund mehr sein dürfen. Die ExpertInnen des Kinderbüros Steiermark haben diesem Anliegen ebenfalls großen Nachdruck verliehen und unterstützen unsere Forderung, die zur größeren Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft beitragen soll. Kinder müssen als Lärmquelle gesetzlich ausgenommen werden. Die Freude der Familien an ihren Kindern soll nicht durch Klagen getrübt werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen, dass der Landtag Steiermark und die Landesregierung auf dem Petitionswege dringend aufgefordert werden, nach dem Beispiel des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 26.5.2011, wonach gegen Kinderstimmen künftig nicht mehr vor Gericht geklagt werden kann, einen entsprechenden kinderfreundlichen Beschluss herbeizuführen, insbesondere möge der § 1 Abs. 1 des Stmk. Landessicherheitsgesetzes sowie § 77 Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes dahingehend adaptiert werden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Deckel für öffentliche Mistkübel in Parkanlagen GR. Rajakovics stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder fällt es auf, dass vor allem in Parkanlagen, die entlang des Mühlgangs liegen, wie Volksgarten und Oeverseepark, Ratten und Krähen, bei der Suche nach Nahrung den kompletten Inhalt des Mistkübels rund um diesen verstreuen. Geht der Wind, verteilt sich der Müll über den ganzen Park. Daher stelle ich namens der Grazer ÖVP den A n t r a g: Die Holding Graz wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die Mistkübel in den Parkanlagen mit entsprechenden Deckeln auszustatten. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Park & Ride auf der „Ackern-Wiese“ GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Teile der sogenannten „Ackern-Wiese“ sollen – geht es nach langfristigen Planungen - in ferner Zukunft bekanntlich durch Errichtung eines Parkhauses für Park & Ride genutzt werden. Wobei dies nicht im Widerspruch zu Überlegungen stünde, hier auch eine dringend notwendige Veranstaltungswiese zu errichten. Ganz im Gegenteil: Das Areal wäre groß genug für beide Projekte – und zudem würde eine Veranstaltungswiese hier natürlich sogar von Parkmöglichkeiten profitieren. Allerdings ist dieses Parkhaus Zukunftsmusik – wir kennen ja die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Nicht Zukunftsmusik, sondern Alltag, sind dagegen die Belastungen des Bezirkes Puntigam dadurch, dass zurzeit nicht ausreichend Parkmöglichkeiten für EinpendlerInnen zur Verfügung stehen: Viele Seitengassen des Bezirkes sind verparkt, zudem klagen die AnrainerInnen über den intensiven Parksuchverkehr. Dabei läge eine rasche und einfache Lösung auf der Hand, die den AnrainerInnen im Bezirk, den EinpendlerInnen und auch der Grazer Wirtschaft zugute käme: die kurzfristige Errichtung eines „provisorischen“ Park-&-Ride-Platzes auf diesem Areal. Das wäre eine kostengünstige Lösung, würde – mangels unmittelbar betroffener AnrainerInnen – zu keinen Belastungen für die Bezirksbevölkerung führen. Und, das wohl gewichtigste Argument: Unmittelbar daneben befindet sich eine Station der GVB-Linie 5, die ja bereits genau für solche Zwecke adaptiert wurde. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats werden umgehend damit beauftragt, auf Teilen des sogenannten „Ackern-Areals“ die Umsetzung eines kostengünstigen provisorischen Park-&-Ride-Platzes in Angriff zu nehmen, wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass Teile dieses Areals auch in Zukunft als Veranstaltungswiese Verwendung finden können. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Krottendorfer Straße GR. Mag. Haßler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Krottendorfer Straße im Abschnitt von der Grottenhofstraße bis zur Martinhofstraßen wird von vielen Grazerinnen und Grazern gerne als Naherholungsbereich genutzt. Leider ist der „naturbelassene“ Gehweg in diesem Bereich unvollständig und darüber hinaus auch unzureichend abgesichert. So kommt es immer wieder vor, dass der Gehweg von parkenden Autos verstellt wird und die Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden. Im Bereich der Einmündung Plabutschtunnelnotausfahrt Süd endet der Gehweg, sodass sich bis zur Kreuzung mit der Martinhofstraße eine Gefahrensituation ergibt, zumal im Großteil dieses Straßenabschnittes Tempo 50 erlaubt ist. Da in diesem Bereich derzeit mit dem Bau des Rückhaltebeckens Bründlbach begonnen wird, sollte die Chance genutzt werden, den Gehweg in der Krottendorfer Straße zu vervollständigen und den gesamten Gehweg so abzusichern, dass er nicht mehr verparkt werden kann. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : 1. Vervollständigung des Gehweges in der Krottendorfer Straße von der Plabutschtunnelnotausfahrt Süd bis zur Kreuzung Martinhofstraße 2. Absicherung des Gehweges in der Krottendorfer Straße zwischen Grottenhofstraße und Martinhofstraße, um ein Verparken des Gehweges zu verhindern Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) WLAN-Netzwerke für Straßenbahnen und Busse GR. Mag Haßler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Beginn dieses Jahres haben die LINZ AG LINIEN einen Testbetrieb für frei zugängliche WLAN-Netzwerke (Hotspots) in Straßenbahnen und Bussen eingerichtet. Die technische Realisierbarkeit steht angesichts von Beispielen wie dem WLAN-Zugang in Bussen der US-Firma Greyhound oder in immer mehr Hochgeschwindigkeitszügen außer Zweifel. Diese Techniken könnten auch für die Grazer Straßenbahnen und Busse angeboten werden. Fahrgäste hätten damit die Möglichkeit, anstatt kostenpflichtiger Angebote für ihre Handys, Smartphones und Laptops die städtischen Hotspots zu nutzen. Viele Geräte verfügen heute schon über entsprechende Suchfunktionen, die automatisch nach frei zugänglichen Netzen suchen. Erfahrungsberichte aus den USA sprechen sogar von einem Rückgang an Vandalismus in Schulbussen, wo freie WLAN-Netze installiert wurden. Soziale Netzwerke werden besucht, es wird im Internet gesurft und Jugendliche können diese Hotspots auch dafür nutzen, um ihre Hausaufgaben zu erledigen. Der Installationsaufwand bei der Linzer Test-Straßenbahn mit Standardgeräten betrug ca. 5.000 Euro. Bei einem Echtbetrieb sind jedoch eisenbahnrechtlich zertifizierte Geräte einzusetzen, deren Preise noch abzuklären sind. Die laufenden monatlichen Kosten pro Hotspot betragen in Linz 27,50 Euro bei einem eingerichteten Volumen von 10 Gigabyte pro Monat. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die Holding Graz Linien werden ersucht, in Straßenbahnen und Bussen die notwendige Technik für WLAN-Netzwerke einzubauen und so rasch wie möglich den Testbetrieb für WLAN in Straßenbahnen und Bussen zu beginnen Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Umbenennung Jahngasse GR. Schneider stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Zur Feier des österreichischen Nationalfeiertags haben aktive BürgerInnen beim Jahn-Denkmal im Stadtpark eine Tafel angebracht und damit auf die problematische Rolle von Friedrich Ludwig Jahn hingewiesen, der ein Ideologe nationaler Überlegenheit, einer autoritären Gesellschaft und des Rassismus – im Besonderen auch des Antisemitismus - war. Seine Überlegungen zum Sport dienten nicht so sehr der Verbesserung der individuellen Gesundheit, sondern viel mehr der kollektiven, nationalen Stärkung und hatten eine ausgeprägte militaristische Komponente. Mit diesen Überlegungen war Jahn ein Wegbereiter des Nationalsozialismus. Dennoch ist nach wie vor eine Straße in Graz nach ihm benannt. Wir fordern daher die Umbenennung der Jahngasse. Erstrebenswert ist, dass die Jahngasse, an der auch die Landesturnhalle liegt, nach einer Frau benannt wird, die Pionierleistungen im Bereich Sport erbracht hat. Eine Umbenennung wäre in diesem Fall besonders einfach umzusetzen, da es in der Jahn-Gasse sehr wenige AnrainerInnen gibt. Daher stelle ich im Namen der Grünen - ALG folgenden A n t r a g : Der Bezirksrat der Inneren Stadt soll kontaktiert und ein Umbenennungsverfahren der Jahngasse eingeleitet werden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Parkverbot in der Luthergasse aufheben GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Es ist verständlich, dass sich die Stadt Graz aufgrund ihrer Budgetlage nach neuen Einnahmen umsehen muss. Dabei wird manchmal auch zu kreativen Ideen gegriffen, aber manche gehen meines Erachtens doch zu weit. Vor dem Haus Luthergasse 4 befinden sich fünf Autoabstellplätze auf öffentlichem Grund. Ein Schild „Kurzparkzone Anfang“ bzw. „Kurzparkzone Ende“ sowie eine blaue Bodenmarkierung signalisieren den AutofahrerInnen, dass es sich hier tatsächlich um eine Kurzparkzone handelt. Tatsächlich werden diese Schilder aber durch die Schilder „Parken verboten Anfang“ und „Parken verboten Ende“ konterkariert. Und tatsächlich werden jene Personen, die ihr Auto dort parken, erbarmungslos abgestraft, da hilft auch kein Parkticket. Es handelt sich also um eine Geldbeschaffungsmaßnahme, die zu Lasten der betroffenen AutofahrerInnen, aber auch zu Lasten der Innenstadtwirtschaft geht. Wer dermaßen verärgert wird, überlegt sich in Zukunft mehrmals, ob er/sie mit dem PKW wieder in die Grazer Innenstadt fährt. Deshalb stelle ich im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden angewiesen, die Parkverbotstafeln im Bereich Luthergasse 4 zu entfernen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Errichtung eines städtischen Lerncafès im Bezirk Jakomini GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Lerncafé im Bezirk Gries ist eine hervorragende Einrichtung, die vor allem jungen Menschen, die vom familiären Hintergrund her weniger Möglichkeiten haben, schulische und sprachliche Defizite auszugleichen, großen Nutzen erweist. Auch die Stadt Graz unterstützt den privaten Träger dieser Institution. Dieses Erfolgsmodell würde auch in anderen Bezirken gerne angenommen werden, so zum Beispiel in Jakomini mit einem ebenfalls hohen Anteil von Menschen mit ähnlichem sozio-kulturellen Hintergrund wie im Bezirk Gries. Deshalb stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge im Bezirk Jakomini als eigenständiger Träger ein Lerncafé errichten und den Bedarf an solchen Einrichtungen auch für andere Bezirke überprüfen. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Sanierung des Mittergrabenweges GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Mittergrabenweg in Mariatrost ist eine Privatstraße, die auch von umliegenden Nachbarn benützt werden darf, da diese sonst keine Zufahrtsgelegenheit zu ihrer Liegenschaft hätten. Nun ist diese kleine Straße bereits in einem sehr bedenklichen Zustand. Anrainer befürchten, dass Einsatzautos Probleme bei Zufahrten bekommen könnten; sie wären selbstverständlich auch bereit, ihren Anteil an der Verbesserung des Straßenzustandes zu bezahlen. Allerdings ist der Eigentümer der Straße bislang an der Renovierung dieses Weges nicht interessiert. Deshalb stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen des Magistrats Graz werden ersucht, mit dem Eigentümer und den Anrainern des Mittergrabenweges eine konsensuale Lösung zu finden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Freimachen des Blindenleitsystems beim Hauptbahnhof GRin. Schloffer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Entlang des Absperrzaunes bei der großen Baustelle für die Nahverkehrsdrehscheibe beim Hauptbahnhof wurde lobenswerterweise eine Blindenleitlinie in Form von gelben Brettern eingerichtet. Doch leider ist diese Blindenleitlinie meist komplett mit Fahrrädern verstellt. Und das, obwohl entlang des Zaunes Hinweiszettel mit der Aufforderung angebracht worden sind, aus Rücksichtnahme auf Blinde dort keine Fahrräder abzustellen. Warum kommt es zu dieser Situation? Der offizielle Fahrradabstellplatz beim Bahnhof ist vollkommen belegt. Daher werden Fahrräder entlang des Bahnhofgebäudes und beim Baustellenzaun abgestellt. (Diese Beobachtung machte ich am vergangenen Sonntag, 13. November 2011, um 13.30 Uhr). Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden beauftragt, eine Lösung zu finden, damit das Blindenleitsystem entlang des Baustellenzaunes beim Grazer Hauptbahnhof frei von Fahrrädern bleibt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) St.-Peter-Hauptstraße – Taktverdichtung bei Bus-Linien 72 und 76 GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die St.-Peter-Hauptstraße ist eine sehr stark frequentierte Grazer Haupteinfahrtsstraße. Nicht nur die vielen Pendler aus dem Grazer Umland befahren diesen Verkehrsweg, auch zahlreiche GrazerInnen aus dem südlichen Bereich des Einzugsgebietes der St.-Peter-Hauptstraße in Richtung Messendorf pendeln täglich mit ihren PKW auf dieser Straße ins Zentrum und retour. Mit verantwortlich dafür ist die mangelnde Attraktivität der ÖV-Anbindung in diesem Gebiet. So fahren die Linien 72 und 76 von Raaba und Hausmannstätten kommend in Richtung St.-Peter-Schulzentrum auch zu den Stoßzeiten nur im 20-Minuten-Intervall. Mittlerweile wohnen jedoch im Einzugsbereich Raaba, Hausmannstätten, Messendorf bis in das Zentrum von St. Peter aufgrund des enormen Siedlungsbaus wesentlich mehr Menschen als noch vor wenigen Jahren. Besonders im Bereich Hubertusstraße, Sternäckerweg, Libellenweg und entlang der St.-Peter-Hauptstraße besteht daher ein enormer Nachholbedarf, was die Attraktivität der Angebote des öffentlichen Verkehrs betrifft. Viele der dort in den vergangenen Jahren zugezogenen BürgerInnen würden bei einem ansprechenderen Öffi-Angebot sehr wohl „umsteigen“ und gerne auf ihren PKW verzichten. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und die Verkehrsreferentin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe an die Graz Holding Linien heranzutreten, um zu evaluieren, ob eine Verdichtung des ÖV-Taktes der Linien 72 und 76 vor allem zu den Stoßzeiten möglich wäre und auch rasch umgesetzt werden kann. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Geschwindigkeitskontrolle zwischen Ziegelstraße und Inge-Morath-Straße GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den letzten zwei Jahren wurden im Bereich Ziegelstraße neue Einfamilienhäuser gebaut, die hauptsächlich von jungen Familien bezogen wurden. Im positiven Sinne für die Stadt Graz haben diese Familien auch für Nachwuchs gesorgt. So sind viele Bewohner mit Kleinkindern und Kinderwägen in ihrem Wohngebiet unterwegs. Im Bereich zwischen Ziegelstraße und Inge-Morath-Straße wird oftmals durch KFZ die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten und es kommt dadurch zu gefährlichen Situationen. Namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrates der Stadt Graz werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Videoverkehrsüberwachung am Sonnenfelsplatz GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Diversen Berichten zufolge kommt es am neu gestalteten Sonnenfelsplatz regelmäßig zu gefährlichen Situationen, die bislang noch ohne gröbere Zwischenfälle verlaufen sind. Trotz zahlreicher positiver Rückmeldungen stellt die Neugestaltung dieses Platzes zahlreiche Verkehrsteilnehmer vor Unklarheiten, die letztendlich zu gefährlichen Zwischenfällen führen. In jüngerer Vergangenheit hat sich an dieser Örtlichkeit sogar ein Unfall ereignet, bei dem ein Radfahrer zu Sturz kam. Es ist Aufgabe der Politik, Gefahrenquellen als solche wahrzunehmen und persönliche Motivationen, mögen diese auch noch so redlich sein, hintanzustellen. Daher stelle ich nun namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, an der im Betreff bezeichneten Örtlichkeit die Aufstellung einer dauerhaften Videoüberwachung zu prüfen und gegebenenfalls umgehend die notwendigen Durchführungsmaßnahmen einzuleiten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 22) Änderung der Straßenmusikverordnung 1999 GR. Grosz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Innenstadt zählt zur beliebtesten Flanierzone der Stadt und ist ein Aushängeschild und „Hot-Spot“ für Kulturtouristen und Menschen, die das einzigartige Flair dieses Bezirks genießen wollen. Besagtes Flair wird durch zahlreiche Straßenmusikanten durchaus in positiver Weise getragen, doch ist es leider auch eine unausgesprochene Tatsache, dass es Menschen dieses Berufsstandes gibt, welche dieser Stimmung durch unangemessene „Musik“ beziehungsweise der unangemessenen Uhrzeit ihrer Darbietungen in höchstem Maße abträglich sind. Seit Inkrafttreten der Bettlerverordnung fühlen sich zu allem Überdruss auch noch die ehemaligen BettlerInnen zu „musischen“ Darbietungen berufen, welche die der bisher Musizierenden in punkto Penetranz bei Weitem überbieten. Nicht zu vergessen sind in diesem Kontext auch die BewohnerInnen und Geschäftsleute der Innenstadt, auf deren Anregungen hin wir diesen Antrag einbringen. Laut zahlreichen Aussagen wird an mehreren Tagen der Woche die Zeit, in der musiziert werden darf (laut Straßenmusikverordnung 1999 von 10 bis 21 Uhr), nicht eingehalten, wobei uns von „Katzenjammer“ oftmals bis 22.30 Uhr berichtet wurde, was für Familien mit Kindern nicht zu akzeptieren ist. Offensichtlich handelt es sich dabei um Gruppen von stadtbekannten Punks – normalerweise anzutreffen an der Ecke der Westseite des Rathauses – welche die Passanten und Anrainer lautstark an ihren Ansichten zu unserer Gesellschaft teilhaben lassen. Es dürfte allgemeiner Konsens darüber bestehen, dass ein johlender Gitarrenspieler und sein jaulender Hund weder dem Altstadtflair Rechnung tragen noch für Passanten und Anrainer einen kulturellen Leckerbissen darstellen. Weiters empfinden es zahlreiche Menschen als störend, wenn grölende Ziehharmonikaspieler oder Klagelieder wimmernde Witwen vor Geschäften stehen und ähnliche Stimmung verbreiten wie obig genannte Punks. Nun geht es uns in diesem Antrag darum, der durchaus erwünschten Straßenmusik eine neue Qualität zu geben und dafür zu sorgen, dass die Bewohner und Gewerbetreibenden sowie Touristen mit der angestrebten Lösung zufrieden sind. Um dies zu erreichen - so meinen wir – wäre eine Bewilligungspflicht für Straßenmusikanten hilfreich, welche auch den zusätzlich positiven Aspekt hätte, dass sich vorwiegend Menschen um eine Bewilligung bemühen, die auch nur in Ansätzen einer musikalischen Profession nachgehen. Natürlich müsste die Verordnung auch auf ihre Einhaltung geprüft werden, was einen verstärkten Einsatz der Ordnungswache in diesem Bereich unabdingbar macht. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen soll genau festgelegt werden, an welchen Örtlichkeiten die Musikanten ihre Darbietungen zum Besten geben dürfen, beziehungsweise soll die Zeit, in der gespielt werden darf, eingeschränkt werden, um auch den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 1. Juli 1999 betreffend die Darbietung von Straßenmusik (Grazer Straßenmusikverordnung 1999) i. d. F. des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.11.2011. Auf Grund des § 42 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 72/1997, und unbeschadet straßenpolizeilicher Anzeige- oder Bewilligungspflichten wird verordnet: § 1 Straßenmusik im Sinne dieser Verordnung sind musikalische Darbietungen von Einzelpersonen oder Personengruppen auf folgenden Plätzen: Hauptplatz (Fläche vor dem Rathaus); mit Ausnahme während der Zeit, in der Veranstaltungen am Hauptplatz bzw. im Rathaus stattfinden, ist die Abhaltung von musikalischen oder ähnlichen künstlerischen Darbietungen erlaubt. Erzherzog Johann Brücke im Bereich der Brückenköpfe Karmeliterplatz Schloßbergplatz Platz des Ehrenamtes Jakominiplatz Glockenspielplatz Südtiroler Platz Mariahilfer Platz Herrengasse, sofern sie nicht dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 192/1969, i.d.F. LGBl.Nr. 69/1994, oder dem Versammlungsgesetz, BGBl. Nr. 89/1953,i.d.F. BGBl. Nr. 201/1996, unterliegen. Für die Darbietung im Sinne dieser Verordnung ist eine Bewilligung beim BürgerInnenamt der Stadt Graz einzuholen. Bewilligungen werden nur für die jeweilige Höchstdauer von einer Woche vergeben. § 2 Straßenmusik darf auf den bezeichneten Plätzen (ausgenommen Herrengasse) zwischen Montag und Freitag nur in der Zeit von 10 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag in der Zeit zwischen 10 bis 18 Uhr ausgeübt werden. In der Herrengasse darf Straßenmusik nur an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10 – 18 Uhr ausgeübt werden. § 3 (1) Straßenmusiker haben nachstehende Mindestabstände einzuhalten: drei Meter von - Hauseingängen und -einfahrten -Geschäftseingängen und -einfahrten während der Geschäftszeiten, -Passagen und -gastgewerblich benutzten Straßenflächen; 50 Meter von -Schulen und -anderen Straßenmusikern. (2) Innerhalb des gleichen örtlichen Bereiches ist durch denselben Straßenmusiker täglich nur eine einzige Darbietung zulässig. Die Dauer der einzelnen Darbietungen darf unter Einrechnung allfälliger Pausen die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten. § 4 Die Verwendung von Instrumental- oder Gesangsverstärkeranlagen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tonträgerabspielgeräten und Trommeln darf nur zur unbedingt notwendigen inhaltlichen Unterstützung der Straßenmusik erfolgen. Der ausschließliche Gebrauch von Trommeln aller Art ist untersagt. § 5 Die Einhebung eines Entgelts für die Darbietung von Straßenmusik von Zuhörern ist nicht gestattet. Erlaubt ist nur die Annahme von freiwilligen Spenden. § 6 Der Stadtsenat kann mit Bescheid von den vorstehenden Bestimmungen im Interesse des Fremdenverkehrs und der Innenstadtbelebung oder in einem anderen öffentlichen Interesse auf Antrag Ausnahmen bewilligen. Wenn es zur Hintanhaltung unzumutbarer Belästigungen der Anrainer erforderlich ist, ist die Bewilligung bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen. Im Bewilligungsverfahren kommt Parteistellung nur dem Antragsteller zu. § 7 Die Nichtbefolgung der Bestimmungen der §§ 2 und 5 sowie die Nichteinhaltung von Bedingungen, Fristen oder Auflagen in Bescheiden nach § 6 bildet eine Verwaltungsübertretung. § 8 Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr zuzuweisen und dem Gemeinderat über dessen Beratung zu berichten. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 23) Eindämmung der dramatischen Zustände in den städtischen öffentlichen Toiletten GR. Schröck stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Situation in den öffentlichen Toiletten nimmt immer dramatischere Formen an. Drogenkonsum und Dealer in öffentlichen WCs, etwa im Stadtpark beim Kinderspielplatz und Volksgarten, sind eine Gefahr. Ein weiteres Problem sind die vielen „Wildpinkler“ in der Nacht. Da gibt es so manche Ecken und Stellen in der Stadt, die im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel stinken. Ein Grund dafür ist mit Sicherheit das allzu frühe Zusperren der WC-Anlagen um 20 Uhr. Diese Probleme beziehungsweise Zustände kann man jedoch in den Griff bekommen. Als Beispiel sei an dieser Stelle Amsterdam genannt, wo man schon seit Längerem Straßenklos installiert hat, welche Drogenkonsum und Dealen in ebendiesen Einrichtungen unmöglich machen. Diese Anlagen bieten nur einem Besucher Platz, sind einsehbar und auch in Parkanlagen durchaus in größerer Zahl verwendbar, da sie keine optischen Störfelder bilden. Damit würde man auch der Praxis entgegen wirken, jede Mauer beziehungsweise Ecke der Stadt als „stilles Örtchen“ in ihrem Zweck zu entfremden. Ein weiteres Argument sind neben den günstigen Aufstellungskosten auch die sich in Grenzen haltenden Reinigungs- und Wartungskosten. Somit hätte die Stadt eine effiziente und kostengünstige Lösung für einen Zustand, der den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt schon seit Längerem Kopfzerbrechen bereitet und in dieser Form auch nicht mehr hinnehmbar ist. In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH wird beauftragt, das Installieren neuer öffentlicher Toilettenanlagen in Anlehnung an jene in Amsterdam zu prüfen und gegebenenfalls zu realisieren. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 24) Schluss mit dubiosem Vertrieb von teils grob fragwürdigen Nahrungsmitteln auf den sogenannten Grazer Flohmärkten, um Nepp und Gesundheitsrisiko für unsere GrazerInnen sowie unlauteren Wettbewerb für unsere Grazer LandwirtInnen abzuwehren GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Schutz unserer Grazer BürgerInnen genauso wie jener unserer Grazer landwirtschaftlichen Betriebe ist richtigerweise und nutzbringend durch gewerberechtliche, marktrechtliche und lebensmittelrechtliche und sonstige Regularien – für deren Einhaltung die Stadt Graz Sorge zu tragen hat – begleitet. Gerade auch in der Erwartung, dass die Grazer Administration auch auf diesen sog. „Flohmärkten“ dahingehend Wirkung erzielt, ist das Vertrauen unserer GrazerInnen dort leider des Öfteren grob ungerechtfertigt, denn die dort gebotene Qualität ist des Öfteren schlecht bzw. verdächtig – UND es erfolgt im Gegensatz zur Erwartung keine relevante oder gar genügende Aufsicht. Mir wurden bislang schon zahlreiche Vorfälle und Verdachtsfälle insb. betreffend Nahrungsmitteln, hervorgerufen durch umsatzstarke Vertriebstätigkeit „fliegender“ wirtschaftlich und hygienisch unreell agierenden „Standler“, mitgeteilt. Aus Eigenem konnte beobachtet werden, dass sich auch grenzüberschreitend agierende Importgewerbe weit abseits unserer Vorschriften für Qualität und Hygiene und wohl auch Abgabenrecht eingenistet hat und bis zu Alkoholika alles anbietet. Angesichts von jedenfalls tausenden GrazerInnen, die übers Wochenende insbesondere im Norden, wie in Puntigam und Straßgang, Veranstaltungen von sog. „Flohmärkten“ besuchen und dort auch zahlreich einkaufen, ist dies ein Sachverhalt von jedenfalls relevanter Dimension. In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio und Stadtrat Eisel-Eiselsberg, werden zur Vorlage eines profunden Berichtes aufgefordert, in dem darzulegen ist, a) wie dieser in Begleitung der sog. Grazer Flohmärkte entstandenen Entwicklung wirksam Einhalt geboten werden kann und wie die Stadt einerseits deren Pflichten zur Einhaltung von Regeln und Vorschriften nachzukommen gedenkt, genauso wie auch die Interessen der Stadt Graz abgabenrechtlich künftig gewahrt werden, b) und mit welchem Ergebnis und welchen Veranlassungen hierzu bis wann und von wem verantwortet zu rechnen ist. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r schließt die Sitzung des Gemeinderates um 20.50 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Stefan Schneider Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 1 Sitzung des Gemeinderates vom 17. November 2011